Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Dienstag, 24. April 2012

Klageschrift nach Jobcenter/Richter-Betrug ans Landessozialgericht Niedersachsen

Absender: Firma:
Name: Thomas Karnasch
Straße: Zum Scheerenberg 2
Ort: 37186 Moringen
Telefon: +495503 805346
Fax: +4932121453374
E-Mail: ThomasKarnasch@gmx.de
Empfänger: Fax: 05121304512
Firma:
Name: Landessozialgericht Niedersachsen
Betreff: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht Hildesheim geführte Verfahren

Thomas Karnasch
ZUm Scheerenberg 2
37186 Moringen
Landessozialgericht Niedersachsen
Georg-Wilhelm-Str.1
29223 Celle

Betrifft: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht in Hildeseim
geführte Verfahren vom 22.03.2012

                              Liebe Damen und Herren!
Ich lege hiermit gegen das oben angeführte Verfahren vor dem Sozialgricht
Hildesheim vom 22.03.2012 Berufung ein!
Richter Rühling hat sich in oben angeführtem Verfahren als Vorsitzender Richter
offenbar nicht oder unzureichend mit der Sach und Faktenlage beschäftigt.
In den per Postbrief an das Sozialgericht Hildesheim übermittelten 20 Kopien von

Original-Dokumentenn befand sich als 20. Dokument ein Bescheid der DAK/BKK
Gesundheit(vom 05.01.2012),welcher die Einstellung der Krankengeldzahlung
durch die Krankenkasse zum 20.03.2012 eindeutig belegt!

= Ich gehe zudem davon aus,dass vom Sozialgericht Hildesheim die eine Hälfte
der von mir per Postbrief in doppelter Ausführung ans Sozialgericht Hildesheim
übermittelten Kopien der Original-Dokumente,wie üblich auch an das Jobcenter
Northeim übermittelt wurden!
= Folglich muss Jobcenter-Vertreter Elias gewußt haben,dass ich nur bis zum
20.03.2012 Krankengeld bekommen würde!
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= Was weiter mehr als andeutet,dass Elias auch dabei vorsätzlich bei Gericht
die Unwahrheit gesagt haben muss.
= Ein Skandal!
Weiter muss ich dazu anfügen,dass ich in meiner Klageschrift und den ebenso
mehrfach erwähnten Kopien weitere sogar willkürliche Vorgehensweisen des
Jobcenter Northeim offengelegt habe!
= Was weiter mehr als andeutet,dass der Vorsitzende Richter Rühling sich meine
Klageschrift garnicht ernsthaft angeschaut haben kann,sonst hätte ihm auch
anderes auffallen müssen! Sonst hätte Richter Rühling Jobcenter-Vertreter Elias
gewissermaßen doch ins Kreuzverhör nehmen müssen!

Weiter muss angemerkt werden,dass der Jobcenter-Verteter Elias offenbar damit
vertraut ist,ggf. sogar bei Gericht die Unwahrheit vorzubringen,damit dieser
Bürgern in diesem Land schaden kann.
Strafanzeige sowohl gegen den Vorsitzenden Richter als auch den Jobcenter-
Vertreter habe ich erstattet.Doch leider hat sich auch der Hildesheimer

Oberstaatsanwalt Kreutz lieber beinah blind und taub gestellt.
Ein Skandal!
Dabei wäre doch auch Richter Rühling aufgrund meines aufklärenden Faxes vom
28.03.2012 dazu verpflichtet gewesen,wegen der gemachten Falschaussagen
durch den Jobcenter-Vertreter Elias staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag zu
geben!
= Ein Skandal!

Desweiteren habe ich nochmal alle per Postbrief an das Sozialgericht Hildesheim
übermittelten 20 Kopien von Original-Dokumenten in meiner u.a. am 03.02.2012
um 13:51 Uhr per Fax ans Sozialgericht übermittelten Klageschrift angeführt!
Und dennoch fragt Richter Rühling den Verteter der Gegenseite(Jobcenter
Northeim)wie lange ich denn noch Krankengeld erhalten würde.
"Auf Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten,der Kläger(also ich)
habe nach Auskunft der zuständigen Krankenkasse DAK derzeit noch einen
Krankengeldanspruch."

Weiter hätte doch geklärt werden müssen,wie lange die Krankenkasse noch
Krankengeld zahlt.Immerhin liegt dem Sozialgericht auch eine Ärztliche
Arbeitsbescheinigung vor(ebenso per Postbrief!)! Auf einer solchen Ärztlichen
Bescheinigung ist immer das Anfangsdatum,der Beginn der Arbeitsunfähigkeit
(21.09.2010)und das aktuelle Datum aufgeschrieben!

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Und bei einer insgesamt gesetzlich festegeschriebenen Krankengeldbezugsdauer
von maximal 78 Wochen(erste 6 Wochen Arbeitgeber) hätte außerdem ersichtlich
sein müssen,dass Thomas Karnasch nicht mehr lange Krankengeld kriegen kann!

Tatsächlich endete die Krankengeldzahlung durch die DAK bereits am 20.03.2012!
Und das hier beschriebene Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim fand am
22.03.2012,also bereits 2 Tage nach Beendigung der Krankengeldzahlung statt!

Ich gehe davon aus,dass der Jobcenter Vertreter Elias das gewußt haben muss.
Schließlich hieß die Krankenkasse noch bis zum 31.12.2011 BKK Gesundheit.
Und bei seinem von ihm angegebenen Nachfragen bei der DAK muss sicherlich
auch das Ende der Krankengeldzahlung am 20.03.2012 zur Sprache gekommen
sein.Wahrscheinlich ist dies auch schriftlich geschehen,weil ja solche persönlichen
Angaben wohl kaum fernmündlich in Erfahrung zu bringen sind.

Weiter hat dieser Jobcenter-Verteter Elias sich sogar bei diesem Verfahren am
22.03.2012 bei Gericht dazu erdreistet,zu behaupten,mein Bruder würde mit mir
in diesem Haus wohnen.Und das Gericht lässt doch auch noch unzulässigerweise
Vermutungen der Gegenseite dazu zu. Unglaublich!

Mit anderen Worten,nicht nur dieses wiederholt nebulöse und unredliche Jobcenter
Northeim hatte ein Interesse daran,mir zu schaden und sei es durch offenbar
sogar vorsätzlich falsche Behauptung.
Und das der Vorsitzende Richter das ohne auf beweisende Meldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes zu bestehen so zur Unteilsbegründung angenommen hat,
ist noch umso unglaublicher! Wie soll dabei Zufall zu erklären sein ???

Weiter muss ich bemängeln,dass besonders der Vorsitzende Richter Rühling meine
weiteren Anführungen offenbar ignoriert hat.Schließlich bin ich nicht umsonst
offiziell seit dem 21.09.2010 arbeitsunfähig !!!
Was doch aufgrund meiner inhaltlichen Ausführungen zusammen mit der Ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem Schreiben der BKK Gesundheit(ebenso
per Postbrief) über die dort befundene weiterbestehende erhebliche Arbeitsunfähigkeit
eindeutig untermauert!
Ein ordentliches Gericht steht doch auch nach der Verfassung der Bundesrepublick
in gewisser Weise in der Pflicht,etwaige bei Gericht vorgerachte Einschränkungen
bei bzw. zur Verhandlungsführung in angemessener Weise zu berücksichtigen!
Eben sowas konnte ich aus der Verfahrensführung vom Vorsitzenden Richter
Rühling nicht entnehmen.
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Immerhin sind ebenso meine zu diesem Verfahren ans Sozialgericht Hildesheim
übermittelten eigenhändig verfassten Schriftsätze bisweilen mit schlechter
Grammatik und Rechtschreibung versehen!
= Ebenso mein Schriftverkehr mit dem Jobcenter Northeim!
Was doch nicht nur von einem ordentlichen Gericht sondern auch von einer
öffentlichen Institution zu berücksichtigen ist!

Manchesmal habe ich auch bessere Stunden,in denen es mir besser geht.
So wie es gerade der Fall ist.Meistens ist mein Gesundheitszustand aber bei
weitem nicht so erträglich wie heute! Und das muss doch auch aufgrund des
nicht nur in Deutschland festgeschriebenen Rechtes auf freie Meinungsäußerung
in gewissem Sinne auch bei Gericht berückrichtigt werden.
Letztendlich reicht mein Befinden aber immer noch bei weitem nicht aus - noch
weniger beim vorangegangenen und hierüber widersprochenem Verfahren am
22.03.2012 unter der dem Vorsitzenden Richter Rühling!

Was mir sowohl weiterhin das Konsultieren eines Anwalts als auch das persönliche
Erscheinen bei Gericht unmöglich macht! Bei fast jedem Gang zur Treppe verspüre
ich muskuläre Abwehrverkrampfungen aufgrund des immer noch akut vorherrschenden
akuten Erschöpfungssyndroms!

Weiter muss ich zuletzt anmerken,Menschen die meine zu vorangegangenem
Verfahren vorgebrachten inhaltlichen Ausführungen meines Lebenslaufs gelesen
haben,hätten doch kaum eine solche Verfahrensführung zugelassen!
Immerhin ist darin von gewisser Folter durch besonders unzureichende Ärzteschaft
zu lesen!
Bis dahin!
Ich behalte mir vor,morgen noch weiteren Schriftsatz ans Landessozialgericht in
Hildesheim zu übermitteln!
Moringen,den 24.04.2012
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch