Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Samstag, 21. April 2012

Auch Ober-Staatsanwalt Kreutz der vorsätzlichen Rechtsbeugung/Strafvereitelung im Amt überführt


Die Staatsanwaltschaft Hildesheim gibt auf als 2.Dokument in diesem Post
eingefügtem Dokument vom 04.04.2012 allenernstes an:
"Ihre oben näher bezeichnete Strafanzeige habe ich geprüft,zureichende tatsächliche
Anknüpfungstatsachen für eine Straftat jedoch nicht erkennen können."

= Schlimmstenfalls praktizieren alle Staatsanwälte eine derart unverfrorene
Vorgehensweise:
Dieser und alle Staatsanwälte müssen doch selbstverständlich ihre Vorgehensweise
detailliert(er) ausführen !!!
1.
Habe vom Sozialgericht ihre zu diesem Verfahren bei Gericht eingereichten
Unterlagen angefordert!
2.
Habe ich beim für dieses Verfahren verantwortlichen Richter Rühling nachgefragt,
ob er sich diese Unterlagen auch ausreichend angesehen hat!
3.
Wäre Richter Rühling verpflichtet gewesen,den offenbar gerne lügenden Jobcenter-
Verteter aufgrund ihrer Darlegungen also nach einem zuerst am 31.12.2010
eingereichten Antrag auf Unterstützung zu befragen !!!
= Es kann und darf schließlich nicht sein,dass dieser von ihnen dargelegte
Sachverhalt möglicherweise sogar stimmt und das Jobcenter schon dabei mehr
oder weniger betrogen hat!.Was unweigerlich die Frage aufwirft,was mit diesem
Antrag passiert ist.Schließlich würde das einen weitereichenden Anspruch ihrerseits bedeuten.
4.
Hätte Richter Rühling die von mir bei Gericht per Postbrief eingereichten Unterlagen
eingesehen,dann hätte ihm schon nach einfacher Durchsicht der Unterlagen bei Blatt
10(vom 08.03.2011)klar werden müssen,wie lange das Krankengeld in diesem Fall
voraussichtlich gezahlt wird!
Über der Anrede steht nämlich: "ihre Arbeitsunfähigkeit seit dem 21.09.2010"!
Beginn 21.09.2010 und gesetzlich festgeschriebene Krankengeldbezugsdauer
beträgt 78 Wochen(erste 6 Wochen Arbeitgeber),was ein Ende für den 20.03.2012
bedeuten würde. = Siehe 2.eingefügtes Dokument!
5.
Es ist doch kaum vorstellbar,dass ein erfahrener Sozial-Richter sowas nicht weiß!
Es sei denn,solche dann unmenschlichen Veorgehensweisen sind gewollt.Was in
diesem Fall eher wohl so ist! Was weitere Ermittlungen hinsichtlich der genauen
Hintergründe,sprich auch nach möglichen Auftraggebern erforderlich macht!
6.
Aufgrund 4.hätte Richter Rühling den Jobcenter-Vertreter Elias gewissermaßen ins
Kreuzverhör nehmen müssen,wegen dessen vorsätzlich falscher Aussage:
ich würde weiter Krankengeld erhalten:
Zur Erinnerung:
Dieses Verfahren fand am 22.03.2012 vor dem Sozialgericht Hildesheim statt!
= Also schon 2 Tage nach dem Wegfallen des/r Krankengeldanspruchs/zahlungen!
7.
Hätte Richter Rühling Elias noch mehr ins Kreuzverhör nehmen müssen,
schließlich steht auf dem selben Dokument der BKK Gesundheit(jetzt DAK),
dass diese verbrecherische BKK Gesundheit mir einfach so ab dem 12.03.2011
das Krankengeld verweigert hat:
= Und das kaum zu glauben ohne die zwingend erforderliche Angabe des Namens
des Gutachters nebst dessen Unterschrift !!!
= Schließlich würde das bedeuten,dass in diesem Fall Thomas Karnasch über 6
Monate ohne regelmäßige Einkünfte dastand:
Also wäre das Jobcenter zweifellos verpflichtet gewesen,diese tatsächliche Mittel-
losigkeit durch entsprechende Geldzahlungen zu überbrücken helfen !!!

= Was also im nicht erfolgten Fall ganz klar den Straftatbestand der unterlassenen
Hilfeleistung erfüllen kann !!!
8.
Richter Rühling hätte zu diesem Zeitpunkt schon das Verfahren beenden können!
Schließlich war schon längst klar,dass Elias vor Gericht falsch ausgesagt hat!
= Und diesen im Hinblick auf dessen 2.Lüge ebenso ins Kreuzverhör nehmen müssen !!!

9.
Richter Rühling hätte also zweifelsfrei staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag
geben müssen:
Und gleichzeitig auf die mehreren auf meinen weiteren 19 eingereichten Dokumenten
sichtbaren Ungereimtheiten hinweisen müssen.
10.
Auf jedem Antrag auf Unterstützung wird deutlich die Frage nach den Wohnver-
hältnissen gestellt !!!
= Danach hätte Richter Rühling explizit fragen müssen !!!
Hat Herr Karnasch angegeben mit seinem Bruder zusammen zu wohnen ??
Natürlich ist dort keine Person angegeben,schließlich wohnt hier auch niemand !!!
= Das können natürlich mehrere dutzend Nachbarn bestätigen !!!
11 .
Weiter steht auf bei Gericht und Jobcenter eingereichtem Schreiben:
Das der Medizinische Dienst der Krankenkassen(MDK) Mitte August 2011
eine noch längerandauernde Arbeitsunfähigkeit meinerseits festgestellt hat:
= Dennoch besitzt dieses immer offenkundiger skrupellose Jobcenter die
Frechheit auf eine Schweigepflichtentbindung von Krankenkasse und
Rentenversicherung zu drängen.
= Ein Hinhalte sprich gewünschte Verweigerungs-Skandal !!!

= Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist also hiermit der vorsätzlichen Strafver-
eitelung im Amt überführt !!!
Diese hätte nämlich auch noch weiter aktiv werden müssen und staatsanwaltliche
Ermittlungen gegen das Jobcenter und den Landkreis Northeim einleiten müssen !!!

= Andere Staatsanwälte müssen jetzt gegen Richter Rühling und Jobcenter und
Landkreis Northeim nach abgeschlossenen umfangreichen Ermittlungen bezüglich
möglicher ähnlicher Fälle Anklage erheben !!!

= Bei noch weiteren vorhandenen beweiskräftigen Fakten dürfte Richter Rühling
wohl nicht mehr als Richter tätig sein dürfen.
Die Verantwortlichen beim Jobcenter und Landkreis Northeim werden wohl zu
Geldstrafen verurteilt werden müssen.Und Elias wird wohl zusätzlich wegen
dessen falscher Aussagen bei Gericht als vorbestraft einzustufen sein.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S.Sowohl Richer Rühling als auch Oberstaatsanwalt Kreutz gehören suspendiert!
Ebenso der/die verantwortliche Direktor/in des Sozialgericht und der Staatsanwalt-
schaft in Hildesheim!


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Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch