Vodafone-Prozess wahrscheinlich rechtswidrig,doch umso mehr mindestens
anfechtbar!
Blatt 1 belegt,dass Frau Eisenhardt schon vor dem 02.12.2010 Richterin am
Amtsgericht Northeim war!
Blatt 2 belegt,dass Frau Eisenhardt noch am 20.07.2010 Richterin am Landgericht
Göttingen war!
Blatt 3.1 und 3.2 belegen,dass Frau Eisenhardt am 17.10.2008 aber Staatsanwältin
an der Staatsanwaltschaft Göttingen war!
Kann sowas in der kurzen Zeit überhaupt zulässig sein ???
Innerhalb von gut 2 Jahren erst Staatsanwältin,dann Richterin am Landgericht
und schließlich Richterin am Amtsgericht zu sein.
Sowas kann doch nur möglich werden,wenn innerhalb der dafür zuständigen
Gremien bzw. Präsidien diesbezüglich unbedacht gehandelt wird.
Was weiter doch auch einen gewissen ausgeprägten Klüngel nicht ausschließen
kann.
Schließlich unterscheidet sich die Arbeit eines Staatsanwalts doch erheblich von
der eines Amtrichters! Auch die Aufgaben eines Richters am Landgericht unter-
scheiden sich von denen eines Richters am Amtsgericht doch wesentlich!
Bemerkenswert ist zudem,gegen wen die Staatsanwältin Eisenhardt,Blatt 3.1
und 3.2) um den 17.10.2008 während ihrer Tätigkeit als Staatsanwältin bei der
Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt hat:
Nämlich u.a. genau gegen den damaligen Durektor und Richter am Amtsgericht
Northeim,Dr. Frädrich!
Ich bezweifle nach wie vor,dass dieses Vodafone-Verfahren rechtens ist,also
auf ernsthafte rechtliche Grundlage beruht.
= Das Amtsgericht Northeim hat nachweislich nicht nur Rechtsbeugung begangen,
sondern im Prinzip u.a. auch elementare Menschenrechte verletzt !!!
= Schließlich habe ich dem Amtsgericht Northeim besonders damals beweis-
kräftig dargelegt,dass ich aufgrund des besonders damals sehr akuten
Erschöpfungssyndroms nicht in der Lage bin,meine bei Gericht eingereichten
Schriftsätze in ausgedruckten Unterlagen,sondern nur in Form von
Elektronischer Übermittlung!
Tatsächlich hat die Direktorin und Richterin Ingrid Sell am Amtsgericht
Northeim meinen vorab eben auch als Email übermittelten Antrag auf
Befangenheit unter offenkundig eigener nicht unerheblicher Befangenheit
rechtsmissbräuchlich abgelehnt !!!
Um dann bis heute die Existenz von ebenso in Email-Form übermittelter
Klageschrift ganz zu leugnen,ganz zu unterdrücken.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
anfechtbar!
Blatt 1 belegt,dass Frau Eisenhardt schon vor dem 02.12.2010 Richterin am
Amtsgericht Northeim war!
Blatt 2 belegt,dass Frau Eisenhardt noch am 20.07.2010 Richterin am Landgericht
Göttingen war!
Blatt 3.1 und 3.2 belegen,dass Frau Eisenhardt am 17.10.2008 aber Staatsanwältin
an der Staatsanwaltschaft Göttingen war!
Kann sowas in der kurzen Zeit überhaupt zulässig sein ???
Innerhalb von gut 2 Jahren erst Staatsanwältin,dann Richterin am Landgericht
und schließlich Richterin am Amtsgericht zu sein.
Sowas kann doch nur möglich werden,wenn innerhalb der dafür zuständigen
Gremien bzw. Präsidien diesbezüglich unbedacht gehandelt wird.
Was weiter doch auch einen gewissen ausgeprägten Klüngel nicht ausschließen
kann.
Schließlich unterscheidet sich die Arbeit eines Staatsanwalts doch erheblich von
der eines Amtrichters! Auch die Aufgaben eines Richters am Landgericht unter-
scheiden sich von denen eines Richters am Amtsgericht doch wesentlich!
Bemerkenswert ist zudem,gegen wen die Staatsanwältin Eisenhardt,Blatt 3.1
und 3.2) um den 17.10.2008 während ihrer Tätigkeit als Staatsanwältin bei der
Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt hat:
Nämlich u.a. genau gegen den damaligen Durektor und Richter am Amtsgericht
Northeim,Dr. Frädrich!
Ich bezweifle nach wie vor,dass dieses Vodafone-Verfahren rechtens ist,also
auf ernsthafte rechtliche Grundlage beruht.
= Das Amtsgericht Northeim hat nachweislich nicht nur Rechtsbeugung begangen,
sondern im Prinzip u.a. auch elementare Menschenrechte verletzt !!!
= Schließlich habe ich dem Amtsgericht Northeim besonders damals beweis-
kräftig dargelegt,dass ich aufgrund des besonders damals sehr akuten
Erschöpfungssyndroms nicht in der Lage bin,meine bei Gericht eingereichten
Schriftsätze in ausgedruckten Unterlagen,sondern nur in Form von
Elektronischer Übermittlung!
Tatsächlich hat die Direktorin und Richterin Ingrid Sell am Amtsgericht
Northeim meinen vorab eben auch als Email übermittelten Antrag auf
Befangenheit unter offenkundig eigener nicht unerheblicher Befangenheit
rechtsmissbräuchlich abgelehnt !!!
Um dann bis heute die Existenz von ebenso in Email-Form übermittelter
Klageschrift ganz zu leugnen,ganz zu unterdrücken.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch