Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Mittwoch, 6. Juni 2012

Justiz macht weiterhin mit Vodafone gemeinsame Sache!


Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
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Betrifft: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim,Bahnhofstraße 31,37154 Northeim
Gegen den angeblichen Beschluss vom 31.05.2012 durch die dortige Rechtspflegerin
Kühn.



Berifft: Strafanzeige gegen das Vodafone Anwaltsbüro Christoph Zdrzalek in der Konstantinstr.
387 in 41238 Möncjengladbach!



Betrifft: Strafanzeige gegen das Vodafone-Imperium D2 GmbH,Am Seestern 1,in 40547
Düsseldorf!

Dem Amtsgericht Northeim kann schon ich mehrere auch vorsätzliche Rechtsbeugungen, Nötigungen u.a. nachweisen!

Dennoch hat diese mitunter zwielichtige Richterschar,vornehmlich unter der Verantwortung der dortigen Direktorin Ingrid Sell,es nach wie vor offenkundig kaum nötig,wenigstens aus gemachten Fehlern zu lernen !!!

Auf diesem betrffenden angeblichen Beschluss einer Rechtspflegerin hat das Vodafone-Anwaltsbüro Zdrzalek offenkundig wieder einmal unglaublicherweise Reckenhöfe 5a,in 47918 Tönisvorst als Adresse des Anwaltsbüro angegeben!
Beweis: Anlage I
Auf dem Gerichtsschreiben vom 20.12.2010 ist aber die Willhelm-Tell-Straße 14 in Düsseldorf angegeben!
Beweis: Anlage II

Und auf etlichen weiteren auch diesen Fall betreffenden Gerichtsschreiben eben dieses Amtsgericht Northeim ist die Adresse des Vodafone-Anwaltsbüros stattdessen mit Konstantinstraße 387,in 41238 Mönchengladbach angegeben!
Beweis: Anlage III
Die nun folgenden 5 weiteren Datei-Anlagen über bzw. von der Internetseite dieses Vodafone-
Anwaltsbüro Zdrzalek deuten aber mehr als an,dass das angebliche Anwaltsbüro in Reckenhöfe 5a in 47918 Tönisvorst garnicht existiert.Sondern das es sich um eine fiktive Erfindung handelt,um die diesbezglich begünstigten Rechtsbeugungen durch das Amtgericht Northeim durchdrücken zu können.

Das Amtsgericht Northeim hatte ja nichtmal genügend Moral aufbringen können und gemäß der Verfassung der Bundesrepublick Deutschland(Bürgerlichen Grundrechte) mein nachweiislich dort mehrfach vorgebrachtes nach wie vor sehr akutes Erschöpfungssyndrom in dem Sinne anzuerkennen,dass ich deshalb nicht in der Lage war,die zum Vodafone-Verfahren eingereichten Schriftsätze auszudrucken und per Post ans Gericht zu übermitteln.Sondern diese nur aufgrund defekter Drucker per Email übermitten konnte!

= Auch den Antrag auf Befangenheit vom Dezember 2010 übermittelte ich per Email mit oben angeführter Begründung ans Amtsgericht Northeim! Welchen das Amtsgercht zuließ um aber meinen Antrag auf Befangenheit auf beinah skandalöse Weise zu verwerfen:
Siehe Anlage II !

= Alle weiteren zum selbigen Vodafone-Verfahren ebenso per Email ans Amtsgericht Northeim übermittelten Schriftsätze wurden dort auf skandalös betrügerische Weise nicht anerkannt.Obwohl ich sogar zu dem Zeitpunkt bis Mitte 2011 unter sogar Schlaganfallgefahr gelitten habe!
Beweis: Anlage IX,Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von April 2012 !
Und u.a. der Polizeibeamte Kues kann sehr akutes Erschöpfungssyndrom in gewisser Weise bezeugen! Dieser war am 22.02.2012 zugegen als mein Beine zitterten und ich nicht mehr sprechen konnte! Und ebenso am 29.02.2012 als ich kaum noch sprechen und mich bewegen konnte!
Jeweils zwischen 9-10 Uhr !
= Zu den Schriftsätzen gehörte auch eine beim Amtsgericht Northeim eingereichte Strafanzeige gegen das Vodafone-Imperium zu diesem Verfahren! Die ebenso vorsätzlich unterschlagen wurde, wie meine Schrifsätze zur Klageerwiderung!

= Was selbstverständlich nicht nur dieses erwähnte Vodafone-Verfahren vor dem Amtsgericht Northeim eindeutig rechtswidrig macht,sondern das offenbar ebenso abgesprochene Vodafone-Verfahren in 2011 am Amtsgericht Northeim und dem Landgericht Göttingen! Bei letzterem mit fast ausschließlich angegebener Adresse des Zdrzalek Anwaltsbüros in Konstantinstraße 387,in 41238 Mönchengladbach!

= Bei zweiterem Verfahren haben sich sowohl das Amtsgericht Northeim als auch das Landgericht Göttingen über das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt! Welches im vergangenen Juni in Urteil einer Altenpflegerin Recht gegeben hat,die nach erfolgloser Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber,dessen Versäumnisse öffentlich machte und daraufhin entlassen wurde.Zudem musste die Bundesregierung gut 10.000 Euro Schadenersatz an die mutige Frau zahlen!

= Erstaunlich,dass ausgerechnet Juristen sowas offenkundig allzu gerne verschweigen:
Die Bundesbürger unterliegen der gewissen Pflicht,nach Möglichkeit absehbaren Schaden von den Mitmenschen abzuwenden(Verfassung der Bundesrepublick Deutschland !!!
= Also erlaubt um nicht zu sagen verlangt auch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland,in gewisser Weise das Öffentlichmachen von Verbrechen!

= Und von organisierten Justiz-Verbrechen sowieso !!!

= Und dieses immer offenkundiger verantwortungslose Amtsgericht Northeim hat es nach wie vor nicht nötig,trotz nachweislich mehrfacher Aufforderung,das Anwaltsbüro Zdrzalek auf die damals wie heute tatsächliche Adresse hin zu überprüfen.
= Was weiter andeutet,dass hier auch Korruption mit im Spiel sein muss!

= Zig tausend Bundesbürger haben schon unliebsame Erfahrungen mit einer Mobilfunk-Mafia gemacht! Internet-Foren sind voll davon!

Anlage X: Überweisung an Herz-klinik.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Die seltsame Polizei Northeim hat sich wiederholt bereitwillig nachweislich zum Handlanger von diversen organisierten Justiz-Verbrechen machen lassen:
Dabei können sich Menschen unproblematisch Respekt verschaffen,indem sie Ungereimtheiten auf Gerichts- oder staatsanwaltlichen Schreiben erkennen und diese mit freundlicher Bitte um Nachbeserung zurück zum Absender befördern!

= Doch diese Justiz-Seilschaften fürchten sich mittlerweile vor meinen wahrheitsgemäßen Veröffentlichungen so sehr,dass diese mich unter quasi-Hausarrest stellen wollen.

= Doch dieser seltsame Northeimer Richter Gronemeyer hat nachweislich in gewisser Weise auch Strafvereitelung im Amt begangen und hat eben deshalb zudem persönliches Motiv mich zum Schweigen bringen zu wollen.

= Früher oder später landet auch das vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!


 




































Oben drüber steht zwar Beschluss:
Doch wieder wurde das von Justizangestellten abgehandelt!

= Unten drunter steht zwar:
"Die Akten werden dem Abteilungsrichter zur Entscheidung vorgelegt."

= Und warum dann nicht gleich dem Richter vorlegen ???

= Und die für die Behandlung dieses Schreibens verantwortliche Rechtspflegerin 
Kühn hat nicht handschriftlich unterschrieben !!!