Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen
NZS 31 Js 25167/12
Beschwerde:
Auch hierbei ist Staatsanwaltschaft Göttingen der gewissen Strafvereitelung im Amt überführt !!!
= Ich hatte doch auch bei von den betreffenden Richtern erwähnter Rücknahme der
Strafanzeige in selbigem Schreiben angeführt,dass ich aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen ohnehin nicht werde kommen können.
Gute Richter verhängen nach der Rücknahme einer ohnehin nicht zu beweisenden
Straftat eben auch keine Geldstrafe gegen ein Opfer eines Gelddiebstahls.
= Gute Richter hätten diese ohnehin nicht zu beweisende Straftat nicht auch in ein
Gerichtsverfahren gepackt!
Selbstverständlich muss es die Aufgabe mindestens eines leitenden Oberstaatsanwalts
sein,der sich einer Strafanzeige gegen auch noch gleich 3 Richter am Landgericht
Göttingen annimmt.
Das hinterlässt schonmal keinen guten Eindruck,wenn solch eine Anzeige von einem
Staatsanwalt angenommen wird.
Und bemerkenswert ist weiter,dass diese von mir am 26.04.2012 erstattete
Strafanzeige schon am 07.05.2012 von erwähntem Staatsanwalt Chrisokat behandelt
wurde.Die weitaus wichtigere Straftat begangen durch das Jobcenter Northeim.Und
dabei hat auch noch dessen Vertreter Elias vor Gericht vorsätzlich gelogen!
Doch in diesem Fall ist bisher rein garnichts passiert.
Dabei ist aufgrund dessen offensichtlich sogar geplanten Vorgehens von weiteren
derartigen Straftten gegenüber anderen Bürgern auszugehen !!!
Ich muss die Damen und Herren darauf aufmerksam machen,dass ohnehin viele
Tausend BürgerInnen hier in der Region über das nicht selten kalkuliert motivierte
Vorgehen an Ihrer Staatsanwaltschaft Göttingen Bescheid wissen!
Sie werden jetzt endlich ein Strafverfahren gegen das Jobcenter Northeim auf den
Weg bringen,so wie es die gesetzlichen Vorschriften von Ihnen verlangen !!!
Schließlich ist hierbei mindestens ein Straftäter zweifelsfrei überführt !!!
Aber sowas liegt ja hinlänglich bekannt nicht im Interesse von Staatsanwaltschaften.
Wie oben erwähnt wird eine nicht zu beweisende Straftat nach der Rücknahme einer
Strafanzeige sogar vor Gericht in Strafverfahren behandelt.
Und bei der klar bewiesenen Straftat(en) begangen durch das Jobcenter Northeim
passierte bisher offenbar rein garnichts.Auch das stellt doch einen unglaublichen Skandal dar !!!
NZS 18 UJs 18598/12
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/staatsanwalt-sieht-seine-zunft-und.html
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen
NZS 31 Js 25167/12
| STGOE Poststelle... Beschwerde NZS 31 Js... 23.05.12 12:52 | 16 |
Beschwerde:
Auch hierbei ist Staatsanwaltschaft Göttingen der gewissen Strafvereitelung im Amt überführt !!!
= Ich hatte doch auch bei von den betreffenden Richtern erwähnter Rücknahme der
Strafanzeige in selbigem Schreiben angeführt,dass ich aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen ohnehin nicht werde kommen können.
Gute Richter verhängen nach der Rücknahme einer ohnehin nicht zu beweisenden
Straftat eben auch keine Geldstrafe gegen ein Opfer eines Gelddiebstahls.
= Gute Richter hätten diese ohnehin nicht zu beweisende Straftat nicht auch in ein
Gerichtsverfahren gepackt!
Selbstverständlich muss es die Aufgabe mindestens eines leitenden Oberstaatsanwalts
sein,der sich einer Strafanzeige gegen auch noch gleich 3 Richter am Landgericht
Göttingen annimmt.
Das hinterlässt schonmal keinen guten Eindruck,wenn solch eine Anzeige von einem
Staatsanwalt angenommen wird.
Und bemerkenswert ist weiter,dass diese von mir am 26.04.2012 erstattete
Strafanzeige schon am 07.05.2012 von erwähntem Staatsanwalt Chrisokat behandelt
wurde.Die weitaus wichtigere Straftat begangen durch das Jobcenter Northeim.Und
dabei hat auch noch dessen Vertreter Elias vor Gericht vorsätzlich gelogen!
Doch in diesem Fall ist bisher rein garnichts passiert.
Dabei ist aufgrund dessen offensichtlich sogar geplanten Vorgehens von weiteren
derartigen Straftten gegenüber anderen Bürgern auszugehen !!!
Ich muss die Damen und Herren darauf aufmerksam machen,dass ohnehin viele
Tausend BürgerInnen hier in der Region über das nicht selten kalkuliert motivierte
Vorgehen an Ihrer Staatsanwaltschaft Göttingen Bescheid wissen!
Sie werden jetzt endlich ein Strafverfahren gegen das Jobcenter Northeim auf den
Weg bringen,so wie es die gesetzlichen Vorschriften von Ihnen verlangen !!!
Schließlich ist hierbei mindestens ein Straftäter zweifelsfrei überführt !!!
Aber sowas liegt ja hinlänglich bekannt nicht im Interesse von Staatsanwaltschaften.
Wie oben erwähnt wird eine nicht zu beweisende Straftat nach der Rücknahme einer
Strafanzeige sogar vor Gericht in Strafverfahren behandelt.
Und bei der klar bewiesenen Straftat(en) begangen durch das Jobcenter Northeim
passierte bisher offenbar rein garnichts.Auch das stellt doch einen unglaublichen Skandal dar !!!
Von: |
"thomas karnasch"
|
---|---|
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Nachtrag zur Strafanzeige: Jobcenter-Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht |
Datum: | Mon, 16. Apr 2012 17:05:58 |
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/staatsanwalt-sieht-seine-zunft-und.html
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch