Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Sonntag, 30. Oktober 2011

Fall Zdrzalek/Vodafone : Landgericht Göttingen bittet erneut um Stellungnahme

Von:
"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An:lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Schreiben (6 O 9/11) vom 21.10.2011
Datum:Sun, 30. Oct 2011 20:25:34

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Landgericht Göttingen
Berliner Straße 8
37073 Göttingen

Betrifft : Ihr Schreiben vom 20.10.2011

Mein Schreiben vom 13.10.2011 bezieht sich zuvorderst auf das erwähnte rechtswidrige
Urteil vom 01.09.2011 !

Da es sich dabei um ein erstinzstanzliches Verfahren handelt,kann gemäß der Bürgerlichen
Grundrechte bzw. auch der in der Bundesrepublick Deutschland geltenden Meinungsfreiheit
kein sogenannter Anwaltzwang bestehen.
= Das dazugehörige Gesetz ist also rechtswidrig !!!

= Die südniedersächsische Justiz hatte dabei insgesamt befangen und noch mehr
persönlich motiviert gehandelt !!!

= Das Amtsgericht Northeim hatte im vorausgegangenen Verfahren nachweislich
Dokumente unterschlagen und durch Missachtung der Strafanzeige zum Vodafone-
Sachverhalt zudem Strafvereitelung im Amt begangen !!!

= Gleiches besteht auch für das rechtswidrige Verfahren vor dem Landgericht Göttingen :
4 O 61/10

= Ein ordentliches Gericht muss in der Bundesrepublick Deutschland ihren Bürgern bei
erstinstanzlichen Verfahren die persönliche Verteidigung gewähren !!!

= Erst recht,wenn Bürger wie ich schon wegen des Anwaltszwangs durch das erheblich
zu Schaden gekommen sind.

= Und,noch vielmehr,wenn der Sachverhalt einen Betrug in mehrfacher Hinsicht beinhaltet !!!
= Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit !!!
Siehe Anlage !

Weiteres dazu in kommender Woche !
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

Landgericht Göttingen hat unverhohlen gedroht : Kanzlerin hatte auch davon Kenntnis ???

Landgericht Göttingen wollte mich mit Umschlag vom Amtsgericht Göttingen an anderes
Verbrechen erinnern - und einschüchtern :
= Amtsgericht Göttingen / Landgericht GÖ / Staatsanwaltschaft GÖ / Amtsgericht Northeim
hatten schonmal versucht mich hinter geschlossenen Mauern verschwinden zu lassen:
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/10/auch-bundesinnenminister-friedrich.html




































= Ich bekomme noch Schadenersatz und Schmerzensgeld !!!
 Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Freitag, 28. Oktober 2011

Dann muss doch jetzt auch Andreas Voßkuhle zurücktreten(Präsident Bundesverfassungsgericht)

Wieder versucht südniedersächsische Justiz zwecks Wahrheits-Unterdrückung Bürger zu entmündigen

Die jüngst hier veröffentlichten Dokumente waren - unter gut 20 ähnlichen Dokumenten -
immerhin Bestandteil der am 30.06.2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
ordnungsgemäß eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die am selben Tag
stattgefundene Bundespräsidentenwahl !!!
Inszenierter Strafbefehl durch Wulff-Connection

= Merke :
Ist oder wird relativ einfach aus Dokumenten ersichtlich,dass da einiges beinah im
wahrsten Sinne zum Himmel stinken muss,dann würden darüber hinaus gewisse
vermeintliche formelle Vorschriften zur Bedeutungslosigkeit !

Schließlich ist es die oberste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts,eben besonders im
übertragenen Sinne die Verfassung - das achten und beachten der Verfassung - der
Bundesrepublick Deutschland zu schützen - bzw. sicherzustellen !

Zur Erinnerung :
Immer wieder heißt es; es wird aufgrund anonymer Hinweise ermittelt !
= Weil jeder/m dabei klar ist,dass die Verletzung besonders Bürgerlicher Grundrechte
einen inakzeptablen Akt darstellen würde,was auf jeden Fall nachzugehen ist !

Doch,was ist das ???
Da werden dem hochbedeutenden Bundesverfassungsgericht mehrere erschreckende
Dokumente ordnungsgemäß zugeführt - sogar unter Zufügung der Personalausweisnummer
- doch angebliche,dortige zudem promovierte Juristen ziehen es lieber vor,beinah im
wahrsten Sinne Blinde Kuh zu spielen und sich lieber blind und taub zu stellen = Unglaublich

Absolut inakzeptabel
Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt gegenüber der eigenen Gesellschaft
Wiedergutmachung leisten !!!

Das fordert im Prinzip auch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland !!!
= Die Menschenrechte sowieso

= Es ist jetzt zu ergründen,welches Parlament noch im Prinzip aufgelöst gehört - welche
Politiker jetzt noch mindestens unehrenhaft aus der Politik entfernt gehören !!!

= Wie gesagt,dass Bewältigen der Zukunftsanforderungen ist eher Pillepalle denn
übermäßig kompliziert !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Auch Dr.Gronemeyer vom Amtsgericht Northeim zeigt sich befangen

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim
NZS 5 XVII K793

Hallo Dr.Gronemeyer,setzen Sie gerne Beschlüsse auf - und dann auch noch einfach so ???
Staatsanwälte wollen Wiederaufnahme gewissenhafter Ermittlungen gegen das Amtsgericht Northeim

Eigentlich sollten nicht nur gewisse Grundlagen zum Beschlussfassen vorhanden sein -
sondern es ist vielmehr zwingend erforderlich,dass nämlich eine gewisse Grundlage
einen Beschluss darüber hinaus erforderlich macht.

Warum aber verdrehen Sie beinah nach Belieben relativ klar ersichtliche Tatsachen ???

T A T S A C H E
Auch das Amtsgericht Northeim hat sich besonders gegenüber meiner Person unglaubliche
Verfehlungen geleistet - und das ist noch freundlich ausgedrückt !!!

Da schreibt doch die Direktorin Ihres Amtsgerichts in ihrem Schreiben von Anfang
Januar auf meinen ersten Antrag auf Befangenheit vom 20.12.2010(3 C 784/10):
"Darüber hinaus entspricht der Befangenheitsantrag dem bekannten Verhalten des
Beklagten,jeden am Verfahren Beteiligten grundsätzlich wegen Besorgnis der Befangenheit
abzulehnen und mit vielfältigen Anträgen und...."

= Leider hat Ingrid Sell versäumt,das auch zu belegen !

Sie Dr. Gronemeyer sind erst seit dem 31.03.2010 Richter am Amtsgericht Northeim.

Also,demnach können Sie nur durch gewissenhaftes Nachstudieren oder aber auch vom
Hörensagen von gegenüber meiner Person am Amtsgericht Northeim geführten Verfahren
Kenntnis haben :
Da kann ich ganz leicht Abhilfe schaffen - siehe folgendes Kapital-Verbrechen :

In jedem Fall hätten Sie Dr.Gronemeyer aber auf vollständige Übergabe der mich
betreffenden Akten innerhalb Ihres Amtsgericht Northeim drängen müssen !!!

Inszenierter Strafbefehl durch Wulff-Connection



































= Keinerlei logische erforderliche disziplinarische Maßnahmen !

= Für mich insgesamt eines der grauenhaftesten Politik-Justiz-Verbrechen in der
Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublick Deutschland.

Der oder die dafür mitverantwortliche Richter/in am Amtsgericht Northeim handelt
hier doch schon im Prinzip befangen :
Was für ein Schwachsinn,wegen eigentlicher 55,- Euro - und auch wegen betrügerischer
211,- Euro eine Hausdurchsuchung bei Nacht und Nebel überhaupt zu beantragen !!!

= Da hat die gewisse Rechtsanwältin und Wulffs/McAllisters gleichzeitige Richterin und
Staatsanwältin in Göttingen und Hannover(ein unglaublicher Skandal),beinah im wahrsten
Sinne soviel Angst vor der Wahrheit gehabt,wie sprichwörtlich der Teufel vor dem Weihwasser.

Das Amtsgericht Northeim hatte bereitwillig mitgemacht !
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte bereitwillig mitgemacht !
Das Landgericht Göttingen hatte bereitwillig mitgemacht !

= Da ist es doch eigentlich nur verständlich,wenn BürgerInnen u.a. auf solche brachialen
Missetaten emotional reagieren !
= Dennoch entsprechen die oben aufgeführten Behauptungen von Direktorin Sell
eben nicht der Wahrheit !

= Tun Sie Dr.Gronemeyer sich und Ihrem Amtsgericht den Gefallen und sehen Sie
mehr den Tatsachen ins Auge !!!

T A T S A C H E
Besonders auch die lokalen Medien wissen weder ernsthaft was Meinungsfreiheit
noch was Pressefreiheit bedeutet.

T A T S A C H E
Kaum ein angeblicher Profi-Politiker weiß zudem ernsthaft was Demokratie eigentlich
bedeutet.

Tun Sie Dr.Gronemeyer und allen RichterInnen und StaatsanwältInnen in der
Bundesrepublick Deutschland den Gefallen UND drängen Sie endlich auf eine
vernünftige Justiiz !!!

= Besonders diese nebulöse Landesregierung in Hannover hat schon längst keinerlei
Legitimation mehr (Wulff/Rösler...)!!!

= In einer wahren Demokratie ist es auch möglich,über ein berechtigtes Volksbegehren
ein Parlament aufzulösen !!!

= Inakzeptable Verfehlungen bzw. Unterlassungen durch angebliche Volksvertreter
machen sowas so oder so möglich !!!

= Wer wiederholt eigene Verfehlungen vor sich selbst verschweigt,kann doch nichtmal
Freund von sich selbst sein ?!

= Fragen Sie doch einfach den Northeimer Landrat Michael Wickmann(hat weitreichende
Kenntnis über Erschöpfungs-Hintergründe meinerseits - und weiß ebenso um meinen klaren
Verstand !! / ebenso keinerlei Legitimation) !
Wurde von mir über den von Priebe,Stodian und Co(keinerlei Legitimation) mit zu
verantwortenden Drogenmissbrauch im Nörtener Jugendzentrum um die Jahrtausendwende informiert.

= Versagen und Machtmissbrauch !
U.a. auch deshalb 2 Selbstmorde junger Erwachsener !

Ich hatte mir jedenfalls beinah im wahrsten Sinne den Arsch aufgerissen !
= Bemüht umsichtig und verantwortungsbewußt !
= Was natürlich unzweifelhaft erheblich an Substanz kostet !

Ich wäre als Kind fast gestorben und die erhebliche Schwächung des Kindskörpers
wurde nicht wahr genommen - mit fatalen Folgen !

= Ich bin auch deshalb körperlich erschöpft - und stoße so immer noch gegenwärtig
wieder und wieder an meine Leistungsgrenzen insgesamt !!!

= Das wird wohl noch einige Jahre brauchen - vollständige Erholung aber unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Staatsanwälte wollen Fall Vodafone aufgearbeitet wissen : verantwortungsbewußt positiv !

Es kann der Staatsanwaltschaft Düsseldorf kaum verborgen geblieben sein,dass die von
dort in obigem Schreiben erwähnte Mail auch u.a. schon an die Staatsanwaltschaft
Göttingen gegangen ist.
= Siehe unten angeführte Email-Absendekennungen

= Was für mich weiter bedeutet :
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf muss zu der Erkenntnis gekommen sein,dass da
einiges ziemlich falsch gelaufen ist und dringend einer Nachbehandlung bedarf.




































-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:46:27 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Fwd: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:44:18 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:35:05 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

E U R O P Ä I S C H E R  G E R I C H T S H O F für MENSCHENRECHTE
schützt in jüngstem Urteil berechtigte öffentlich gemachte Betrugsvorwürfe !
ZDFtext heute Nachrichten - von Donnerstag,den 21.07.2011

Urteil : Anzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Kritik an ihrem Arbeitgeber ist
nicht rechtens.Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung
verstoßen,urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zugleich wiesen
die Straßburger Richter die Bundesregierung an,der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin
10.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Die Frau hatte ihren Arbeitgeber auf die schlechte Versorgung der Patienten wegen
Personalmangels hingewiesen.Schließlich erstattete sie Strafanzeige wegen Betrugs,ihr
wurde gekündigt.
= Also kann rechtlich gegen meine öffentlich gemachten Betrugvorwürfe nichts unter-
nommen werden - selbstverständlich aber die strafrechtliche Verfolgung dieser Wiederholungsstraftäter !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
= Sowohl dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen als auch dem Schreiben
der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist deutlich zu entnehmen,dass diese kaum ernsthaft ermitteln wollten.

Amtsgericht Northeim                         
Bahnhofstraße 31                          Polizeiinspektion Northeim    
37154 Northeim                                    Teichstraße 4
DR I 331/11 = Pfändung                          37154 Northeim
3 C 784/10 = Verfahren                         
3 C 414/11 (I) = Unglaubl.Antrag                                         
18 Js 13010/11 = AZ:   Staatsanwaltschaft Göttingen
100 Js 4882/11 = AZ : Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Betrifft : Nochmaliger W I D E R S P R U C H gegen skandalöse Art u.Weise der Kontenpfändung

Betrifft : Weder Vodafone noch deren Anwalt noch das Amtsgericht Northeim haben
deren rechtswidrige Pfändung(seit 20. Mai 2011)gegen mich,also gegen Thomas Karnasch,zurückgezogen.

Betrifft : Auch die Kreissparkasse Northeim zeigt sich hierbei nicht nur ebenso zu
inkompetent,sondern belastet mein Konto zudem auch noch mit zusätzlich 7,50,- Euro/
Rückbuchung ! Und erlaubt sich auch noch die Unglaublichkeit,mir nach detaillierter
Intervention in einem Schreiben mitzuteilen,dass ausdrücklich garkeine Belastungen
meines Kontos erlaubt seien.
Dabei haben Bank und ich einen Dispo-Kredit bis zu einer Girokonto-Überziehung
von -1600,- Euro vertraglich vereinbart !!!
= Bei weniger als 800,- Euro im Dispo-Kredit-Soll befand sich mein Konto bei
Einsetzung der Pfändung = was auch nicht nur ganz klar rechtswidrig ist bzw. die Art
und Weise der Pfändung rechtswidrig macht !!!
= Sondern doch aufzeigt,dass solche verantwortungslosen Praktiken bei oben
Aufgeführten gängige Praxis sein müssen.
= Dabei muss doch jeder gebildete Mensch wissen,dass derlei Ungerchtig-keiten
Menschen in kriminelles Handeln führen kann,auch um das verletzte Selbstwertgefühl
wieder zu reparieren suchen !

In Moringen sind 2 Kundenberater weggelaufen,nachdem ich diese freundlich um
Einrichtung eines Pfändungskontos gebeten hatte !!!
= Kundenberater aus Nörten-Hardenberg hat es vorgezogen,garnicht auf meine Bitte zu reagieren !!!

Also erstatte ich hiermit Strafanzeige bzw. Anzeige gegen die oben aufgeführten
Institutionen bzw. die dafür Verantwortlichen !

= Weiter hat das Amtsgericht Northeim schon wieder mit dem Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache gemacht :
Dessen dort am 22.06.2011 eingereichter Antrag auf einstweilige Verfügung wurde
von Amtsrichter Thiele nicht nur zu 100% ohne ernsthafte Begutachtung übernommen,
sondern schon wenig später um 11:42 Uhr eben am 23.06.2011 per Fax an den
Vodafone-Anwalt übermittelt !!!
=Auch ein ungeheuerlicher Skandal =Und nicht wie dieser behauptet :29.6.11

= Beweis : Google-Mail dazu mit Beschluss Anhang,auf diesem deutlich sichtbar als
Absende-Kennung die Faxnummer des Amtsgericht Northeim mit Datum versehen ist !!!

Auch hierbei hat das Amtsgericht Northeim bereitwillig die Formulierung des
Vodafone-Anwalts übernommen.
Dabei muss doch in jedem Fall die gewisse finanzielle Grundversorgung,der von
Konten-Pfändung betroffenen Bürger nicht nur gewährleistet sein - sondern doch
ausdrücklich gewahrt bleiben ! Was aber auch in diesem Fall eben keinesfalls der Fall
ist,sondern Miete/ Strom/Wasser und Telefonkosten kompromisslos durch die Bank zurückgebucht wurden !!!

= 2 Bank-Mitarbeiter sind in Moringen nach freundlichem Gespräch meinerseits
weggelaufen,nachdem ich um Einrichtung eines Pfändungs-schutzkontos gebeten hatte
- und ein weiterer aus Nörten hat sich nach wiederholtem Schreiben erst garnicht gemeldet !
= Vorausgehend hatte sich auch das Amtsgericht Northeim versteckt und nach
Widerspruch bzw. Antrag auf doch berechtigte Aufschiebung bzw. Aussetzung dieser
Pfändung nach Einrichtung eines sogenannten Pfändungs-schutzkontos verlangt und auch
noch eine Frist von einer Woche gesetzt = Unglaublich !!!

= Dabei ist das Amtsgericht Northeim ganz eindeutig verpflichtet,diese Pfändung
mindestens auszusetzen bzw. aufzuschieben und das nicht nur wegen der
unverschuldeten Mittellosigkeit,sondern noch viel mehr,weil erwiesenermaßen im
vorausgegangenen Verfahren am Amtsgericht,sowohl von Seiten des Gerichts als auch
von Seiten des Vodafone-Anwalts mehr als nebulöse Praktiken Anwendung erfuhren !!
= Vodafone dem vorausgehend erst recht !!

= Nicht nur die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland bietet Bürgern in der
Form vor solchen oder ähnlichen kriminellen Praktiken Schutz,dass auch Gerichte in
Fällen von möglichen Betrugs-Erfolgen vor Gericht spätestens im Nachhinein Kriminal-
polizei und Staatsanwaltschaft<darauf aufmerksam machen - bzw. einschalten müssen !!

= Das Amtsgericht Northeim sollte jetzt aber nicht vergessen,endlich diesbezüglich
auch im Fall der beschämenden Zdrzalek-Verfügung tätig zu werden !!!

Die Tatsache,dass die formellen Widersprüche maschinell gelesen werden,bestätigt den
von hier aus vor ein paar Wochen kundgetanen Verdacht,dass die Justiz sich darauf
eingestellt hat,mögliche berechtigte Widersprüche auf diese Weise zu unterdrücken,um
so auch den Weg für kostspielige Verfahren frei zu machen.
= Weil auch Gerichte sich immer offenkundiger darauf eingestellt haben,über solche
Praktiken(beschämend) ihre Haushalte mit zu finanzieren und sowas anscheinend von
vorneherein in zukünftige Haushalte mit einplanen.
Die TATSACHE,dass Gerichte nicht selten viel lieber von Geschäftsnummer sprechen
anstatt von Aktenzeichen,muss doch hierzu nicht weiter kommentiert werden.

Dabei ist besonders dem Amtsgericht Northeim schon vorher bekannt gewesen,dass
ich nicht nur aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms (seit dem 21.09.2010
offiziell) arbeitsunfähig bin.Sondern auch noch durch die beschämende und rechtswidrige
Krankengeldverweigerung durch die Krankenkasse BKK Gesundheit mittellos bin,und
mir schon zum 2. Mal dieses Jahr 1000,- Euro aus meiner Lebensversicherung auszahlen
lassen muss - weil ich nicht mal Geld für Lebensmittel von dieser Bank erhalte.
= Insgesamt ein ungeheuerlicher Skandal !!!

Was weiter darauf schließen lässt,dass solche oder ähnliche Praktiken beinah gängige
Praxis sind - und das sicherlich nicht nur am Amtsgericht Northeim.
Dazu kommt noch,dass das Amtsgericht Northeim im vorausgegangenen Verfahren
vorsätzlich von mir am 21.12.2010 ans Gericht übermittelte Strafanazeige unterschlagen hat.

Und weiter tagszuvor überarbeiteten Antrag auf Befangenheit mindestens grob fahrlässig
verworfen hat !
= Und der Vodafone-Anwalt hat in seiner am 23.06.2011 eingebrachten Eidesstattlichen
Versicherung einfach mal sowohl die Strafanzeige vom 21.12.2010 - als auch den Antrag
auf Befangenheit gegen das Amtsgericht Northeim vom 20.12.2010 unerwähnt gelassen -
also einfach mal so verschwiegen bzw. unterschlagen.
= Dann besitzt dieser zudem die unglaubliche Dreistigkeit,eben erwähnte Strafanzeige
auch noch in kopierter Form des im Internet veröffentlichten Blog-Posts seinem
erwähnten Antrag auf Einstweilige Verfügung beizufügen.
 = Die eigentlich auf jedem aufgerufenen Blog-Post abzulesenden Seitenaufrufsangaben
sind auch auf dieser Kopie nicht zu finden - dabei wurde das von mir im März 2011 so
eingerichtet,was weiter bedeuten würde,dass das Anwaltbüro Zdrzalek sogar schon vor
März 2011 von diesen Internet-Veröffentlichungen Kenntnis haben muss.

= Weil dieser offensichtlich davon ausging,dass es eben auch unter den Richtern und
Staatsanwälten - etliche schwarze Schafe geben muss und wohl auch gibt - die sich nur
zu bereitwillig an dessem Kapital-Verbrechen zur weiterhin verfolgten Vertuschung
eigener Straftaten - um nicht zu sagen Verbrechen - beteiligen würden.
= Natürlich ist dazu die Politik als Hauptmitverantwortliche zu nennen !!!

= Weiter wurde eine Blogpostkopie mit einem Urheber-Siegel eingereicht, welcher aber
garnicht unter www.verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/ translater; eingestellt war,
sondern in einem anderen Blog :
Was bedeutet,der Vodafone Anwalt hat diese Montage absichtlich mit eingereicht um zu
signalisieren,dass da möglicherweise eine erhebliche Summe an Schadenersatz rauszuholen ist:
"bis 250.000,- Euro" = Seht her Leute,da gibt es Kohle,da springt für jeden etwas raus...

Dabei sind einige weitere dortige mich betreffende Verfahren nicht nur ähnlich halbherzig zu
meinen Ungunsten geführt worden !
= Und dennoch erlaubte sich die Richterin und Direktorin am Amtsgericht Northeim,Sell,
diesen Antrag mit den Worten :"das kennen wir ja schon",abzutun.

Was schon allein kaum als was anderes als Voreingenommenheit aufgefasst werden kann !
= Schließlich wurde nur 3 Monate vorher ein Verfahren gegen mich vor dem Landgericht
Göttingen geführt,dass eben laut Gerichtsdokumenten von genau jener Dr.Eisenhardt bis
zur Verhandlung geführt wurde !
= Für eine aufrechte Direktorin sollte es doch in diesem Zusammenhang nicht nur möglich
sein,besonders auf diese dokumentierten Sachverhalte aufklärend einzugehen !

= Da aber Richterin und Direktorin Sell das nicht gemacht hat,und zudem auch schon am
Landgericht Göttingen vorsätzlich eine Strafanzeige zu jenem Verfahren missachtet wurde,
muss doch davon ausgegangen werden,dass da zudem was nicht stimmen kann.
Moringen,den 19.07.2011 ,mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Diskussion über den Internet-Pranger von
schmuddeligen Restaurants.
= Wer auch noch als Jurist unter dem Deckmantel des Grundgesetzes betrügt,gehört doch
dann so oder so an den Internet-Pranger !!

= Sell,Eisenhardt und Thiele können jetzt kaum noch als Richter tätig sein.
--
Donnerstag,den 27.10.2011
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Was für Demokratie-Formen gibt es ???

DEMOKRATIE Demokratie ist nicht gleich Demokratie
Drei Grundtypen von Demokratie im Vergleich
Typen
Systeme
Startseite  Grundlagen
Definition von Demokratie Staatsaufgaben Gewaltentrennung Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Pressefreiheit Religionsfreiheit Gleichberechtigung  Formen der
 Demokratie

Demokratietypen Parteien Wahlsysteme Föderalismus Direkte Demokratie  Geschichte
Antike: Athen/Rom Staatstheorien Revolutionen Kulturkampf Frauenstimmrecht Globalisierung



Direkte
Demokratie
Direkte Demokratie Das System der Direkten Demokratie in der Schweiz gibt den BürgerInnen einzigartige Rechte der politischen Mitwirkung und führt zu grosser politischer Stabilität.
mehr ...


 

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Typen und Systeme von Demokratie

Die Demokratie ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, eine klar definierte Staatsform, die auf eine ganz bestimmte Art "so und nicht anders" funktioniert. Ganz im Gegenteil: Sowohl in der Theorie (also in den Vorstellungen, die sich kluge Köpfe davon gemacht haben, wie so etwas funktionieren könnte) wie auch in der Praxis (wie es dann wirklich läuft) gibt es soviele unterschiedliche Formen von Demokratie wie Staaten, die man als demokratisch regierte Staaten bezeichnen kann. Trotzdem bestehen natürlich gewisse Gemeinsamkeiten aller Demokratien ebenso wie man Gruppen von demokratischen Systemen unterscheiden kann, die einander ähnlicher sind als andere.

Ich versuche hier - im Gegensatz zu anderen Autoren - ganz bewusst nicht, die "reine Theorie" der Demokratie vorzustellen, sondern beschreibe nach einer kurzen Einleitung die drei Hauptformen von Demokratie, so wie man sie im politischen Alltag verschiedener demokratischer Staaten tatsächlich beobachten kann.

Die grossen Gemeinsamkeiten

Obwohl die Philosophen der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert bei ihren Staatstheorien, die der modernen Demokratie zu Grunde liegen, durchaus sehr unterschiedliche Vorstellungen entwickelten, wurden dann im konkreten politischen Alltag in allen demokratischen Staaten die wesentlichen Gedanken von allen Vordenkern übernommen und miteinander kombiniert - allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht. So kennen alle modernen Demokratien:
  • die Gewaltenteilung:
    • Legislative [gesetzgebende Gewalt]: Parlament
      in der Regel zwei Kammern. In Bundesstaaten Volksvertretung nach Einwohnerzahl und Vertretung der Bundesstaaten. Genehmigt auch die Staatsausgaben.
    • Exekutive [ausführende Gewalt]: Regierung und Verwaltung
    • Judikative [richterliche Gewalt]: Gerichte
  • eine Verfassung [Grundgesetz]:
    regelt die Grundrechte der Einwohner und Einwohnerinnen sowie Organisation der staatlichen Organe, ihre Aufgaben und Befugnisse (das Wichtigste in einem kleinen Büchlein)
  • (normale) Gesetze regeln die Einzelheiten (in mehreren Büchern):
    • ein Zivilgesetzbuch: gegenseitige Rechte und Pflichten der Menschen
    • ein Strafgesetzbuch: Verbote und Strafen
    • Gesetze zur Regelung der staatlichen Tätigkeiten z.B. Steuergesetz, Strafprozessordnung (wie funktionieren die Gerichte) usw.
    • Gesetze zu einzelnen Themenbereichen z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Energieversorgung, Eisenbahn, Strassenverkehr usw.
  • Verordnungen:
    Anweisungen der Regierung, wie die Gesetze anzuwenden sind
  • Wahlen
  • Parteien:
    Gruppen von Leuten, die miteinander Lösungen für politische Fragen erarbeiten und bei Wahlen dem Volk unterschiedliche Programme vorlegen
  • Volksentscheide oder Volksbefragungen
    In der Direkten Demokratie sind Volkentscheide häufig und bindend, in Parlamentarischen und Präsidentiellen Demokratien sind Volksbefragungen eher selten bis sehr selten und nicht in jedem Fall verbindlich. Auch Meinungsumfragen stellen eine nicht unwichtige Form von Volksbefragungen dar, obwohl sie formell in den Verfassungen nicht vorgesehen sind und damit nicht bindend sind.

Die drei Grundtypen demokratischer Systeme

Jede Form von Demokratie versucht auf ihre Weise, den Willen des Volkes zu ermitteln und die Tätigkeiten des Staates danach auszurichten. Theoretisch kann dies durch direkte Mitsprache jedes Bürgers und jeder Bürgerin geschehen (Direkte Demokratie), oder aber durch eine gewählte Vertretung (Repräsentative Demokratie). Bei der Repräsentativen Demokratie kann das Schwergewicht auf einem starken Präsidenten (als Chef der Regierung) liegen (Präsidentielle Demokratie) oder aber auf einem starken Parlament (Parlamentarische Demokratie). Wie schon gesagt, lässt sich keine dieser Formen in der Praxis in "Reinkultur" umsetzen:
  • Eine reine direkte Demokratie mag in einem Dorf mit einigen hundert EinwohnerInnen wunderbar funktionieren, aber wie sollen Millionen von EinwohnerInnen eines ganzen Staates miteinander sinnvoll über Gesetze beraten können.
  • Ein starker Präsident ohne Parlament, das ihn kontrolliert, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Versuchung der Macht erliegen und zum Alleinherrscher (Diktator) werden.
  • Ein Parlament allein (ohne Regierung), bei dem alle in jedem Detail mitreden wollen, kann seine Gesetze nicht effizient umsetzen.
Wenn also nachfolgend von unterschiedlichen Systemen die Rede ist, so geht es nur um die unterschiedliche Gewichtung von Elementen, die grundsätzlich in jeder Demokratie vorhanden sind. Im politischen Alltag hat diese unterschiedliche Gewichtung allerdings durchaus Auswirkungen auf die einzelnen politischen Entscheidungen.


Direkte Demokratie Präsidialdemokratie Parlamentarische Demokratie
Beispiel: Schweiz Beispiele: USA, Frankreich Beispiele: Grossbritannien, Deutschland
Staatsoberhaupt
Regierungsmitglied, jährlich abwechselnd, repräsentativ,
Präsident meist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef (USA, Südamerika), oder mit schwachem Premierminister (Frankreich). Staatsoberhaupt
meist repräsentativ (KönigIn oder gewählt), kann in einigen Staaten aber unter gewissen Bedingungen die Regierung absetzen oder das Parlament auflösen (Neuwahlen).
Regierung: Kollegialbehörde ohne Chef, auf Amtszeit fest gewählt,
Amtsenthebung während der Amtszeit durch Parlament nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen).
Präsident vom Volk gewählt, ernennt Regierung.
Amtsenthebung durch Parlement nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen).
Regierung wird aus dem Parlament gewählt, basiert auf Parlamentsmehrheit, kann vom Parlament leicht wegen politischen Meinungsunterschieden gestürzt werden
Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Keine Auflösung und Neuwahl vorgesehen. Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Präsident kann Parlament nicht auflösen. Staatsoberhaupt oder Regierungschef kann in einigen Staaten unter gewissen Bedingungen das Parlament auflösen (Neuwahlen).
Eine oder zwei Wahlen für Parlament und Regierung (Landesregierung durch Parlament, Kantonsregierungen durch Volk gewählt). Regierung und Gesetzesvorlagen müssen breit abgestützt sein, um Referendumsabstimmungen zu gewinnen. Getrennte Wahlen für Präsident und Parlament. Ungleiche Dauer oder Überschneidungen der Amtszeit und personen- statt programmbezogene Wahl können zu Blockaden führen (Präsident gegen Parlamentsmehrheit). Eine Wahl (Parlamentswahl) entscheidet über die Parlament und Regierung. Allerdings können knappe Mehrheiten zu wechselnden Koalitionen [Zusammenarbeit von Parteien in einer Regierung] führen, (insbesondere, wenn viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und die Regierungspartei auf ihre Unterstützung angewiesen ist).
Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus und werden im Parlament ersetzt Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus (Ausnahme Vizepräsident USA, ist von Amtes wegen Vorsitzender des Senats) Regierungsmitglieder müssen gewählte Mitglieder des Parlament sein.
Starke Stellung des Volkes:
Gesetzesreferendum, Volksinitiative.
Volksmehrheit entscheidet in Sachfragen oft anders als Regierung und eine grosse Parlamentsmehrheit, und kann am gleichen Tag in der Frage A Partei 1 unterstützen, in der Frage B aber Partei 2.
Starke Stellung des Präsidenten.
Risiko der "Cohabitation" (Präsident hat im Parlament keine Mehrheit), dann droht Blockade.
Starke Stellung der Parteien,
die Opposition [nicht an der Regierung beteiligte Parteie(n)] ist wichtigste Kontrollinstanz gegenüber der Regierung.
Gesetzgebung vierstufig:
1. Vollamtliche Regierung / Verwaltung entwirft Gesetze,
2. Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Interessengruppen,
3. Beratung im Parlament.
4. Möglichkeit bzw. Androhung des Referendums (Volksabstimmung) auch durch Regierungsparteien fördert ausgewogene Kompromisse.
Gesetzgebung primär Sache des Parlamentes.
Präsident kann formell keine Gesetze vorschlagen (nur indirekt über Parteifreunde im Parlament), Präsident hat Vetorecht (mit 2/3-Mehrheit vom Parlament überstimmbar)
Dominanter Premierminister bzw. Ministerpräsident (Deutschland: Bundeskanzler) bestimmt die politische Agenda,
Gesetzgebung durch das Parlament, die Mehrheit folgt allerdings normalerweise dem Ministerpräsidenten (Parteichef der Regierungspartei).
Die Direkte Demokratie ist ein Versuch, das breite Bevölkerungskreise so unmittelbar wie das in einem Staat mit mehreren Millionen BürgerInnen überhaupt noch möglich ist, an den politischen Prozessen zu beteiligen. Es kommt der Idee von Rousseau von einer volonté générale [allgemeiner Volkswille] insofern am nächsten, als die Bevölkerung schon im Vernehmlassungsverfahren auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen kann. Volksentscheide in der Direkten Demokratie werden meist breit getragen und akzeptiert (politische Stabilität!). Allerdings besteht eine Tendenz, dass die Gesetze hinter der gesellschaftlichen Realität hinterher hinken. Die Präsidialdemokratie ist ein Versuch, das Prinzip der Gewaltentrennung und der gegenseitigen Checks and Balances [Kontrolle und Machtgleichgewicht] zwischen Präsident und Parlament möglichst konsequent umzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass Präsident und Parlamentsmehrheit verschiedenen Parteien angehören: dann wird aus der Kontrolle die Blockade. Das System verkennt, dass heute die eigentliche Herausforderung der Checks und Balances weniger innerhalb der Politik als zwischen Politik und Wirtschaft liegt. Gerade in den USA ist der nicht öffentlich kontrollierte Einfluss der Wirtschaftslobby auf Präsident und Parlament aber mittlerweile zu einem echten Problem geworden. Die Parlamentarische Demokratie ist ein Versuch, den Wettbewerb zwischen den Parteien fruchtbar zu machen: In Parlamentarischen Demokratien haben kleine Parteien eine Chance, sich und ihre guten Ideen als Koalitionspartner bis auf Regierungsebene einzubringen. Parteipolitisches Zusammenpassen von Parlamentsmehrheit und Regierung führt zu konsequenter Anwendung der Gesetze. Allerdings besteht die Gefahr der Instabilität, wenn keine klaren Mehrheiten vorhanden sind. Bei einer Abwahl der Regierung kann es zu einem abrupten Kurswechsel kommen.

Links zu den verschiedenen Demokratietypen

  • Demokratietypen (www.dadalos.org, UNESCO-Bildungsserver)
    Die Darstellung der deutschen Autoren ist bezüglich der weit verbreiteten Typen Parlamentarische und Präsidententielle Demokratie sehr detailliert, die Direkte Demokratie wird dagegen leider etwas zu theoretisch abgehandelt.


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Definition von Demokratie
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Die Demokratie ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, eine klar definierte Staatsform, die auf eine ganz bestimmte Art "so und nicht anders" funktioniert. Ganz im Gegenteil: Sowohl in der Theorie (also in den Vorstellungen, die sich kluge Köpfe davon gemacht haben, wie so etwas funktionieren könnte) wie auch in der Praxis (wie es dann wirklich läuft) gibt es soviele unterschiedliche Formen von Demokratie wie Staaten, die man als demokratisch regierte Staaten bezeichnen kann. Trotzdem bestehen natürlich gewisse Gemeinsamkeiten aller Demokratien ebenso wie man Gruppen von demokratischen Systemen unterscheiden kann, die einander ähnlicher sind als andere.

Ich versuche hier - im Gegensatz zu anderen Autoren - ganz bewusst nicht, die "reine Theorie" der Demokratie vorzustellen, sondern beschreibe nach einer kurzen Einleitung die drei Hauptformen von Demokratie, so wie man sie im politischen Alltag verschiedener demokratischer Staaten tatsächlich beobachten kann.

Die grossen Gemeinsamkeiten

Obwohl die Philosophen der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert bei ihren Staatstheorien, die der modernen Demokratie zu Grunde liegen, durchaus sehr unterschiedliche Vorstellungen entwickelten, wurden dann im konkreten politischen Alltag in allen demokratischen Staaten die wesentlichen Gedanken von allen Vordenkern übernommen und miteinander kombiniert - allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht. So kennen alle modernen Demokratien:
  • die Gewaltenteilung:
    • Legislative [gesetzgebende Gewalt]: Parlament
      in der Regel zwei Kammern. In Bundesstaaten Volksvertretung nach Einwohnerzahl und Vertretung der Bundesstaaten. Genehmigt auch die Staatsausgaben.
    • Exekutive [ausführende Gewalt]: Regierung und Verwaltung
    • Judikative [richterliche Gewalt]: Gerichte
  • eine Verfassung [Grundgesetz]:
    regelt die Grundrechte der Einwohner und Einwohnerinnen sowie Organisation der staatlichen Organe, ihre Aufgaben und Befugnisse (das Wichtigste in einem kleinen Büchlein)
  • (normale) Gesetze regeln die Einzelheiten (in mehreren Büchern):
    • ein Zivilgesetzbuch: gegenseitige Rechte und Pflichten der Menschen
    • ein Strafgesetzbuch: Verbote und Strafen
    • Gesetze zur Regelung der staatlichen Tätigkeiten z.B. Steuergesetz, Strafprozessordnung (wie funktionieren die Gerichte) usw.
    • Gesetze zu einzelnen Themenbereichen z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Energieversorgung, Eisenbahn, Strassenverkehr usw.
  • Verordnungen:
    Anweisungen der Regierung, wie die Gesetze anzuwenden sind
  • Wahlen
  • Parteien:
    Gruppen von Leuten, die miteinander Lösungen für politische Fragen erarbeiten und bei Wahlen dem Volk unterschiedliche Programme vorlegen
  • Volksentscheide oder Volksbefragungen
    In der Direkten Demokratie sind Volkentscheide häufig und bindend, in Parlamentarischen und Präsidentiellen Demokratien sind Volksbefragungen eher selten bis sehr selten und nicht in jedem Fall verbindlich. Auch Meinungsumfragen stellen eine nicht unwichtige Form von Volksbefragungen dar, obwohl sie formell in den Verfassungen nicht vorgesehen sind und damit nicht bindend sind.

Die drei Grundtypen demokratischer Systeme

Jede Form von Demokratie versucht auf ihre Weise, den Willen des Volkes zu ermitteln und die Tätigkeiten des Staates danach auszurichten. Theoretisch kann dies durch direkte Mitsprache jedes Bürgers und jeder Bürgerin geschehen (Direkte Demokratie), oder aber durch eine gewählte Vertretung (Repräsentative Demokratie). Bei der Repräsentativen Demokratie kann das Schwergewicht auf einem starken Präsidenten (als Chef der Regierung) liegen (Präsidentielle Demokratie) oder aber auf einem starken Parlament (Parlamentarische Demokratie). Wie schon gesagt, lässt sich keine dieser Formen in der Praxis in "Reinkultur" umsetzen:
  • Eine reine direkte Demokratie mag in einem Dorf mit einigen hundert EinwohnerInnen wunderbar funktionieren, aber wie sollen Millionen von EinwohnerInnen eines ganzen Staates miteinander sinnvoll über Gesetze beraten können.
  • Ein starker Präsident ohne Parlament, das ihn kontrolliert, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Versuchung der Macht erliegen und zum Alleinherrscher (Diktator) werden.
  • Ein Parlament allein (ohne Regierung), bei dem alle in jedem Detail mitreden wollen, kann seine Gesetze nicht effizient umsetzen.
Wenn also nachfolgend von unterschiedlichen Systemen die Rede ist, so geht es nur um die unterschiedliche Gewichtung von Elementen, die grundsätzlich in jeder Demokratie vorhanden sind. Im politischen Alltag hat diese unterschiedliche Gewichtung allerdings durchaus Auswirkungen auf die einzelnen politischen Entscheidungen.


Direkte Demokratie Präsidialdemokratie Parlamentarische Demokratie
Beispiel: Schweiz Beispiele: USA, Frankreich Beispiele: Grossbritannien, Deutschland
Staatsoberhaupt
Regierungsmitglied, jährlich abwechselnd, repräsentativ,
Präsident meist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef (USA, Südamerika), oder mit schwachem Premierminister (Frankreich). Staatsoberhaupt
meist repräsentativ (KönigIn oder gewählt), kann in einigen Staaten aber unter gewissen Bedingungen die Regierung absetzen oder das Parlament auflösen (Neuwahlen).
Regierung: Kollegialbehörde ohne Chef, auf Amtszeit fest gewählt,
Amtsenthebung während der Amtszeit durch Parlament nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen).
Präsident vom Volk gewählt, ernennt Regierung.
Amtsenthebung durch Parlement nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen).
Regierung wird aus dem Parlament gewählt, basiert auf Parlamentsmehrheit, kann vom Parlament leicht wegen politischen Meinungsunterschieden gestürzt werden
Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Keine Auflösung und Neuwahl vorgesehen. Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Präsident kann Parlament nicht auflösen. Staatsoberhaupt oder Regierungschef kann in einigen Staaten unter gewissen Bedingungen das Parlament auflösen (Neuwahlen).
Eine oder zwei Wahlen für Parlament und Regierung (Landesregierung durch Parlament, Kantonsregierungen durch Volk gewählt). Regierung und Gesetzesvorlagen müssen breit abgestützt sein, um Referendumsabstimmungen zu gewinnen. Getrennte Wahlen für Präsident und Parlament. Ungleiche Dauer oder Überschneidungen der Amtszeit und personen- statt programmbezogene Wahl können zu Blockaden führen (Präsident gegen Parlamentsmehrheit). Eine Wahl (Parlamentswahl) entscheidet über die Parlament und Regierung. Allerdings können knappe Mehrheiten zu wechselnden Koalitionen [Zusammenarbeit von Parteien in einer Regierung] führen, (insbesondere, wenn viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und die Regierungspartei auf ihre Unterstützung angewiesen ist).
Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus und werden im Parlament ersetzt Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus (Ausnahme Vizepräsident USA, ist von Amtes wegen Vorsitzender des Senats) Regierungsmitglieder müssen gewählte Mitglieder des Parlament sein.
Starke Stellung des Volkes:
Gesetzesreferendum, Volksinitiative.
Volksmehrheit entscheidet in Sachfragen oft anders als Regierung und eine grosse Parlamentsmehrheit, und kann am gleichen Tag in der Frage A Partei 1 unterstützen, in der Frage B aber Partei 2.
Starke Stellung des Präsidenten.
Risiko der "Cohabitation" (Präsident hat im Parlament keine Mehrheit), dann droht Blockade.
Starke Stellung der Parteien,
die Opposition [nicht an der Regierung beteiligte Parteie(n)] ist wichtigste Kontrollinstanz gegenüber der Regierung.
Gesetzgebung vierstufig:
1. Vollamtliche Regierung / Verwaltung entwirft Gesetze,
2. Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Interessengruppen,
3. Beratung im Parlament.
4. Möglichkeit bzw. Androhung des Referendums (Volksabstimmung) auch durch Regierungsparteien fördert ausgewogene Kompromisse.
Gesetzgebung primär Sache des Parlamentes.
Präsident kann formell keine Gesetze vorschlagen (nur indirekt über Parteifreunde im Parlament), Präsident hat Vetorecht (mit 2/3-Mehrheit vom Parlament überstimmbar)
Dominanter Premierminister bzw. Ministerpräsident (Deutschland: Bundeskanzler) bestimmt die politische Agenda,
Gesetzgebung durch das Parlament, die Mehrheit folgt allerdings normalerweise dem Ministerpräsidenten (Parteichef der Regierungspartei).
Die Direkte Demokratie ist ein Versuch, das breite Bevölkerungskreise so unmittelbar wie das in einem Staat mit mehreren Millionen BürgerInnen überhaupt noch möglich ist, an den politischen Prozessen zu beteiligen. Es kommt der Idee von Rousseau von einer volonté générale [allgemeiner Volkswille] insofern am nächsten, als die Bevölkerung schon im Vernehmlassungsverfahren auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen kann. Volksentscheide in der Direkten Demokratie werden meist breit getragen und akzeptiert (politische Stabilität!). Allerdings besteht eine Tendenz, dass die Gesetze hinter der gesellschaftlichen Realität hinterher hinken. Die Präsidialdemokratie ist ein Versuch, das Prinzip der Gewaltentrennung und der gegenseitigen Checks and Balances [Kontrolle und Machtgleichgewicht] zwischen Präsident und Parlament möglichst konsequent umzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass Präsident und Parlamentsmehrheit verschiedenen Parteien angehören: dann wird aus der Kontrolle die Blockade. Das System verkennt, dass heute die eigentliche Herausforderung der Checks und Balances weniger innerhalb der Politik als zwischen Politik und Wirtschaft liegt. Gerade in den USA ist der nicht öffentlich kontrollierte Einfluss der Wirtschaftslobby auf Präsident und Parlament aber mittlerweile zu einem echten Problem geworden. Die Parlamentarische Demokratie ist ein Versuch, den Wettbewerb zwischen den Parteien fruchtbar zu machen: In Parlamentarischen Demokratien haben kleine Parteien eine Chance, sich und ihre guten Ideen als Koalitionspartner bis auf Regierungsebene einzubringen. Parteipolitisches Zusammenpassen von Parlamentsmehrheit und Regierung führt zu konsequenter Anwendung der Gesetze. Allerdings besteht die Gefahr der Instabilität, wenn keine klaren Mehrheiten vorhanden sind. Bei einer Abwahl der Regierung kann es zu einem abrupten Kurswechsel kommen.

Links zu den verschiedenen Demokratietypen

  • Demokratietypen (www.dadalos.org, UNESCO-Bildungsserver)
    Die Darstellung der deutschen Autoren ist bezüglich der weit verbreiteten Typen Parlamentarische und Präsidententielle Demokratie sehr detailliert, die Direkte Demokratie wird dagegen leider etwas zu theoretisch abgehandelt.


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