Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Donnerstag, 31. Mai 2012

Auch Jobcenter-Vertreter Mixdorf lügt und betrügt weiter...

FAX:-Datum:-01.06.2012,08:36  Uhr          
Absender:Firma:
Name: Thomas Karnasch
Straße: Zum Scheerenberg 2
Ort: 37186 Moringen
Telefon: +495503 805346
Fax: +4932121453374
E-Mail: ThomasKarnasch@gmx.de
Empfänger:Fax: 0514196220
Firma:
Name: Landessozialgericht Niedersachsen
Betreff:Vorabstellungnahme: L 9 AS 465/12
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Liebe Damen und Herren!
Hiermit erhalten Sie eine Vorabstellungnahme zu dem beinah grausamen Papier
des Jobcenter Northeim,welches Sie mir gestern übermittelten:
Auch deren Jobcenter-Vertreter Mixdorf ist ganz offensichtlich weder kompetent
noch aufrichtig genug.Schlimmstenfalls hat auch dieser von den Bürgerlichen
Grundrechten beinah noch nie ernsthaft was vernommen:
Seid dem 20.03.2012 verfüge ich nachweislich über keine finanzielle Grundversor-
gung mehr,nachdem das Krankengeld nachweislich an diesem Tage nach 78
Wochen auslief !!! Wobei ja nachweislich Jobcenter-Vertreter Elias in 1.Instanz vor
dem Sozialgericht Hildesheim wissentlich die Unwahrheit behauptet hat !!!
Siehe Berufungs- und Klageunterlagen!

= Und solche öffentlichen Einrichtungen wie das Jobcenter Northeim sind geradezu
dazu verpflichtet,erst recht auf ordnungsgemäßen Antrag auf Unterstützung hin
diese möglichst umgehend zu bearbeiten !!!
= In Wirklichkeit erlauben es auch die Bürgerlichen Grundrechte garnicht,Menschen
notwendige finanzielle Unterstützung ganz zu versagen !!!
= Besonders in meinem Fall ist das auch eine Verletzung der Menschenrechte:
Schließlich schreibt die Jobcenter-Vertreterin Meyendorf nachweislich in Schreiben
aus letztem Jahr(Herbst),dass mir nach dem Gesetz "grundsätzlich" eine finanzielle
Grundversorgung zur Bestreitung des -Lebensunterhalts- zusteht !!!

Was auch weiter belegt,dass sich das Jobcenter Northeim beinah im wahrsten
Sinne Gesetze anders gedeutet haben muss.Was mitlerweile offenbar immer mehr
chronische Züge annimmt.

Und zur letzten von Mixdorf vorgenommenen selbstgefälligen Darlegung:
Was sich da das nachweislich in hohem Maße gesetzesuntreue und ebenso
befangene Amtsgericht Northeim durch den angeblichen Betreuungsrichter
Gronemeyer im wahrsten Sinne zusammengebastelt hat,ist ohnehin schon auf
dem Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte !!!
= Klare Menschenrechtsverletzung !!!

= Meine Wahrheitsliebe wird schon seid Jahren nachweislich zu unterdrücken
versucht !!! = Erstaunlich,dass niemand von denen begreifen kann,dass das
garnicht geht !!!
= Schließlich müssen diese explizit nachweisen,dass ich die Unwahrheit behaupte!!!
Ich bin sehr weitreichend bekannt ein wahrheitsliebender Mensch,der zudem durch
viele Ärztefehler mehr zu leiden hatte,als die meisten Holocaust Überlebenden.
Weshalb ich mir schon im Alter von 3 Jahren eine unglaubliche Kampfes-Moral
aneignen musste !!!
Weshalb ich offiziell seid dem 21.09.2010 unter einem nach wie vor sehr akuten Erschöpfungssyndrom zu leiden habe.Damals sogar unter akuter Schlaganfall-
gefahr.Siehe Klage- und Berufungsunterlagen!

= Umfassende Strafanzeigen gegen besonders Jobcenter-Verteter Elias und
Richter Rühling schon vor Monaten erstattet !!! = Auch Staatsanwaltschaft
Göttingen versucht seither nachweislich die Ermittlungen zu verhindern !!!
Mit Verlaub:
Was sich Öffentlich Bedienstete in diesem angeblichen demokratischen Rechtstaat
so an Menschenverachtendem erlauben,hat doch ernsthaft was von neuzeitlicher
systematischer Vergasung.

= Auch das Jobcenter Northeim gehört wegen nachweislicher unterlassener Hilfe-
leistung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht !!!
Ich habe nachweislich meinen Chef am Dienstagmorgen angerufen und ihm
mitgeteilt,dass ich wohl aufgrund der geschilderten menschenverachtenden
Verbrechen ab 1.Juli stundenweise werde arbeiten müssen,damit ich mir was zu
essen kaufen kann.
Erstmal soweit! Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Dann darf ich weiter das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen dazu
anhalten,gemäß des eigenen pflichtgemäßen Handelns,besonders die
Staatsanwalt schaft Göttingen aufzufordern unverzüglich Ermittlungs,also auch
Vernehmugsergebnisse zu präsentieren !!!
Von:
"thomas karnasch"
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Nachtrag zur Strafanzeige: Jobcenter-Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht
Datum: Mon, 16. Apr 2012 17:05:58
Früher oder später kommt betreffender Bestseller mit diversen
Verantwortlichen heraus !!!

Jobcenter Bossi: hi,hi,die Wirklichkeit hab ich mir schon vor langer Zeit weggeknippst...

= Auch dessen Jobcenter Vertreter Mixdorf lügt und betrügt bei Gericht weiter !!!

= Was weiter wenig beeindruckend belegt,wie moralisch verkommen dieses Jobcenter
mitlerweile ist = Zum Kotzen !!!

= Das unten abgebildete Foto vom Jobcenter Bossi zeugt nun wirklich nicht allzu
sehr von Wirklichkeitsnähe !








Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 27. März 2012

Unglaublich: Jobcenter Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht

Unglaublich:
Ein ordentliches Sozialgericht verlässt sich auf die Angaben der Gegenseite(...).
Dabei hätte der verantwortliche Richter nur einen kleinen Blick in die von mir ans
Sozialgericht übermittelten Unterlagen werfen müssen:
Auf Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist immer das Anfangsdatum
und das aktuelle Datum angegeben.Und bei einem normalerweise maximal
möglichen Krankengeldbezug von 78 Wochen,hätte doch ersichtlich sein müssen,
dass das Krankengeld voraussichtlich bis zum 21.03.2012 gezahlt wurde,weil
die 78 Wochen aufgrund des Krankengeldbezugs seit dem 21.09.2010 an diesem
Tage würde auslaufen !!!

= Auch die doch vom Gericht zu tätigende Nachfrage auf Beweise für deren
Vorbringen,fehlt erstaunlicherweise in diesem Schriftsatz des Sozialgericht zur
Urteilsbegründung.

= Ebenso bei der perfiden Behauptung,mein Bruder würde mit mir zusammen in
diesem Haus wohnen,fehlt die Angabe der doch zwingend vom Gericht
vorzunehmenden Nachfrage nach beweisenden Unterlagen:
Z.B. eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Doch Fehlanzeige !!!
= Die kann auch garnicht existieren,weil es sowas bei Alleinwohnenden garnicht
geben kann !!!

= Ich bin außerdem davon überzeugt,dass ein Gericht beim Fehlen beweiser-
bringender diesbezüglicher Unterlagen so ein Abweisungsurteil garnicht fällen
darf! Weil so nicht nur möglicherweise fahrlässig,in diesem Fall sogar existenzielle
Rechte verletzt würden.

= Schlimmstenfalls und wahrscheinlich sind solche unglaublichen Verfahrens-
führungen beinah eher die Regel denn die Ausnahme:
Um beinah möglichst viele Gerichtsverfahren der Gerichtskosten wegen führen
zu können.Und auch Jobcenter dürften sicherlich ausgiebige Erfahrungen mit
solchen Methodiken haben und haben sich mehr oder weniger drauf eingestellt:
Wie,für wen oder was soll ich Verantwortung übernehmen...

= Bei besonders der mitunter derart verkommenen konservativen Politik können
solche unmenschlichen Gerichtsverfahren keine allzu große Überraschung sein.

= Zur Erinnerung:
Ich bin nach wie vor gezwungen,aufgrund dringend nötiger Regeneration gut
23h am Tag liegend zu verbringen !!! Auch jetzt schreibe ich wieder im Liegen
am Notebook !!! Weshalb weder ein Erscheinen bei Gericht,noch ein Beauftragen
eines anwaltlichen Vertreters für mich möglich war.Dafür nötiges ausgedehntes
Sprechen ist gegenwärtig nach wie vor nicht möglich !!!

Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Sozialgericht Hildesheim

Auf dem Schreiben des Sozialgericht Hildesheim steht:
AZ.: S 55 AS 110/12                      22.03.2012

"Richter am Sozialgericht                 In dem Rechtstreit
 Rühling                                          Karnasch
als Vorsitzende
                                                       gegen
- mit Tonaufnahmegerät -                 Jobcenter Northeim"


die ehrenamtlichen Richter:                2. für den Beklagten: Herr Elias unter
Frau H. und Herr W.                             Bezugnahme auf die dem Gericht 
                                                            vorliegende Generalvollmacht.


"Der vorsitzendeeröffnet die mündliche Verhandlung und führt in den Sach- und
Streitstand ein.Sodann wurde die Sach- und Rechtslage mit dem Vertreter des Beklagten erörtert.

Auf die Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten,der Kläger habe
nach Auskunft der für ihn zuständigen Krankenkasse der DAK derzeit noch einen
Krankengeldanspruch.....
Der Vertreter des Beklagten führte weiter aus,dass nach seinen Informationen der
Bruder des Klägers in dessen Haus wohne.Folglich seien die Unterkunftskosten im
Falle eines SGB Anspruchs nur hälftig zu berücksichtigen.In diesem Fall würden
keine ergänzenden Leistungen neben dem Krankengeld vom Beklagten zu zahlen sein.

Mittwoch, 30. Mai 2012

Der internationale Strafgerichtshof muss unabhängiger werden !!!

Der internationale Strafgerichtshof muss unabhängiger besonders von der Politik
werden,aber auch von der Finanzierung !!!
Kaum zu glauben,dass sich auch im Falle des Internationalen Strafgerichtshofs
Politiker quasi über diesen sehr bedeutenden,weil sehr wichtigen Internationalen
Strafgerichtshof gestellt haben.Siehe weiter unten,UN Sicherheitsrat ist dort als
Ober-Organisation über dem Internationalen Strafgerichtshof angegeben.

Dabei wäre es nicht nur notwendig,dass der Internationale Strafgerichtshof den
Lug und Trug von Seiten der US Republikaner im Zusammenhang mit den
vorsätzlich arangierten Unwahrheiten um von denen organisierte Irak-Invasion
möglichst lückenlos aufklärt !!!

Laut Dokumentation hatte sogar Rüstungs-Multimillionär und damaliger
Vize-Präsident Dick Cheney vorsätzlich den US Geheimdienst CIA genarrt,um
deren zu unbedachte und auch dumme Vorgehensweise durchdrücken zu können.

Davon mal abgesehen haben die US Republikaner(noch konservativer als
konservativ) offenkundig nicht wirklich viel daraus gelernt.Was ja schon die
unglaubliche Wiederwahl von Bush junior überdeutlich wiederspiegelte !!!
Was auch deren mitunter sogar skrupellose unwirkliche Kritik an ihrem aktuellen
Präsidenten Barack Obama beinah noch deutlicher macht.

Eigentlich hätte die internationale Gerichtsbarkeit sich schon damals deutlich
gegen eine Wiederwahl von Bush junior aussprechen müssen !!!
= Einen republikanischen US Präsidenten darf es deshaklb auch nach der
kommenden Präsidentschaftswahl in den USA doch auf garkeinen Fall geben !!!

= Das wäre eine weitere Unmenschlichkeit gegen die Weltbevölkerung !!!

Besonders auch manche Konservative in diesem Land scheinen das richtig
tolle zu finden ???
= Die CDU Vorsitzende hat damals von der Oppositionsbank aus mit markant
gesenktem Kopf und beinah Haare auf den Zähnen ein Mitmarschieren mit Bush
gefordert.

= Wie katastrophal ist das für die gesamte Welt,dass es solch angeblich
demokratische Parteien besonders aufgrund dessen immer noch geben darf ???

= Schließlich müssten/müssen mindestens alle schwerwiegenden politischen
Entscheidungen in diesem noch jungen Jahrtausend doch selbstverständlich
verfolgt werden !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Internationaler Strafgerichtshof

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch UN-Tribunal, nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Gerichtshof (IGH).
Internationaler Strafgerichtshof
IStGH

Logo des Internationalen Strafgerichtshofs

Flagge der Vereinten Nationen
Englische Bezeichnung International Criminal Court (ICC)
Französische Bezeichnung Cour pénale internationale (CPI)
Sitz der Organe Den Haag, Niederlande
Vorsitz Richter Sang-Hyun Song (Südkorea), Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs
Oberorganisation Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
www.icc-cpi.int
 
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; französisch Cour pénale internationale, CPI; englisch International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Zuständigkeit umfasst vier Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt hat erst im Juni 2010 eine vertragliche Definition erfahren, die allerdings bislang noch nicht in Kraft getreten ist, sodass dieses Delikt in der Gerichtsbarkeit des IStGH derzeit keine Anwendung findet.
Der IStGH ist eine Internationale Organisation, deren Beziehung zu den Vereinten Nationen über ein Kooperationsabkommen geregelt ist. Er ist nicht mit dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bzw. dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR) zu verwechseln.
Präsident des Gerichtes mit über 300 Mitarbeitern ist seit dem 11. März 2009 der südkoreanische Richter Sang-Hyun Song. Die Stelle des Registrars als oberster Verwaltungschef hatte 2003–2008 Bruno Cathala inne; seit dem 17. April 2008 ist dies Silvana Arbia.[1]

Inhaltsverzeichnis

Statut

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag
Die Grundlage des IStGH ist das so genannte Rom-Statut. Der Gerichtshof kann nur über Individuen und nicht über Staaten zu Gericht sitzen. Ausführliche Definitionen der Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in den Artikeln 6, 7 und 8 des Statuts aufgeführt. Bei einem Arbeitstreffen der Vertragsstaaten in Kampala (Uganda) wurde im Juni 2010 ein Entwurf der Definition sowie die Umstände, unter denen das Gericht die entsprechende Zuständigkeit ausüben darf, beschlossen.[2][3]
Zudem konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit nicht durchgesetzt werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat, wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden, oder durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Das IStGH-Statut enthält Regelungen zum Straf-, Strafprozess-, Strafvollstreckungs-, Gerichtsorganisations-, Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht.
Kerngrundsätze des IStGH sind:
Im Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z. B. die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes (nullum crimen sine lege) und des Verbotes der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Die Anklagebehörde kann Ermittlungsverfahren kraft Amtes einleiten.

Geschichte

Im Gegensatz zu den anderen Internationalen Strafgerichtshöfen für Jugoslawien und für Ruanda ist dieser Gerichtshof durch einen internationalen Vertrag ins Leben gerufen worden (nicht durch einen Beschluss des Sicherheitsrats). Dies verleiht dem Gerichtshof eine besonders hohe Legitimität. Das Rom-Statut wurde am 17. Juli 1998 mit 120 Ja-Stimmen gegen sieben Nein-Stimmen bei 21 Enthaltungen von der UN-Bevollmächtigtenkonferenz in Rom angenommen. Kurz nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde ist das Rom-Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Die feierliche Vereidigung der ersten 18 Richter fand am 11. März 2003 statt. Erster Chefankläger ist Luis Moreno-Ocampo.
Die erste Verhandlung fand im Januar 2009 im Verfahren der Anklage gegen Thomas Lubanga statt.[4] Ihm wird zur Last gelegt, als Gründer und Führer der bewaffneten Miliz Union des Patriotes Congolais in der Demokratischen Republik Kongo Kinder zwangsrekrutiert und in kriegerischen Auseinandersetzungen eingesetzt zu haben. Sein Verurteilung am 14. März 2012 war der erste Schuldspruch des Gerichts. Die Strafbemessung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.[5] Weitere Verfahren laufen. Ende 2009 wurde auch in der Sache Germaine Katanga und Mathieu Ngudjolo Chui verhandelt.[6]
Zur wissenschaftlich-methodischen Fundierung erarbeitet der IStGH unter dem Namen „Legal Tools-Projekt“ (LTP) unter anderem eine völkerstrafrechtliche Datenbank. Damit soll auf mittlere Sicht die Anwendung der Straftatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen international vergleichbarer werden. Bekannte Kooperationspartner dafür sind das Norwegian Center for Human Rights in Oslo, die britischen Universitäten Nottingham und Durham, das Internationale Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg und die Universität Graz sowie das niederländische Asser Institute.[7] Technisch beraten wird das LTP von dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Dort wird u. a. auch die CaseMatrix, ein Expertensystem, für den IStGH technisch entwickelt.[8]
Am 14. Juli 2008 hat Luis Moreno-Ocampo, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, erstmals gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt, den sudanesischen Staatschef Umar Hasan Ahmad al-Baschir, Haftbefehl wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt.[9] Das Gericht gab diesem Antrag am 4. März 2009 nur teilweise statt und stellte einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus.[10]
2010 umfasste der Haushalt des Internationalen Strafgerichtshofs rund 103,6 Millionen Euro. Nach Japan war Deutschland mit 12,7 Prozent (13,6 Millionen Euro) der zweitgrößte Beitragszahler.
Im November 2011 wurde bekannt, dass sich die Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts auf die Nominierung von Fatou Bensouda als nächste Chefanklägerin des IStGH geeinigt haben. Ihre Ernennung wurde am 1. Dezember 2011 eingereicht. Die offizielle Wahl erfolgte am 12. Dezember 2011.[11]

Sitz

Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs befindet sich gegenwärtig an der Ecke Maanweg/Regulusweg im Den Haager Stadtteil Laak in einem als De Arc bezeichneten Bürogebäude, das im Besitz der Firma ING Real Estate ist. Die entsprechenden Mietzahlungen werden bis 2012 von den Niederlanden und anschließend von der Gemeinschaft der Vertragsstaaten geleistet. Da dieses Gebäude die Anforderungen, die durch die Aktivitäten des Gerichts entstehen, insbesondere hinsichtlich der Lage, der Sicherheit und der räumlichen Ausstattung nur unzureichend erfüllt, ist ab Mitte 2012 auf dem Gelände der Alexanderkaserne im Stadtteil Scheveningen die Errichtung eines Neubaus geplant. Dieser soll ab Ende 2015 als dauerhafter Sitz des Gerichts fungieren. Die Finanzierung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit langer Laufzeit durch die Niederlande an die Gemeinschaft der Vertragsstaaten. Die Niederlande stellen darüber hinaus das Grundstück für den Neubau kostenfrei zur Verfügung.

Unterzeichnerstaaten

Bisher (April 2012) sind 121 Staaten dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beigetreten:
Dunkelgrün: IStGH-Mitgliedstaaten
Hellgrün: Staaten die vor kurzem beigetreten sind und für welche das Statut demnächst in Kraft tritt (Guatemala)
Orange: Staaten die das Statut unterzeichnet haben aber bisher noch kein Mitgliedstaat geworden sind
32 andere Staaten unterzeichneten den Vertrag, ratifizierten ihn aber nicht, dies sind
Mit einem Asterisk (*) bezeichnete Staaten haben ihre Unterzeichnung zurückgezogen: Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren.
Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind damit 120 dem Statut beigetreten (die Cookinseln sind kein UN-Mitgliedstaat), 32 haben es unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (von denen hat die Elfenbeinküste die Gerichtsbarkeit des IStGH akzeptiert), und 41 haben das Statut nicht unterzeichnet.

Derzeitige Richter

Herkunftsland Name Amtszeit Präsident Vizepräsident
Ghana Ghana Akua Kuenyehia 2003–
2003–2009
Bolivien Bolivien René Blattmann 2003–2009
2006–2009
Costa Rica Costa Rica Elizabeth Odio Benito 2003–
2003–2006
Südkorea Südkorea Sang-Hyun Song 2003– 2009–
Deutschland Deutschland Hans-Peter Kaul 2003–
2009–
Finnland Finnland Erkki Kourula 2003–

Mali Mali Fatoumata Dembélé Diarra 2003–
2009–
Lettland Lettland Anita Ušacka 2003–

Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Adrian Fulford 2003–

Brasilien Brasilien Sylvia Steiner 2003–

Bulgarien Bulgarien Ekaterina Trendafilowa 2006–

Uganda Uganda Daniel David Ntanda Nsereko 2007–

Frankreich Frankreich Bruno Cotte 2007–

Kenia Kenia Joyce Aluoch 2009–

Botswana Botswana Sanji Mmasenono Monageng 2009–

Italien Italien Cuno Tarfusser 2009–

Belgien Belgien Christine Van Den Wyngaert 2009–

Argentinien Argentinien Silvia Fernández de Gurmendi 2010–

Japan Japan Kuniko Ozaki 2010–

Internationale Akzeptanz

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Befürwortung des IStGH

Um eine Verwirklichung des IStGH auch gegen den Widerstand der USA und anderer Staaten haben sich insbesondere die Länder der Europäischen Union bemüht, da es der EU wie auch den anderen Unterzeichnerstaaten ein wichtiges Anliegen ist, derart schwere und schreckliche Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch auf internationaler Ebene durch ein unabhängiges Gericht ahnden zu können. Andernfalls wäre man immer an den oft schwer erzielbaren Konsens im UN-Sicherheitsrat und die nationale Strafverfolgung gebunden. Die Straftatbestände, die in die Zuständigkeit des IStGH fallen, berühren wegen ihrer Schwere die Internationale Gemeinschaft als Ganzes. Die Einführung eines international tätigen Strafgerichtshofes stärkt folglich das UN-System.
Eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung des IStGH hatte auch die Coalition for an International Criminal Court (CICC), ein Zusammenschluss von weltweit mehr als 1.500 nichtstaatlichen Organisationen, die 1995 vom World Federalist Movement initiiert wurde. Die CICC wurde zum Teil von der EU finanziert.

Ablehnung des IStGH

Härtester Gegner des IStGH sind die USA. Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, aber schon 2002 die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Bill Clinton erklärte dazu, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wollte, solange den Vereinigten Staaten keine ausreichende Möglichkeit geboten wird, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen.[12] Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.
Weitere Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben, sind die Volksrepublik China, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei. Die Tschechische Republik, die sich lange gegen eine Ratifizierung gesträubt hatte, führte diese im Vorfeld ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2008 durch.[13]

2010: Erste Überprüfungskonferenz des IStGH (Kampala)

Im Juni 2010 tagte in Kampala (Uganda) die erste Überprüfungskonferenz des IStGH (englisch: „Review Conference of the Rome Statute“).[14][15] Ziel der Konferenz war es, unter anderem, das bisher ausgesparte Verbrechen der Aggression in das Römische Statut zu integrieren. Es gelang eine Einigung sowohl über die Definition als auch über die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit für das Verbrechen der Aggression in Umsetzung des Mandats von Art. 5 Abs. 2 IStGH-Statut.[16][17]
Die USA schickten zur ersten Überprüfungskonferenz des IStGH eine Beobachterdelegation. Sie wollte vor allem „verhindern, dass die Anklagebehörde auf eigene Faust ermitteln kann, wenn sie ein Aggressionsverbrechen zu erkennen meint – also militärische Gewalt gegen einen Staat, die offensichtlich gegen die UN-Charta verstößt. Hinter dem Streit um den Straftatbestand des Angriffskrieges steckt […] immer auch die Debatte um die ‚Gleichheit vor dem Völkerrecht‘ und um die Frage, ob politisch einflussreiche Nationen sich dem Gerichtshof auf Dauer entziehen können“.[18]
Deutschland wurde in Kampala durch Markus Löning, Beauftragter für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, vertreten.[19]

Literatur

  • Markus Benzing: The Complementarity Regime of the International Criminal Court: International Criminal Justice between State Sovereignty and the Fight against Impunity. In: Max Planck Yearbook of United Nations Law. Bd. 7, 2003, ISSN 1389-4633
     
    , S. 591–628 (PDF; 3912 kB
     
    ).
  • Mandana Biegi: Die humanitäre Herausforderung: Der International Criminal Court und die USA. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0690-8.
  • Mandana Biegi: »So Long as There Is Breath in Me«. Warum die Vereinigten Staaten kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs werden und der Rest der Welt heimlich erleichtert ist. In: Vereinte Nationen. Bd. 54, 2006, ISSN 0042-384x
     
    , S. 160–163.
  • Hermann-Josef Blanke, Claus Molitor: Der Internationale Strafgerichtshof. In: AVR, Bd. 39 (2001), S. 142–169.
  • Andreas Bummel: Meilenstein des Völkerrechts – Der Internationale Strafgerichtshof. In: Mainzer Zeitschrift für Jurisprudenz. Nr. 1, 2001, ISSN 1615-5025
     
    , abrufbar unter www.bummel.org
     
    .
  • Eleni Chaitidou, Rechtsprechungsübersicht: Aktuelle Entwicklungen am Internationalen Strafgerichtshof, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 11/2010, 726 (pdf-Datei)[2]
     
  • Philippe Currat: Les crimes contre l'humanité dans le Statut de la Cour pénale internationale. Brüssel: Bruylant, 2006, ISBN 2-8027-2213-1.
  • Nicole Deitelhoff: Angst vor Bindung? Das ambivalente Verhältnis von Demokratien zum Internationalen Strafgerichtshof. In: HSFK Standpunkte. Nr. 5, 2002 (PDF; 373 kB
     
    ).
  • Norbert Eitelhuber: Der Streit um den Internationalen Strafgerichtshof. Vortragsmanuskript (PDF; 136 kB
     
    ).
  • Hatem Elliesie: Die Darfur-Krise im Sudan und das Völkerrecht: Eine Herausforderung für die Vereinten Nationen (UN) und den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). In: Verfassung und Recht in Übersee (Law and Politics in Africa, Asia and Latin America). Bd. 40, Nr. 2, 2007, ISSN 0506-7286
     
    , S. 199–229.
  • Jan C. Harder: Ein Jahr nach Verabschiedung des Statuts von Rom: Jubiläum einer Hoffnung. in S+F 1/2000, Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden und Jana Hasse u. a. (Hrsg.): Humanitäres Völkerrecht – Politische, rechtliche und strafgerichtliche Dimensionen. Baden-Baden: Nomos, 2001, ISBN 3-7890-7174-9.
  • Helmut Kreicker: Immunität und IStGH: Zur Bedeutung völkerrechtlicher Exemtionen für den Internationalen Strafgerichtshof. In: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS), Heft 7/2009, abrufbar unter [3]
     
    .
  • Helmut Kreicker: Völkerrechtliche Exemtionen: Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände, Berlin 2007, ISBN 978-3-86113-868-6. Siehe auch [4]
     
    .
  • Sascha Rolf Lüder: The legal nature of the International Criminal Court and the emergence of supranational elements in international criminal justice. In: International Review of the Red Cross. Bd. 84, 2002, ISSN 1560-7755
     
    , S. 79–92 (PDF; 102 kB
     
    ).
  • Philipp Stempel: Der Internationale Strafgerichtshof – Vorbote eines Weltinnenrechts? Eine Studie zur Reichweite einer rule of law in der internationalen Politik. INEF-Report Nr. 78. Duisburg 2005 (PDF; 493 kB
     
    ).
  • Volker Röben: The Procedure of the ICC: Status and Function of the Prosecutor. In: Max Planck Yearbook of United Nations Law. Bd. 7, 2003, ISSN 1389-4633
     
    , S. 513–548 (PDF; 3760 kB
     
    ).
  • Stefan Kirsch: Faires Verfahren für Völkermörder? Die Rechte der Beschuldigten vor dem Internationalen Strafgerichtshof, Anwaltsblatt (AnwBl.) 3/2011, S. 166.

Weblinks

 Commons: Internationaler Strafgerichtshof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Ms Arbia sworn-in as ICC Registrar
     
    , Press Release ICC-CPI-20080417-PR306 vom 17. April 2008.
  2. Pressemitteilung zu den Ergebnissen der 8. Generalversammlung der Mitgliedsstaaten und Ausblick auf die Review Conference 2010.
     
  3. Vgl. Art. 5 Abs. 2 Rom-Statut
     
  4. Chronologie des Internationalen Strafgerichtshofs
     
  5. Kongolesischer Milizenführer schuldig gesprochen.
     
    In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 14. März 2012, abgerufen am 14. März 2012 (deutsch).
  6. Verfahrensverlauf Sache Anklage gegen Katanga und Chui
     
  7. Kooperation mit Internationalem Strafgerichtshof
     
  8. http://www.icc-cpi.int/library/ICC-CaseMatrix_ENG.pdf
     
  9. Pressemitteilung des IStGHs
     
  10. Warrant of Arrest for Omar Hassan Ahmad Al Bashir, No. ICC-02/05-01/09
     
    (Englisch) S. 8. Internationaler Strafgerichtshof (4. März 2009). Abgerufen am 4. März 2009. „[…] for these reasons herby issues a warrant of arrest […]“
  11. Gambierin Bensouda zur neuen Chefanklägerin gewählt.
     
    In: Tagesschau. 12. Dezember 2011, abgerufen am 14. März 2012 (deutsch).
  12. BBC News | WORLD | Clinton's statement on war crimes court
     
  13. "[1]
     
    "
  14. www.un.org Begrüßungsansprache des
     
    UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon am 31. Mai 2010 in Kampala.
  15. Simone Schlindwein: Massengräber, ganz abstrakt
     
    . In: taz.de vom 8. Juni 2010.
  16. Kai Ambos: Das Verbrechen der Aggression nach Kampala
     
    . In: ZIS 11/2010, S. 649–668.
  17. Die zugehörigen Dokumente des IStGH können hier
     
    abgerufen werden.
  18. Andrea Böhm: Macht schützt nicht – oder doch? Wer einen Aggressionskrieg führt, soll vor den Haager Strafgerichtshof. Theoretisch gilt das sogar für den amerikanischen Präsidenten
     
    . In: Die Zeit 24/2010 vom 10. Juni 2010, S. 8.
  19. auswaertiges-amt.de 1. Juni 2010 (Redetext)
     
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Koordinaten: 52° 4′ 5″ N, 4° 21′ 12″ O
 
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