Thomas Karnasch,unabhängiger
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Betrifft: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim,Bahnhofstraße 31,37154 Northeim
Gegen den angeblichen Beschluss vom 31.05.2012 durch die dortige Rechtspflegerin
Kühn.
Berifft: Strafanzeige gegen das Vodafone Anwaltsbüro Christoph Zdrzalek in der Konstantinstr.
387 in 41238 Möncjengladbach!
Betrifft: Strafanzeige gegen das Vodafone-Imperium D2 GmbH,Am Seestern 1,in 40547
Düsseldorf!
Dem Amtsgericht Northeim kann schon ich
mehrere auch vorsätzliche Rechtsbeugungen, Nötigungen u.a.
nachweisen!
Dennoch hat diese mitunter zwielichtige
Richterschar,vornehmlich unter der Verantwortung der dortigen
Direktorin Ingrid Sell,es nach wie vor offenkundig kaum
nötig,wenigstens aus gemachten Fehlern zu lernen !!!
Auf diesem betrffenden angeblichen
Beschluss einer Rechtspflegerin hat das Vodafone-Anwaltsbüro
Zdrzalek offenkundig wieder einmal unglaublicherweise Reckenhöfe
5a,in 47918 Tönisvorst als Adresse des Anwaltsbüro angegeben!
Beweis: Anlage I
Auf dem Gerichtsschreiben vom
20.12.2010 ist aber die Willhelm-Tell-Straße 14 in Düsseldorf
angegeben!
Beweis: Anlage II
Und auf etlichen weiteren auch diesen
Fall betreffenden Gerichtsschreiben eben dieses Amtsgericht Northeim
ist die Adresse des Vodafone-Anwaltsbüros stattdessen mit
Konstantinstraße 387,in 41238 Mönchengladbach angegeben!
Beweis: Anlage III
Die nun folgenden 5 weiteren
Datei-Anlagen über bzw. von der Internetseite dieses Vodafone-
Anwaltsbüro Zdrzalek deuten aber mehr
als an,dass das angebliche Anwaltsbüro in Reckenhöfe 5a in 47918
Tönisvorst garnicht existiert.Sondern das es sich um eine fiktive
Erfindung handelt,um die diesbezglich begünstigten Rechtsbeugungen
durch das Amtgericht Northeim durchdrücken zu können.
Das Amtsgericht Northeim hatte ja
nichtmal genügend Moral aufbringen können und gemäß der
Verfassung der Bundesrepublick Deutschland(Bürgerlichen Grundrechte)
mein nachweiislich dort mehrfach vorgebrachtes nach wie vor sehr
akutes Erschöpfungssyndrom in dem Sinne anzuerkennen,dass ich
deshalb nicht in der Lage war,die zum Vodafone-Verfahren
eingereichten Schriftsätze auszudrucken und per Post ans Gericht zu
übermitteln.Sondern diese nur aufgrund defekter Drucker per Email
übermitten konnte!
= Auch den Antrag auf Befangenheit vom
Dezember 2010 übermittelte ich per Email mit oben angeführter
Begründung ans Amtsgericht Northeim! Welchen das Amtsgercht zuließ
um aber meinen Antrag auf Befangenheit auf beinah skandalöse Weise
zu verwerfen:
Siehe Anlage II !
= Alle weiteren zum selbigen
Vodafone-Verfahren ebenso per Email ans Amtsgericht Northeim
übermittelten Schriftsätze wurden dort auf skandalös betrügerische
Weise nicht anerkannt.Obwohl ich sogar zu dem Zeitpunkt bis Mitte
2011 unter sogar Schlaganfallgefahr gelitten habe!
Beweis: Anlage IX,Ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von April 2012 !
Und u.a. der Polizeibeamte Kues kann
sehr akutes Erschöpfungssyndrom in gewisser Weise bezeugen! Dieser
war am 22.02.2012 zugegen als mein Beine zitterten und ich nicht mehr
sprechen konnte! Und ebenso am 29.02.2012 als ich kaum noch sprechen
und mich bewegen konnte!
Jeweils zwischen 9-10 Uhr !
= Zu den Schriftsätzen gehörte auch
eine beim Amtsgericht Northeim eingereichte Strafanzeige gegen das
Vodafone-Imperium zu diesem Verfahren! Die ebenso vorsätzlich
unterschlagen wurde, wie meine Schrifsätze zur Klageerwiderung!
= Was selbstverständlich nicht nur
dieses erwähnte Vodafone-Verfahren vor dem Amtsgericht Northeim
eindeutig rechtswidrig macht,sondern das offenbar ebenso
abgesprochene Vodafone-Verfahren in 2011 am Amtsgericht Northeim und
dem Landgericht Göttingen! Bei letzterem mit fast ausschließlich
angegebener Adresse des Zdrzalek Anwaltsbüros in Konstantinstraße
387,in 41238 Mönchengladbach!
= Bei zweiterem Verfahren haben sich
sowohl das Amtsgericht Northeim als auch das Landgericht Göttingen
über das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte hinweggesetzt! Welches im vergangenen Juni in Urteil
einer Altenpflegerin Recht gegeben hat,die nach erfolgloser
Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber,dessen Versäumnisse öffentlich
machte und daraufhin entlassen wurde.Zudem musste die Bundesregierung
gut 10.000 Euro Schadenersatz an die mutige Frau zahlen!
= Erstaunlich,dass ausgerechnet
Juristen sowas offenkundig allzu gerne verschweigen:
Die Bundesbürger unterliegen der
gewissen Pflicht,nach Möglichkeit absehbaren Schaden von den
Mitmenschen abzuwenden(Verfassung der Bundesrepublick Deutschland !!!
= Also erlaubt um nicht zu sagen
verlangt auch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland,in
gewisser Weise das Öffentlichmachen von Verbrechen!
= Und von organisierten
Justiz-Verbrechen sowieso !!!
= Und dieses immer offenkundiger
verantwortungslose Amtsgericht Northeim hat es nach wie vor nicht
nötig,trotz nachweislich mehrfacher Aufforderung,das Anwaltsbüro
Zdrzalek auf die damals wie heute tatsächliche Adresse hin zu
überprüfen.
= Was weiter andeutet,dass hier auch
Korruption mit im Spiel sein muss!
= Zig tausend Bundesbürger haben schon
unliebsame Erfahrungen mit einer Mobilfunk-Mafia gemacht!
Internet-Foren sind voll davon!
Anlage X: Überweisung an Herz-klinik.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
Karnasch
P.S. Die seltsame Polizei Northeim hat
sich wiederholt bereitwillig nachweislich zum Handlanger von diversen
organisierten Justiz-Verbrechen machen lassen:
Dabei können sich Menschen
unproblematisch Respekt verschaffen,indem sie Ungereimtheiten auf
Gerichts- oder staatsanwaltlichen Schreiben erkennen und diese mit
freundlicher Bitte um Nachbeserung zurück zum Absender befördern!
= Doch diese Justiz-Seilschaften
fürchten sich mittlerweile vor meinen wahrheitsgemäßen
Veröffentlichungen so sehr,dass diese mich unter quasi-Hausarrest
stellen wollen.
= Doch dieser seltsame Northeimer
Richter Gronemeyer hat nachweislich in gewisser Weise auch
Strafvereitelung im Amt begangen und hat eben deshalb zudem
persönliches Motiv mich zum Schweigen bringen zu wollen.
= Früher oder später landet auch das
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
Oben drüber steht zwar Beschluss:
Doch wieder wurde das von Justizangestellten abgehandelt!
= Unten drunter steht zwar:
"Die Akten werden dem Abteilungsrichter zur Entscheidung vorgelegt."
= Und warum dann nicht gleich dem Richter vorlegen ???
= Und die für die Behandlung dieses Schreibens verantwortliche Rechtspflegerin
Kühn hat nicht handschriftlich unterschrieben !!!