Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Sonntag, 29. April 2012

Rechtsextremismus: Wulff-Clan lässt in Deutschland Menschenrechtler quasi unter Hausarrest stellen

Manche Richter und Staatsanwälte stellen immer mehr eine Gefahr für die
Gesellschaft dar.Aber auch Politiker,besonders hier in Niedersachsen.Weil Politiker
nach wie vor kaum bis garnicht ihren Pflichten gegenüber der Gesellschaft nach-
kommen,besonders in punkto Einhaltung und Wahrung der Bürgerlichen Grundrechte.

Gestern in den MDR Nachrichten wurde eine grinsende Kanzlerin Merkel in Bild
gezeigt.War das Foto etwa aktuell ?? Was einmal mehr mehr als andeutet,auch
erfahrungsgemäß,mit einer solchen Politikerin ist nicht mehr zu rechnen.
Wenn besonders Angela Merkel ernsthaft was für Menschenrechte übrig hätte,dann
hätte nicht nur sie schon längst mit Thomas Karnasch Kontakt aufgenommen.

Dann habe ich wohl doch in einer Veröffentlichung vor einiger Zeit richtig vermutet,
dass der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff Merkel aufgrund dessen
Körpersprache über einige seiner Sünden informiert haben muss.

= Hätte dieser nicht an dem rechtswidrigen(vorsätzlich inszeniert)Strafbefehl während
seines Göttingen-Aufenthalts am 19.05.2009 mitgewirkt,dann hätte dieser schon
längst eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
= Erstaunlich um nicht zu sagen erschreckend,dass besonders auch Merkel,Kauder,
Leutheusser-Schnarrenberger & Co das offenbar nicht durchschauen wollten(können).
Weiteres kommt !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Spätestens jetzt sollten alle Politiker besonders in der Regierungs-Koalition
aufwachen und erkennen,Dass besonders Angela Merkels politische Karriere
spätestens zur nächsten Bundestagswahl ihr Ende finden muss !!!
= Schließlich wurden besonders unter ihrer Kanzlerschaft viele Menschenrechts-
verletzungen aufgedeckt und öffentlich gemacht! Doch besonders Merkel hat
dagegen rein garnichts unternommem.Sie zeigt sich sogar nach wie vor
unfähig,ihre unwillige Justizministerin abzulösen.

Samstag, 28. April 2012

Oberamtsanwältin hat jetzt Ermittlungen an sich genommen

Thomas Karnasch

Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen

                                                Hallo Frau Oberamtsanwältin!

Betrifft: Ermittlungen unter AZ: NZS UJs 2012 00 323 853

Vielleicht hat der PK ein burn-out oder ähnliches.Jedenfalls ist dessen
Vorgehensweise kaum zielführend(mehr als inakzeptabel)!

Niemand muss sich von solchen Halbstarken terrorisieren lassen. Und das ist
doch ein wesentlicher Punkt,den auch Polizeibeamte verinnerlicht haben sollten!
Sie haben ja Kopien von meinen an die Staatsanwaltschaft übermittelten
Schreiben mitgeschickt.Und darin fällt auf,das nicht nur Rechtschreibung und
Grammatik zu wünschen übrig lassen,sondern die Schreibweise nicht nur nach
zu wenig Schlaf ausschaut.

= Die von mir an die Polizei übermittelten Fax-Schreiben vom 27.01.2012 und
vom 27.02.2012 werden im Protokoll der Polizei garnicht erwähnt!
= Schicke ich mit!
Strafvereitelung im Amt: wohl aber Unterschlagung.

Außerdem habe ich zu Recht gegen die Eltern Strafanzeige erstattet!
Wegen nachweisbarer Vernachlässigung ihrer Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht
gegenüber ihren Kindern!

Meiner Meinung nach ist das mit dieser gewissen Strafunmündigkeit bei
Kindern bis 13 Jahren so falsch zu verstehen.Die Eltern sind schon im
ausuferndenWiederholungsfall dazu zu verdonnern,sich bei Erziehungs-
hilfestellen zu melden.Und weiter im Wiederholungsfall aus Eigeninitiative
heraus hilfesuchend tätig zu werden !!! = Ggf. auch therapeutische Konflikt-
lösungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Die Polizei erwähnt auf ihrem Protoll ein Schreiben über Opferschutzgesetze!
Aber in ihrem Handeln ist auch in Bezug auf andere Fälle nicht viel davon zu
vernehmen.Was doch unweigerlich eine geübte,also verschärft bemühte
Objektivität sichtbar,sprich wahrnehmbar lassen würde!

Dann hätte der Polizei auch klar sein müssen,dass etwaige Formulierungen
von wegen,sowas ist doch nicht so schlimm,eher ein Unding sind !!!
Einige der Jugendlichen sind nämlich nicht nur verhaltensauffällig.
Bei mindestens 50x besonders auch nachts ans Haus schlagen,werfen und
auch treten,da muss schon längst die Konsequenz sein,die Eltern auch auf
Schmerzensgeld zu verklagen!
= Ich wohne zwar in einem ursprünglichen Fachwerkhaus,doch der Vorbesitzer
hat einen Kunststoffbehang an den Außenwänden angebracht.
Wo natürlich bei fehlender auch isolierender Dämmung ein ernsthaft krank-
machender und vor allem schlafraubender erhöhter Lärmpegel die Folge sind.

= Auch das ist also mittlerweile ganz klar fahrlässige Körperverletzung !!!

= Wenn sowas dann weitreichend öffentlich gemacht würde,mit dem Zusatz,
dass Eltern bei derart oder ähnlichem wiederholtem Verletzen von auch für
die Mitmenschen zu geltenden Bürgerlichen Grundrechten,nicht oder unzu-
reichend wenigstens hilfesuchend aktiv werden,dann muss sowas auch in
gewisser Weise unangenehme Konsequenzen mit sich bringen.

= Schließlich ist doch besonders Opferschutz ein heiliges Gebot.
Was ich aber aufgrund der persönlich widerfahrenen Erfahrungen nicht nur
durch die Polizei kaum wahrnehmen konnte.

Und dann kommt noch dazu,dass ich meinem unmittelbaren Nachbarn
erzählt habe,dass Jugendliche mitten in der Nacht von deren Sitzmöglichkeit
in dessen Garten aus hier aufs Haus geworfen haben. Außer blödes Grinsen
kam nix.Und mittlerweile weiß ich auch warum: es war nämlich deren Sohn,
der hauptverantwortlich mitgeworfen hat.
Ich war davon ausgegangen,dass die nur eine Tochter haben und zu der Zeit
mit dem Wohnmobil im Urlaub waren.
= Auch diese gehören mittlerweile auf Schadenersatz verklagt !!!

= Leider bin ich noch auch wegen deren Terrors und des akuten
Erschöpfungssyndroms bis auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage überhaupt
großartig raus zu gehen!
Dann darf ich also bitten,diesem nach zu gehen:
Nicht nur am Sonntag waren Jugendliche von deren Grundstück aus wieder aktiv.

Und wenn die Polizei gleich so vorgegangen wäre,dann wäre auch die
Möglichkeit der Aufklärung der Sachbeschädigung viel größer!
= Das kann niemand anderes als Jugendliche aus diesem Ort hier gewesen
sein.Die Faktenlage spricht doch eindeutig in diese Richtung.Und dann
kommt es eben auf eine kluge sprich weitsichtige Vorgehensweise an!

= Mit deren bewiesenem Terror können diese in gewissem Sinne in die Enge
getrieben werden! Aber auch die Eltern,über den deutlichen Fingerzeig,dass
das jetzige Vergehen(Januar 2011,Spiegel und Kotflügel kaputtgetreten) der
Jugendlichen noch einigermaßen glimpflich angesehen werden kann,aber im
ungeahndeten Wiederholungsfall nicht nur umso teurer,sondern auch noch
mehr chronisch werden könnte.
= Was wohl bei einigen mittlerweile der Fall sein dürfte:
Schließlich wurden ja auch im September 3 Autoscheiben mutwillig zerstört:
gegen die von mir genannten unmittelbaren Nachbar-Jugenlichen wurdeo
ffenbar nicht ermittelt.Jedenfalls wehrte sich PK dagegen!

Davon mal abgesehen sollte den Eltern auch deutlich mitgeteilt werden,dass
sie mit dem sich aus der Verantwortung stehlen im Grunde auch sich selbst
ein Bein stellen.Schließlich eröffnet ein kluges und für Randalierer ernsthaft
wahrnehmbares Aufklären derer Straftaten,für die Jugendlichen selbst aber
auch für deren Eltern die Möglichkeit,möglichst respektvollen Umgang
besonders innerhalb der eigenen Familie nachhaltig zu erhalten,zu wahren!
= Mit anderen Worten,unzureichend aufgeklärte und uneinsichtige
Jugendliche neigen schlimmstenfalls auch viel eher dazu,nicht nur ihren Eltern
auf der Nase rum zu tanzen!

Jedenfalls zeigen die sich(manche) beinah notorisch unaufgeklärt und unein-
sichtig: und da sind auf jeden Fall doch die Eltern wie oben beschrieben in
mehrfacher Hinsicht auch zur Verantwortung zu ziehen !!!
Erstmal soweit!

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Bei solcher oder ähnlich professionalisierter Vorgehensweise leben
natürlich auch Polizeibeamte und Staatsanwälte gesünder!!

Donnerstag, 26. April 2012

Staatsanwaltschaft wird jetzt Anklage gegen das Jobcenter erheben müssen

Thomas Karnasch

Landessozialgericht Niedersachsen
Georg-Wilhelm-Str.1
29223 Celle

Betrifft: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht in Hildeseim
geführte Verfahren vom 22.03.2012

                                       Liebe Damen und Herren!
Hiermit erhalten Sie Teil II meiner Klageschrift.
Gleichzeitig müsste bei Ihnen eine handschriftliche Erklärung von mir per Postbrief
eingegangen sein,worin ich unter Angabe des AZ. versichere,Thomas Karnasch zu
sein!

Das dem Sozialgericht Hildesheim zu vorangegangenem Verfahren u.a. vorgelgte
Dokument 6 vom Jobcenter Northei, vom 18.10.2011,belegt,dass dem Jobcenter
bekannt war,dass ich zwischenzeitlich vom 12.03.2011 bis Ende August kein
Krankengeld erhalten habe!
Gleich unter der Anrede steht dort:
"wie ich ihren Mails entnehmen kann,wurde bei Ihnen eine Leistungsunfähigkeit
festgestellt und sie erhalten wieder Krankengeld."
= Natürlich war ich nachweislich durchgehend arbeitsunfähig,was dem Jobcenter
auch über die regelmäßig zugesandten Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheini-
gungen bekannt war.Schlimmstenfalls ist sowas dort beinah geübte Praxis,was
womöglich auf Anweisung geschieht.Ich habe also zwischenzeitlich nachweislich
aufgrund der Mittellosigkeit aus Verzweiflung einen Antrag auf Rente gestellt,
obwohl ich ganz eindeutig einen Anspruch auf Unterstützung zur Sicherstellung
des Lebensunterhaltes hatte und habe!

= Was zudem dem Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung
entsprechen dürfte.Schließlich habe ich mehrfach nachweislich meinen
bedenklichen Gesundheitszustand dort bekannt gemacht!
Blatt 10 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom 08.03.2011 belegt,
dass die Krankenkasse BKK Gesundheit mir willkürlich das Krankengeld
gestrichen hat! Blatt 11 der dem Sozialgericht vorgelegten Unterlagen,vom
22.08.2011 von der Krankenkasse BKK Gesundheit belegt,dass ich ab da
wieder Krankengeld erhalten habe!

= Der eine Teil der in doppelter Kopien-Ausführung an das Sozialgericht
übermittelten Unterlagen wurde sicherlich wie üblich an das Jobcenter Northeim
weitergeleitet.Das heißt also,dass Jobcenter Northeim hat auf meine Klageschrift
mit ihrem Antrag auf Abweisung schon wissentlich die Unwahrheit behauptet -
sinngemäß: Nix neues hat der Kläger vorgetragen,deshalb Antrag auf Abweisung.
Tatsächlich steht auf Jobcenter-Dokument (Blatt 6)vom 18.Oktober 2011:
"Gleichwohl haben Sie gemäß § 44a SGB II grundsätzlich Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"

Auf beschämendem folgenden Dokument vom Jobcenter(Blatt 2)vom 08.06.2011
ist allenernstes unter Absatz1 zu lesen: Ablehnung meines Antrages auf
Unterstützung.Weiter ist zur Begründung deren Ablehnung zu lesen,Absatz2:
Ich erziele ein Einkommen und zudem würden das Krankengeld mit diesem den
Bedarfssatz übersteigen.Doch das angegebene Datum vom 15.08.2010 belegt
eindeutig,dass sich dieser Sachverhalt auf vor der offiziell anerkannten Arbeitsun-
fähigkeit von ab dem 21.09.2010 bezieht!
= Dabei bin ich eindeutig mindestens seither arbeitsunfähig!

Ich gehe davon aus,dass denen das auch klar war.Doch solche unmenschlichen
Praktiken eher zu deren üblicher Anwendung gehören und gehören sollen.
Weiter deutet deren Angabe um das Datum vom 15.08.2011 zudem an,dass
beim Jobcenter also tatsächlich ein weit vorher von mir eingereichter(am 31.12.
2010) Antrag auf Unterstützung vorliegt,dieser aber offenbar vorsätzlich unter-
schlagen wurde.Schließlich macht es absolut keinen Sinn,im Mai 2011 einen
neuen von denen zugeschanzten Antrag auf Unterstützung auszufüllen und
gleichzeitig ein längst inhaltlich überholtes Schreiben von mir vom 15.08.2010
beizufügen!

= Was weiter mehr als andeutet,dass das Jobcenter Northeim diesen Antrag vom
31.12.2010 vorsätzlich unterschlagen haben muss.
Zudem hat das Jobcenter mehrfach nachweislich willkürlich Nachforderungen
gestellt.Weiter fordert dieses Jobcenter mit Schreiben vom 11.Juli 2011 2fache
Nachbesserung(dem Sozialgericht übermitteltes Blatt 3).

Doch am 30.August sind es auf einmal 5 Nachforderungen(Blatt 4).
= Offensichtlich auch Absicht.
Der von mir eingeforderten Begründung,warum denn auf einmal ein Antrag
von AlgI verlangt wird,ist das Jobcenter nicht nachgekommen!
Schließlich hatte sich zu dem Zeitpunkt schon nachweislich herausgestellt,dass
dort mir gegenüber willkürlich gehandelt wird!
= Schließlich bin ich aufgrund meines Antrages auf Alg II davon ausgegangen,
nur noch halbtags arbeiten zu können(3-4h) und dazu wird doch Alg II beantragt,
schließlich bin ich ja gegenwärtig arbeitsunfähig und eben nicht arbeitslos!
Moringen,den 25.04.2012
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Es gibt noch weitere Beweise für deren unredliches Vorgehen,doch das hier
sollte doch genügen!

Unglaublich: Die Vodafone-Richterin war zum 3. auch Staatsanwältin

Vodafone-Prozess wahrscheinlich rechtswidrig,doch umso mehr mindestens
anfechtbar!
Blatt 1 belegt,dass Frau Eisenhardt schon vor dem 02.12.2010 Richterin am
Amtsgericht Northeim war!
Blatt 2 belegt,dass Frau Eisenhardt noch am 20.07.2010 Richterin am Landgericht
Göttingen war!
Blatt 3.1 und 3.2 belegen,dass Frau Eisenhardt am 17.10.2008 aber Staatsanwältin
an der Staatsanwaltschaft Göttingen war!

Kann sowas in der kurzen Zeit überhaupt zulässig sein ???
Innerhalb von gut 2 Jahren erst Staatsanwältin,dann Richterin am Landgericht
und schließlich Richterin am Amtsgericht zu sein.
Sowas kann doch nur möglich werden,wenn innerhalb der dafür zuständigen
Gremien bzw. Präsidien diesbezüglich unbedacht gehandelt wird.
Was weiter doch auch einen gewissen ausgeprägten Klüngel nicht ausschließen
kann.
Schließlich unterscheidet sich die Arbeit eines Staatsanwalts doch erheblich von
der eines Amtrichters! Auch die Aufgaben eines Richters am Landgericht unter-
scheiden sich von denen eines Richters am Amtsgericht doch wesentlich!

Bemerkenswert ist zudem,gegen wen die Staatsanwältin Eisenhardt,Blatt 3.1
und 3.2) um den 17.10.2008 während ihrer Tätigkeit als Staatsanwältin bei der
Staatsanwaltschaft Göttingen  ermittelt hat:
Nämlich u.a. genau gegen den damaligen Durektor und Richter am Amtsgericht
Northeim,Dr. Frädrich!

Ich bezweifle nach wie vor,dass dieses Vodafone-Verfahren rechtens ist,also
auf ernsthafte rechtliche Grundlage beruht.

= Das Amtsgericht Northeim hat nachweislich nicht nur Rechtsbeugung begangen,
sondern im Prinzip u.a. auch elementare Menschenrechte verletzt !!!

= Schließlich habe ich dem Amtsgericht Northeim besonders damals beweis-
kräftig dargelegt,dass ich aufgrund des besonders damals sehr akuten
Erschöpfungssyndroms nicht in der Lage bin,meine bei Gericht eingereichten
Schriftsätze in ausgedruckten Unterlagen,sondern nur in Form von
Elektronischer Übermittlung!

Tatsächlich hat die Direktorin und Richterin Ingrid Sell am Amtsgericht
Northeim meinen vorab eben auch als Email übermittelten Antrag auf
Befangenheit unter offenkundig eigener nicht unerheblicher Befangenheit
rechtsmissbräuchlich abgelehnt !!!

Um dann bis heute die Existenz von ebenso in Email-Form übermittelter
Klageschrift ganz zu leugnen,ganz zu unterdrücken.












































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Mittwoch, 25. April 2012

An den Präsidenten am Bundesgerichtshof,an alle Damen und Herren Bundesrichter

Thomas  Karnasch

Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe

Postanschrift: Bundesgerichtshof
D-76125 Karlsruhe

Telefon: +49 - 721 - 159-0
Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de


An den Präsidenten des Bundesgerichtshofs
Herrn Prof. Dr. Klaus Tolksdorf

                              Lieber Herr Präsident am Bundesgerichtshof!
         Liebe Damen und Herren Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof!

Die Bürger der Bundesrepublick Deutschland erwarten,dass die Justiz in ihrem
Heimatland,also insbesondere die Damen und Herren Richter endlich ihre gemachten
Erfahrungen öffentlich wahrnehmbar aussprechen oder aber ihre Erfahrungen zu
Papier bringen und diese den BürgerInnen auch Ihres Heimatlandes zur Kenntniss-
nahme zugänglich machen,also zu veröffentlichen !!!

Alle Menschen wissen sicherlich,dass das Finden von angemessenen Entscheidungen
(Urteilen)besonders bei Gericht,besonders also für die Damen und Herren Richter
mitunter richtig schwierig sein kann.
Umso weniger verstehen die Menschen aber das schon 100 Jahre und mehr
andauernde Schweigen über eben die Schwierigkeiten innerhalb einer jeden Justiz.
Zweifellos kann gerade die existenzielle Justiz durch kontinuierliches Schweigen
kaum bis eigentlich garnicht besser werden !!!

Dann liebe Damen und Herren Richter ist jetzt sozusagen der richtige Zeitpunkt
um dieses Schweigen zu beenden.
Natürlich wissen sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen als Richter und
Richterin,dass besonders auch Richter an Amtsgerichten u.a. oftmals angemessene
Urteile zu finden haben,bei denen sie auch in gewisser Weise überfordert sein
können(sind),doch adäquate Unterstützung ist nicht erreichbar.

Den Menschen ist natürlich auch aufgefallen,dass z.B. gerade auch Politiker von
der Justiz nicht selten beinah mit Samthandschuhen angefasst werden.
Natürlich haben auch die Damen und Herren Politiker wichtige und beinah ebenso
komplexe Aufgaben auszufüllen.Dennoch sollten wir dabei doch anmerken,dass
weder die Damen und Herreen Politiker noch die Damen und Herren Richter dazu
genötigt wurden,diese ihre Ämter auszufüllen.Was also auch bedeutet,dass sowohl
die Damen und Herren Politiker als auch die Damen und Herren Richter sich jetzt
ihrer Verantwortung aufgrund ihrer existenziellen Positionen innerhalb einer jeden
Gesellschaft,in Anbetracht der doch ziemlich maroden Justiz,eben diesen
Schwierigkeiten innerhalb der Justiz werden stellen müssen!!

Wir sollten zunächst allen aktiven Damen und Herren Richtern bei schwierigen zu
findenden Urteilen möglichst die nötige Unterstützung gewähren.Also dabei
besonders auch auf den unbezahlbaren Erfahrungsreichtum von nicht mehr
aktiven Damen und Herren Richtern zurückgreifen.Damit z.B. die unglaubliche
Zahl von gut 1000 unrechtmäßigen Gefängnisstrafen in einem einzigen Jahr nicht
mehr geschehen kann.

Die Politik hat sich die letzten Jahre davor unverfroren aus der Verantwortung
gestohlen.Dabei sollte echten Volksvertretern doch glasklar sein,dass es keine
hoffnungsvolle Zukunft geben kann,wenn besonders die existenzielle Justiz
nicht so aufgestellt ist,dass innerhalb der Justiz möglichst offen über Schwierig-
keiten sinniert werden kann und noch mehr um nötige Unterstützung gebeten
werden kann.
= Daran sollten Wir doch als erstes arbeiten!!

Vorher allerdings sollten die BürgerInnen auch der Bundesrepublick Deutschland
möglichst objektiv herausfínden,welche der Damen und Herren Justizministerinnen
und Justizminister bzw. auch InnenministerInnen sich ernsthaft um die beinah
lebenswichtige Weiterentwicklung der Justiz bemüht haben !!!
Und darüber hinaus natürlich auch nach ebenso demokratischer Notwendigkeit
das diesbezügliche Verantwortungsbewußtsein der Damen und Herren Regierungs-
verantwortliche !!!
Schließlich ist es nicht nur im TeamSport beinah gang und gebe,dass bei
schlechten Teamleistungen zuerst die Teamchefs unter die Lupe genommen
werden.

Herr Präsident,liebe Damen und Herren Richter am Bundesgerichtshof,ich denke
sie wissen mittlerweile,dass besonders die bedeutendsten RichterInnen auch
eine bedeutendere Verantwortung übernehmen müssen.Wenn sich z.B. in solchen
oder ähnlichen dem jüngst von mir gegenüber dem Bundesgerichtshof geschilderten
Justiz-Fall herausstellt,dass Damen und Herren in richterlicher Amtsausübung z.B.
an Amts- oder Landgerichten sich untereinander Versäumnisse vertuschen und
sogar auch noch in unmenschlicher Art und Weise Bürger in diesem Land zwecks Wahrheitsunterdrückung juristisch verfolgen(durch Schriftsätze verfolgen lassen),
dann ist doch eindeutig die besonders gern von Staatsanwälten bemühte
gewisse Verklausulierung von wegen fadenscheiniger Nicht-Zuständigkeit sogar
als ernsthafte und nicht hinnehmbare Unterlassungs-Tat aufzufassen !!!

Die BürgerInnen nicht nur in der Bundesrepublick Deutschland freuen sich und
werden mindestens fürs erste erleichtert sein,wenn besonders die bedeutendsten
Damen und Herren Richter in der Gesellschaft ihr gewisses Schweigen beenden
und zum Wohle der eigenen Gesellschaft Schwierigkeiten innerhalb der eigenen
Justiz offen ansprechen und sehr gern auch Verbesserungsvorschläge kundtun.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

P.S. Wenn z.B. Bürgern Unrecht widerfährt und diese sich aber nur im Liegen
über den Computer aufgrund ernster gesundheitlicher Einschränkungen gewisser-
maßen zur Wehr setzen können,dann muss doch dieses nach eingehender Prüfung
zugesichert werden! Sonst würden doch absehbar möglicherweise sogar
Menschenrechtsverletzungen die Folge sein können.

Dienstag, 24. April 2012

Klageschrift nach Jobcenter/Richter-Betrug ans Landessozialgericht Niedersachsen

Absender: Firma:
Name: Thomas Karnasch
Straße: Zum Scheerenberg 2
Ort: 37186 Moringen
Telefon: +495503 805346
Fax: +4932121453374
E-Mail: ThomasKarnasch@gmx.de
Empfänger: Fax: 05121304512
Firma:
Name: Landessozialgericht Niedersachsen
Betreff: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht Hildesheim geführte Verfahren

Thomas Karnasch
ZUm Scheerenberg 2
37186 Moringen
Landessozialgericht Niedersachsen
Georg-Wilhelm-Str.1
29223 Celle

Betrifft: Berufung auf das u.AZ:S 55 AS 110/12 am Sozialgericht in Hildeseim
geführte Verfahren vom 22.03.2012

                              Liebe Damen und Herren!
Ich lege hiermit gegen das oben angeführte Verfahren vor dem Sozialgricht
Hildesheim vom 22.03.2012 Berufung ein!
Richter Rühling hat sich in oben angeführtem Verfahren als Vorsitzender Richter
offenbar nicht oder unzureichend mit der Sach und Faktenlage beschäftigt.
In den per Postbrief an das Sozialgericht Hildesheim übermittelten 20 Kopien von

Original-Dokumentenn befand sich als 20. Dokument ein Bescheid der DAK/BKK
Gesundheit(vom 05.01.2012),welcher die Einstellung der Krankengeldzahlung
durch die Krankenkasse zum 20.03.2012 eindeutig belegt!

= Ich gehe zudem davon aus,dass vom Sozialgericht Hildesheim die eine Hälfte
der von mir per Postbrief in doppelter Ausführung ans Sozialgericht Hildesheim
übermittelten Kopien der Original-Dokumente,wie üblich auch an das Jobcenter
Northeim übermittelt wurden!
= Folglich muss Jobcenter-Vertreter Elias gewußt haben,dass ich nur bis zum
20.03.2012 Krankengeld bekommen würde!
                                                                                                   Seite 1 von 4
= Was weiter mehr als andeutet,dass Elias auch dabei vorsätzlich bei Gericht
die Unwahrheit gesagt haben muss.
= Ein Skandal!
Weiter muss ich dazu anfügen,dass ich in meiner Klageschrift und den ebenso
mehrfach erwähnten Kopien weitere sogar willkürliche Vorgehensweisen des
Jobcenter Northeim offengelegt habe!
= Was weiter mehr als andeutet,dass der Vorsitzende Richter Rühling sich meine
Klageschrift garnicht ernsthaft angeschaut haben kann,sonst hätte ihm auch
anderes auffallen müssen! Sonst hätte Richter Rühling Jobcenter-Vertreter Elias
gewissermaßen doch ins Kreuzverhör nehmen müssen!

Weiter muss angemerkt werden,dass der Jobcenter-Verteter Elias offenbar damit
vertraut ist,ggf. sogar bei Gericht die Unwahrheit vorzubringen,damit dieser
Bürgern in diesem Land schaden kann.
Strafanzeige sowohl gegen den Vorsitzenden Richter als auch den Jobcenter-
Vertreter habe ich erstattet.Doch leider hat sich auch der Hildesheimer

Oberstaatsanwalt Kreutz lieber beinah blind und taub gestellt.
Ein Skandal!
Dabei wäre doch auch Richter Rühling aufgrund meines aufklärenden Faxes vom
28.03.2012 dazu verpflichtet gewesen,wegen der gemachten Falschaussagen
durch den Jobcenter-Vertreter Elias staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag zu
geben!
= Ein Skandal!

Desweiteren habe ich nochmal alle per Postbrief an das Sozialgericht Hildesheim
übermittelten 20 Kopien von Original-Dokumenten in meiner u.a. am 03.02.2012
um 13:51 Uhr per Fax ans Sozialgericht übermittelten Klageschrift angeführt!
Und dennoch fragt Richter Rühling den Verteter der Gegenseite(Jobcenter
Northeim)wie lange ich denn noch Krankengeld erhalten würde.
"Auf Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten,der Kläger(also ich)
habe nach Auskunft der zuständigen Krankenkasse DAK derzeit noch einen
Krankengeldanspruch."

Weiter hätte doch geklärt werden müssen,wie lange die Krankenkasse noch
Krankengeld zahlt.Immerhin liegt dem Sozialgericht auch eine Ärztliche
Arbeitsbescheinigung vor(ebenso per Postbrief!)! Auf einer solchen Ärztlichen
Bescheinigung ist immer das Anfangsdatum,der Beginn der Arbeitsunfähigkeit
(21.09.2010)und das aktuelle Datum aufgeschrieben!

                                                                                                 Seite 2 von 4

Und bei einer insgesamt gesetzlich festegeschriebenen Krankengeldbezugsdauer
von maximal 78 Wochen(erste 6 Wochen Arbeitgeber) hätte außerdem ersichtlich
sein müssen,dass Thomas Karnasch nicht mehr lange Krankengeld kriegen kann!

Tatsächlich endete die Krankengeldzahlung durch die DAK bereits am 20.03.2012!
Und das hier beschriebene Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim fand am
22.03.2012,also bereits 2 Tage nach Beendigung der Krankengeldzahlung statt!

Ich gehe davon aus,dass der Jobcenter Vertreter Elias das gewußt haben muss.
Schließlich hieß die Krankenkasse noch bis zum 31.12.2011 BKK Gesundheit.
Und bei seinem von ihm angegebenen Nachfragen bei der DAK muss sicherlich
auch das Ende der Krankengeldzahlung am 20.03.2012 zur Sprache gekommen
sein.Wahrscheinlich ist dies auch schriftlich geschehen,weil ja solche persönlichen
Angaben wohl kaum fernmündlich in Erfahrung zu bringen sind.

Weiter hat dieser Jobcenter-Verteter Elias sich sogar bei diesem Verfahren am
22.03.2012 bei Gericht dazu erdreistet,zu behaupten,mein Bruder würde mit mir
in diesem Haus wohnen.Und das Gericht lässt doch auch noch unzulässigerweise
Vermutungen der Gegenseite dazu zu. Unglaublich!

Mit anderen Worten,nicht nur dieses wiederholt nebulöse und unredliche Jobcenter
Northeim hatte ein Interesse daran,mir zu schaden und sei es durch offenbar
sogar vorsätzlich falsche Behauptung.
Und das der Vorsitzende Richter das ohne auf beweisende Meldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes zu bestehen so zur Unteilsbegründung angenommen hat,
ist noch umso unglaublicher! Wie soll dabei Zufall zu erklären sein ???

Weiter muss ich bemängeln,dass besonders der Vorsitzende Richter Rühling meine
weiteren Anführungen offenbar ignoriert hat.Schließlich bin ich nicht umsonst
offiziell seit dem 21.09.2010 arbeitsunfähig !!!
Was doch aufgrund meiner inhaltlichen Ausführungen zusammen mit der Ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem Schreiben der BKK Gesundheit(ebenso
per Postbrief) über die dort befundene weiterbestehende erhebliche Arbeitsunfähigkeit
eindeutig untermauert!
Ein ordentliches Gericht steht doch auch nach der Verfassung der Bundesrepublick
in gewisser Weise in der Pflicht,etwaige bei Gericht vorgerachte Einschränkungen
bei bzw. zur Verhandlungsführung in angemessener Weise zu berücksichtigen!
Eben sowas konnte ich aus der Verfahrensführung vom Vorsitzenden Richter
Rühling nicht entnehmen.
                                                                                                      Seite 3 von 4

Immerhin sind ebenso meine zu diesem Verfahren ans Sozialgericht Hildesheim
übermittelten eigenhändig verfassten Schriftsätze bisweilen mit schlechter
Grammatik und Rechtschreibung versehen!
= Ebenso mein Schriftverkehr mit dem Jobcenter Northeim!
Was doch nicht nur von einem ordentlichen Gericht sondern auch von einer
öffentlichen Institution zu berücksichtigen ist!

Manchesmal habe ich auch bessere Stunden,in denen es mir besser geht.
So wie es gerade der Fall ist.Meistens ist mein Gesundheitszustand aber bei
weitem nicht so erträglich wie heute! Und das muss doch auch aufgrund des
nicht nur in Deutschland festgeschriebenen Rechtes auf freie Meinungsäußerung
in gewissem Sinne auch bei Gericht berückrichtigt werden.
Letztendlich reicht mein Befinden aber immer noch bei weitem nicht aus - noch
weniger beim vorangegangenen und hierüber widersprochenem Verfahren am
22.03.2012 unter der dem Vorsitzenden Richter Rühling!

Was mir sowohl weiterhin das Konsultieren eines Anwalts als auch das persönliche
Erscheinen bei Gericht unmöglich macht! Bei fast jedem Gang zur Treppe verspüre
ich muskuläre Abwehrverkrampfungen aufgrund des immer noch akut vorherrschenden
akuten Erschöpfungssyndroms!

Weiter muss ich zuletzt anmerken,Menschen die meine zu vorangegangenem
Verfahren vorgebrachten inhaltlichen Ausführungen meines Lebenslaufs gelesen
haben,hätten doch kaum eine solche Verfahrensführung zugelassen!
Immerhin ist darin von gewisser Folter durch besonders unzureichende Ärzteschaft
zu lesen!
Bis dahin!
Ich behalte mir vor,morgen noch weiteren Schriftsatz ans Landessozialgericht in
Hildesheim zu übermitteln!
Moringen,den 24.04.2012
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

Montag, 23. April 2012

Richter(lustlos ???) schaut sich Klageschrift nicht richtig an...oder betrügt...leistet so Amtshilfe bei vorsätzlichem

...und leistet so Amtshilfe bei vorsätzlichem Jobcenter Betrug = erschreckend

Offnbar gerne lügender Jobcenter-Verteter hat in Verfahren bei Gericht behauptet
,ich würde weiterhin Krankengeld bekommen.
= Und dieses auf Anfrage des Richters,obwohl dieser hätte wissen müssen,dass
ich schon(seit dem 20.03.2012 / Verfahren war aber am 22.03.2012) kein
Krankengeld mehr erhalte !!!
 = Was unten abgebildete Seite 3 des am 03.02.2012 um 13:51 Uhr ans Sozialgericht
Hildesheim gefaxten Schreibens belegt.
Darauf ist eine Inhaltsangabe der 20 per Postbrief an das Sozialgericht Hildesheim
geschickten Kopien von Originaldokumenten inhaltlich angegeben!

= Und als 20.Dokument hatte ich als Nachweis über die am 20.03.2012 endende
Krankengeldbezugsdauer einen Bescheid von der BKK Gesundheit/DAK als Kopie
beigefügt! 
"20.
DAK/BKK Gesundheit-Bestätigung,dass ich Krankengeld nur bis zum 20.03.2012
erhalte."

FAX Datum: 03.02.2012 13:51 Uhr                                                       Seite 1






Absender: Firma:
Name: Thomas Karnasch
Straße: Zum Scheerenberg 2
Ort: 37186 Moringen
Telefon: +495503 805346
Fax: +4932121453374
E-Mail: ThomasKarnasch@gmx.de
Empfänger: Fax: 05121304512
Firma:
Name: Sozialgericht Hildesheim
Betreff: Betrifft: Klageschrift VII Teil / S 55 AS 110/12 :

FAX Datum: 03.02.2012 13:51 Uhr                                                       

18.
LBS Kontoauszug Bauspardarlehen für 2011
19.
LBS Kontoauszug Bausparvertrag für 2011
20.
DAK/BKK Gesundheit-Bestätigung,dass ich Krankengeld nur bis zum 20.03.2012
erhalte.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

                                                                                                     Seite 3 von 3


Auch Sozialgericht Hildesheim der Strafvereitelung im Amt überführt !!!

= Das Sozialgericht Hildesheim,insbesondere Richter Rühling,wäre verpflichtet
gewesen,aufgrund des folgenden an das Sozialgericht übermittelten Schreibens zu handeln !!!

Schließlich hat der Vertreter des Jobcenter Northeim klar ersichtlich nachweislich
falsche Angaben in der Gerichtsverhandlung von sich gegeben !!!

= Und das Sozialgericht Hildesheim wurde über folgendes an das Sozialgericht
Hildesheim übermitteltes Fax-Schreiben vom 28.03.2012 über dieses Verbrechen
unterrichtet:
Unter obigem Link wird sowas auch als von 3 Richtern am Landgericht Göttingen
als Offizialgericht umschrieben.Auch Gerichte sind also verpflichtet bei solchen
oder ähnlichen Verbrechen staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag zu geben !!!

= Doch das Sozialgericht Hildesheim hat offenbar nix dergleichen unternommen -
sonst wäre hier schon längst ein entsprechendes Schreiben eingegangen.

= Auch der Direktor des Sozialgericht Hildesheim und dessen Richter Rühling
müssen jetzt mindestens vorübergehend vom Dienst suspendiert werden !!!
= Es stellt sich die Frage,ob auch diese noch als Richter tragbar sein können.
Moringen,den 20.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S weitere Beweise folgen hier morgen!


FAX    Datum: 28.03.2012 08:30 Uhr
Seite 1

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Name: Thomas Karnasch
Straße: Zum Scheerenberg 2
Ort: 37186 Moringen
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Name: Sozialgericht Hildesheim
Betreff: AZ.:S55 AS 110/12: Rechtswidrige Verfahrensführung

Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Sozialgericht Hildesheim
AZ.: S 55 AS 110/12:

Richter lässt Lügen und Betrügen durch Jobcenter Northeim ohne
entsprechendes und doch auch pflichtgemäßes Nachfragen hinsichtlicher
natürlich zum Entscheiden notwendiger Beweise zu!
Auf dem Schreiben des Sozialgericht Hildesheim steht:
AZ.: S 55 AS 110/12 22.03.2012
"Richter am Sozialgericht In dem Rechtstreit
Rühling als Vorsitzende                               Karnasch gegen Jobcenter Northeim"

- mit Tonaufnahmegerät -
die ehrenamtlichen Richter:                        2. für den Beklagten: Herr Elias unter
Frau H. und Herr W.                                     Bezugnahme auf die dem Gericht
                                                                    vorliegende Generalvollmacht.


Unglaublich: Jobcenter Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht - Unglaublich:
Ein ordentliches Sozialgericht verlässt sich auf die Angaben der Gegenseite(...).
Dabei hätte der verantwortliche Richter nur einen kleinen Blick in die von mir ans
Sozialgericht übermittelten Unterlagen werfen müssen:
Auf Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist immer das Anfangsdatum
und das aktuelle Datum angegeben.Und bei einem normalerweise maximal möglichen

FAX Datum: 28.03.2012 08:30 Uhr
Seite 2
Krankengeldbezug von 78 Wochen,hätte doch ersichtlich sein müssen,dass das
Krankengeld voraussichtlich bis zum 21.03.2012 gezahlt wurde,weil die 78 Wochen
aufgrund des Krankengeldbezugs seit dem 21.09.2010 an diesem Tage würde
auslaufen !!!
= Auch die doch vom Gericht zu tätigende Nachfrage auf Beweise für deren
Vorbringen,fehlt erstaunlicherweise in diesem Schriftsatz des Sozialgericht zur
Urteilsbegründung.
= Ebenso bei der perfiden Behauptung,mein Bruder würde mit mir zusammen in
diesem Haus wohnen,fehlt die Angabe der doch zwingend vom Gericht
vorzunehmenden Nachfrage nach beweisenden Unterlagen: Z.B. eine
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.Doch Fehlanzeige !!!
= Die kann auch garnicht existieren,weil es sowas bei Alleinwohnenden
garnicht geben kann !!!

= Ich bin außerdem davon überzeugt,dass ein Gericht beim Fehlen beweiser-
bringender diesbezüglicher Unterlagen so ein Abweisungsurteil garnicht fällen darf!
Weil so nicht nur möglicherweise fahrlässig,in diesem Fall sogar existenzielle
Rechte verletzt würden.

= Schlimmstenfalls und wahrscheinlich sind solche unglaublichen Verfahrens-
führungenn beinah eher die Regel denn die Ausnahme:
Um beinah möglichst viele Gerichtsverfahren der Gerichtskosten wegen führen zu
können.Und auch Jobcenter dürften sicherlich ausgiebige Erfahrungen mit solchen
Methodiken haben und haben sich mehr oder weniger drauf eingestellt:
Wie,für wen oder was soll ich Verantwortung übernehmen...
= Bei besonders der mitunter derart verkommenen konservativen Politik können
solche unmenschlichen Gerichtsverfahren keine allzu große Überraschung sein.

= Zur Erinnerung:
Ich bin nach wie vor gezwungen,aufgrund dringend nötiger Regeneration gut
23h am Tag liegend zu verbringen !!! Auch jetzt schreibe ich wieder im Liegen
am Notebook !!! Weshalb weder ein Erscheinen bei Gericht,noch ein Beauftragen
eines anwaltlichen Vertreters für mich möglich war.Dafür nötiges ausgedehntes
Sprechen ist gegenwärtig nach wie vor nicht möglich !!!
Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Samstag, 21. April 2012

Auch Ober-Staatsanwalt Kreutz der vorsätzlichen Rechtsbeugung/Strafvereitelung im Amt überführt


Die Staatsanwaltschaft Hildesheim gibt auf als 2.Dokument in diesem Post
eingefügtem Dokument vom 04.04.2012 allenernstes an:
"Ihre oben näher bezeichnete Strafanzeige habe ich geprüft,zureichende tatsächliche
Anknüpfungstatsachen für eine Straftat jedoch nicht erkennen können."

= Schlimmstenfalls praktizieren alle Staatsanwälte eine derart unverfrorene
Vorgehensweise:
Dieser und alle Staatsanwälte müssen doch selbstverständlich ihre Vorgehensweise
detailliert(er) ausführen !!!
1.
Habe vom Sozialgericht ihre zu diesem Verfahren bei Gericht eingereichten
Unterlagen angefordert!
2.
Habe ich beim für dieses Verfahren verantwortlichen Richter Rühling nachgefragt,
ob er sich diese Unterlagen auch ausreichend angesehen hat!
3.
Wäre Richter Rühling verpflichtet gewesen,den offenbar gerne lügenden Jobcenter-
Verteter aufgrund ihrer Darlegungen also nach einem zuerst am 31.12.2010
eingereichten Antrag auf Unterstützung zu befragen !!!
= Es kann und darf schließlich nicht sein,dass dieser von ihnen dargelegte
Sachverhalt möglicherweise sogar stimmt und das Jobcenter schon dabei mehr
oder weniger betrogen hat!.Was unweigerlich die Frage aufwirft,was mit diesem
Antrag passiert ist.Schließlich würde das einen weitereichenden Anspruch ihrerseits bedeuten.
4.
Hätte Richter Rühling die von mir bei Gericht per Postbrief eingereichten Unterlagen
eingesehen,dann hätte ihm schon nach einfacher Durchsicht der Unterlagen bei Blatt
10(vom 08.03.2011)klar werden müssen,wie lange das Krankengeld in diesem Fall
voraussichtlich gezahlt wird!
Über der Anrede steht nämlich: "ihre Arbeitsunfähigkeit seit dem 21.09.2010"!
Beginn 21.09.2010 und gesetzlich festgeschriebene Krankengeldbezugsdauer
beträgt 78 Wochen(erste 6 Wochen Arbeitgeber),was ein Ende für den 20.03.2012
bedeuten würde. = Siehe 2.eingefügtes Dokument!
5.
Es ist doch kaum vorstellbar,dass ein erfahrener Sozial-Richter sowas nicht weiß!
Es sei denn,solche dann unmenschlichen Veorgehensweisen sind gewollt.Was in
diesem Fall eher wohl so ist! Was weitere Ermittlungen hinsichtlich der genauen
Hintergründe,sprich auch nach möglichen Auftraggebern erforderlich macht!
6.
Aufgrund 4.hätte Richter Rühling den Jobcenter-Vertreter Elias gewissermaßen ins
Kreuzverhör nehmen müssen,wegen dessen vorsätzlich falscher Aussage:
ich würde weiter Krankengeld erhalten:
Zur Erinnerung:
Dieses Verfahren fand am 22.03.2012 vor dem Sozialgericht Hildesheim statt!
= Also schon 2 Tage nach dem Wegfallen des/r Krankengeldanspruchs/zahlungen!
7.
Hätte Richter Rühling Elias noch mehr ins Kreuzverhör nehmen müssen,
schließlich steht auf dem selben Dokument der BKK Gesundheit(jetzt DAK),
dass diese verbrecherische BKK Gesundheit mir einfach so ab dem 12.03.2011
das Krankengeld verweigert hat:
= Und das kaum zu glauben ohne die zwingend erforderliche Angabe des Namens
des Gutachters nebst dessen Unterschrift !!!
= Schließlich würde das bedeuten,dass in diesem Fall Thomas Karnasch über 6
Monate ohne regelmäßige Einkünfte dastand:
Also wäre das Jobcenter zweifellos verpflichtet gewesen,diese tatsächliche Mittel-
losigkeit durch entsprechende Geldzahlungen zu überbrücken helfen !!!

= Was also im nicht erfolgten Fall ganz klar den Straftatbestand der unterlassenen
Hilfeleistung erfüllen kann !!!
8.
Richter Rühling hätte zu diesem Zeitpunkt schon das Verfahren beenden können!
Schließlich war schon längst klar,dass Elias vor Gericht falsch ausgesagt hat!
= Und diesen im Hinblick auf dessen 2.Lüge ebenso ins Kreuzverhör nehmen müssen !!!

9.
Richter Rühling hätte also zweifelsfrei staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag
geben müssen:
Und gleichzeitig auf die mehreren auf meinen weiteren 19 eingereichten Dokumenten
sichtbaren Ungereimtheiten hinweisen müssen.
10.
Auf jedem Antrag auf Unterstützung wird deutlich die Frage nach den Wohnver-
hältnissen gestellt !!!
= Danach hätte Richter Rühling explizit fragen müssen !!!
Hat Herr Karnasch angegeben mit seinem Bruder zusammen zu wohnen ??
Natürlich ist dort keine Person angegeben,schließlich wohnt hier auch niemand !!!
= Das können natürlich mehrere dutzend Nachbarn bestätigen !!!
11 .
Weiter steht auf bei Gericht und Jobcenter eingereichtem Schreiben:
Das der Medizinische Dienst der Krankenkassen(MDK) Mitte August 2011
eine noch längerandauernde Arbeitsunfähigkeit meinerseits festgestellt hat:
= Dennoch besitzt dieses immer offenkundiger skrupellose Jobcenter die
Frechheit auf eine Schweigepflichtentbindung von Krankenkasse und
Rentenversicherung zu drängen.
= Ein Hinhalte sprich gewünschte Verweigerungs-Skandal !!!

= Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist also hiermit der vorsätzlichen Strafver-
eitelung im Amt überführt !!!
Diese hätte nämlich auch noch weiter aktiv werden müssen und staatsanwaltliche
Ermittlungen gegen das Jobcenter und den Landkreis Northeim einleiten müssen !!!

= Andere Staatsanwälte müssen jetzt gegen Richter Rühling und Jobcenter und
Landkreis Northeim nach abgeschlossenen umfangreichen Ermittlungen bezüglich
möglicher ähnlicher Fälle Anklage erheben !!!

= Bei noch weiteren vorhandenen beweiskräftigen Fakten dürfte Richter Rühling
wohl nicht mehr als Richter tätig sein dürfen.
Die Verantwortlichen beim Jobcenter und Landkreis Northeim werden wohl zu
Geldstrafen verurteilt werden müssen.Und Elias wird wohl zusätzlich wegen
dessen falscher Aussagen bei Gericht als vorbestraft einzustufen sein.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S.Sowohl Richer Rühling als auch Oberstaatsanwalt Kreutz gehören suspendiert!
Ebenso der/die verantwortliche Direktor/in des Sozialgericht und der Staatsanwalt-
schaft in Hildesheim!


-















































































































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Freitag, 20. April 2012

Auch Sozialgericht Hildesheim der Strafvereitelung im Amt überführt !!!


= Das Sozialgericht Hildesheim,insbesondere Richter Rühling,wäre verpflichtet
gewesen,aufgrund des folgenden an das Sozialgericht übermittelten Schreibens zu handeln !!!

Schließlich hat der Vertreter des Jobcenter Northeim klar ersichtlich nachweislich
falsche Angaben in der Gerichtsverhandlung von sich gegeben !!!

= Und das Sozialgericht Hildesheim wurde über folgendes an das Sozialgericht
Hildesheim übermitteltes Fax-Schreiben vom 28.03.2012 über dieses Verbrechen
unterrichtet:
Unter obigem Link wird sowas auch als von 3 Richtern am Landgericht Göttingen
als Offizialgericht umschrieben.Auch Gerichte sind also verpflichtet bei solchen
oder ähnlichen Verbrechen staatsanwaltliche Ermittlungen in Auftrag zu geben !!!

= Doch das Sozialgericht Hildesheim hat offenbar nix dergleichen unternommen -
sonst wäre hier schon längst ein entsprechendes Schreiben eingegangen.

= Auch der Direktor des Sozialgericht Hildesheim und dessen Richter Rühling
müssen jetzt mindestens vorübergehend vom Dienst suspendiert werden !!!
= Es stellt sich die Frage,ob auch diese noch als Richter tragbar sein können.
Moringen,den 20.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S weitere Beweise folgen hier morgen!


FAX    Datum: 28.03.2012 08:30 Uhr
Seite 1

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Ort: 37186 Moringen
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Empfänger: Fax: 05121304512
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Name: Sozialgericht Hildesheim
Betreff: AZ.:S55 AS 110/12: Rechtswidrige Verfahrensführung

Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Sozialgericht Hildesheim
AZ.: S 55 AS 110/12:

Richter lässt Lügen und Betrügen durch Jobcenter Northeim ohne
entsprechendes und doch auch pflichtgemäßes Nachfragen hinsichtlicher
natürlich zum Entscheiden notwendiger Beweise zu!
Auf dem Schreiben des Sozialgericht Hildesheim steht:
AZ.: S 55 AS 110/12 22.03.2012
"Richter am Sozialgericht In dem Rechtstreit
Rühling als Vorsitzende                               Karnasch gegen Jobcenter Northeim"

- mit Tonaufnahmegerät -
die ehrenamtlichen Richter:                        2. für den Beklagten: Herr Elias unter
Frau H. und Herr W.                                     Bezugnahme auf die dem Gericht
                                                                    vorliegende Generalvollmacht.


Unglaublich: Jobcenter Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht - Unglaublich:
Ein ordentliches Sozialgericht verlässt sich auf die Angaben der Gegenseite(...).
Dabei hätte der verantwortliche Richter nur einen kleinen Blick in die von mir ans
Sozialgericht übermittelten Unterlagen werfen müssen:
Auf Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist immer das Anfangsdatum
und das aktuelle Datum angegeben.Und bei einem normalerweise maximal möglichen

FAX Datum: 28.03.2012 08:30 Uhr
Seite 2
Krankengeldbezug von 78 Wochen,hätte doch ersichtlich sein müssen,dass das
Krankengeld voraussichtlich bis zum 21.03.2012 gezahlt wurde,weil die 78 Wochen
aufgrund des Krankengeldbezugs seit dem 21.09.2010 an diesem Tage würde
auslaufen !!!
= Auch die doch vom Gericht zu tätigende Nachfrage auf Beweise für deren
Vorbringen,fehlt erstaunlicherweise in diesem Schriftsatz des Sozialgericht zur
Urteilsbegründung.
= Ebenso bei der perfiden Behauptung,mein Bruder würde mit mir zusammen in
diesem Haus wohnen,fehlt die Angabe der doch zwingend vom Gericht
vorzunehmenden Nachfrage nach beweisenden Unterlagen: Z.B. eine
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.Doch Fehlanzeige !!!
= Die kann auch garnicht existieren,weil es sowas bei Alleinwohnenden
garnicht geben kann !!!

= Ich bin außerdem davon überzeugt,dass ein Gericht beim Fehlen beweiser-
bringender diesbezüglicher Unterlagen so ein Abweisungsurteil garnicht fällen darf!
Weil so nicht nur möglicherweise fahrlässig,in diesem Fall sogar existenzielle
Rechte verletzt würden.

= Schlimmstenfalls und wahrscheinlich sind solche unglaublichen Verfahrens-
führungenn beinah eher die Regel denn die Ausnahme:
Um beinah möglichst viele Gerichtsverfahren der Gerichtskosten wegen führen zu
können.Und auch Jobcenter dürften sicherlich ausgiebige Erfahrungen mit solchen
Methodiken haben und haben sich mehr oder weniger drauf eingestellt:
Wie,für wen oder was soll ich Verantwortung übernehmen...
= Bei besonders der mitunter derart verkommenen konservativen Politik können
solche unmenschlichen Gerichtsverfahren keine allzu große Überraschung sein.

= Zur Erinnerung:
Ich bin nach wie vor gezwungen,aufgrund dringend nötiger Regeneration gut
23h am Tag liegend zu verbringen !!! Auch jetzt schreibe ich wieder im Liegen
am Notebook !!! Weshalb weder ein Erscheinen bei Gericht,noch ein Beauftragen
eines anwaltlichen Vertreters für mich möglich war.Dafür nötiges ausgedehntes
Sprechen ist gegenwärtig nach wie vor nicht möglich !!!
Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Donnerstag, 19. April 2012

Zehn Jahre nach dem neuen Parteiengesetz

Zehn Jahre nach dem neuen Parteiengesetz

Viele Fortschritte und drei Baustellen

Vor zehn Jahren beschloss der Bundestag die Neuregelung des Parteiengesetzes. Spendenskandale sollten so vermieden werden. Kritiker bemängeln jedoch die Umsetzung, vor allem in der Frage des Parteisponsorings. Was hat sich in Deutschland verändert? Und wo ist nach wie vor Handlungsbedarf?
Von Carsten Schabosky, WDR, ARD-Hauptstadtstudio
Beifall im Bundestag - und zwar parteiübergreifend. Beklatscht wurde vor genau zehn Jahren das neue Parteiengesetz. Darin wird geregelt, wie was innerhalb einer Partei zu laufen hat - vor allem die Parteienfinanzierung. Der SPD-Abgeordnete Harald Friese formulierte es damals so: "Dieses konsequente und harte Sanktionssystem, verbunden mit der Strafandrohung, gibt zu der Hoffnung Anlass, dass Parteispendenskandale der Vergangenheit angehören."
Die wichtigsten Punkte: Parteispenden über 50.000 Euro müssen seitdem sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Und: Erbschaften über 10.000 Euro müssen mit Namen veröffentlicht werden. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Haft- und Geldstrafen. Unterm Strich schneidet Deutschland seitdem im Korruptionscheck gut ab, meint Professor Uwe Volkmann, Rechtsphilosoph an der Uni Mainz: "Wir haben im internationalen Vergleich ein relativ hohes Maß an Transparenz und Vorkehrungen gegen politische Korruption erreicht."
 Carsten Schabosky (WDR), ARD Berlin 18.04.2012 18:51 | 3'33
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Meldepflichtiger Betrag zu hoch angesetzt?

Und trotzdem gibt es weiterhin drei Baustellen. Erstens: die Veröffentlichungspflicht. Einige Experten glauben, dass die Höhe von Spenden, die gemeldet werden müssen in Deutschland noch immer zu hoch angesetzt ist. Statt 10.000 Euro wäre es für mehr Transparenz besser, schon die Hälfte melden zu müssen.
Jürgen Rüttgers (Foto: dpa) Großansicht des Bildes Jürgen Rüttgers geriet wegen einer Preisliste für Auftritte mit ihm in die Kritik. Zweites Stichwort: die UN-Konventionen gegen Korruption. Die hat Deutschland noch immer nicht umgesetzt. In den meisten Industriestaaten gibt es Gesetze, mit denen korrupte Parlamentarier bestraft werden können. Nur nicht bei uns. Damit befindet sich Deutschland in Gesellschaft mit Ländern wie dem Sudan oder Somalia, kritisiert auch Professor Volkmann. "Es gibt bei uns in der Bundesrepublik bereits jetzt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. Der ist allerdings beschränkt auf den eigentlichen Stimmenkauf. Die UN-Konvention verlangt, dass der Tatbestand ausgedehnt wird auch auf alle sonstigen mit dem Mandat zusammenhängenden Tätigkeiten."

Sponsoring immer wichtiger für Parteitage

Baustelle Nummer drei: Parteisponsoring. Dieses ist spätestens 2010 ins Gerede gekommen, durch den damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers. Der Vorwurf damals: Rüttgers habe sich für Fototermine und Gespräche mit Firmen bezahlen lassen. Zumindest bei der Finanzierung von Parteitagen spielt Sponsoring eine immer größere Rolle. Für sehr viel Geld dürfen dort große Firmen, egal ob Chemieunternehmen oder Autobauer, ihre Stände aufbauen. Und sie zahlen dafür mehr als bei "echten" Messen. "Bei der SPD sind es zum Beispiel 320 Euro pro Quadratmeter, das ist das Zweifache der internationalen Funkausstellung", sagt Christan Humborg Geschäftsführer von Transparency International in Deutschland.

Fragen und Antworten

Jürgen Rüttgers, Stanislaw Tillich
Weitere Meldungen Welche Auswirkungen hat "Parteien-Sponsoring"? Was versprechen sich Unternehmen und Parteien vom Sponsoring? tagesschau.de hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt. [mehr]

"Nichts ist geschehen!"

Sponsorengelder müssen von den Parteien nicht ausgewiesen werden. Nur ans Finanzamt werden sie gemeldet, beiläufig als "Einnahmen aus Veranstaltungen". Und keine Partei hat offenbar ein Interesse daran, gegen die lasche Behandlung von Partei-Sponsoring vorzugehen - sagt zumindest Humborg. Schon damals, nach den Vorwürfen gegen Rüttgers, sei nichts geschehen: "Da hatten wir dann eine Debatte um Partei-Sponsoring und dann haben die Parteien das mal wieder brav alle zusammen zu den Akten gelegt und haben es nicht weiter angerührt."
Das Fazit hat der Bundestag damals vor genau zehn Jahren schon selber gezogen: "Das, was wir hier ja gemeinsam gemacht haben, ist keine Revolution, aber eine beachtliche Reform." Eine Reform, die weitergehen muss!
Stand: 19.04.2012 00:23 Uhr

Mittwoch, 18. April 2012

UN-Konvention gegen Korruption im Bundestag zustimmen und ratifizieren!

Petition
UN-Konvention gegen Korruption im Bundestag beschließen


Von: Philipp Wolfes aus Sehnde
An:   Alle in Bundesrepublik Deutschland Keine Stellungnahme
Der Bundestag soll der UN-Konvention gegen Korruption zustimmen bzw. diese ratifizieren. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert worden und enthält praktische Mittel der Korruptionsbekämpfung.
Begründung: 1. Die notwendige Bekämpfung der Korruption ist ein globales Phänomen geworden, seitdem auch Wirtschaft und Politik internationaler geworden sind. Deshalb brauchen wir weltweite Standards. Auch bei unseren, wie allen anderen, Abgeordneten auf der Welt.
2. Die Verweigerung der Ratifizierung wirft ein negatives Licht auf den Bundestag und beschädigt das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland.
3. Die aktive Korruptionsbekämpfung schließt eine Lücke im Strafgesetzbuch, wenn sie auch auf Abgeordnete angewendet wird.
4. Korruption wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung als Übel empfunden.
Im Namen aller Unterzeichner.
Sehnde, 10.03.2012 (aktiv bis 09.06.2012)
Debatte zur Petition
PRO: Würde unterschreiben wenn 1. ein Link auf die UN-Konvention angegeben und 2. die Petition bei Bundestags-Online-Petition ( mehr...
Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument

Dienstag, 17. April 2012

Betrug: Staatsanwaltschaft wird offenbar immer skrupelloser

Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph


Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen
NZS 34 Js 14839/12

Das ist ganz und garnicht gut,was die Staatsanwaltschaft Göttingen hier wieder zu
Papier gebracht hat!

Betrifft: Aufforderung zu endlich aufrichtigen und objektiven Ermittlungen !!!
1.
Ich möchte als erstes wissen,warum eine angeblich(unten angefügtes Dokument)
am 28.12.2011 getätigte Strafanzeige erst um den 20.03.2012 behandelt wurde ???
= Strafanzeige ist nicht in meinem Email-Postfach zu finden(16 andere: 20.12.11!)
2.
Ich würde gern die Dokumente sehen,die belegen,wann ich denn was mit
Staatsanwalt Müller zu tun hatte !!!
= Wenn,dann müsste das schon länger her sein!
3.
Ich glaube nicht,dass ich jemals eine Strafanzeige wegen Bestechlichkeit erstattet
habe.
= Ich will diese angebliche Strafanzeige sehen !!!
4.
Es geht also wahrscheinlich um die unter angefügtem Dokument zu findende über
die Polizeistation Northeim erstattete Strafanzeige gegen Dr.Zapf,wegen Straf-
vereitelung im Amt!?
= Ja,da hat dieser in der Tat leichtfertig zu verschleiern versucht!

= Das beweist doch schon wieder einmal mehr,dass die Staatsanwaltschaft nicht
lange zögert um eigenes Unvermögen zu verschleiern suchen,um möglicherweise
wieder einmal gegen Gesetzte verstoßende Richter und Staatsanwältze u.a, zu
decken.
= Auch hier muss unverzüglich Aufklärung her !!!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch






































Freitag,den 23.März 2012
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Teichstraße 4
37154 Northeim
AZ. der Staatsanwaltschaft Göttingen,Dr.Zapf :
NZS 18 Js 13903/12

Betrifft: Strafvereitelung im Amt: Strafanzeige gegen Staatsanwalt Zapf

                                                  Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Göttinger Staatsanwalt Dr.Zapf!
Allenernstes schreibt Staatsanwalt Zapf in seinem Schreiben vom 23.02.2012,:
"Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode hat Ihr Schreiben an das Amtsgericht
Northeim in der Sache 3 C 414/11 nach hier weiter geleitet.Ich habe dies als
Strafanzeige gegen Rechtspflegerin Schmacke ausgelegt.Das Verfahren wird unter
dem oben angegebenen Aktenzeichen geführt.
Die Staatsanwaltschaft darf Ermittlungen nur dann aufnehmen,wenn zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen(§ 152 Abs. 2 StPO).
Der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt enthält jedoch keine konkreten Anhaltspunkte
für strafbares Verhalten.Soweit Sie rechtswidriges Verhalten befürchten,weil der
Beschluss vom 18.01.2012 nicht von einem Richter unterschrieben wurde,ist
hierzu anzumerken,dass der beschluss vom 18.01.2012 das Kostenfestsetzungs-
verfahren im Zivilrechtsstreit 3 C 414/11 betrifft.
Nach § 21 Nr.1 Rechtspflegergesetz  ist für das Kostenfestsetzungsverfahren der
Rechtspfleger funktionell zuständig.
Ich habe daher davon abgesehen,Ermittlungen aufzunehmen."

= Staatsanwalt Zapf wird das betreffende von Ihnen an die Staatsanwaltschaft
Göttingen übermittelte Schreiben sicherlich doch aufmerksam gelesen haben.
Und aufgrund dieser erheblich weiterreichenden Ausführungen wäre Dr.Zapf
doch geradezu dazu verpflichtet gewesen,nicht nur eine Vernehmung von mir
sondern auch von der Northeimer Rechtspflegerin Schmacke anzuordnen !!!

Schließlich werfe ich dem Vodafone-Anwaltsbüro detailliert vor,betrogen zu
haben.Und das ich Rechtspflegerin Schmacke direkt Betrug vorwefe ist diesem
Schreiben doch eben nicht zu entnehmen.

Anmerkung:
Habe letzte Woche gegen die Direktorin am Amtsgericht Northeim,Ingrid Sell,
Strafanzeige erstattet,wegen vorsätzlicher Dokumentenunterschlagung!
Diese hatte ein sogar versehentlich 2x als Fax ans Amtsgericht Northeim
übermitteltes Schreiben zu diesem Fall als Email abgetan,um dieses verwerfen
zu können.

Und nach der Strafanzeige gegen Ingrid Sell hat ein offenbar neuer Richter am
Amtsgericht Northeim indirekt die Tatsächlichkeit dieses Faxschreibens bestätigt,
um gleich anzufügen,dass der Beschluss aufgrund der bereits vergangenen
Zeit
rechtskräftig sei.

Unglaublich,wie Richter und Staatsanwälte sich mitunter angewöhnt haben,die
Menschen für blöd zu verkaufen(...).

= Betrug verjährt unter anderen Zeitvorgaben!
Und ein Betrug unter tatkräftiger Mitwirkung von Richtern verjährt obendrein
noch viel langsamer !!!

Ein Gutachter,Ihr Kollege Polizeibeamter,ein Jurist,die Gerichtvollzieherin und
mindestens 2 weitere Personen können allein für den 21. bzw. 28. Februar
bestätigen,dass ich selbst eineinhalb Jahre nach meiner offiziellen Arbeitsunfähigkeit
aufgrund eines nach wie vor sehr akuten Erschöpfungssyndroms,trotz des gut
23h pro Tag andauernden regenerativen Liegens,nur sporadisch in der Lage bin,
selbst beschwerdefrei ein paar Minuten zu laufen!

Diese Ausführung deshalb,weil ich zu Beginn des besagten Vodafone-Verfahrens
im November/Dezember 2010 eben noch viel weniger in der Lage war,ordnungs-
gemäße Form in Bezug auf meine bei Gericht eingereichten Schriftsätze zu wahren!
Ich hatte also deshalb notgedrungen auf die Übermittlungsform der elektronischen
Mail zurückgegriffen,weil ich schlichtweg nicht in der Lage war,meine defekten
Drucker zu reparieren.
= Selbstverständlich muss ein ordentliches Gericht das unter Beifügung einer
Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren.Um eben die jedem
Bürger in diesem Staat zustehenden Bürgerlichen Grundrechte zu wahren !!!
Auch natürlich wegen dem Recht auf freie Meinungsäußerung!

Davon mal abgesehen hatte ich nachweislich vor dem Beginn des betreffenden
Vodafone-Verfahrens Strafanzeige gegen Vodafone und dessen Anwaltsbüro
beim Amtsgericht Northeim erstattet,die obendrein auch dort unterschlagen
wurde !!!

Ganz zu schweigen von meinem eben obendrein als Email ans Amtsgericht
Northeim übermittelten Antrag auf Befangenheit vor Beginn des Vefahrens.
Diese Email wurde nämlich dort zugelassen.Doch den Antrag auf Befangenheit
hatt Direktorin Ingrid Sell unter dem orwand verworfen,ich wäre grundsätzlich
gegen alle an Verfahren beteiligten Justizangestellten.

T A T S A C H E ist aber,dass ich im Jahre 2004 einen Korruptionsfall angezeigt
habe,an dem auch noch das Amtsgericht Northeim wenigstens durch kaum zu
glaubende Vorteilsgewährung gegenüber einer Anwaltskanzlei beteiligt ist.
= Meine damalige Rechtsschutzversicherung hatte mir diese Kanzlei empfohlen
und diese Kanzlei fingierte diesen Fall dann so geschickt,dass ich statt der Rechts-
schutzversicherung die Kosten tragen musste.
= Die Rechtsschutzversicherung dankte dieses tatkräftige Betrügen durch weitere
Kunden-Empfehlungen.

Das Amtsgericht Northeim hatte zu leichtfertig Haftbefehl und Antrag auf Haus´-
durchsuchung stattgegeben,obwohl doch hätte klar sein müssen,das eine
Rechtsschutzversicherung ein Vorhandensein von Finanzmitteln andeutet !!!
Und bei einer betrügerischen Forderung von 213,- Euro niemals ein Haftbefehl
und noch viel weniger eine Hausdurchsuchung hätte stattgegeben werden dürfen !!!
= Nötigung !!!

Was schon allein belegt,dass nämlich nicht ich derjenige bin,sondern vielmehr das
Amtsgericht Northeim vielmehr seither gegen mich agiert !!!
= Ebenso überigens das Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft in Göttingen!
Das Landgericht Göttingen hat sich zudem ebenso wie das Amtsgericht Northeim
in weiterführendem Vodafone-Prozess,in gewissem Sinne über ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt:
Betrügereien dürfen bei Verweigerung öffentlicher Stellen in gewissem Sinne
zur Prävention öffentlich bekannt gmacht werden.
= Genau sowas mache ich nämlich auch,damit besonders Richter und Staatsanwälte
wieder lernen,selbstkritischer und verantworungsbewußter zu handeln !!!

Und diese verruchte Landesregierung hat auch schon eine diesbezügliche Strafanzeige
mit zu unterschlagen geholfen.
= Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist aufgrund diverser begangener Strafvereitelungen
als ernsthaft befangen einzustufen!
Auf Wusch kann ich das weiter ausführen und belegen!
Erstmal soweit.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

Montag, 16. April 2012

Petition zur vernünftigen Zulassungsbeschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

 Petition zur vernünftigen Zulassungsbeschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

Von: Thomas Karnasch aus Moringen
An:   Deutscher Bundestag und ggf. an die Landesparlamente in auf Bundesebene und ggf. in den Ländern Keine Stellungnahme
Quelle Wikipedia(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht!

= Diese gewisse Anwaltsschwämme hat auch mit dazu geführt, dass immer noch an veraltetem sogenannten Anwaltszwang/ Anwaltsprozess festgehalten wird: dieser garantiert mehr Verdienstmöglichkeiten.Müsste aber ebenso in mancherlei Hinsicht dringend neu geregelt werden: nicht alle Anwälte sind auch gute Anwälte.Also lieber die Anzahl der RechtsanwältInnen begrenzen und dafür lieber mehr auf qualitative Ausbildung bzw. Studienmöglichkeit setzen !!!

"Eine Änderung hat der Meinungsstreit(um den Anwaltszwang) nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwalts-zwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen."

= Deutsche Justiz ist nach meinen 15jährigen Erfahrungen der intensiven notgedrungenen Auseinandesetzung bisweilen auch ziemlich korrumpierbar!
rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/11/justiz-sumpf-deutschland-erwahnten.html

rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/10/kommentare-zu-dr-edmund-haferbeck.html
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Begründung: Nach meinen 15jährigen Erfahrungen dürfte sich der gesellschaftliche Schaden durch zu oft zu schwache Justiz und Politik auf mindestens 100 Milliarden Euro Jahr für Jahr belaufen!!!

= Wir Menschen verlernen offenbar immer mehr mit unseren Nachbarn oder am Arbeitsplatz direkt über Probleme oder Schwierigkeiten zu kommunizieren!
Was möglicherweise auch ansatzweise die geringe Geburtenrate in diesem Land erklären dürfte.Die geringste Geburtenrate in ganz Europa!

Quelle:Wikipedie(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht

"Geschichte des Anwaltszwanges
Der Anwaltszwang blickt auf eine bewegte Rechtsgeschichte zurück. Das historische Recht kannte keinen Anwaltszwang, er war sogar unzulässig. In einer wechselvollen Geschichte entstand mit Inkrafttreten der Zivilprozessordnung vom 1. Oktober 1879 der so genannte Anwaltszwang, der anschließend Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen war.

Im Dritten Reich war die Anwaltschaft ohnehin eingebunden in ein System der Gleichschaltung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Außerdem entstanden zahlreiche Sondergerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Anwaltszwang den ursprünglichen Inhalt des § 78

ZPO mit einigen Einschränkungen für den Parteiprozess beibehalten.

Nach langen Phasen der Ruhe flammte die Diskussion um Für und Wider den Anwaltszwang immer wieder auf: Die Gegner des Anwaltszwanges verwahren sich gegen die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch eine Anwaltsfessel. Sie berufen sich auf eine unsoziale Scheidewand zwischen dem Gericht und den Prozessparteien. Außerdem halten sie den Anwaltsprozess für kostspieliger, langsamer und umständlicher als die unmittelbare Selbstvertretung vor Gericht. Die Befürworter des Anwaltszwanges betrachten ihn als Wohltat für die rechtsunkundige Partei und für eine Verbesserung des Rechtsschutzes.

Eine Änderung hat der Meinungsstreit nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen.

Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Im Namen aller Unterzeichner.

Sonntag, 15. April 2012

Weitere vorsätzliche Rechtsbeugung durch Richter

Entweder haben sich die auf weiter unten folgendem Beschluss-Schreiben
aufgeführten Richter nicht sonderlich mit der Sachlage beschäftigt,oder aber
auch dabei vorsätzlich gegen mich gehandelt,weil sie mir schlichtweg schaden
wollten:
Ich hatte die Strafanzeige,wie auf unten angeführtem Schreiben nicht angeführt,
obwohl logischerweise auf darin erwähntem Faxschreiben meinerseits eben
selbstverständlich angeführt,deshalb zurückgezogen,weil ich eben nicht die
Person,die das Geld entwendet haben muss,genau dabei beobachtet habe!
= Also,ich habe diese begangene Straftat eben nicht auf frischer Tat beobachtet,
weil ich solches dann selbstverständlich der Polizei gegenüber geschildert hätte:
= Mit anderen Worten,die 3 auf unten angefügtem Gerichtsschreiben des
Landgericht Göttingen angeführten Richter,Amthauer   -   Niebur   -   Wetzler ,
haben mich ungerechtfertigter Weise nicht nur zum Verfahren vorgeladen,sondern
mir auch noch augenscheinlich rechtsmissbräuchlich eine Geldstrafe aufgebrummt:
= Ein scheinbar zutreffender Pragraph,versehen mit Beglaubigungs-Unterschrift
und Stempel geben nicht automatisch die 100% Rechtmäßigkeit,in diesem Fall
dieses Beschlusses vom Juni 2005 wieder.

= Weiter war ich davon ausgegangen,dass nach meinem begründeten Zurück-
ziehen der Strafzeige dieses Verfahren nicht würde stattfinden - können:
Schließlich steht weiter auf dem erwähnten von mir ans Amtsgericht Northeim
übermittelten Faxschreiben,dass ich damit auch verhindern möchte,dass unnötig
Steuergelder verschwendet werden !!!

= Was beim Landgericht Göttingen sicherlich auch so vernommen wurde und
wahrscheinlich eben deshalb dass Verfahren durchgeführt wurde,weil sie davon
ausgehen konnten,dass ich wohl nicht erscheinen würde und mir eben einen
reindonnern wollten:

Zur Erinnerung:
Der mehfach hier in Blog dargelegte Korruptionsfall um eine Göttinger-
Anwaltskanzlei eines damaligen Wulff-Freundes und damaligen MdL. im
Zusammenhang mit mindestens weitreichender gegenseitiger Vorteils-
gewährung mit einer Rechtsschutzversicherung,mit nicht nur extrem
rechtswidrigen auch finanziellen Folgen gegen mich,sondern wahrscheinlich
auch gegen andere Versicherungskunden.

= Dieser Korruptionsfall passierte also vor dem oben dargelegten Gelddieb-
stahl! Was also bedeutet,da in beide Fälle sowohl die Staatsanwaltschaft
Göttuingen,das Amtsgericht Norteim wie auch das Landgericht Göttingen
inwollviert waren,dass das wohl als vorhandenes Motiv bezeichnet werden
kann aufgrund meiner heftigen Gegenwehr im Korruptionsfall,in diesem Fall
mehr oder weniger gezielt gegen mich zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

24. Januar 2012
Nach wahren Begebenheiten: weiterer Rechtsmissbrauch/Amtsmissbrauch durch Richter...
Vor dem ominösen Vodafone-Prozess mit rechtsmissbräuchlicher Ablehnung
meines umso berechtigteren Antrags auf Befangenheit:

Da will ich vor ein paar Jahren an der Tankstelle den gerade aufgefüllten Sprit
bezahlen und muss entsetzt feststellen,dass ich beim Geldabhen am
Geldautomaten selbiges vergessen habe zu entnehmen.

Der freundliche Tankwart: wieso denn,da ist doch Videoüberwachung,mach
doch Strafanzeige...

Eigentlich hatte ich das schon als eigene Blindheit abgehakt:
Also erstattete ich Strafanzeige.

Die freundliche Polizei Northeim - sinngemäß:
Es gibt leider nur Bilder und anstatt der üblichen 7 wurden diesmal nur 3 Fotos
angefertigt und die geben nix Konkretes her.

Ich zog daraufhin die Strafanzeige mit der Begründung zurück:
das ich tatsächlich nur Frauen von hinten gesehen habe und auch unnötige Zeit
und Geld mithelfen möchte einzusparen.

Das einmal mehr nebulöse Amtsgericht Northeim zog mit Pauken und
Trompeten ihren vermeintlichen Strafprozess mit der Begründung durch,
dass es sich um eine Straftat handele.
= Und hat diese beschämende Veranstaltung aus Mangel an Beweisen
buchstäblich teuer in den Sand gesetzt.

= Und die vorsätzliche Vodafone-Zdrzalek Betrügerei also war hingegen
mehr eine Art Kavaliersdelikt:
Was weitere Vermutung zulässt,das hierbei ordentlich Korruption geflossen sein muss.
Mit herzlichen Grüßen,besonders an alle von dieser und anderer
korrumpierter Systeme verfolgter Mitmenschen,Thomas Karnasch

Amtsmissbrauch: Bundesgerichtshof muss jetzt erklären,warum dort nicht längst ermittelt !!!

Beweis für vorsätzlichen Amtsmissbrauch/Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft  

= Der Bundesgerichtshofs sollte sich schnellstens bemühen,hier für Aufklärung zu sorgen !!!

http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/04/auch-fur-den-prasidenten-des.html
= Also auch deutliche Anweisungen an hoffentlich noch unbescholtene Oberstaatsanwälte zu übermitteln.

Thomas Karnasch
37186 Moringen

Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen

Betrifft:
Staatsanwaltschaft Göttingen ist hiermit des vorsätzlichen Betrugs,des
vorsätzlichen Amtsmissbrauch,der vorsätzlichen Rechtsbeugung überführt! 

= Der leitende Oberstaatsanwalt muss u.a. sich jetzt selbst suspendieren !!!

Das weiter unten folgende Schreiben der Polizeistation Moringen beweist 
eindeutig,dass es sich bei dem unter diesem zu findenden Schreiben der
Staatsanwaltschaft Göttingen eindeutig um eine Tatsachen-Fälschung,
also um Amtsmissbrauch,also auch um Rechtsbeugung handelt!!!                                              









Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch