= Auch Richter Thielbeer am Amtsgericht Northeim und Richterin Ahrens am
Landgericht Göttingen sind offenbar nicht kompetent genug:
= Wahrscheinlich aber auch schon beinah chronisch zu unaufmerksam und
zu unredlich.
1.
Auf folgendem Schreiben der Gerichtsvollzieherin am Amtsgericht Northeim
ist deutlich das Datum vom 19.09.2011 angegeben !!!
= Und weiter ist diesem Schreiben deutlich zu entnehmen,dass die GV an
ihrem angegebenen Verfassungsdatum vom 19.09.2011 schon im Besitz eines
Haftbefehls gegen mich gewesen sein muss !!!
= Doch sowohl das Amtsgericht Norteim(Richter Thielbeer) und auch das
Landgericht Göttingen(Richterin Ahrens) geben in ihren weiter unten als 3.
bzw. 4. eingefügtes Dokument an,sie hätten über einen Haftbefehl vom
18.10.2011 befunden.
2.
= Sowohl das AZ. der Gerichtsvollzieherin als auch das AZ. des
Verfahrens bei Gericht wurde von mir nachweislich in betreffendem
Widersruch vom 22.02.2012 beim Amtsgericht Northeim angegeben.
= Und ordentliche Richter schauen sich alle unter jeweiligem Aktenzeichen
in betreffender Akte angelegten Dokumente an !!!
Wohl nicht Thielbeer und Ahrens.
= Das heißt also,sowohl Thielbeer als auch Ahrens haben sich eigentlich
garnicht mit der dazugehörigen Sach und Faktenlage beschäftigt ???
= Was deren Beschlüsse so oder so rechtswidrig macht !!!
3.
= Weiter gibt diese einmal mehr auch skrupellose GV in mehreren ihrer
Schreiben(Angestrichen) an:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine
Justizvollzugsanstalt"
= Selbiges steht auch auf als 2. unten angefügtem Schreiben der GV vom
11.01.2012:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt"
= Beide Male sind diese Stellen zudem provokativ einschüchternd
angestrichen:
Beim 2. Schreiben der GV mit rosa,weshalb es auf dieser gescannten
Kopie nicht zu sehen ist.
= Ein wahrscheinlich sich schon tausende Male in diesem Land
ereigneter ungehöriger Skandal !!!
4.
= Weiter hat die offenbar chronisch unaufmerksame Gerichtsvollzieherin,
mir im Beisein eines Polizeibeamten und weiterer 2 Personen sogar auch
an betreffendem 21.02.2012,als 2. eingefügtes unten zu sehendes
Dokument mit Verschleppungsdrohungen unter die Nase gehalten.
= Unglaublich:
Ich persönlich habe der Gerichtsvollzieherin schon vor mindestens
5 Jahren erklärt,das ihre ernsthaft primitiven und auch dummen Drohung,
von wegen:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt",
den Straftatbestand einer Nötigung beinhalten !!!
= Allein das dürfte die Haftbefehle rechtswidrig machen.
= Ebenso unten als 3. bzw. 4.Dokument angefügten Beschlüsse des
Amtsgericht Northeim bzw. Landgericht Göttingen !!!
= Was genau haben Richter,Staatsanwälte,Politiker und Gerichts-
vollzieher aus der Nazi-Zeit gelernt ???
= Frei nach beinah dem Motto:
Püh,is mir doch egal.Isn Richter mit Namen überm Gerichtsstempel
angegeben,dann kann ich auch mit den machen was ich will.
= Kein Richter und kein Politiker hat in all den Jahrzehnten offenbar
durchschaut,dass die Gerichtsvollzieher eben nicht in den Amtsgerichten
ihre Büros haben dürfen: Schließlich sind auch diese geradezu verpflichtet,
im Fall des Falles nämlich die Rechte der BürgerInnen zu schützen !!!
Und das geht sicherlich kaum,wenn sie beinah ständig bei Richtern mit am Tisch sitzen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Landgericht Göttingen sind offenbar nicht kompetent genug:
= Wahrscheinlich aber auch schon beinah chronisch zu unaufmerksam und
zu unredlich.
1.
Auf folgendem Schreiben der Gerichtsvollzieherin am Amtsgericht Northeim
ist deutlich das Datum vom 19.09.2011 angegeben !!!
= Und weiter ist diesem Schreiben deutlich zu entnehmen,dass die GV an
ihrem angegebenen Verfassungsdatum vom 19.09.2011 schon im Besitz eines
Haftbefehls gegen mich gewesen sein muss !!!
= Doch sowohl das Amtsgericht Norteim(Richter Thielbeer) und auch das
Landgericht Göttingen(Richterin Ahrens) geben in ihren weiter unten als 3.
bzw. 4. eingefügtes Dokument an,sie hätten über einen Haftbefehl vom
18.10.2011 befunden.
2.
= Sowohl das AZ. der Gerichtsvollzieherin als auch das AZ. des
Verfahrens bei Gericht wurde von mir nachweislich in betreffendem
Widersruch vom 22.02.2012 beim Amtsgericht Northeim angegeben.
= Und ordentliche Richter schauen sich alle unter jeweiligem Aktenzeichen
in betreffender Akte angelegten Dokumente an !!!
Wohl nicht Thielbeer und Ahrens.
= Das heißt also,sowohl Thielbeer als auch Ahrens haben sich eigentlich
garnicht mit der dazugehörigen Sach und Faktenlage beschäftigt ???
= Was deren Beschlüsse so oder so rechtswidrig macht !!!
3.
= Weiter gibt diese einmal mehr auch skrupellose GV in mehreren ihrer
Schreiben(Angestrichen) an:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine
Justizvollzugsanstalt"
= Selbiges steht auch auf als 2. unten angefügtem Schreiben der GV vom
11.01.2012:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt"
= Beide Male sind diese Stellen zudem provokativ einschüchternd
angestrichen:
Beim 2. Schreiben der GV mit rosa,weshalb es auf dieser gescannten
Kopie nicht zu sehen ist.
= Ein wahrscheinlich sich schon tausende Male in diesem Land
ereigneter ungehöriger Skandal !!!
4.
= Weiter hat die offenbar chronisch unaufmerksame Gerichtsvollzieherin,
mir im Beisein eines Polizeibeamten und weiterer 2 Personen sogar auch
an betreffendem 21.02.2012,als 2. eingefügtes unten zu sehendes
Dokument mit Verschleppungsdrohungen unter die Nase gehalten.
= Unglaublich:
Ich persönlich habe der Gerichtsvollzieherin schon vor mindestens
5 Jahren erklärt,das ihre ernsthaft primitiven und auch dummen Drohung,
von wegen:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt",
den Straftatbestand einer Nötigung beinhalten !!!
= Allein das dürfte die Haftbefehle rechtswidrig machen.
= Ebenso unten als 3. bzw. 4.Dokument angefügten Beschlüsse des
Amtsgericht Northeim bzw. Landgericht Göttingen !!!
= Was genau haben Richter,Staatsanwälte,Politiker und Gerichts-
vollzieher aus der Nazi-Zeit gelernt ???
= Frei nach beinah dem Motto:
Püh,is mir doch egal.Isn Richter mit Namen überm Gerichtsstempel
angegeben,dann kann ich auch mit den machen was ich will.
= Kein Richter und kein Politiker hat in all den Jahrzehnten offenbar
durchschaut,dass die Gerichtsvollzieher eben nicht in den Amtsgerichten
ihre Büros haben dürfen: Schließlich sind auch diese geradezu verpflichtet,
im Fall des Falles nämlich die Rechte der BürgerInnen zu schützen !!!
Und das geht sicherlich kaum,wenn sie beinah ständig bei Richtern mit am Tisch sitzen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch