Von: | "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de> |
---|---|
An: | lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Schreiben (6 O 9/11) vom 21.10.2011 |
Datum: | Sun, 30. Oct 2011 20:25:34 |
Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Landgericht Göttingen
Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Betrifft : Ihr Schreiben vom 20.10.2011
Mein Schreiben vom 13.10.2011 bezieht sich zuvorderst auf das erwähnte rechtswidrige
Urteil vom 01.09.2011 !
Da es sich dabei um ein erstinzstanzliches Verfahren handelt,kann gemäß der Bürgerlichen
Grundrechte bzw. auch der in der Bundesrepublick Deutschland geltenden Meinungsfreiheit
kein sogenannter Anwaltzwang bestehen.
= Das dazugehörige Gesetz ist also rechtswidrig !!!
= Die südniedersächsische Justiz hatte dabei insgesamt befangen und noch mehr
persönlich motiviert gehandelt !!!
= Das Amtsgericht Northeim hatte im vorausgegangenen Verfahren nachweislich
Dokumente unterschlagen und durch Missachtung der Strafanzeige zum Vodafone-
Sachverhalt zudem Strafvereitelung im Amt begangen !!!
= Gleiches besteht auch für das rechtswidrige Verfahren vor dem Landgericht Göttingen :
4 O 61/10
= Ein ordentliches Gericht muss in der Bundesrepublick Deutschland ihren Bürgern bei
erstinstanzlichen Verfahren die persönliche Verteidigung gewähren !!!
= Erst recht,wenn Bürger wie ich schon wegen des Anwaltszwangs durch das erheblich
zu Schaden gekommen sind.
= Und,noch vielmehr,wenn der Sachverhalt einen Betrug in mehrfacher Hinsicht beinhaltet !!!
= Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit !!!
Siehe Anlage !
Weiteres dazu in kommender Woche !
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch