Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Donnerstag, 31. Mai 2012

Jobcenter Bossi: hi,hi,die Wirklichkeit hab ich mir schon vor langer Zeit weggeknippst...

= Auch dessen Jobcenter Vertreter Mixdorf lügt und betrügt bei Gericht weiter !!!

= Was weiter wenig beeindruckend belegt,wie moralisch verkommen dieses Jobcenter
mitlerweile ist = Zum Kotzen !!!

= Das unten abgebildete Foto vom Jobcenter Bossi zeugt nun wirklich nicht allzu
sehr von Wirklichkeitsnähe !








Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 27. März 2012

Unglaublich: Jobcenter Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht

Unglaublich:
Ein ordentliches Sozialgericht verlässt sich auf die Angaben der Gegenseite(...).
Dabei hätte der verantwortliche Richter nur einen kleinen Blick in die von mir ans
Sozialgericht übermittelten Unterlagen werfen müssen:
Auf Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist immer das Anfangsdatum
und das aktuelle Datum angegeben.Und bei einem normalerweise maximal
möglichen Krankengeldbezug von 78 Wochen,hätte doch ersichtlich sein müssen,
dass das Krankengeld voraussichtlich bis zum 21.03.2012 gezahlt wurde,weil
die 78 Wochen aufgrund des Krankengeldbezugs seit dem 21.09.2010 an diesem
Tage würde auslaufen !!!

= Auch die doch vom Gericht zu tätigende Nachfrage auf Beweise für deren
Vorbringen,fehlt erstaunlicherweise in diesem Schriftsatz des Sozialgericht zur
Urteilsbegründung.

= Ebenso bei der perfiden Behauptung,mein Bruder würde mit mir zusammen in
diesem Haus wohnen,fehlt die Angabe der doch zwingend vom Gericht
vorzunehmenden Nachfrage nach beweisenden Unterlagen:
Z.B. eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Doch Fehlanzeige !!!
= Die kann auch garnicht existieren,weil es sowas bei Alleinwohnenden garnicht
geben kann !!!

= Ich bin außerdem davon überzeugt,dass ein Gericht beim Fehlen beweiser-
bringender diesbezüglicher Unterlagen so ein Abweisungsurteil garnicht fällen
darf! Weil so nicht nur möglicherweise fahrlässig,in diesem Fall sogar existenzielle
Rechte verletzt würden.

= Schlimmstenfalls und wahrscheinlich sind solche unglaublichen Verfahrens-
führungen beinah eher die Regel denn die Ausnahme:
Um beinah möglichst viele Gerichtsverfahren der Gerichtskosten wegen führen
zu können.Und auch Jobcenter dürften sicherlich ausgiebige Erfahrungen mit
solchen Methodiken haben und haben sich mehr oder weniger drauf eingestellt:
Wie,für wen oder was soll ich Verantwortung übernehmen...

= Bei besonders der mitunter derart verkommenen konservativen Politik können
solche unmenschlichen Gerichtsverfahren keine allzu große Überraschung sein.

= Zur Erinnerung:
Ich bin nach wie vor gezwungen,aufgrund dringend nötiger Regeneration gut
23h am Tag liegend zu verbringen !!! Auch jetzt schreibe ich wieder im Liegen
am Notebook !!! Weshalb weder ein Erscheinen bei Gericht,noch ein Beauftragen
eines anwaltlichen Vertreters für mich möglich war.Dafür nötiges ausgedehntes
Sprechen ist gegenwärtig nach wie vor nicht möglich !!!

Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Sozialgericht Hildesheim

Auf dem Schreiben des Sozialgericht Hildesheim steht:
AZ.: S 55 AS 110/12                      22.03.2012

"Richter am Sozialgericht                 In dem Rechtstreit
 Rühling                                          Karnasch
als Vorsitzende
                                                       gegen
- mit Tonaufnahmegerät -                 Jobcenter Northeim"


die ehrenamtlichen Richter:                2. für den Beklagten: Herr Elias unter
Frau H. und Herr W.                             Bezugnahme auf die dem Gericht 
                                                            vorliegende Generalvollmacht.


"Der vorsitzendeeröffnet die mündliche Verhandlung und führt in den Sach- und
Streitstand ein.Sodann wurde die Sach- und Rechtslage mit dem Vertreter des Beklagten erörtert.

Auf die Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten,der Kläger habe
nach Auskunft der für ihn zuständigen Krankenkasse der DAK derzeit noch einen
Krankengeldanspruch.....
Der Vertreter des Beklagten führte weiter aus,dass nach seinen Informationen der
Bruder des Klägers in dessen Haus wohne.Folglich seien die Unterkunftskosten im
Falle eines SGB Anspruchs nur hälftig zu berücksichtigen.In diesem Fall würden
keine ergänzenden Leistungen neben dem Krankengeld vom Beklagten zu zahlen sein.