Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Samstag, 28. April 2012

Oberamtsanwältin hat jetzt Ermittlungen an sich genommen

Thomas Karnasch

Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen

                                                Hallo Frau Oberamtsanwältin!

Betrifft: Ermittlungen unter AZ: NZS UJs 2012 00 323 853

Vielleicht hat der PK ein burn-out oder ähnliches.Jedenfalls ist dessen
Vorgehensweise kaum zielführend(mehr als inakzeptabel)!

Niemand muss sich von solchen Halbstarken terrorisieren lassen. Und das ist
doch ein wesentlicher Punkt,den auch Polizeibeamte verinnerlicht haben sollten!
Sie haben ja Kopien von meinen an die Staatsanwaltschaft übermittelten
Schreiben mitgeschickt.Und darin fällt auf,das nicht nur Rechtschreibung und
Grammatik zu wünschen übrig lassen,sondern die Schreibweise nicht nur nach
zu wenig Schlaf ausschaut.

= Die von mir an die Polizei übermittelten Fax-Schreiben vom 27.01.2012 und
vom 27.02.2012 werden im Protokoll der Polizei garnicht erwähnt!
= Schicke ich mit!
Strafvereitelung im Amt: wohl aber Unterschlagung.

Außerdem habe ich zu Recht gegen die Eltern Strafanzeige erstattet!
Wegen nachweisbarer Vernachlässigung ihrer Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht
gegenüber ihren Kindern!

Meiner Meinung nach ist das mit dieser gewissen Strafunmündigkeit bei
Kindern bis 13 Jahren so falsch zu verstehen.Die Eltern sind schon im
ausuferndenWiederholungsfall dazu zu verdonnern,sich bei Erziehungs-
hilfestellen zu melden.Und weiter im Wiederholungsfall aus Eigeninitiative
heraus hilfesuchend tätig zu werden !!! = Ggf. auch therapeutische Konflikt-
lösungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Die Polizei erwähnt auf ihrem Protoll ein Schreiben über Opferschutzgesetze!
Aber in ihrem Handeln ist auch in Bezug auf andere Fälle nicht viel davon zu
vernehmen.Was doch unweigerlich eine geübte,also verschärft bemühte
Objektivität sichtbar,sprich wahrnehmbar lassen würde!

Dann hätte der Polizei auch klar sein müssen,dass etwaige Formulierungen
von wegen,sowas ist doch nicht so schlimm,eher ein Unding sind !!!
Einige der Jugendlichen sind nämlich nicht nur verhaltensauffällig.
Bei mindestens 50x besonders auch nachts ans Haus schlagen,werfen und
auch treten,da muss schon längst die Konsequenz sein,die Eltern auch auf
Schmerzensgeld zu verklagen!
= Ich wohne zwar in einem ursprünglichen Fachwerkhaus,doch der Vorbesitzer
hat einen Kunststoffbehang an den Außenwänden angebracht.
Wo natürlich bei fehlender auch isolierender Dämmung ein ernsthaft krank-
machender und vor allem schlafraubender erhöhter Lärmpegel die Folge sind.

= Auch das ist also mittlerweile ganz klar fahrlässige Körperverletzung !!!

= Wenn sowas dann weitreichend öffentlich gemacht würde,mit dem Zusatz,
dass Eltern bei derart oder ähnlichem wiederholtem Verletzen von auch für
die Mitmenschen zu geltenden Bürgerlichen Grundrechten,nicht oder unzu-
reichend wenigstens hilfesuchend aktiv werden,dann muss sowas auch in
gewisser Weise unangenehme Konsequenzen mit sich bringen.

= Schließlich ist doch besonders Opferschutz ein heiliges Gebot.
Was ich aber aufgrund der persönlich widerfahrenen Erfahrungen nicht nur
durch die Polizei kaum wahrnehmen konnte.

Und dann kommt noch dazu,dass ich meinem unmittelbaren Nachbarn
erzählt habe,dass Jugendliche mitten in der Nacht von deren Sitzmöglichkeit
in dessen Garten aus hier aufs Haus geworfen haben. Außer blödes Grinsen
kam nix.Und mittlerweile weiß ich auch warum: es war nämlich deren Sohn,
der hauptverantwortlich mitgeworfen hat.
Ich war davon ausgegangen,dass die nur eine Tochter haben und zu der Zeit
mit dem Wohnmobil im Urlaub waren.
= Auch diese gehören mittlerweile auf Schadenersatz verklagt !!!

= Leider bin ich noch auch wegen deren Terrors und des akuten
Erschöpfungssyndroms bis auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage überhaupt
großartig raus zu gehen!
Dann darf ich also bitten,diesem nach zu gehen:
Nicht nur am Sonntag waren Jugendliche von deren Grundstück aus wieder aktiv.

Und wenn die Polizei gleich so vorgegangen wäre,dann wäre auch die
Möglichkeit der Aufklärung der Sachbeschädigung viel größer!
= Das kann niemand anderes als Jugendliche aus diesem Ort hier gewesen
sein.Die Faktenlage spricht doch eindeutig in diese Richtung.Und dann
kommt es eben auf eine kluge sprich weitsichtige Vorgehensweise an!

= Mit deren bewiesenem Terror können diese in gewissem Sinne in die Enge
getrieben werden! Aber auch die Eltern,über den deutlichen Fingerzeig,dass
das jetzige Vergehen(Januar 2011,Spiegel und Kotflügel kaputtgetreten) der
Jugendlichen noch einigermaßen glimpflich angesehen werden kann,aber im
ungeahndeten Wiederholungsfall nicht nur umso teurer,sondern auch noch
mehr chronisch werden könnte.
= Was wohl bei einigen mittlerweile der Fall sein dürfte:
Schließlich wurden ja auch im September 3 Autoscheiben mutwillig zerstört:
gegen die von mir genannten unmittelbaren Nachbar-Jugenlichen wurdeo
ffenbar nicht ermittelt.Jedenfalls wehrte sich PK dagegen!

Davon mal abgesehen sollte den Eltern auch deutlich mitgeteilt werden,dass
sie mit dem sich aus der Verantwortung stehlen im Grunde auch sich selbst
ein Bein stellen.Schließlich eröffnet ein kluges und für Randalierer ernsthaft
wahrnehmbares Aufklären derer Straftaten,für die Jugendlichen selbst aber
auch für deren Eltern die Möglichkeit,möglichst respektvollen Umgang
besonders innerhalb der eigenen Familie nachhaltig zu erhalten,zu wahren!
= Mit anderen Worten,unzureichend aufgeklärte und uneinsichtige
Jugendliche neigen schlimmstenfalls auch viel eher dazu,nicht nur ihren Eltern
auf der Nase rum zu tanzen!

Jedenfalls zeigen die sich(manche) beinah notorisch unaufgeklärt und unein-
sichtig: und da sind auf jeden Fall doch die Eltern wie oben beschrieben in
mehrfacher Hinsicht auch zur Verantwortung zu ziehen !!!
Erstmal soweit!

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Bei solcher oder ähnlich professionalisierter Vorgehensweise leben
natürlich auch Polizeibeamte und Staatsanwälte gesünder!!