Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Betrifft : Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgericht Northeim im Vodafone-Verfahren


Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen


An das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
während der Renovierungsphase
Rintheimer Querallee 11
76131 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382

Betrifft :
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgericht Northeim gegen das Urteil
im Vodafone-Verfahren !
Mysteriöse Ermittlungs-Vorgehensweisen gegen Vodafone in Düsseldorf

                            Liebe Damen und Herren am Bundesverfassungsgericht !

Ich lege hiermit Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgericht Northeim
durch Richterin Dr. Urte Eisenhardt unter dem Aktenzeichen 3 C 784/10 ein.
1.
Ich werfe dem Amtsgericht Northeim ( vornehmlich Richterin und Direktorin Ingrid
Sell,Richterin Urte Eisenhardt) vor,die auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte
in der Form vorsätzlich plattgewalzt zu haben :
Wichtige Dokumente,u.a. die Strafanzeige vom 21.12.2010 gegen die Vodafone GmbH,
deren Kooperationspartner 1un1 GmbH,sowie dessen Anwaltsbüro Zdrzalek und einen
weiter ausführenden und begründeten Antrag zum eingereichten Antrag auf Befangenheit,
gegen diesmal nicht nur gegen die den Fall behandelnde Richterin Urte Eisenhardt,sondern
vielmehr gegen das Amtsgericht Northeim insgesamt,vorsätzlich unterschlagen zu haben !
2.
= Mehrfach hatte ich in Schreiben an das Amtsgericht Northeim darauf hingewiesen,dass
ich aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms nicht in der Lage bin,auch aufgrund
meiner defekten Drucker,die Schreiben zu betreffendem Verfahren bei Gericht auszu-
drucken !
= Nach wie vor ist es so - wenn auch zum Glück nicht mehr derart gravierend - dass ich
sogar schon bei kleinsten körperlichen Anstrengungen Herztoben bekomme !
3.
= Natürlich und eigentlich auch selbstverständlich hätte ich die Schreiben ausgedruckt,
wenn ich denn gekonnt hätte !
4.
= Zu den legitimen Bürgerrechten gehört es aber,dass von BürgerInnen in solchen oder
ähnlichen Zusammenhängen beim Amtsgericht eingebrachte Schriftsätze,besonders nach
dem dort Bekanntmachen durchaus schwerwiegender Hinderungsgründe,doch in jedem
Fall eben auch zur verfassungsgemäßen Wahrung von Bürgerlichen Grundrechten,eben
vom zuständigen Amtsgericht verantwortungsvoll in anhängenden dort zu behandelnden
Streit-Verfahren zu beachten und zu behandeln sind !
5.
= Schließlich würde - wie in diesem Fall geschehen - eine Missachtung an das Amtsgericht
- in diesem Fall dem Amtsgericht Northeim - übermittelter Emails eine möglicherweise
sogar massiv nachteilige Verletzung Bürgerlicher Grundrechte bedeuten !!
6.
= Dazu schreibt die den Fall am Amtsgericht Northeim behandelnde Richterin U.Eisenhardt:
"Es liegt im Interesse der Parteien,die gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten und bei
Verhinderung vor Fristablauf sich an das Gericht unter Angabe der Verhinderungsgründe zu
wenden,um eine Verlängerung der Frist zu erzielen."
7.
= Und genau das hatte ich unter wiederholter Vorlge von Ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigungen( Beweismittel für angegebenen Verhinderungsgrund!)beim Amtsgericht
Northeim getan !
8.
= Nachweislich haben sowohl die Vodafone-GmbH als auch das Anwaltsbüro Zdrzalek
betrogen !
UND,das Missachten meiner am 21.12.2010 an das Amtsgericht Northeim übermittelten
oben angeführte Strafanzeige,stellt doch sogar gewisse Strafvereitelung im Amt da !!
Ein Skandal !
9.
Ich habe also alle von mir zum Vodafone Verfahren niedergeschriebenen Schriftsätze im
Internet gespeichert und mittels Google-Email-Server an das Amtsgericht Northeim
ünermittelt !
10.
= Was das Amtsgericht Northeim auch über das Befassen mit zuerst von mir eingereichtem
Antrag auf Befangenheit in gewisser Weise akzeptierte - doch diesen in wenig ansehnlicher
Weise als unbegründet verwarf.




































 = Die"vielfältigen Anträge" würde ich nur zu gern mal sehen :
Vielmehr deutet Richterin und Direktorin Ingrid Sell eine gewisse Voreingenommenheit
ihrerseits an !

= Nachweislich ist das Amtsgericht Northeim im Zusammenhang von mehreren Rechts-
beugungen gegen meine Person mit verantwortlich - so manche ist sogar unmittelbar
vom Amtsgericht Northeim ausgegangen !
= Weshalb besonders mein erweiterter Antrag auf Befangenheit so unbegründet nicht
gewesen sein kann !

= Das Amtsgericht Northeim hatte über das offenbar vorsätzliche Missachten einiger
meiner Schriftsätze ein sogenanntes Versäumnisurteil wegen - kaum zu glauben - nicht
vorgebrachter Klageerwiderung meinerseits sozusagen beschlossen !
= Diesbezüglich ausgefertigtes Versäumnisurteil liegt gegenwertig nicht vor !

= Selbst eine von mir am 12.01.2011,diesmal über nachweisbaren GMX Email-Server,
an das Amtsgericht Northeim übermittelte Email wurde unter kaum nachvollziehbaren
Umständen abgetan :




































= Für mich ein weiterer Beleg,dass am Amtsgericht Northeim voreingenommen und
rechtswidrig gehandelt wurde.
 11.
= Leider war ich eben nicht im Vollbesitz meiner mentalen und geistigen Kräfte und habe
es darüber hinaus versäumt,die erwähnten im Internet gespeicherten diesbezüglichen
Schriftsätze an anderen Orten zu speichern !
= Das Amtsgericht Northeim hat auf Antrag des Vodafone-Anwaltsbüros,über eben
missbräuchlichen Gerichtsbeschluss(3 C 414/11) vom 23.06.2011 verfügt,diverse
Schriftsätze aus dem Internet zu entfernen.
= Obwohl das auf selbem Gerichtsbeschluss angesetzte Verfahren am Landgericht
Göttingen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des erwähnten Antrags auf Einstweilige
Verfügung noch garnicht stattgefunden hatte,wurde die Google GmbH unter Vorlage
dieses insofern rechtswidrigen Beschlusses dazu genötigt,insgesamt über 100 Schreiben,
welche überwiegend rechtswidrige Vorgehensweisen in der deutschen Justiz beinhalteten,
vorsätzlich und widerrechtlich zu löschen !

= Etliche Anwälte/Richter/Staatsanwälte und Politiker hatten ein persönliches Interesse
daran,dass diverse Schriften über Missbrauch innerhalb von Justiz und Politik gelöscht
werden bzw. wurden.

= Dem Anwaltsbüro Zdrzalek und u.a. dem Amtsgericht Northeim (Richter Thiele) war
das natürlich bewußt,was offenbar zusätzlich dazu verkeitete,die erwähnten Schriften
nachweisbar widerrechtlich aus dem Internet entfernen zu lassen.

= Weiter stellt dieses also Diebstahl geistigen Eigentums dar !
Mit einem geschätzten reellen Wert von mindestens einer Million Euro !

= Der gesellschaftliche Wert hingegen geht eher in die Milliarden.
12.
Beweise für das angeführte Übermitteln von Schriftsätzen meinerseits zum Vodafone-
Verfahren an das Amtsgericht Northeim !
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/verfassungsbeschwerde-gegen-marode.html
= Brachiale Unterdrückung der auch durch die Verfassung der Bundesrepublick
Deutschland geschützten Meinungsfreiheit !

= Noch mehr :
Schließlich spricht auch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland den in
Deutschland lebenden BürgerInnen nicht nur gewisse Rechte zu,sondern legt diesen
auch notwendigerweise gewisse Pflichten nahe :
Bei gewissenhafter Interpretaion der Verfassung der Bundesrepublick Deutschland
lassen sich im Umkehrschluss auch etliche Pflichten der in Deutschland lebenden BürgerInnen erkennen !

= So haben z.B. BürgerInnen nach Möglichkeit in gewissem Sinne die Pflicht,an
Unfallorten erste Hilfe zu leisten !
=  In gewisser Weise stellen besonders auch Orte von nicht auszuschließenden
Wiederholungs-Betrugsfällen aus gesellschaftlicher Sicht auch in gewisser Weise
Unfallorte dar,vor denen die Bevölkerung auch durch gewisse Öffentlichmachung zu schützen ist !
= Das Vodafone-Imperium verfügt über mehrere Millionen Kunden !

Europäischer Gerichtshof für Menschengerichte schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/menschenrechte-arbeitnehmer-meinungsfreiheit
"Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von 
Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger
Richter schützen damit sogenannte Whistleblower – Arbeitnehmer, die auf Missstände in
Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch Strafanzeige gegen
ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, erstattet...."

= Hier wurden sogar betroffene Namen gegenüber Hunderttausenden wenn nicht
Millionen BürgerInnen bekannt gemacht !

= Wenn es sich zudem auch noch um Betrügereien innerhalb einer Justiz und das auch
noch unter dem Deckmantel einer Verfassung handelt,dann können BürgerInnen sowas
nicht nur - sondern dann müssen BürgerInnen das beinah sogar öffentlich machen !
Erstmal soweit !
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch