Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Sonntag, 3. Juni 2012

"Am Gerichtsvollzieherwesen hat sich praktisch seid 100 Jahren nichts mehr geändert"

Diese gemachte Aussage eines Experten von vor gut 5 Jahren ist immer offen-
sichtlicher auch auf manches andere Gebiet innerhalb der deutschen Justiz
übertragbar.
Nämlich auf die Arbeit von Betreuungsgerichten.Und wieder trifft es dabei haupt-
sächlich Amtsgerichte aber auch Landgerichte.
Es hat sich über Jahrzehnte tatsächlich dahingehend entwickelt,dass mit besonders
unliebsamen Menschen immer willkürlicher umgegangen wird.Was unten folgendes
diesbezügliches,grauenhaft schwachsinniges Dokument sehr nachhaltig belegt!
Schließlich gibt das Grundgesetz,also auch die Verfassung der Bundesreublick
Deutschland eindeutig vor,dass Betreuungsgerichte im sehr ernsthaft zu
ergründenden Bedarfsfall zum Wohle der betreffenden Menschen zu handeln haben !!!
= Also diesen nach eigenem Bedarf(Zustimmung) eine Betreuungsperson an die
Seite stellen,die eben nach Aufforderung durch die betroffenen Menschen dabei
behilflich sind,diese bei für sie unlösbaren Schwierigkeiten zu unterstützen !!!

= Und die Politiker-Juristen haben davon allesamt wiederum keinen Schimmer oder
haben auch dabei zum Wohle der eigenen Karriere,zum Wohle des ungenierten
Machtstrebens der eigenen Partei lieber durchweg den Mund gehalten.
= auch sowas grenzt an Hochverrat !!!
= Und auch deshalb gehören alle Innen- und Justizminister unehrenhaft entfernt !!!

Mit einem demokratischen Rechtstaat hat auch das nix zu tun !!!







































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch