= Die südniedersächsische Justiz hat sich nachweislich diesen Beschluss
zusammengebastelt !
Auf eingefügtem 2.Blatt ist von einem angeblichen Gutachten vom 12.03.2012
zu lesen.Warum aber kommt das jetzt erst zum Beschluss,24-25.04.2012 ???
Dabei ist die Justiz ansonsten immer fix dabei um gegen mich vorgehen zu
können.Ein weiteres Indiz dafür,dass diese zum wiederholten Male
verbrecherisch rechtsmissbräuchlich handeln.
= Dieses hätte mir natürlich vorab zur Wahrung der auch für mich geltenden
Bürgerlichen Grundrechte übermittelt werden müssen: ist aber nicht geschehen,
weil es dieses angebliche Gutachten garnicht gibt !!!
So ein Gutachten kann es auch garnicht geben !!!
Schließlich sind auch dafür gewisse Voraussetzungen nötig.
= Ferner müsste nicht nur eine mündliche sondern vielmehr eine schriftliche
Einwilligung der Betroffenen vorliegen.
= Ich hatte ja zuletzt immer öfters gegen meine Person verübte Justiz-
Verbrechen widerlegt und aufgedeckt.Was diese Seilschaften offenbar zum
weiteren verbrecherischen Handeln veranlasste.
= Warum hat besonders die Opposition im niedersächsischen Landtag
noch nicht längst einen Untersuchungssausschuss gebildet ???
Deren gernemächtige Wortführer sind doch hoffentlich nicht genauso
korrumpiert wie deren Landesregierung ???
= Auch das kommt beinah einer gewissen geistigen und moralischen
Bankrotterklärung gleich!
Der angeführte Gutachter hat zwar an mich adressierte Schreiben aufgesetzt,
doch die habe ich mit doch ziemlich eindeutigen Belegen(Dokumenten)
erwidert(widersprochen):
Es gibt und gab dafür keinerlei rechtliche Grundlage.
Ich habe also an diesen eindeutige Beweise über die fortlaufenden Justiz-
Verbrechen übermittelt.Und bin natürlich nicht zu diesen Terminen mit dem
Gutachter gegangen.Schließlich muss es besonders auch für sowas eine
rechliche Grundlage geben !!!
= Ein Gerichtsschreiben mit Unterschrift eines Richters und Gerichtsstempel
reicht eben nicht - ohne fundierte Begründung !!!
= Die Northeimer Amtsärztin Dr.Bernick hatte sich auch schon 2009 gegen
mich benutzen lassen(ebenso ohne Wirkung).Und 2010-2011 dieser
Dr. Stolpmann(ebenso ohne Wirkung) aus der von der CDU/FDP Regierung
an Bekannte vererbten Göttinger Klinik(ehemaliges Landeskrankenhaus).
= Schon 2010 wurde ich unter schwerwiegendem Amtsmissbrauch(Menschen-
rechtsverletzung u.a.) zwangsvorgeführt.Und war nach einer halben Stunde
wieder gegangen! Und am 21.04.2011 wurde dieses inszenierte Verbrechen
eingestellt! Weil die Seilschaften erfahrungsgemäß davon ausgegangen waren,
sie hätten mich mürbe gemacht und ich würde jetzt keine aus deren Sicht
unliebsamen Wahrheiten mehr veröffentlichen.
Doch als das nicht der Fall war,als ich immer weiter machte folgte das 2.
betrügerische Vodafone-Verfahren ,am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen .Dabei haben diese sich sogar über das beachtliche
Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt!
= Meine Veröffentlichungen über unhaltbare Zustände(ausschließlich in
besonders der Justiz und öffentlichen Institutionen)sind im Prinzip auch durch
das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus
dem letzten Jahr gestützt.Dennoch haben mich das Amtsgericht Northeim
und das Landgericht Göttingen deswegen verklagt und auch Gefängnisstrafe
im Widersetzen auf Papier fixiert.Das war vor fast einem Jahr.
Die wissen natürlich ganz genau,dass gerade die Vodafone-Verfahren
unmenschlicher Betrug sind und die Gerichte sich an dem erwähnten und
weiter unten angeführten Urteil zum Schutz von sogenannten Whistleblowern
orientieren müssen !!!
= Deshalb kann nicht nur mir bei sorgfältiger Veröffentlichung nix passieren !!!
Schließlich habe ich nie aufgehört.
Mindestens 1 Million Bürger dürften jetzt in der Bundesrepublick wissen,
dass Richter und Staatsanwälte dazu neigen,sich Beschlüsse je nach eigenem
Gebrauch auch schonmal zusammen zu basteln.
Bedauerlich und noch mehr unhaltbar ist dabei,dass praktisch die gesamte
Polizei quer durch die Republick sich praktisch garnicht dagegen wehrt,
sich immer noch zum unmündigen Handlanger degradieren lässt.
Gegen solchen mitunter sogar menschenverachtenden Amtsmissbrauch,
besonders auch zur Strafvereitelung im Amt gegen/für Richter und Staatsanwälte.
Ist meinem Fall ziemlich ähnlich:
nur,dass es bei mir um die Justiz geht.Ich wurde 2005 von Rechtsanwältin
betrogen,Polizeibeamter verweigerte aus Angst Aufnahme von Strafanzeige.
Polizeibeamte wissen also aus eigenen Erfahrungen,wie skrupellos die deutsche
Justiz mitunter gegen Bürerger vorgeht,nur um eigene Missetaten um nicht zu
sagen Verbrechen zu vertuschen.
Umso weniger ist es nachzuvollziehen,warum die Polizei da noch nicht längst
eine notwendige Strategie entwickelt hat.Mir ist es ja sogar allein gelungen,
durch eben nachweislich bemühte Aufrichtigkeit solchen Verbrechen zu wider-
stehen.
= Die Strategie,strafauffällige Richter und Staatsanwälte von Gerichten und
Staatsanwaltschaften fernzuhalten ist doch eine richtig gute!
Aber zuerst sollten besonders Polizeiführungen lernen,gewisse von Gerichten
oder Staatsanwaltschaften an sie weitergereichte Ausführungs-Aufträge
(Beschlüsse) auch auf die Rechtmäßigkeit hin zu hinterfragen !!!
= Dazu müssen sich aber besonders alle Polizeiführungen in ihrer Vorgehens-
weise einig sein.Bedenkenswert wäre auch,kurz vor dem Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst stehende Polizeibeamte eben deshalb für sowas vorzusehen.
Mit einer Art Eidesstattlicher Versicherung(möglichst aller Polizeibeamten),dass
diese speziellen Beamten dann im Auftrag möglichst aller Polizeibeamten handeln.
Und mit der Zeit kommt dann auch mehr Sicherheit(ähnlich wie bei mir),also auch
aufgrund selbstkritischer Auseinandersetzung.
Whistleblower und mangelnder Schutz im
deutschen Arbeitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower
Whistleblower und mangelnder Schutz im deutschen ArbeitsrechtNachdem trotz wiederholter Hinweise einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber von Missständen in der Altenpflege nichts passierte, hatte eine Mitarbeiterin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet. Begründet war dies damit, dass aufgrund von zuwenig Pflegepersonal die Bewohner des Pflegeheimes nicht ausreichend betreut würden, die Pflegekräfte mit Wissen und gemäß Wunsch des Arbeitgebers aber nicht erbrachte Pflegedienstleistung als erbracht dokumentieren und solche Leistungen wohl auch abrechnet würde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der Arbeitgeber kündigte der Arbeitnehmerin sodann fristlos wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Diese Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin als ordnungsgemäß bestätigt, das BAG wies den Fall ohne Angaben von Gründen zurück. In Folge galt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08, hat nunmehr diesen Umgang der deutschen Arbeitsgerichte mit sogenannten Whistleblowern eine Absage erteilt und der Altenpflegerin Entschädigung zugesprochen. Unter Whistleblower wird u.a. ein Informant verstanden, der Missstände, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt und dadurch oft natürlich auch den eigenen Job riskiert.
Der EuGH hat sich in seiner Begründung hierbei u.a. auf die freie Meinungsäußerung, dass in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht gestützt. Im Rahmen von Whistleblowern müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Rufs des Unternehmens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung herbei geführt werden. Es wäre der Arbeitnehmerin eben gerade nicht darum gegangen, den Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Vielmehr habe sie zuvor auch versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Missstände zu beheben. Wenn aber all dies nicht zu einem Ergebnis führe, so müsse die Arbei…
» Vollständiger Artikel
Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil
Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien.“Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch”, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. “Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.” Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR “nur sehr gering” sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).
Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. “Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge”, meint Esther Wyler.
Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Gefängnisstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt
Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Sch…
» Vollständiger Artikel
Whistleblower-Hotline oder
Ombudsmann oder beides?
Lässt sich ein Mitarbeiter der Einkaufsabteilung eines Unternehmens die Vergabe von Aufträgen an Lieferanten gegen Zahlung von Schmiergeld vergüten, macht er sich
schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber auch das Unternehmen ist einem erheblichem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Ermittlungsbehörden können dem Unternehmen, aber auch
Geschäftsführern und Vorständen persönlich, empfindliche Geldbußen
auferlegen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmensführung keine Kenntnis
von den Schmiergeldzahlungen hatte (§§ 130, 30 OWiG).
Whistleblower-Hotline – Instrument zur internen Aufklärung
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder
Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten daher immer
mehr Unternehmensleitungen Hinweisgeber-Systeme, sogenannte
Whistleblower-Hotlines, ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte
nutzen,
um von Unternehmensangehörigen begangene Verstöße gegen interne
oder gesetzliche Regeln zu melden. In Deutschland standen
Whistleblower-Systeme zunächst unter dem Generalverdacht, ein
Denunziantentum zu fördern. Mittlerweile haben sie sich in größeren
Unternehmen immer mehr durchgesetzt.
Bei den Hinweisempfängern kann es sich um unternehmensinterne oder
externe Ansprechpartner handeln. Auch Rechtsanwälte bieten diesen
Service an. Die Beauftragung von Anwälten hat insbesondere den
Vorteil, dass diese der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und
die rechtliche Relevanz von Meldungen einschätzen können.
Zusätzlicher Einsatz eines Ombudsmanns zweckmäßig?
Zusätzlich zu einer Whistleblower-Hotline setzen immer mehr
Unternehmen einen Ombudsmann ein. Auch bei einem Ombudsmann können
Mitarbeiter oder Externe Compliance-Verstöße melden. Wie eine
Whistleblower-Hotline soll auch der Einsatz eines Ombudsmanns helfen,
Compliance-Verstöße aufzudecken, eine effektive
Aufklärung/Prävention von Verstößen zu gewährleisten und die
Haftungsrisiken des
Unternehmens und der Geschäftsführung zu reduzieren. Angesichts
der ähnlichen Zielsetzung und Aufgabenstellung von Ombudsmann- und
Whistleblower-System stellt sich die Frage, ob die Implementierung
beider Systeme tatsächlich sinnvoll ist.
Der besonderen Stellung des Ombudsmanns ist Rechnung zu tragen
Da weder Aufgaben und Funktion eines Ombudsmanns noch die eines
Whistleblower-Systems allgemein verbindlich festgelegt sind, können
beide Modelle – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere
im Datenschutz- und Arbeitsrecht) – beliebig ausgestaltet werden.
Unternehmen könnten daher Whistleblower- und Ombudsmann-Systeme
theoretisch auch identisch konzipieren. Dies ist natürlich wenig
sinnvoll. Stattdessen sollte der Ombudsmann die Funktion erfüllen,
die ihm gemeinhin zugeschrieben wird, nämlich die eines neutralen
Vermittlers.
» Vollständiger ArtikelMit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch