In auf folgendem Dokument angeführter Strafanzeige handelt es sich doch zweifelsfrei
um Prozess-Betrug !!!
= Wozu doch eindeutig eine Vernehmung des von mir angezeigten Richters am
Sozialgericht Hildesheim,Rühling, zwingend notwendig wäre !!!
= Schließlich ist doch besonders ein Richter dazu verpflichtet,bei dessen
Amtsausführung bei Gericht nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln !!!
Also darf/durfte Richter Rühling doch im Prinzip auf gar keinen Fall den
Ausführungen der Gegenseite folgen(ohne offenbar meine mehrfach ausreichend
belegenden,ans Sozialgericht Hildesheim übermittelten Dokumente(Kopien) einzusehen) !!!
= Rühling fragte allenernstes den Vertreter der Gegenseite/Jobcenter Northeim
während der Gerichtsverhandlung,ob ich noch krankengeld bekommen würde.
Was dieser natürlich mit einer Spitzfindigkeit vorsätzlich zu meinem Schaden
bejahte:
Rühling hatte entweder versäumt,meine natürlich fristgemäß ans Sozialgericht
Hildesheim übermittelten Unterlagen einzusehen oder aber,was wohl wahr-
scheinlicher ist,das von mir mehrfach darin mit Kopien von Originaldokumenten
der Krankenkasse BKK Gesundheit dargelegte Auslaufen der Krankengeldzahlung
ignoriert.Schließlich muss ein erfahrener Sozialrichter wissen,dass die Krankengeld-
zahlung nach maximal 78 Wochen endet !!!
= Und aufgrund der weiterführenden Tatsache,dass ich auch noch eine Ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit diesen Dokumenten zum betreffenden Gerichts-
verfahren ans Sozialgericht Hildesheim übermittelt habe,auf der logischerweise das
Anfangdatum des Biginns der Arbeitsunfähigkeit(21.09.2010 angegeben ist,hätte
Rühling das Ende der Krankengeldzahlung zum 20.03.2012 abesehen müssen !!!
Zudem fand dieses Verfahren erst am 22.03.2012,also bereits 2 Tage nach Ablauf der
Krankengeldzahlung an mich statt !!!
Sowohl der Oberstaatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Hildesheim,Kreutz,als auch die
Oberstaatsanwältin an der Generalstaatsanwaltschaft Celle,Ihnen,hätten die Straftat des
Vertreters des Jobcenter Northeim,Elias,zur Sprache bringen müssen und eben wenn
nötig eigene diesbezügliche Strafermittlungen in Auftrag geben müssen !!!
= Die Seilschaften decken sich also gegenseitig mit diesen Floskeln:"Im Auftrag"
"Im Auftrag"
Dr. Ihnen
Oberstaatsanwältin
Beglaubigt
Köhne
Justizangestellte
Schließlich
Unten angführte Übernahme von der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft
Celle belegt also eindeutig,dass Sie Harald Range schon während Ihrer Zeit als
leitender Generalstaatsanwalt an der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Aufsicht
auch über Oberstaatsanwältin Ihnen hatten.
Haben Sie persönlich Oberstaatsanwältin Ihnen sogar in die Arbeit des organisierten
Justiz-Verbrechens eingearbeitet ???
= Dann darf ich besonders von Ihnen,Harald Range,nicht nur bittend eine
Eidestattliche Versicherung hinsichtlich Ihrer Gesetzestreue hiermit einfordern !!!
Eigentlich sind Sie sympathisch,aber Ihre Tage als Generalbundesanwalt dürften
wohl gezählt sein.Was meinen Sie,gibt es außerhalb der Bundesrepublick
Deutschland in dem Ausmaße noch schlimmeres organisiertes Justiz-Verbrechen ???
Richter und Staatsanwälte machen mit der Zeit immer mehr auch eher primitive Fehler.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-281 od. 0160/453534
Fax: 05141/206-540
um Prozess-Betrug !!!
= Wozu doch eindeutig eine Vernehmung des von mir angezeigten Richters am
Sozialgericht Hildesheim,Rühling, zwingend notwendig wäre !!!
= Schließlich ist doch besonders ein Richter dazu verpflichtet,bei dessen
Amtsausführung bei Gericht nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln !!!
Also darf/durfte Richter Rühling doch im Prinzip auf gar keinen Fall den
Ausführungen der Gegenseite folgen(ohne offenbar meine mehrfach ausreichend
belegenden,ans Sozialgericht Hildesheim übermittelten Dokumente(Kopien) einzusehen) !!!
= Rühling fragte allenernstes den Vertreter der Gegenseite/Jobcenter Northeim
während der Gerichtsverhandlung,ob ich noch krankengeld bekommen würde.
Was dieser natürlich mit einer Spitzfindigkeit vorsätzlich zu meinem Schaden
bejahte:
Rühling hatte entweder versäumt,meine natürlich fristgemäß ans Sozialgericht
Hildesheim übermittelten Unterlagen einzusehen oder aber,was wohl wahr-
scheinlicher ist,das von mir mehrfach darin mit Kopien von Originaldokumenten
der Krankenkasse BKK Gesundheit dargelegte Auslaufen der Krankengeldzahlung
ignoriert.Schließlich muss ein erfahrener Sozialrichter wissen,dass die Krankengeld-
zahlung nach maximal 78 Wochen endet !!!
= Und aufgrund der weiterführenden Tatsache,dass ich auch noch eine Ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit diesen Dokumenten zum betreffenden Gerichts-
verfahren ans Sozialgericht Hildesheim übermittelt habe,auf der logischerweise das
Anfangdatum des Biginns der Arbeitsunfähigkeit(21.09.2010 angegeben ist,hätte
Rühling das Ende der Krankengeldzahlung zum 20.03.2012 abesehen müssen !!!
Zudem fand dieses Verfahren erst am 22.03.2012,also bereits 2 Tage nach Ablauf der
Krankengeldzahlung an mich statt !!!
Sowohl der Oberstaatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Hildesheim,Kreutz,als auch die
Oberstaatsanwältin an der Generalstaatsanwaltschaft Celle,Ihnen,hätten die Straftat des
Vertreters des Jobcenter Northeim,Elias,zur Sprache bringen müssen und eben wenn
nötig eigene diesbezügliche Strafermittlungen in Auftrag geben müssen !!!
= Die Seilschaften decken sich also gegenseitig mit diesen Floskeln:"Im Auftrag"
"Im Auftrag"
Dr. Ihnen
Oberstaatsanwältin
Beglaubigt
Köhne
Justizangestellte
Schließlich
Unten angführte Übernahme von der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft
Celle belegt also eindeutig,dass Sie Harald Range schon während Ihrer Zeit als
leitender Generalstaatsanwalt an der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Aufsicht
auch über Oberstaatsanwältin Ihnen hatten.
Haben Sie persönlich Oberstaatsanwältin Ihnen sogar in die Arbeit des organisierten
Justiz-Verbrechens eingearbeitet ???
= Dann darf ich besonders von Ihnen,Harald Range,nicht nur bittend eine
Eidestattliche Versicherung hinsichtlich Ihrer Gesetzestreue hiermit einfordern !!!
Eigentlich sind Sie sympathisch,aber Ihre Tage als Generalbundesanwalt dürften
wohl gezählt sein.Was meinen Sie,gibt es außerhalb der Bundesrepublick
Deutschland in dem Ausmaße noch schlimmeres organisiertes Justiz-Verbrechen ???
Richter und Staatsanwälte machen mit der Zeit immer mehr auch eher primitive Fehler.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
- Generalstaatsanwalt Range stellt Programm 2010 vor -
"Streckenführung
und Wetterlage kann ein Biathlet nicht beeinflussen; Ausrüstung, Lauf-
und Schusstechnik sowie persönliche Kondition schon - nicht anders
ergeht es der Staatsanwaltschaft. Sie muss sich auf veränderte äußere
Umstände einstellen, ihre Sachausstattung optimieren und ständig an sich
arbeiten", umriss der Celler Generalstaatsanwalt Harald Range auf dem
Neujahrsempfang des Oberlandesgerichts Celle die Aufgaben des kommenden
Jahres. Weitreichende Gesetzesänderungen im Bereich des Opferschutzes,
des Strafverfahrensrechts sowie der Untersuchungshaft, die der
Gesetzgeber im vergangenen Jahr verabschiedet hat, müssen in den
Ermittlungs- und Strafverfahren umgesetzt werden. Die
Staatsanwaltschaften werden sich darauf einstellen. Auch unter
Berücksichtigung des Sparzwangs öffentlicher Haushalte müssen die
Staatsanwaltschaften die Zusammenarbeit innerhalb der Behörden
optimieren. Schließlich müssen sie ihre bestehenden Fähigkeiten und
Kompetenzen weiter stärken. Zu diesem Zweck wird die
Generalstaatsanwaltschaft ihre Kompetenzen intern konzentrieren. So
entsteht ein Kompetenzzentrum zur Verfolgung der Organisierten
Kriminalität, Korruption und Gewinnabschöpfung sowie ein weiteres zur
Intensivierung der Europäischen Zusammenarbeit in Strafsachen, ferner
eine erweiterte Rechtsabteilung und eine auf Fortbildungs- und
Verwaltungstätigkeiten spezialisierte Generalabteilung. Wegen der
Einzelheiten wird auf den anliegenden Entwurf der Rede zum
Neujahrsempfang Bezug genommen. Darin werden auch die Kräfte der
Generalstaatsanwaltschaft Celle, Frau Oberstaatsanwältin Dr. Ihnen und
Herr Oberstaatsanwalt Burgard vorgestellt.
Range
Rede Generalstaatsanwalt Range zum Neujahrsempfang des OLG 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das begonnene Jahr 2010.
Vor allem wünsche ich Ihnen Gesundheit, aber auch die Gelassenheit beim Umgang mit diesem Thema. Eine Gelassenheit, die ich bei den Diskussionen, die sich um das Thema "Schweinegrippe" gerankt haben, bisweilen doch vermisst habe.
Zu den Personalnachrichten.
Im Jahr 2009 haben wir uns gefreut, mit folgenden Pensionären einen "runden Geburtstag" begehen zu können:
Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Endler feierte am 09. Juni 2009 seinen 75. Geburtstag. Seinen Lebenslauf und seine Verdienst hier nochmals zu würdigen, hieße, die sprichwörtlichen "Eulen nach Athen" zu tragen. Ebenfalls seinen 75. Geburtstag konnte bei guter Gesundheit begehen Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Wächter - am 21. Dezember 2009. Er hofft, auch in diesem Jahr wieder im Freibad Westercelle regelmäßig seine Bahnen ziehen zu können. Vielleicht begegnen Sie ihm dort und seiner Frau. Sie können beide dann leicht daran erkennen, dass seine Frau mit ihren Freundinnen plaudernd ihre Runden zieht, während Herr Wächter daneben in gleichmäßiger Ruhe das Programm absolviert, wie wir es ja früher schon von ihm kennen und an ihm schätzten.
Seinen 70. Geburtstag konnte Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Schulz am 10.04.2009 begehen. Er genießt den Ruhestand im Kreis seiner Familie und wir wünschen ihm auch von dieser Stelle alles, alles Gute.
Traurig mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 09. Mai des vergangenen Jahres Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Hans Kohler im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Er gehörte der teilweise um ihre Jugendzeit betrogenen Generation an: Nach einem vorgezogenen Abitur wurde er sogleich 1939 zum Kriegsdienst einberufen. Nach mehrjähriger Kriegsgefangenschaft konnte er 1948 das Jura-Studium in Göttingen aufnehmen und war danach als Richter, Staatsanwalt und zuletzt Leiter der hiesigen Abteilung II tätig. Seine Vorliebe galt dem Reisen in die Alpen, einige von Ihnen werden auf gemeinsame schöne Erlebnisse im Rahmen des Celler Alpenvereins zurückblicken können. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Personalveränderungen unserer Behörde sind dieses Jahr nicht so gravierend. Am 18.05.2009 wurde Herr Oberstaatsanwalt Müller zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt. Er hatte ja bereits 2008 die Nachfolge von Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Jeserich in der Leitung der Abteilung III und der Zentralstelle Organisierte Kriminalität und Korruption angetreten.
Am 13.02.2009 wurden an unserer Behörde Frau Staatsanwältin Dr. Ihnen zur Oberstaatsanwältin und Herr Staatsanwalt Burgard zum Oberstaatsanwalt ernannt. Beide kommen von der Staatsanwaltschaft Hannover und verstärken unsere Abteilung II. Herr Burgard war bereits seit 2008 bei uns tätig. Frau Dr. Ihnen stieß Anfang vergangenen Jahres zu uns. Wir freuen uns auf diese Verstärkung durch zwei liebenswerte Persönlichkeiten, die gut zu uns passen.
Dr. Katharina Ihnen (45) wurde am 13.02.2009 zur Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ernannt. Sie ist verheiratet, stammt aus Braunschweig und hat in Göttingen studiert und promoviert. Ihre Referendariats- und Assessorinnenzeit absolvierte sie im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtes Celle. Im September 1997 wurde sie zur Staatsanwältin ernannt und bearbeitete bei der Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Erwachsenen- und Wirtschaftsstrafsachen. Nach der Geburt ihrer inzwischen 10-jährigen Tochter wurde Frau Dr. Ihnen als hauptamtliche Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt tätig. 2002 kehrte sie an die Staatsanwaltschaft Hannover zurück. Ihr Tätigkeitsfeld umfasste zuletzt u. a. politische Straftaten und internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet sie Dienstaufsichts- und Beschwerdesachen, berufsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Staatshaftungssachen.
Ebenfalls am 13.02.2009 wurde Herr Burgard (41) zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ernannt. Der aus der Wedemark stammende Vater zweier Töchter im Alter von 16 und 14 Jahren ist verheiratet, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in München wurde er im Mai 2000 zum Richter auf Probe und im Januar 2004 zum Staatsanwalt ernannt. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover war Herr Burgard im Wesentlichen mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption befasst. Zu seinen Aufgaben bei der Generalstaatsanwaltschaft gehören die Dienstaufsichts- und Beschwerdesachen, berufsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sowie die Bearbeitung von Revisionen und Rechtsbeschwerden.
Begrüßen in diesem Kreis möchte ich auch die im Rahmen der sogenannten Erprobung tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Es sind die Frau Staatsanwältin Dr. Bieker aus Hildesheim, Herr Staatsanwalt Dr. Lehmann aus Hannover und Herr Staatsanwalt Janßen, der hier aus Celle stammt. Sie helfen uns den großen Arbeitsanfall zu bewältigen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch ein paar kurze allgemeine Bemerkungen zu dem, was uns im Jahr 2009 besonders bewegt hat. Das war zum einen die Rechtspolitik, zum anderen die Fortsetzung unserer Qualitätsoffensive für die Staatsanwaltschaften und zum Dritten eine umfassende Organisationsreform unserer Behörde.
Ein wenig geht es uns derzeit wie den Biathleten in Oberhof.
Wissen Sie, "Streckenführung und Wetterlage kann ein Biathlet nicht beeinflussen; Ausrüstung, Lauf- und Schusstechnik sowie persönliche Kondition schon - nicht anders ergeht es der Staatsanwaltschaft. Sie muss sich auf veränderte äußere Umstände einstellen, ihre Sachausstattung optimieren und ständig an sich arbeiten.
Wie ist das nun mit der allgemeinen Wetterlage und der Streckenführung bei den Staatsanwaltschaften?
1. In der Strafrechtspolitik fand ein großer Kehraus zum Ende der Legislaturperiode in Berlin statt. Es gab Veränderungen, die in die Praxis der Staatsanwaltschaften nicht wenig eingreifen.
Am 04. August 2009 ist die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Sie war jahrelang diskutiert worden. Es ist hier nicht die Stelle, im Einzelnen darauf einzugehen; wir werden darauf achten müssen, dass die Grundsätze der Strafzumessung und die bewährten Grundsätze des Strafverfahrens, namentlich die Erforschung der Wahrheit und die angemessene Strafzumessung, nicht zu sehr aufgeweicht werden.
Ebenfalls am 04. August 2009 in Kraft getreten ist das neue Staatsschutzstrafrecht wegen Vorbereitung terroristischer Straftaten. Es verlagert die Strafbarkeit der Vorbereitungen solcher Straftaten ins Vorfeld. Als Stichwort nenne ich nur den Besuch sogenannter "Terrorcamps" in Afghanistan oder Pakistan. Die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Straftaten ist auf die Staatsanwaltschaften der Länder grundsätzlich übertragen worden. Das setzt eine generelle Kooperation und Absprache mit dem Generalbundesanwalt voraus. Hier werden wir erhebliche Kapazitäten vorhalten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist dabei, die Ermittlungskonzepte mit den anderen Generalstaatsanwaltschaften und dem Landeskriminalamt abzustimmen.
Am 01. September 2009 ist eine neue Kronzeugenregelung in Kraft getreten. Danach wird zukünftig grundsätzlich unabhängig vom Delikt des "Kronzeugen" ein Strafnachlass gegeben werden können, wenn der Täter bei mittelschweren oder schweren Straftaten wesentlich zur Aufklärung beiträgt oder zur Verhinderung solcher Straftaten beigetragen hat. Auch hier werden die Staatsanwaltschaften auf eine sachgerechte Anwendung im Ermittlungsverfahren und bei der Strafzumessung zu achten haben, damit der Grundsatz der Schuldangemessenheit der Strafe insbesondere bei hochbelasteten Tätern nicht konterkariert wird.
Mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 gilt ein neues Opferschutzgesetz. Es verbessert die Rechte der Nebenklage und des Opferanwalts. Auch Opfer von Raub, Erpressung und von anderen schwerwiegenden Delikten sind in Zukunft Nebenklage berechtigt. Der Staat übernimmt die Kosten eines beigeordneten Opferanwalts bei Straftaten wie schwerer Körperverletzung, Raub oder schwerem Stalking, wenn die Tatfolgen besonders schwer sind. Der Zeugenschutz und der Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren wurde verbessert. Dies alles wird Auswirkungen auf den Gang der Ermittlungen und die Gerichtsverfahren haben, die - das ist abzusehen - nicht einfacher werden.
Seit 01. Januar diesen Jahres tritt ein neues Recht für Untersuchungshaft-Gefangene in Kraft. Durch die Förderalismusreform ist die Zuständigkeit in diesem Bereich zwischen Bund und Ländern geteilt. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das "Wie", also die vollzugliche Ausgestaltung der Haft zu. Der Bund dagegen hat die Gesetzgebungszuständigkeit für das "Ob" der Haft, also die Anordnung der Untersuchungshaft, ihre Voraussetzungen und Dauer behalten und wahrgenommen. Die Abgrenzung dieser beiden Regelungskreise ist natürlich nicht immer eindeutig zu treffen. Hier werden wir gemeinsam mit dem Oberlandesgericht eine Linie finden, welche die in den gesetzgeberischen Grundentscheidungen angelegten Abgrenzungsprobleme präzisieren wird.
Sie sehen meine Damen und Herren, in diesem Jahr wird auf die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte eine Menge an neuen Gestaltungsmöglichkeiten mit vielen Grundsatzentscheidungen zukommen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Strafsenaten in der bewährten vertrauensvollen Verbindung zu tragfähigen Lösungen für alle Beteiligten kommen werden.
Wie steht es - um im Vergleich mit den Biathleten zu bleiben - mit der Ausrüstung, der Lauf- und Schießbereich der Staatsanwälte, also den persönlichen und sachlichen Einsatz.
2. Der zweite Bereich betrifft die fortgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen bei den Staatsanwaltschaften. Nur kurz will ich hier erwähnen, dass wir in diesem Jahr einen Staatsanwaltstag für den herkömmlich sogenannten mittleren und gehobenen Dienst ausgeführt haben. Es ging darum, die konkrete Arbeitssituation vor Ort und zwischen allen Diensten zu verbessern. Damit sollen Reibungsflächen abgebaut und die Zusammenarbeit sowie daraus folgenden Arbeitszufriedenheit verbessert werden. Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen, die wir aus dem ungefähr 200 Personen umfassenden Teilnehmerkreis erhalten haben.
Und schließlich: die Kondition, die innere Verfassung, also die Kompetenz der Handelnden?
3. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wird in diesen Tagen organisatorisch umgestaltet. Ziel ist es, die Kompetenzen im Hause noch besser zu strukturieren. So werden wir den immer mehr zunehmenden Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion für den Geschäftsbereich in den Feldern organisierte Kriminalität und Korruption sowie neue Verantwortlichkeiten in der internationalen Rechtshilfe dadurch Rechnung tragen, indem die Abteilung III von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in Revisions- und Rechtsbeschwerdesachen entlastet wird. Diese Aufgaben werden nunmehr von der Abteilung II wahrgenommen. Sie wird damit eine umfassende "Strafrechtsabteilung". Dies wird eine zusätzliche Einarbeitungszeit für die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung II bedeuten. Ich freue mich aber darüber, dass alle motiviert an ihre neuen Aufgaben gehen. Abteilung I wird sich zukünftig verstärkt der Verwaltungsorganisation und der Fortbildung widmen. Hier gab und gibt es viel zu tun, denn wir müssen auch organisatorisch und fachlich "am Ball" bleiben. Nur so können wir auch zukünftig erfolgreich als eine leistungsfähige Justizverwaltungsbehörde wahrgenommen werden "Yes, we can!"
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Räder der Justiz stehen auch im Bereich der Staatsanwaltschaften nie still. Ich denke, gemeinsam mit den Gerichten werden wir auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Rechtspflege auf dem hohen Niveau halten können, das unsere Bürger und auch die Nachbarländer zu Recht von uns erwarten.
In diesem Sinne Ihnen allen ein "Glück auf" für das neue Jahr 2010!
Range
Rede Generalstaatsanwalt Range zum Neujahrsempfang des OLG 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das begonnene Jahr 2010.
Vor allem wünsche ich Ihnen Gesundheit, aber auch die Gelassenheit beim Umgang mit diesem Thema. Eine Gelassenheit, die ich bei den Diskussionen, die sich um das Thema "Schweinegrippe" gerankt haben, bisweilen doch vermisst habe.
Zu den Personalnachrichten.
Im Jahr 2009 haben wir uns gefreut, mit folgenden Pensionären einen "runden Geburtstag" begehen zu können:
Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Endler feierte am 09. Juni 2009 seinen 75. Geburtstag. Seinen Lebenslauf und seine Verdienst hier nochmals zu würdigen, hieße, die sprichwörtlichen "Eulen nach Athen" zu tragen. Ebenfalls seinen 75. Geburtstag konnte bei guter Gesundheit begehen Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Wächter - am 21. Dezember 2009. Er hofft, auch in diesem Jahr wieder im Freibad Westercelle regelmäßig seine Bahnen ziehen zu können. Vielleicht begegnen Sie ihm dort und seiner Frau. Sie können beide dann leicht daran erkennen, dass seine Frau mit ihren Freundinnen plaudernd ihre Runden zieht, während Herr Wächter daneben in gleichmäßiger Ruhe das Programm absolviert, wie wir es ja früher schon von ihm kennen und an ihm schätzten.
Seinen 70. Geburtstag konnte Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Schulz am 10.04.2009 begehen. Er genießt den Ruhestand im Kreis seiner Familie und wir wünschen ihm auch von dieser Stelle alles, alles Gute.
Traurig mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 09. Mai des vergangenen Jahres Herr Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Hans Kohler im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Er gehörte der teilweise um ihre Jugendzeit betrogenen Generation an: Nach einem vorgezogenen Abitur wurde er sogleich 1939 zum Kriegsdienst einberufen. Nach mehrjähriger Kriegsgefangenschaft konnte er 1948 das Jura-Studium in Göttingen aufnehmen und war danach als Richter, Staatsanwalt und zuletzt Leiter der hiesigen Abteilung II tätig. Seine Vorliebe galt dem Reisen in die Alpen, einige von Ihnen werden auf gemeinsame schöne Erlebnisse im Rahmen des Celler Alpenvereins zurückblicken können. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Personalveränderungen unserer Behörde sind dieses Jahr nicht so gravierend. Am 18.05.2009 wurde Herr Oberstaatsanwalt Müller zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt. Er hatte ja bereits 2008 die Nachfolge von Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Jeserich in der Leitung der Abteilung III und der Zentralstelle Organisierte Kriminalität und Korruption angetreten.
Am 13.02.2009 wurden an unserer Behörde Frau Staatsanwältin Dr. Ihnen zur Oberstaatsanwältin und Herr Staatsanwalt Burgard zum Oberstaatsanwalt ernannt. Beide kommen von der Staatsanwaltschaft Hannover und verstärken unsere Abteilung II. Herr Burgard war bereits seit 2008 bei uns tätig. Frau Dr. Ihnen stieß Anfang vergangenen Jahres zu uns. Wir freuen uns auf diese Verstärkung durch zwei liebenswerte Persönlichkeiten, die gut zu uns passen.
Dr. Katharina Ihnen (45) wurde am 13.02.2009 zur Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ernannt. Sie ist verheiratet, stammt aus Braunschweig und hat in Göttingen studiert und promoviert. Ihre Referendariats- und Assessorinnenzeit absolvierte sie im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtes Celle. Im September 1997 wurde sie zur Staatsanwältin ernannt und bearbeitete bei der Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Erwachsenen- und Wirtschaftsstrafsachen. Nach der Geburt ihrer inzwischen 10-jährigen Tochter wurde Frau Dr. Ihnen als hauptamtliche Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt tätig. 2002 kehrte sie an die Staatsanwaltschaft Hannover zurück. Ihr Tätigkeitsfeld umfasste zuletzt u. a. politische Straftaten und internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet sie Dienstaufsichts- und Beschwerdesachen, berufsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Staatshaftungssachen.
Ebenfalls am 13.02.2009 wurde Herr Burgard (41) zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ernannt. Der aus der Wedemark stammende Vater zweier Töchter im Alter von 16 und 14 Jahren ist verheiratet, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in München wurde er im Mai 2000 zum Richter auf Probe und im Januar 2004 zum Staatsanwalt ernannt. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover war Herr Burgard im Wesentlichen mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption befasst. Zu seinen Aufgaben bei der Generalstaatsanwaltschaft gehören die Dienstaufsichts- und Beschwerdesachen, berufsgerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sowie die Bearbeitung von Revisionen und Rechtsbeschwerden.
Begrüßen in diesem Kreis möchte ich auch die im Rahmen der sogenannten Erprobung tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Es sind die Frau Staatsanwältin Dr. Bieker aus Hildesheim, Herr Staatsanwalt Dr. Lehmann aus Hannover und Herr Staatsanwalt Janßen, der hier aus Celle stammt. Sie helfen uns den großen Arbeitsanfall zu bewältigen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch ein paar kurze allgemeine Bemerkungen zu dem, was uns im Jahr 2009 besonders bewegt hat. Das war zum einen die Rechtspolitik, zum anderen die Fortsetzung unserer Qualitätsoffensive für die Staatsanwaltschaften und zum Dritten eine umfassende Organisationsreform unserer Behörde.
Ein wenig geht es uns derzeit wie den Biathleten in Oberhof.
Wissen Sie, "Streckenführung und Wetterlage kann ein Biathlet nicht beeinflussen; Ausrüstung, Lauf- und Schusstechnik sowie persönliche Kondition schon - nicht anders ergeht es der Staatsanwaltschaft. Sie muss sich auf veränderte äußere Umstände einstellen, ihre Sachausstattung optimieren und ständig an sich arbeiten.
Wie ist das nun mit der allgemeinen Wetterlage und der Streckenführung bei den Staatsanwaltschaften?
1. In der Strafrechtspolitik fand ein großer Kehraus zum Ende der Legislaturperiode in Berlin statt. Es gab Veränderungen, die in die Praxis der Staatsanwaltschaften nicht wenig eingreifen.
Am 04. August 2009 ist die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Sie war jahrelang diskutiert worden. Es ist hier nicht die Stelle, im Einzelnen darauf einzugehen; wir werden darauf achten müssen, dass die Grundsätze der Strafzumessung und die bewährten Grundsätze des Strafverfahrens, namentlich die Erforschung der Wahrheit und die angemessene Strafzumessung, nicht zu sehr aufgeweicht werden.
Ebenfalls am 04. August 2009 in Kraft getreten ist das neue Staatsschutzstrafrecht wegen Vorbereitung terroristischer Straftaten. Es verlagert die Strafbarkeit der Vorbereitungen solcher Straftaten ins Vorfeld. Als Stichwort nenne ich nur den Besuch sogenannter "Terrorcamps" in Afghanistan oder Pakistan. Die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Straftaten ist auf die Staatsanwaltschaften der Länder grundsätzlich übertragen worden. Das setzt eine generelle Kooperation und Absprache mit dem Generalbundesanwalt voraus. Hier werden wir erhebliche Kapazitäten vorhalten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist dabei, die Ermittlungskonzepte mit den anderen Generalstaatsanwaltschaften und dem Landeskriminalamt abzustimmen.
Am 01. September 2009 ist eine neue Kronzeugenregelung in Kraft getreten. Danach wird zukünftig grundsätzlich unabhängig vom Delikt des "Kronzeugen" ein Strafnachlass gegeben werden können, wenn der Täter bei mittelschweren oder schweren Straftaten wesentlich zur Aufklärung beiträgt oder zur Verhinderung solcher Straftaten beigetragen hat. Auch hier werden die Staatsanwaltschaften auf eine sachgerechte Anwendung im Ermittlungsverfahren und bei der Strafzumessung zu achten haben, damit der Grundsatz der Schuldangemessenheit der Strafe insbesondere bei hochbelasteten Tätern nicht konterkariert wird.
Mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 gilt ein neues Opferschutzgesetz. Es verbessert die Rechte der Nebenklage und des Opferanwalts. Auch Opfer von Raub, Erpressung und von anderen schwerwiegenden Delikten sind in Zukunft Nebenklage berechtigt. Der Staat übernimmt die Kosten eines beigeordneten Opferanwalts bei Straftaten wie schwerer Körperverletzung, Raub oder schwerem Stalking, wenn die Tatfolgen besonders schwer sind. Der Zeugenschutz und der Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren wurde verbessert. Dies alles wird Auswirkungen auf den Gang der Ermittlungen und die Gerichtsverfahren haben, die - das ist abzusehen - nicht einfacher werden.
Seit 01. Januar diesen Jahres tritt ein neues Recht für Untersuchungshaft-Gefangene in Kraft. Durch die Förderalismusreform ist die Zuständigkeit in diesem Bereich zwischen Bund und Ländern geteilt. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das "Wie", also die vollzugliche Ausgestaltung der Haft zu. Der Bund dagegen hat die Gesetzgebungszuständigkeit für das "Ob" der Haft, also die Anordnung der Untersuchungshaft, ihre Voraussetzungen und Dauer behalten und wahrgenommen. Die Abgrenzung dieser beiden Regelungskreise ist natürlich nicht immer eindeutig zu treffen. Hier werden wir gemeinsam mit dem Oberlandesgericht eine Linie finden, welche die in den gesetzgeberischen Grundentscheidungen angelegten Abgrenzungsprobleme präzisieren wird.
Sie sehen meine Damen und Herren, in diesem Jahr wird auf die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte eine Menge an neuen Gestaltungsmöglichkeiten mit vielen Grundsatzentscheidungen zukommen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Strafsenaten in der bewährten vertrauensvollen Verbindung zu tragfähigen Lösungen für alle Beteiligten kommen werden.
Wie steht es - um im Vergleich mit den Biathleten zu bleiben - mit der Ausrüstung, der Lauf- und Schießbereich der Staatsanwälte, also den persönlichen und sachlichen Einsatz.
2. Der zweite Bereich betrifft die fortgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen bei den Staatsanwaltschaften. Nur kurz will ich hier erwähnen, dass wir in diesem Jahr einen Staatsanwaltstag für den herkömmlich sogenannten mittleren und gehobenen Dienst ausgeführt haben. Es ging darum, die konkrete Arbeitssituation vor Ort und zwischen allen Diensten zu verbessern. Damit sollen Reibungsflächen abgebaut und die Zusammenarbeit sowie daraus folgenden Arbeitszufriedenheit verbessert werden. Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen, die wir aus dem ungefähr 200 Personen umfassenden Teilnehmerkreis erhalten haben.
Und schließlich: die Kondition, die innere Verfassung, also die Kompetenz der Handelnden?
3. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wird in diesen Tagen organisatorisch umgestaltet. Ziel ist es, die Kompetenzen im Hause noch besser zu strukturieren. So werden wir den immer mehr zunehmenden Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion für den Geschäftsbereich in den Feldern organisierte Kriminalität und Korruption sowie neue Verantwortlichkeiten in der internationalen Rechtshilfe dadurch Rechnung tragen, indem die Abteilung III von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in Revisions- und Rechtsbeschwerdesachen entlastet wird. Diese Aufgaben werden nunmehr von der Abteilung II wahrgenommen. Sie wird damit eine umfassende "Strafrechtsabteilung". Dies wird eine zusätzliche Einarbeitungszeit für die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung II bedeuten. Ich freue mich aber darüber, dass alle motiviert an ihre neuen Aufgaben gehen. Abteilung I wird sich zukünftig verstärkt der Verwaltungsorganisation und der Fortbildung widmen. Hier gab und gibt es viel zu tun, denn wir müssen auch organisatorisch und fachlich "am Ball" bleiben. Nur so können wir auch zukünftig erfolgreich als eine leistungsfähige Justizverwaltungsbehörde wahrgenommen werden "Yes, we can!"
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Räder der Justiz stehen auch im Bereich der Staatsanwaltschaften nie still. Ich denke, gemeinsam mit den Gerichten werden wir auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Rechtspflege auf dem hohen Niveau halten können, das unsere Bürger und auch die Nachbarländer zu Recht von uns erwarten.
In diesem Sinne Ihnen allen ein "Glück auf" für das neue Jahr 2010!
Der Generalbundesanwalt Harald Range hält Akte in Händen!
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-281 od. 0160/453534
Fax: 05141/206-540