Thomas Karnasch
Landessozialgericht Niedersachsen
Georg-Wilhelm-Str.1
29223 Celle
Betrifft: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht in Hildeseim
geführte Verfahren vom 22.03.2012
Liebe Damen und Herren!
Hiermit erhalten Sie Teil II meiner Klageschrift.
Gleichzeitig müsste bei Ihnen eine handschriftliche Erklärung von mir per Postbrief
eingegangen sein,worin ich unter Angabe des AZ. versichere,Thomas Karnasch zu
sein!
Das dem Sozialgericht Hildesheim zu vorangegangenem Verfahren u.a. vorgelgte
Dokument 6 vom Jobcenter Northei, vom 18.10.2011,belegt,dass dem Jobcenter
bekannt war,dass ich zwischenzeitlich vom 12.03.2011 bis Ende August kein
Krankengeld erhalten habe!
Gleich unter der Anrede steht dort:
"wie ich ihren Mails entnehmen kann,wurde bei Ihnen eine Leistungsunfähigkeit
festgestellt und sie erhalten wieder Krankengeld."
= Natürlich war ich nachweislich durchgehend arbeitsunfähig,was dem Jobcenter
auch über die regelmäßig zugesandten Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheini-
gungen bekannt war.Schlimmstenfalls ist sowas dort beinah geübte Praxis,was
womöglich auf Anweisung geschieht.Ich habe also zwischenzeitlich nachweislich
aufgrund der Mittellosigkeit aus Verzweiflung einen Antrag auf Rente gestellt,
obwohl ich ganz eindeutig einen Anspruch auf Unterstützung zur Sicherstellung
des Lebensunterhaltes hatte und habe!
= Was zudem dem Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung
entsprechen dürfte.Schließlich habe ich mehrfach nachweislich meinen
bedenklichen Gesundheitszustand dort bekannt gemacht!
Blatt 10 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom 08.03.2011 belegt,
dass die Krankenkasse BKK Gesundheit mir willkürlich das Krankengeld
gestrichen hat! Blatt 11 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom
22.08.2011 von der Krankenkasse BKK Gesundheit belegt,dass ich ab da
wieder Krankengeld erhalten habe!
= Der eine Teil der in doppelter Kopien-Ausführung an das Sozialgericht
übermittelten Unterlagen wurde sicherlich wie üblich an das Jobcenter Northeim
weitergeleitet.Das heißt also,dass Jobcenter Northeim hat auf meine Klageschrift
mit ihrem Antrag auf Abweisung schon wissentlich die Unwahrheit behauptet -
sinngemäß: Nix neues hat der Kläger vorgetragen,deshalb Antrag auf Abweisung.
Tatsächlich steht auf Jobcenter-Dokument (Blatt 6)vom 18.Oktober 2011:
"Gleichwohl haben Sie gemäß § 44a SGB II grundsätzlich Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
Auf beschämendem folgenden Dokument vom Jobcenter(Blatt 2)vom 08.06.2011
ist allenernstes unter Absatz1 zu lesen: Ablehnung meines Antrages auf
Unterstützung.Weiter ist zur Begründung deren Ablehnung zu lesen,Absatz2:
Ich erziele ein Einkommen und zudem würden das Krankengeld mit diesem den
Bedarfssatz übersteigen.Doch das angegebene Datum vom 15.08.2010 belegt
eindeutig,dass sich dieser Sachverhalt auf vor der offiziell anerkannten Arbeitsun-
fähigkeit von ab dem 21.09.2010 bezieht!
= Dabei bin ich eindeutig mindestens seither arbeitsunfähig!
Ich gehe davon aus,dass denen das auch klar war.Doch solche unmenschlichen
Praktiken eher zu deren üblicher Anwendung gehören und gehören sollen.
Weiter deutet deren Angabe um das Datum vom 15.08.2011 zudem an,dass
beim Jobcenter also tatsächlich ein weit vorher von mir eingereichter(am 31.12.
2010) Antrag auf Unterstützung vorliegt,dieser aber offenbar vorsätzlich unter-
schlagen wurde.Schließlich macht es absolut keinen Sinn,im Mai 2011 einen
neuen von denen zugeschanzten Antrag auf Unterstützung auszufüllen und
gleichzeitig ein längst inhaltlich überholtes Schreiben von mir vom 15.08.2010
beizufügen!
= Was weiter mehr als andeutet,dass das Jobcenter Northeim diesen Antrag vom
31.12.2010 vorsätzlich unterschlagen haben muss.
Zudem hat das Jobcenter mehrfach nachweislich willkürlich Nachforderungen
gestellt.Weiter fordert dieses Jobcenter mit Schreiben vom 11.Juli 2011 2fache
Nachbesserung(dem Sozialgericht übermitteltes Blatt 3).
Doch am 30.August sind es auf einmal 5 Nachforderungen(Blatt 4).
= Offensichtlich auch Absicht.
Der von mir eingeforderten Begründung,warum denn auf einmal ein Antrag
von AlgI verlangt wird,ist das Jobcenter nicht nachgekommen!
Schließlich hatte sich zu dem Zeitpunkt schon nachweislich herausgestellt,dass
dort mir gegenüber willkürlich gehandelt wird!
= Schließlich bin ich aufgrund meines Antrages auf Alg II davon ausgegangen,
nur noch halbtags arbeiten zu können(3-4h) und dazu wird doch Alg II beantragt,
schließlich bin ich ja gegenwärtig arbeitsunfähig und eben nicht arbeitslos!
Moringen,den 25.04.2012
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Es gibt noch weitere Beweise für deren unredliches Vorgehen,doch das hier
sollte doch genügen!
Landessozialgericht Niedersachsen
Georg-Wilhelm-Str.1
29223 Celle
Betrifft: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht in Hildeseim
geführte Verfahren vom 22.03.2012
Liebe Damen und Herren!
Hiermit erhalten Sie Teil II meiner Klageschrift.
Gleichzeitig müsste bei Ihnen eine handschriftliche Erklärung von mir per Postbrief
eingegangen sein,worin ich unter Angabe des AZ. versichere,Thomas Karnasch zu
sein!
Das dem Sozialgericht Hildesheim zu vorangegangenem Verfahren u.a. vorgelgte
Dokument 6 vom Jobcenter Northei, vom 18.10.2011,belegt,dass dem Jobcenter
bekannt war,dass ich zwischenzeitlich vom 12.03.2011 bis Ende August kein
Krankengeld erhalten habe!
Gleich unter der Anrede steht dort:
"wie ich ihren Mails entnehmen kann,wurde bei Ihnen eine Leistungsunfähigkeit
festgestellt und sie erhalten wieder Krankengeld."
= Natürlich war ich nachweislich durchgehend arbeitsunfähig,was dem Jobcenter
auch über die regelmäßig zugesandten Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheini-
gungen bekannt war.Schlimmstenfalls ist sowas dort beinah geübte Praxis,was
womöglich auf Anweisung geschieht.Ich habe also zwischenzeitlich nachweislich
aufgrund der Mittellosigkeit aus Verzweiflung einen Antrag auf Rente gestellt,
obwohl ich ganz eindeutig einen Anspruch auf Unterstützung zur Sicherstellung
des Lebensunterhaltes hatte und habe!
= Was zudem dem Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung
entsprechen dürfte.Schließlich habe ich mehrfach nachweislich meinen
bedenklichen Gesundheitszustand dort bekannt gemacht!
Blatt 10 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom 08.03.2011 belegt,
dass die Krankenkasse BKK Gesundheit mir willkürlich das Krankengeld
gestrichen hat! Blatt 11 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom
22.08.2011 von der Krankenkasse BKK Gesundheit belegt,dass ich ab da
wieder Krankengeld erhalten habe!
= Der eine Teil der in doppelter Kopien-Ausführung an das Sozialgericht
übermittelten Unterlagen wurde sicherlich wie üblich an das Jobcenter Northeim
weitergeleitet.Das heißt also,dass Jobcenter Northeim hat auf meine Klageschrift
mit ihrem Antrag auf Abweisung schon wissentlich die Unwahrheit behauptet -
sinngemäß: Nix neues hat der Kläger vorgetragen,deshalb Antrag auf Abweisung.
Tatsächlich steht auf Jobcenter-Dokument (Blatt 6)vom 18.Oktober 2011:
"Gleichwohl haben Sie gemäß § 44a SGB II grundsätzlich Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
Auf beschämendem folgenden Dokument vom Jobcenter(Blatt 2)vom 08.06.2011
ist allenernstes unter Absatz1 zu lesen: Ablehnung meines Antrages auf
Unterstützung.Weiter ist zur Begründung deren Ablehnung zu lesen,Absatz2:
Ich erziele ein Einkommen und zudem würden das Krankengeld mit diesem den
Bedarfssatz übersteigen.Doch das angegebene Datum vom 15.08.2010 belegt
eindeutig,dass sich dieser Sachverhalt auf vor der offiziell anerkannten Arbeitsun-
fähigkeit von ab dem 21.09.2010 bezieht!
= Dabei bin ich eindeutig mindestens seither arbeitsunfähig!
Ich gehe davon aus,dass denen das auch klar war.Doch solche unmenschlichen
Praktiken eher zu deren üblicher Anwendung gehören und gehören sollen.
Weiter deutet deren Angabe um das Datum vom 15.08.2011 zudem an,dass
beim Jobcenter also tatsächlich ein weit vorher von mir eingereichter(am 31.12.
2010) Antrag auf Unterstützung vorliegt,dieser aber offenbar vorsätzlich unter-
schlagen wurde.Schließlich macht es absolut keinen Sinn,im Mai 2011 einen
neuen von denen zugeschanzten Antrag auf Unterstützung auszufüllen und
gleichzeitig ein längst inhaltlich überholtes Schreiben von mir vom 15.08.2010
beizufügen!
= Was weiter mehr als andeutet,dass das Jobcenter Northeim diesen Antrag vom
31.12.2010 vorsätzlich unterschlagen haben muss.
Zudem hat das Jobcenter mehrfach nachweislich willkürlich Nachforderungen
gestellt.Weiter fordert dieses Jobcenter mit Schreiben vom 11.Juli 2011 2fache
Nachbesserung(dem Sozialgericht übermitteltes Blatt 3).
Doch am 30.August sind es auf einmal 5 Nachforderungen(Blatt 4).
= Offensichtlich auch Absicht.
Der von mir eingeforderten Begründung,warum denn auf einmal ein Antrag
von AlgI verlangt wird,ist das Jobcenter nicht nachgekommen!
Schließlich hatte sich zu dem Zeitpunkt schon nachweislich herausgestellt,dass
dort mir gegenüber willkürlich gehandelt wird!
= Schließlich bin ich aufgrund meines Antrages auf Alg II davon ausgegangen,
nur noch halbtags arbeiten zu können(3-4h) und dazu wird doch Alg II beantragt,
schließlich bin ich ja gegenwärtig arbeitsunfähig und eben nicht arbeitslos!
Moringen,den 25.04.2012
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Es gibt noch weitere Beweise für deren unredliches Vorgehen,doch das hier
sollte doch genügen!