Dr. Edmund Haferbeck: “Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht ungewöhnlich”
>Zu Urkundenfälschung durch Staatsanwälte “nicht widerrechtlich” (FR vom 9. Oktober 2001): Der Vorgang beweist einmal mehr, welche erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen werden. Wir betonen, dass solche Vorgänge, nämlich der Schutz von Angehörigen der öffentlichen Rechtspflege und der Notariate, zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Schwerpunkte von Justizkriminalität, in denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mittels Straftaten geschützt werden, sind in München, Köln, Frankfurt … festzustellen.
Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258 a Strafgesetzbuch) neben der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und neben Unterlassungen von Diensthandlungen (Paragraf 336 StGB) gehen sogar soweit, dass engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen. Das Sich-gegenseitig-Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die Ausnahme. […]
Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung hat sich längst auf die ständigen, routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StGB (Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage, München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung geschrieben: “Das praktische Bild bewusster Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen ,elementare Rechtsgrundsätze’, sondern eher leichte Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung ,gerechter’ Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie abträglich.”
Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels 3 I Grundgesetz (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”) vergeblich auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten müssen - zur Politik hat sich längst die Justizverdrossenheit gesellt. http://www.politik-poker.de/cleanstate.php
Edmund Haferbeck ist Fraktionsmitglied der Grünen in Schwerin
Schwerpunkte von Justizkriminalität, in denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mittels Straftaten geschützt werden, sind in München, Köln, Frankfurt … festzustellen.
Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258 a Strafgesetzbuch) neben der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und neben Unterlassungen von Diensthandlungen (Paragraf 336 StGB) gehen sogar soweit, dass engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen. Das Sich-gegenseitig-Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die Ausnahme. […]
Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung hat sich längst auf die ständigen, routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StGB (Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage, München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung geschrieben: “Das praktische Bild bewusster Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen ,elementare Rechtsgrundsätze’, sondern eher leichte Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung ,gerechter’ Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie abträglich.”
Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels 3 I Grundgesetz (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”) vergeblich auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten müssen - zur Politik hat sich längst die Justizverdrossenheit gesellt. http://www.politik-poker.de/cleanstate.php
Edmund Haferbeck ist Fraktionsmitglied der Grünen in Schwerin
Anmerkungen zur “Rechtsbeugung: Richter angeklagt”
Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung zum 66. Deutschen Juristentag
Dezember 19th, 2009 at 12:13 Hallo, ich sehe mich als Opfer, werde mich aber nicht mehr zu dem Fall äußern, es ist Ruhe eingekehrt. Der Schmerz der mir und meiner Familie zugeführt wurde ist sehr groß, es dauert sehr lange um mit dem Unrecht fertig zu werden! Anwälte wollen und können sich nicht mit einem Richter anlegen, dafür ist die Abhängigkeit vom wohlwollen der Richter viel zu groß! Man steht plötzlich ganz alleine da. Wie vielen Menschen mag es so ergehen? Das Spiel ist einfach zu durchschauen, hier nur ein Beispiel, bei einem Vergleich entsteht dem Richter nur wenig Arbeit (er hat ja genug davon auf seinem Schreibtisch liegen) spielt der Anwalt mit, läuft alles nach Plan. Verärgert der Anwalt jedoch den Richter indem er z.B. einen Vergleich ablehnt, verliert er den nächsten Prozess, auch wenn absolut klar ist, dass er im Recht war! Die Macht des Richters hat scheinbar keine Grenzen! Beim danach folgenden Prozess, funktioniert die "Marionette des Richters" wieder einwandfrei. Schnell ist die Arbeit für alle Beteiligten erledigt (ich rede hier hauptsächlich von denn kleinen Fällen, mit denen man sich nicht unnötig aufhalten möchte) und das Geld eingefahren. Jede Dienstaufsichtsbeschwerde die ja bei Vorgesetzten Richtern (Kollegen) eingereicht werden muss, wird geblockt und der Richter gedeckt! Der geschädigte Bürger steht alleine da und ist gar nicht in der Lage etwas zu unternehmen. Erstens fehlt im das Fachwissen und zweitens ist da eine nicht unbegründete Angst vor Maßnahmen des Gerichtes. (Verleumdungsklage usw.) Armes Deutschland kann ich da nur sagen. Ich habe mich von der Politik vollkommen distanziert und werde nicht mehr wählen gehen. Wer einmal in dieser Mühle drinnen war, wird es sein ganzes Leben nicht mehr vergessen können, man lebt mit dem Unrecht weiter. Noch schlimmer, Der Richter, der einem das angetan hat richtet weiter und wird von unserem Steuergeld sehr gut entlohnt!MfG. S.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch