= Dieser mir - wie drauf angegeben - am 28.04.2012 zugestellte quasi-
Hausarrest-Beschluss wurde natürlich nach der hier weiter unten eingefügten
Strafanzeige vom 26.April 2012 um 11:06:44 Uhr zusammengebastelt !!!
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/bundesgerichtshof-und.html
http://wirtschaftspolitik-von-amateuren.blogspot.com/2012/05/nachtrag-menschenrechtsverletzung.html
Moringen,den 03.05.2012,mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Warum seid ihr immer noch so feige und geizig ???
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Strafanzeige gegen Richter am LG Göttingen wegen Rechtsbeugung in einem Verfahren im Jahr 2005!
Was sich die Richter Amthauer,Niebur und Wetzler in diesem ohnehin rechts-
widrigen Verfahren da vor dem Landgericht Göttingen geleistet haben,ist
einfach nur unglaublich = ein ungeheuerlicher Skandal !!!
Siehe Anlage!
= Die Richter wussten wahrscheinlich,dass nur eine unmittlbare Möglichkeit
der Beobachtung des Gelddiebstahls zu einer diesbezüglichen Vorladung
berechtigen würde.Wahrscheinlich war auch schon die Ansetzung dieser V
erhandlung mehr als rechtswidrig.
Siehe Anlage!
Entweder haben sich die auf weiter unten folgendem Beschluss-Schreiben
aufgeführten Richter nicht sonderlich mit der Sachlage beschäftigt,oder aber
auch dabei vorsätzlich gegen mich gehandelt,weil sie mir schlichtweg schaden
wollten: Ich hatte die Strafanzeige,wie auf unten angeführtem Schreiben nicht
angeführt,obwohl logischerweise auf darin erwähntem Faxschreiben meinerseits
eben selbstverständlich angeführt,deshalb zurückgezogen,weil ich eben nicht die
Person,die das Geld entwendet haben muss genau dabei beobachtet habe!
= Also,ich habe diese begangene Straftat eben nicht auf frischer Tat beobachtet,
weil ich solches dann selbstverständlich der Polizei gegenüber geschildert hätte:
= Mit anderen Worten,die 3 auf unten angefügtem Gerichtsschreiben des
Landgericht Göttingen angeführten Richter,Amthauer - Niebur - Wetzler ,
haben mich ungerechtfertigter Weise nicht nur zum Verfahren vorgeladen,
sondern mir auch noch augenscheinlich rechtsmissbräuchlich eine Geldstrafe aufgebrummt:
= Ein scheinbar zutreffender Pragraph,versehen mit Beglaubigungs-Unterschrift
und Stempel geben nicht automatisch die 100% Rechtmäßigkeit,in diesem Fall
dieses Beschlusses vom Juni 2005 wieder.
= Weiter war ich davon ausgegangen,dass nach meinem begründeten Zurück-
ziehen der Strafanzeige,dieses Verfahren nicht würde stattfinden - können:
Schließlich steht weiter auf dem erwähnten von mir ans Amtsgericht Northeim
übermittelten Faxschreiben,dass ich damit auch verhindern möchte,dass
unnötig Steuergelder verschwendet werden !!!
= Was beim Landgericht Göttingen sicherlich auch so vernommen wurde und
wahrscheinlich eben deshalb dass Verfahren durchgeführt wurde,weil sie davon
ausgehen konnten,dass ich wohl nicht erscheinen würde und mir eben einen reindonnern wollten:
Zur Erinnerung:
Der mehrfach hier in Blog dargelegte Korruptionsfall um eine Göttinger-
Anwaltskanzlei eines damaligen Wulff-Freundes und damaligen MdL. im
Zusammenhang mit mindestens weitreichender gegenseitiger Vorteils-
gewährung mit einer Rechtsschutzversicherung,mit nicht nur extrem
rechtswidrigen auch finanziellen Folgen gegen mich,sondern wahrscheinlich
auch gegen andere Versicherungskunden.
= Dieser Korruptionsfall passierte also vor dem oben dargelegten Gelddieb-
stahl! Was also bedeutet,da in beide Fälle sowohl die Staatsanwaltschaft
Göttuingen,das Amtsgericht Norteim wie auch das Landgericht Göttingen
inwollviert waren,dass das wohl als vorhandenes Motiv bezeichnet werden
kann,aufgrund meiner heftigen Gegenwehr im Korruptionsfall,in diesem Fall
mehr oder weniger gezielt gegen mich zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
24. Januar 2012
Nach wahren Begebenheiten: weiterer Rechtsmissbrauch/Amtsmissbrauch durch Richter...
Vor dem ominösen Vodafone-Prozess mit rechtsmissbräuchlicher
Ablehnung meines umso berechtigteren Antrags auf Befangenheit:
Da will ich vor ein paar Jahren an der Tankstelle den gerade aufgefüllten
Sprit bezahlen und muss entsetzt feststellen,dass ich beim Geldabheben am
Geldautomaten selbiges vergessen habe zu entnehmen.
Der freundliche Tankwart: wieso denn,da ist doch Videoüberwachung,mach
doch Strafanzeige...
Eigentlich hatte ich das schon als eigene Blindheit abgehakt:
Also erstattete ich Strafanzeige.
Die freundliche Polizei Northeim - sinngemäß:
Es gibt leider nur Bilder und anstatt der üblichen 7 wurden diesmal nur 3 Fotos
angefertigt und die geben nix Konkretes her.
Ich zog daraufhin die Strafanzeige mit der Begründung zurück:
das ich tatsächlich nur Frauen von hinten gesehen habe und auch unnötige
Zeit und Geld mithelfen möchte einzusparen.
Das einmal mehr nebulöse Landgericht Göttingen zog mit Pauken und
Trompeten ihren vermeintlichen Strafprozess mit der Begründung
durch,dass es sich um eine Straftat handele.
= Und hat diese beschämende Veranstaltung aus Mangel an Beweisen
buchstäblich teuer in den Sand gesetzt.
= Und die vorsätzliche Vodafone-Zdrzalek Betrügerei also war hingegen
mehr eine Art Kavaliersdelikt ?? Was weitere Vermutung zulässt,das hierbei
ordentlich Korruption geflossen sein muss.
Mit herzlichen Grüßen,besonders an alle von dieser und anderer
korrumpierter Systeme verfolgter Mitmenschen,Thomas Karnasch
Hausarrest-Beschluss wurde natürlich nach der hier weiter unten eingefügten
Strafanzeige vom 26.April 2012 um 11:06:44 Uhr zusammengebastelt !!!
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/bundesgerichtshof-und.html
http://wirtschaftspolitik-von-amateuren.blogspot.com/2012/05/nachtrag-menschenrechtsverletzung.html
Moringen,den 03.05.2012,mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Warum seid ihr immer noch so feige und geizig ???
Von: |
"thomas karnasch"
|
---|---|
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Betreff: | Strafanzeuge gegen Richter am LG Göttingen wegen Rechtsbeugung |
Datum: | Thu, 26. Apr 2012 11:06:44 |
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Strafanzeige gegen Richter am LG Göttingen wegen Rechtsbeugung in einem Verfahren im Jahr 2005!
Was sich die Richter Amthauer,Niebur und Wetzler in diesem ohnehin rechts-
widrigen Verfahren da vor dem Landgericht Göttingen geleistet haben,ist
einfach nur unglaublich = ein ungeheuerlicher Skandal !!!
Siehe Anlage!
= Die Richter wussten wahrscheinlich,dass nur eine unmittlbare Möglichkeit
der Beobachtung des Gelddiebstahls zu einer diesbezüglichen Vorladung
berechtigen würde.Wahrscheinlich war auch schon die Ansetzung dieser V
erhandlung mehr als rechtswidrig.
Siehe Anlage!
Entweder haben sich die auf weiter unten folgendem Beschluss-Schreiben
aufgeführten Richter nicht sonderlich mit der Sachlage beschäftigt,oder aber
auch dabei vorsätzlich gegen mich gehandelt,weil sie mir schlichtweg schaden
wollten: Ich hatte die Strafanzeige,wie auf unten angeführtem Schreiben nicht
angeführt,obwohl logischerweise auf darin erwähntem Faxschreiben meinerseits
eben selbstverständlich angeführt,deshalb zurückgezogen,weil ich eben nicht die
Person,die das Geld entwendet haben muss genau dabei beobachtet habe!
= Also,ich habe diese begangene Straftat eben nicht auf frischer Tat beobachtet,
weil ich solches dann selbstverständlich der Polizei gegenüber geschildert hätte:
= Mit anderen Worten,die 3 auf unten angefügtem Gerichtsschreiben des
Landgericht Göttingen angeführten Richter,Amthauer - Niebur - Wetzler ,
haben mich ungerechtfertigter Weise nicht nur zum Verfahren vorgeladen,
sondern mir auch noch augenscheinlich rechtsmissbräuchlich eine Geldstrafe aufgebrummt:
= Ein scheinbar zutreffender Pragraph,versehen mit Beglaubigungs-Unterschrift
und Stempel geben nicht automatisch die 100% Rechtmäßigkeit,in diesem Fall
dieses Beschlusses vom Juni 2005 wieder.
= Weiter war ich davon ausgegangen,dass nach meinem begründeten Zurück-
ziehen der Strafanzeige,dieses Verfahren nicht würde stattfinden - können:
Schließlich steht weiter auf dem erwähnten von mir ans Amtsgericht Northeim
übermittelten Faxschreiben,dass ich damit auch verhindern möchte,dass
unnötig Steuergelder verschwendet werden !!!
= Was beim Landgericht Göttingen sicherlich auch so vernommen wurde und
wahrscheinlich eben deshalb dass Verfahren durchgeführt wurde,weil sie davon
ausgehen konnten,dass ich wohl nicht erscheinen würde und mir eben einen reindonnern wollten:
Zur Erinnerung:
Der mehrfach hier in Blog dargelegte Korruptionsfall um eine Göttinger-
Anwaltskanzlei eines damaligen Wulff-Freundes und damaligen MdL. im
Zusammenhang mit mindestens weitreichender gegenseitiger Vorteils-
gewährung mit einer Rechtsschutzversicherung,mit nicht nur extrem
rechtswidrigen auch finanziellen Folgen gegen mich,sondern wahrscheinlich
auch gegen andere Versicherungskunden.
= Dieser Korruptionsfall passierte also vor dem oben dargelegten Gelddieb-
stahl! Was also bedeutet,da in beide Fälle sowohl die Staatsanwaltschaft
Göttuingen,das Amtsgericht Norteim wie auch das Landgericht Göttingen
inwollviert waren,dass das wohl als vorhandenes Motiv bezeichnet werden
kann,aufgrund meiner heftigen Gegenwehr im Korruptionsfall,in diesem Fall
mehr oder weniger gezielt gegen mich zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
24. Januar 2012
Nach wahren Begebenheiten: weiterer Rechtsmissbrauch/Amtsmissbrauch durch Richter...
Vor dem ominösen Vodafone-Prozess mit rechtsmissbräuchlicher
Ablehnung meines umso berechtigteren Antrags auf Befangenheit:
Da will ich vor ein paar Jahren an der Tankstelle den gerade aufgefüllten
Sprit bezahlen und muss entsetzt feststellen,dass ich beim Geldabheben am
Geldautomaten selbiges vergessen habe zu entnehmen.
Der freundliche Tankwart: wieso denn,da ist doch Videoüberwachung,mach
doch Strafanzeige...
Eigentlich hatte ich das schon als eigene Blindheit abgehakt:
Also erstattete ich Strafanzeige.
Die freundliche Polizei Northeim - sinngemäß:
Es gibt leider nur Bilder und anstatt der üblichen 7 wurden diesmal nur 3 Fotos
angefertigt und die geben nix Konkretes her.
Ich zog daraufhin die Strafanzeige mit der Begründung zurück:
das ich tatsächlich nur Frauen von hinten gesehen habe und auch unnötige
Zeit und Geld mithelfen möchte einzusparen.
Das einmal mehr nebulöse Landgericht Göttingen zog mit Pauken und
Trompeten ihren vermeintlichen Strafprozess mit der Begründung
durch,dass es sich um eine Straftat handele.
= Und hat diese beschämende Veranstaltung aus Mangel an Beweisen
buchstäblich teuer in den Sand gesetzt.
= Und die vorsätzliche Vodafone-Zdrzalek Betrügerei also war hingegen
mehr eine Art Kavaliersdelikt ?? Was weitere Vermutung zulässt,das hierbei
ordentlich Korruption geflossen sein muss.
Mit herzlichen Grüßen,besonders an alle von dieser und anderer
korrumpierter Systeme verfolgter Mitmenschen,Thomas Karnasch