Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
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Postanschrift: Bundesgerichtshof
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Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Die Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. StrafsenatsDie Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. Strafsenats
Anschrift Leipzig:
Bundesgerichtshof
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Karl-Heine-Str. 12
D-04229 Leipzig
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Telefax: (0341) 48 73 79 7
Liebe Damen und Herren am Bundesgerichtshof!
Liebe Damen und Herren bei der Bundesanwaltschaft!
Wie Sie ja mittlerweile ausgiebig erfahren haben,fühle ich mich in diesem
Staat mehr verantwortlich als offenbar sogar die meisten Politiker.
Und dennoch lassen sich mehrere Richter und Staatsanwälte zu unten
folgender Dummheit hinreißen.Leider hat es die besonders im Zusammen-
hang mit der ständig weiter zu entwickelnden Justiz versagende Politik auch
und besonders Richtern und Staatsanwälten immer möglich gemacht,sich
ähnlich wie Politiker aus der Verantwortung zu ziehen.
Wie Sie ja wissen,hat besonders die südniedersächsische Justiz seit 2005
schon mehrere Menschenrechtsverletzungen allein gegen mich begangen
(mindestens eine im Jahr!).Letzte Woche habe ich 3 Richter am Landgericht
Göttingen angezeigt,weil diese im Jahre 2005 ein Verfahren im Zuge einer
von mir getätigten Strafanzeige wegen eines Diebstahls am Geldautomaten
vorsätzlich gegen mich umgedreht und ausgedehnt haben.
Ich hatte nachweislich die Strafanzeige zurückgezogen,weil die Polizei
aufgrund der nur 3 währenddessen gemachten Fotos keinen endgültigen
Beweis zur Überführung eine der anwesenden Personen machen konnte.
Dieses bemerkenswerte Landgericht Göttingen konnte nicht mal vor
derartigem Amtsmissbrauch zurückschrecken,in dem es dennoch diesen
vermeintlichen Strafprozess durchführte und mich rechtswidrigerweise vorlud.
Ich war hingegen davon ausgegangen,dass dieser Prozess logischerweise nicht
wird stattfinden.Ein weiteres diesbezügliches Schreiben hatte es vom Gericht
dazu nicht mehr gegeben.Schließlich hätte ich vielleicht eine Person wieder-
erkennen können.Doch entscheidend ist ja der unmittelbare Beweis zur
Überführung! Also das Erwischen bzw. Überführen bei Tatbegehung!
= Ich musste wegen deren Skandal-Urteil nicht nur die Gerichtskosten
sondern auch noch eine Geldstrafe entrichten.
Zur Erinnerung:
Ich hatte im Jahre 2005 einen Korruptionafall innerhalb der deutschen Justiz
angezeigt und werde seiteher von dieser verfolgt.
Selbst Ex-Ministerpräsident Wulff ist in diesen Korruptionsfall verwickelt!
= Besonders Kanzlerin Merkel hatte das jedoch nichts ausgemacht und diese
putschte C.Wulff mit ihrem Clan auf den Präsidenten-Sessel! Von Aufklärung
wollen besonders die Präsidentenmacher Merkel,Seehofer und Westerwelle
bis heute nix wissen.Diese gefallen sich offenbar in der Rolle,woanders Misstände anzuprangern.
= Aufgrund des schwerwiegenden Sachverhalts können doch auch kaum
gewisse Verjährungsfristen aufrechterhalten werden! Was doch unter gegebenen
Umständen auch sogar Menschenrechtsverletzungen entsprechen kann.
= Zudem sind einige Richter und Staatsanwältze in weiter unmenschliche Justiz-
Verbrechen verwickelt! Auch dabei scheint Korruption mit im Spiel zu sein.
= Übergeordnet zu sehen ist aber die offenkundige Erschöpfung von Teilen
der Justiz aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung besonders durch die verantwortliche Politik !
= Erstaunlich ist aber in diesem Zusammenhang,dass diese Justiz meine
persönliche schon beinah mein Leben lang andauernde Erschöpfung nicht
akzeptieren kann und auch nicht akzeptieren will.
Ich kann mich aber schon seit langem ausgezeichnet schriftlich artikulieren!
Was doch eindeutig auch ausreichend sein kann.
= Allerdings aufgrund der immer noch vorherrschenden sehr akuten
Erschöpfung nur im Liegen am Computer!
= Und dennoch begehen Richter und Staatsanwälte erneut auch schwerwiegende Menschenrechtzsverletzung(Verbrechen!)
Siehe anhängende Dokumente!
= Auch u.a. der Korruptionsfall von 2005 ist noch aufzuklären!
Besonders die niedersächsische Landesregierung hat schon längstens ihre Legitimation eingebüßt!
= Aber auch besonders die Kanzlerin!
Weiteres wird folgen!
Bitte diesmal wirklich das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei mit
einschalten! Örtliche Polizeibeamte trauen sich erfahrungsgemäß nicht.
Haben etwa Richter und Staatsanwälte auch schon Polizeibeamte verfolgen lassen??
= Ich musste jahrzehntelang oft bis zum Umfallen kämpfen und meine
Vorgehensweise ist besonders eine Folge dessen!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
= Die südniedersächsische Justiz hat sich nachweislich (nicht nur diesen) diesen Beschluss zusammengebastelt !
Auf eingefügtem 2.Blatt ist von einem angeblichen Gutachten vom 12.03.2012
zu lesen.Warum aber kommt das jetzt erst zum Beschluss,24-25.04.2012 ???
Dabei ist die Justiz ansonsten immer fix dabei um gegen mich vorgehen zu
können.Ein weiteres Indiz dafür,dass diese zum wiederholten Male
verbrecherisch rechtsmissbräuchlich handeln.
= Dieses hätte mir natürlich vorab zur Wahrung der auch für mich geltenden
Bürgerlichen Grundrechte übermittelt werden müssen: ist aber nicht geschehen,weil es dieses angebliche Gutachten garnicht gibt !!!
So ein Gutachten kann es auch garnicht geben !!!
Schließlich sind auch dafür gewisse Voraussetzungen nötig.
= Ferner müsste nicht nur eine mündliche sondern vielmehr eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen vorliegen.
= Ich hatte ja zuletzt immer öfters gegen meine Person verübte Justiz-
Verbrechen widerlegt und aufgedeckt.Was diese Seilschaften offenbar zum
weiteren verbrecherischen Handeln veranlasste.
= Warum hat besonders die Opposition im niedersächsischen Landtag
noch nicht längst einen Untersuchungssausschuss gebildet ???
Deren gernemächtige Wortführer sind doch hoffentlich nicht genauso
korrumpiert wie deren Landesregierung ???
= Auch das kommt beinah einer gewissen geistigen und moralischen
Bankrotterklärung gleich!
Der angeführte Gutachter hat zwar an mich adressierte Schreiben aufgesetzt,doch die habe ich mit doch ziemlich eindeutigen Belegen(Dokumenten)erwidert(widersprochen):
Es gibt und gab dafür keinerlei rechtliche Grundlage.
Ich habe also an diesen eindeutige Beweise über die fortlaufenden Justiz-
Verbrechen übermittelt.Und bin natürlich nicht zu diesen Terminen mit dem
Gutachter gegangen.Schließlich muss es besonders auch für sowas eine
rechliche Grundlage geben !!!
= Ein Gerichtsschreiben mit Unterschrift eines Richters und Gerichtsstempel reicht eben nicht - ohne fundierte Begründung !!!
= Die Northeimer Amtsärztin Dr.Bernick hatte sich auch schon 2009 gegen
mich benutzen lassen(ebenso ohne Wirkung).Und 2010-2011 dieser
Dr. Stolpmann(ebenso ohne Wirkung) aus der von der CDU/FDP Regierung
an Bekannte vererbten Göttinger Klinik(ehemaliges Landeskrankenhaus).
= Schon 2010 wurde ich unter schwerwiegendem Amtsmissbrauch(Menschen-
rechtsverletzung u.a.) zwangsvorgeführt.Und war nach einer halben Stunde
wieder gegangen! Und am 21.04.2011 wurde dieses inszenierte Verbrechen
eingestellt! Weil die Seilschaften erfahrungsgemäß davon ausgegangen waren,sie hätten mich mürbe gemacht und ich würde jetzt keine aus deren Sicht unliebsamen Wahrheiten mehr veröffentlichen.
Doch als das nicht der Fall war,als ich immer weiter machte folgte das 2.
betrügerische Vodafone-Verfahren ,am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen .Dabei haben diese sich sogar über das beachtliche
Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt!
= Meine Veröffentlichungen über unhaltbare Zustände(ausschließlich in
besonders der Justiz und öffentlichen Institutionen)sind im Prinzip auch durch das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem letzten Jahr gestützt.Dennoch haben mich das Amtsgericht Northeim und das Landgericht Göttingen deswegen verklagt und auch Gefängnisstrafe im Widersetzen auf Papier fixiert.Das war vor fast einem Jahr.Die wissen natürlich ganz genau,dass gerade die Vodafone-Verfahren unmenschlicher Betrug sind und die Gerichte sich an dem erwähnten und weiter unten angeführten Urteil zum Schutz von sogenannten Whistleblowern orientieren müssen !!!
= Deshalb kann nicht nur mir bei sorgfältiger Veröffentlichung nix passieren !!!
Schließlich habe ich nie aufgehört.
Mindestens 1 Million Bürger dürften jetzt in der Bundesrepublick wissen,
dass Richter und Staatsanwälte dazu neigen,sich Beschlüsse je nach eigenem
Gebrauch auch schonmal zusammen zu basteln.
Bedauerlich und noch mehr unhaltbar ist dabei,dass praktisch die gesamte
Polizei quer durch die Republick sich praktisch garnicht dagegen wehrt,
sich immer noch zum unmündigen Handlanger degradieren lässt.
Gegen solchen mitunter sogar menschenverachtenden Amtsmissbrauch,
besonders auch zur Strafvereitelung im Amt gegen/für Richter und Staatsanwälte.
Ist meinem Fall ziemlich ähnlich:
nur,dass es bei mir um die Justiz geht.Ich wurde 2005 von Rechtsanwältin
betrogen,Polizeibeamter verweigerte aus Angst Aufnahme von Strafanzeige.
Polizeibeamte wissen also aus eigenen Erfahrungen,wie skrupellos die deutsche Justiz mitunter gegen Bürerger vorgeht,nur um eigene Missetaten um nicht zu sagen Verbrechen zu vertuschen.
Umso weniger ist es nachzuvollziehen,warum die Polizei da noch nicht längst eine notwendige Strategie entwickelt hat.Mir ist es ja sogar allein gelungen, durch eben nachweislich bemühte Aufrichtigkeit solchen Verbrechen zu widerstehen.
= Die Strategie,strafauffällige Richter und Staatsanwälte von Gerichten und Staatsanwaltschaften fernzuhalten ist doch eine richtig gute!
Aber zuerst sollten besonders Polizeiführungen lernen,gewisse von Gerichten oder Staatsanwaltschaften an sie weitergereichte Ausführungs-Aufträge(Beschlüsse) auch auf die Rechtmäßigkeit hin zu hinterfragen !!!
= Dazu müssen sich aber besonders alle Polizeiführungen in ihrer Vorgehensweise einig sein.Bedenkenswert wäre auch,kurz vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stehende Polizeibeamte eben deshalb für sowas vorzusehen.
Mit einer Art Eidesstattlicher Versicherung(möglichst aller Polizeibeamten),dass diese speziellen Beamten dann im Auftrag möglichst aller Polizeibeamten handeln.
Und mit der Zeit kommt dann auch mehr Sicherheit(ähnlich wie bei mir),also auch aufgrund selbstkritischer Auseinandersetzung.
Whistleblower und mangelnder Schutz im
deutschen Arbeitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower
Whistleblower und mangelnder Schutz im deutschen Arbeitsrecht
Nachdem trotz wiederholter Hinweise einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber von Missständen in der Altenpflege nichts passierte, hatte eine Mitarbeiterin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet. Begründet war dies damit, dass aufgrund von zuwenig Pflegepersonal die Bewohner des Pflegeheimes nicht ausreichend betreut würden, die Pflegekräfte mit Wissen und gemäß Wunsch des Arbeitgebers aber nicht erbrachte Pflegedienstleistung als erbracht dokumentieren und solche Leistungen wohl auch abrechnet würde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der Arbeitgeber kündigte der Arbeitnehmerin sodann fristlos wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Diese Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin als ordnungsgemäß bestätigt, das BAG wies den Fall ohne Angaben von Gründen zurück. In Folge galt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08, hat nunmehr diesen Umgang der deutschen Arbeitsgerichte mit sogenannten Whistleblowern eine Absage erteilt und der Altenpflegerin Entschädigung zugesprochen. Unter Whistleblower wird u.a. ein Informant verstanden, der Missstände, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt und dadurch oft natürlich auch den eigenen Job riskiert.
Der EuGH hat sich in seiner Begründung hierbei u.a. auf die freie Meinungsäußerung, dass in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht gestützt. Im Rahmen von Whistleblowern müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Rufs des Unternehmens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung herbei geführt werden. Es wäre der Arbeitnehmerin eben gerade nicht darum gegangen, den Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Vielmehr habe sie zuvor auch versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Missstände zu beheben. Wenn aber all dies nicht zu einem Ergebnis führe, so müsse die Arbei…
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Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil
Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien.
“Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch”, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. “Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.” Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR “nur sehr gering” sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).
Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. “Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge”, meint Esther Wyler.
Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Gefängnisstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt.
Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Sch…
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Whistleblower-Hotline oder Ombudsmann oder beides?
Lässt sich ein Mitarbeiter der Einkaufsabteilung eines Unternehmens die Vergabe von Aufträgen an Lieferanten gegen Zahlung von Schmiergeld vergüten, macht er sich schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber auch das Unternehmen ist einem erheblichem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Ermittlungsbehörden können dem Unternehmen, aber auch Geschäftsführern und Vorständen persönlich, empfindliche Geldbußen auferlegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmensführung keine Kenntnis von den Schmiergeldzahlungen hatte (§§ 130, 30 OWiG).
Whistleblower-Hotline – Instrument zur internen Aufklärung
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten daher immer mehr Unternehmensleitungen Hinweisgeber-Systeme, sogenannte Whistleblower-Hotlines, ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um von Unternehmensangehörigen begangene Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. In Deutschland standen Whistleblower-Systeme zunächst unter dem Generalverdacht, ein Denunziantentum zu fördern. Mittlerweile haben sie sich in größeren Unternehmen immer mehr durchgesetzt.
Bei den Hinweisempfängern kann es sich um unternehmensinterne oder externe Ansprechpartner handeln. Auch Rechtsanwälte bieten diesen Service an. Die Beauftragung von Anwälten hat insbesondere den Vorteil, dass diese der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und die rechtliche Relevanz von Meldungen einschätzen können.
Zusätzlicher Einsatz eines Ombudsmanns zweckmäßig?
Zusätzlich zu einer Whistleblower-Hotline setzen immer mehr Unternehmen einen Ombudsmann ein. Auch bei einem Ombudsmann können Mitarbeiter oder Externe Compliance-Verstöße melden. Wie eine Whistleblower-Hotline soll auch der Einsatz eines Ombudsmanns helfen, Compliance-Verstöße aufzudecken, eine effektive Aufklärung/Prävention von Verstößen zu gewährleisten und die Haftungsrisiken des Unternehmens und der Geschäftsführung zu reduzieren. Angesichts der ähnlichen Zielsetzung und Aufgabenstellung von Ombudsmann- und Whistleblower-System stellt sich die Frage, ob die Implementierung beider Systeme tatsächlich sinnvoll ist.
Der besonderen Stellung des Ombudsmanns ist Rechnung zu tragen
Da weder Aufgaben und Funktion eines Ombudsmanns noch die eines Whistleblower-Systems allgemein verbindlich festgelegt sind, können beide Modelle – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere im Datenschutz- und Arbeitsrecht) – beliebig ausgestaltet werden. Unternehmen könnten daher Whistleblower- und Ombudsmann-Systeme theoretisch auch identisch konzipieren. Dies ist natürlich wenig sinnvoll. Stattdessen sollte der Ombudsmann die Funktion erfüllen, die ihm gemeinhin zugeschrieben wird, nämlich die eines neutralen Vermittlers.
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Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe
Postanschrift: Bundesgerichtshof
D-76125 Karlsruhe
Telefon: +49 - 721 - 159-0
Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Die Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. StrafsenatsDie Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. Strafsenats
Anschrift Leipzig:
Bundesgerichtshof
- 5. Strafsenat -
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Telefon: (0341) 48 73 70
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Liebe Damen und Herren am Bundesgerichtshof!
Liebe Damen und Herren bei der Bundesanwaltschaft!
Wie Sie ja mittlerweile ausgiebig erfahren haben,fühle ich mich in diesem
Staat mehr verantwortlich als offenbar sogar die meisten Politiker.
Und dennoch lassen sich mehrere Richter und Staatsanwälte zu unten
folgender Dummheit hinreißen.Leider hat es die besonders im Zusammen-
hang mit der ständig weiter zu entwickelnden Justiz versagende Politik auch
und besonders Richtern und Staatsanwälten immer möglich gemacht,sich
ähnlich wie Politiker aus der Verantwortung zu ziehen.
Wie Sie ja wissen,hat besonders die südniedersächsische Justiz seit 2005
schon mehrere Menschenrechtsverletzungen allein gegen mich begangen
(mindestens eine im Jahr!).Letzte Woche habe ich 3 Richter am Landgericht
Göttingen angezeigt,weil diese im Jahre 2005 ein Verfahren im Zuge einer
von mir getätigten Strafanzeige wegen eines Diebstahls am Geldautomaten
vorsätzlich gegen mich umgedreht und ausgedehnt haben.
Ich hatte nachweislich die Strafanzeige zurückgezogen,weil die Polizei
aufgrund der nur 3 währenddessen gemachten Fotos keinen endgültigen
Beweis zur Überführung eine der anwesenden Personen machen konnte.
Dieses bemerkenswerte Landgericht Göttingen konnte nicht mal vor
derartigem Amtsmissbrauch zurückschrecken,in dem es dennoch diesen
vermeintlichen Strafprozess durchführte und mich rechtswidrigerweise vorlud.
Ich war hingegen davon ausgegangen,dass dieser Prozess logischerweise nicht
wird stattfinden.Ein weiteres diesbezügliches Schreiben hatte es vom Gericht
dazu nicht mehr gegeben.Schließlich hätte ich vielleicht eine Person wieder-
erkennen können.Doch entscheidend ist ja der unmittelbare Beweis zur
Überführung! Also das Erwischen bzw. Überführen bei Tatbegehung!
= Ich musste wegen deren Skandal-Urteil nicht nur die Gerichtskosten
sondern auch noch eine Geldstrafe entrichten.
Zur Erinnerung:
Ich hatte im Jahre 2005 einen Korruptionafall innerhalb der deutschen Justiz
angezeigt und werde seiteher von dieser verfolgt.
Selbst Ex-Ministerpräsident Wulff ist in diesen Korruptionsfall verwickelt!
= Besonders Kanzlerin Merkel hatte das jedoch nichts ausgemacht und diese
putschte C.Wulff mit ihrem Clan auf den Präsidenten-Sessel! Von Aufklärung
wollen besonders die Präsidentenmacher Merkel,Seehofer und Westerwelle
bis heute nix wissen.Diese gefallen sich offenbar in der Rolle,woanders Misstände anzuprangern.
= Aufgrund des schwerwiegenden Sachverhalts können doch auch kaum
gewisse Verjährungsfristen aufrechterhalten werden! Was doch unter gegebenen
Umständen auch sogar Menschenrechtsverletzungen entsprechen kann.
= Zudem sind einige Richter und Staatsanwältze in weiter unmenschliche Justiz-
Verbrechen verwickelt! Auch dabei scheint Korruption mit im Spiel zu sein.
= Übergeordnet zu sehen ist aber die offenkundige Erschöpfung von Teilen
der Justiz aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung besonders durch die verantwortliche Politik !
= Erstaunlich ist aber in diesem Zusammenhang,dass diese Justiz meine
persönliche schon beinah mein Leben lang andauernde Erschöpfung nicht
akzeptieren kann und auch nicht akzeptieren will.
Ich kann mich aber schon seit langem ausgezeichnet schriftlich artikulieren!
Was doch eindeutig auch ausreichend sein kann.
= Allerdings aufgrund der immer noch vorherrschenden sehr akuten
Erschöpfung nur im Liegen am Computer!
= Und dennoch begehen Richter und Staatsanwälte erneut auch schwerwiegende Menschenrechtzsverletzung(Verbrechen!)
Siehe anhängende Dokumente!
= Auch u.a. der Korruptionsfall von 2005 ist noch aufzuklären!
Besonders die niedersächsische Landesregierung hat schon längstens ihre Legitimation eingebüßt!
= Aber auch besonders die Kanzlerin!
Weiteres wird folgen!
Bitte diesmal wirklich das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei mit
einschalten! Örtliche Polizeibeamte trauen sich erfahrungsgemäß nicht.
Haben etwa Richter und Staatsanwälte auch schon Polizeibeamte verfolgen lassen??
= Ich musste jahrzehntelang oft bis zum Umfallen kämpfen und meine
Vorgehensweise ist besonders eine Folge dessen!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
= Die südniedersächsische Justiz hat sich nachweislich (nicht nur diesen) diesen Beschluss zusammengebastelt !
Auf eingefügtem 2.Blatt ist von einem angeblichen Gutachten vom 12.03.2012
zu lesen.Warum aber kommt das jetzt erst zum Beschluss,24-25.04.2012 ???
Dabei ist die Justiz ansonsten immer fix dabei um gegen mich vorgehen zu
können.Ein weiteres Indiz dafür,dass diese zum wiederholten Male
verbrecherisch rechtsmissbräuchlich handeln.
= Dieses hätte mir natürlich vorab zur Wahrung der auch für mich geltenden
Bürgerlichen Grundrechte übermittelt werden müssen: ist aber nicht geschehen,weil es dieses angebliche Gutachten garnicht gibt !!!
So ein Gutachten kann es auch garnicht geben !!!
Schließlich sind auch dafür gewisse Voraussetzungen nötig.
= Ferner müsste nicht nur eine mündliche sondern vielmehr eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen vorliegen.
= Ich hatte ja zuletzt immer öfters gegen meine Person verübte Justiz-
Verbrechen widerlegt und aufgedeckt.Was diese Seilschaften offenbar zum
weiteren verbrecherischen Handeln veranlasste.
= Warum hat besonders die Opposition im niedersächsischen Landtag
noch nicht längst einen Untersuchungssausschuss gebildet ???
Deren gernemächtige Wortführer sind doch hoffentlich nicht genauso
korrumpiert wie deren Landesregierung ???
= Auch das kommt beinah einer gewissen geistigen und moralischen
Bankrotterklärung gleich!
Der angeführte Gutachter hat zwar an mich adressierte Schreiben aufgesetzt,doch die habe ich mit doch ziemlich eindeutigen Belegen(Dokumenten)erwidert(widersprochen):
Es gibt und gab dafür keinerlei rechtliche Grundlage.
Ich habe also an diesen eindeutige Beweise über die fortlaufenden Justiz-
Verbrechen übermittelt.Und bin natürlich nicht zu diesen Terminen mit dem
Gutachter gegangen.Schließlich muss es besonders auch für sowas eine
rechliche Grundlage geben !!!
= Ein Gerichtsschreiben mit Unterschrift eines Richters und Gerichtsstempel reicht eben nicht - ohne fundierte Begründung !!!
= Die Northeimer Amtsärztin Dr.Bernick hatte sich auch schon 2009 gegen
mich benutzen lassen(ebenso ohne Wirkung).Und 2010-2011 dieser
Dr. Stolpmann(ebenso ohne Wirkung) aus der von der CDU/FDP Regierung
an Bekannte vererbten Göttinger Klinik(ehemaliges Landeskrankenhaus).
= Schon 2010 wurde ich unter schwerwiegendem Amtsmissbrauch(Menschen-
rechtsverletzung u.a.) zwangsvorgeführt.Und war nach einer halben Stunde
wieder gegangen! Und am 21.04.2011 wurde dieses inszenierte Verbrechen
eingestellt! Weil die Seilschaften erfahrungsgemäß davon ausgegangen waren,sie hätten mich mürbe gemacht und ich würde jetzt keine aus deren Sicht unliebsamen Wahrheiten mehr veröffentlichen.
Doch als das nicht der Fall war,als ich immer weiter machte folgte das 2.
betrügerische Vodafone-Verfahren ,am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen .Dabei haben diese sich sogar über das beachtliche
Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt!
= Meine Veröffentlichungen über unhaltbare Zustände(ausschließlich in
besonders der Justiz und öffentlichen Institutionen)sind im Prinzip auch durch das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem letzten Jahr gestützt.Dennoch haben mich das Amtsgericht Northeim und das Landgericht Göttingen deswegen verklagt und auch Gefängnisstrafe im Widersetzen auf Papier fixiert.Das war vor fast einem Jahr.Die wissen natürlich ganz genau,dass gerade die Vodafone-Verfahren unmenschlicher Betrug sind und die Gerichte sich an dem erwähnten und weiter unten angeführten Urteil zum Schutz von sogenannten Whistleblowern orientieren müssen !!!
= Deshalb kann nicht nur mir bei sorgfältiger Veröffentlichung nix passieren !!!
Schließlich habe ich nie aufgehört.
Mindestens 1 Million Bürger dürften jetzt in der Bundesrepublick wissen,
dass Richter und Staatsanwälte dazu neigen,sich Beschlüsse je nach eigenem
Gebrauch auch schonmal zusammen zu basteln.
Bedauerlich und noch mehr unhaltbar ist dabei,dass praktisch die gesamte
Polizei quer durch die Republick sich praktisch garnicht dagegen wehrt,
sich immer noch zum unmündigen Handlanger degradieren lässt.
Gegen solchen mitunter sogar menschenverachtenden Amtsmissbrauch,
besonders auch zur Strafvereitelung im Amt gegen/für Richter und Staatsanwälte.
Ist meinem Fall ziemlich ähnlich:
nur,dass es bei mir um die Justiz geht.Ich wurde 2005 von Rechtsanwältin
betrogen,Polizeibeamter verweigerte aus Angst Aufnahme von Strafanzeige.
Polizeibeamte wissen also aus eigenen Erfahrungen,wie skrupellos die deutsche Justiz mitunter gegen Bürerger vorgeht,nur um eigene Missetaten um nicht zu sagen Verbrechen zu vertuschen.
Umso weniger ist es nachzuvollziehen,warum die Polizei da noch nicht längst eine notwendige Strategie entwickelt hat.Mir ist es ja sogar allein gelungen, durch eben nachweislich bemühte Aufrichtigkeit solchen Verbrechen zu widerstehen.
= Die Strategie,strafauffällige Richter und Staatsanwälte von Gerichten und Staatsanwaltschaften fernzuhalten ist doch eine richtig gute!
Aber zuerst sollten besonders Polizeiführungen lernen,gewisse von Gerichten oder Staatsanwaltschaften an sie weitergereichte Ausführungs-Aufträge(Beschlüsse) auch auf die Rechtmäßigkeit hin zu hinterfragen !!!
= Dazu müssen sich aber besonders alle Polizeiführungen in ihrer Vorgehensweise einig sein.Bedenkenswert wäre auch,kurz vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stehende Polizeibeamte eben deshalb für sowas vorzusehen.
Mit einer Art Eidesstattlicher Versicherung(möglichst aller Polizeibeamten),dass diese speziellen Beamten dann im Auftrag möglichst aller Polizeibeamten handeln.
Und mit der Zeit kommt dann auch mehr Sicherheit(ähnlich wie bei mir),also auch aufgrund selbstkritischer Auseinandersetzung.
Whistleblower und mangelnder Schutz im
deutschen Arbeitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower
Whistleblower und mangelnder Schutz im deutschen Arbeitsrecht
Nachdem trotz wiederholter Hinweise einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber von Missständen in der Altenpflege nichts passierte, hatte eine Mitarbeiterin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet. Begründet war dies damit, dass aufgrund von zuwenig Pflegepersonal die Bewohner des Pflegeheimes nicht ausreichend betreut würden, die Pflegekräfte mit Wissen und gemäß Wunsch des Arbeitgebers aber nicht erbrachte Pflegedienstleistung als erbracht dokumentieren und solche Leistungen wohl auch abrechnet würde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der Arbeitgeber kündigte der Arbeitnehmerin sodann fristlos wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Diese Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin als ordnungsgemäß bestätigt, das BAG wies den Fall ohne Angaben von Gründen zurück. In Folge galt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08, hat nunmehr diesen Umgang der deutschen Arbeitsgerichte mit sogenannten Whistleblowern eine Absage erteilt und der Altenpflegerin Entschädigung zugesprochen. Unter Whistleblower wird u.a. ein Informant verstanden, der Missstände, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt und dadurch oft natürlich auch den eigenen Job riskiert.
Der EuGH hat sich in seiner Begründung hierbei u.a. auf die freie Meinungsäußerung, dass in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht gestützt. Im Rahmen von Whistleblowern müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Rufs des Unternehmens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung herbei geführt werden. Es wäre der Arbeitnehmerin eben gerade nicht darum gegangen, den Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Vielmehr habe sie zuvor auch versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Missstände zu beheben. Wenn aber all dies nicht zu einem Ergebnis führe, so müsse die Arbei…
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Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil
Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien.
“Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch”, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. “Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.” Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR “nur sehr gering” sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).
Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. “Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge”, meint Esther Wyler.
Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Gefängnisstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt.
Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Sch…
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Whistleblower-Hotline oder Ombudsmann oder beides?
Lässt sich ein Mitarbeiter der Einkaufsabteilung eines Unternehmens die Vergabe von Aufträgen an Lieferanten gegen Zahlung von Schmiergeld vergüten, macht er sich schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber auch das Unternehmen ist einem erheblichem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Ermittlungsbehörden können dem Unternehmen, aber auch Geschäftsführern und Vorständen persönlich, empfindliche Geldbußen auferlegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmensführung keine Kenntnis von den Schmiergeldzahlungen hatte (§§ 130, 30 OWiG).
Whistleblower-Hotline – Instrument zur internen Aufklärung
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten daher immer mehr Unternehmensleitungen Hinweisgeber-Systeme, sogenannte Whistleblower-Hotlines, ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um von Unternehmensangehörigen begangene Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. In Deutschland standen Whistleblower-Systeme zunächst unter dem Generalverdacht, ein Denunziantentum zu fördern. Mittlerweile haben sie sich in größeren Unternehmen immer mehr durchgesetzt.
Bei den Hinweisempfängern kann es sich um unternehmensinterne oder externe Ansprechpartner handeln. Auch Rechtsanwälte bieten diesen Service an. Die Beauftragung von Anwälten hat insbesondere den Vorteil, dass diese der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und die rechtliche Relevanz von Meldungen einschätzen können.
Zusätzlicher Einsatz eines Ombudsmanns zweckmäßig?
Zusätzlich zu einer Whistleblower-Hotline setzen immer mehr Unternehmen einen Ombudsmann ein. Auch bei einem Ombudsmann können Mitarbeiter oder Externe Compliance-Verstöße melden. Wie eine Whistleblower-Hotline soll auch der Einsatz eines Ombudsmanns helfen, Compliance-Verstöße aufzudecken, eine effektive Aufklärung/Prävention von Verstößen zu gewährleisten und die Haftungsrisiken des Unternehmens und der Geschäftsführung zu reduzieren. Angesichts der ähnlichen Zielsetzung und Aufgabenstellung von Ombudsmann- und Whistleblower-System stellt sich die Frage, ob die Implementierung beider Systeme tatsächlich sinnvoll ist.
Der besonderen Stellung des Ombudsmanns ist Rechnung zu tragen
Da weder Aufgaben und Funktion eines Ombudsmanns noch die eines Whistleblower-Systems allgemein verbindlich festgelegt sind, können beide Modelle – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere im Datenschutz- und Arbeitsrecht) – beliebig ausgestaltet werden. Unternehmen könnten daher Whistleblower- und Ombudsmann-Systeme theoretisch auch identisch konzipieren. Dies ist natürlich wenig sinnvoll. Stattdessen sollte der Ombudsmann die Funktion erfüllen, die ihm gemeinhin zugeschrieben wird, nämlich die eines neutralen Vermittlers.
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Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch