Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Samstag, 3. September 2011

Also doch Korruption : Staatsanwaltschaft Göttingen & Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig unterschlagen auch für Vodafone-Mafia Dokumente

Von:
"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An:STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Sonntag, 7. August 2011 Göttinger Staatsanwalt Dr.Zapf legt unbeabsichtigt Dokumenten-Unterschlagung offen Dieser gibt an,dass es in Zivilprozessen nicht üblich sei,dass Richter und Staatsanwälte nach Beweisen für Straftaten suchen müssten. Eigentlich sagt doch die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland eben doch Augen und Ohren offen zu halten und in gewissen Zusammenhängen nach Möglichkeit und Bedarf doch zum Schutze der Bürgerlichen Grundrechte in gewisser Weise tätig zu werden. Weiter der Staatsanwalt sinngemäß In Internet-Blogs nach möglichen Belegen für strafrechtlich relevanten Gebrauch zu suchen würde nicht zu deren Aufgaben gehören. = Einfach nur unglaublich : Beinah jedes Schulkind versteht das,dass nur der gesendete Limk zu öffnen ist, nachdem in der Mail-Einleitung schon deutlich angegeben steht,worum es geht !!! = Weiter räumt der Staatsanwalt also ein,dass einige Mails mit zugesendeten Links beim Amtsgericht Northeim eingegangen sind. = Und,belegt doch damit praktisch das vorsätzliche Unterschlagen von Dokumenten - also,das vorsätzliche Strafvereitelung im Amt begangen wurde - und damit das Verfahren auch offenbar absichtlich verschleppt wurde. = Damit ist der anhängige Gerichtsbeschluss doch zur Wertlosigkeit degradiert !!!
Datum:Mon, 15. Aug 2011 09:47:58

Von:
"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An:STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Beschwerde : 18 Js 13010/11 = Staatsanwalt Zapf beteiligt sich auch an Verbrechen...
Datum:Mon, 15. Aug 2011 09:41:52
Recht muss doch eindeutig vor Formalem kommen

Erstaunlicher Weise scheint es sich in der Justiz der Bundesrepublick Deutschland immer mehr dahin zu entwickeln,dass das eigendlich doch eindeutig vorangige Recht - schließlich hat es doch eigentlich um nichts anderes als um das R E C H T zu gehen - dem doch eindeutig zu unter-liegendem Formalem untergeordnet um nicht zu sagen geopfert wird.

Wahrscheinlich haben die meisten an Politik und Justiz interessierten Menschen schon lange den Eindruck,dass besonders Politiker mit juristischer Ausbildung oftmals nicht wirklich einen guten Eindruck im Umgang mit Wahrheit und Unwahrheit bzw. Recht und Unrecht hinterlassen.

Freilich ist das sozusagen Aufspüren der Wahrheit eine mitunter ziemlich komplizierte Kiste !
Wahrscheinlich wurden auch deshalb über Jahrzehnte verschiedene Instrumentarien innerhalb der Justuz eingerichtet.

= Letztens hat doch der Göttinger Staatsanwalt Dr. Zapf z.B. die Ablehnung eines Antrags auf Befangenheit meinerseits gegenüber einer Richterin auch mit der ungenügenden Form begründet.

= Dabei hatte ich über eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darauf hingewiesen,dass ich wegen eines akuten Erschöpfungssyndroms gegenwärtig nicht in der Lage bin,auch aufgrund eines defekten Druckers,die erwartete Form beizubringen.

= Schließlich muss es um das R E C H T gehen - um Wahrheit oder Unwahrheit - wozu selbstverständlich nicht nur ein ordentliches Gericht erforderlich ist.

= Ich will damit sagen,dass in diesem Fall mein Befinden - also damit das Recht - ganz eindeutig vor der eindeutig unterzuordnenden formalen Voraussetzung - hätte sozusagen eingestuft werden müssen !!!

= UND,das ist insgesamt der Haupt-Makel - wahrscheinlich nicht nur an der
deutschen Justiz !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Ich werfe auch diesem Staatsanwalt vor,mit dem Formalen das eindeutig
wichtigere Inhaltliche absichtlich zu Gunsten der Richterin dr.Eisenhardt
umkurvt zu haben.




































Von:
"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An:STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Fwd: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
Datum:Wed, 27. Jul 2011 15:46:2
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:44:18 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:35:05 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

E U R O P Ä I S C H E R  G E R I C H T S H O F für MENSCHENRECHTE
schützt in jüngstem Urteil berechtigte öffentlich gemachte Betrugsvorwürfe !
ZDFtext heute Nachrichten - von Donnerstag,den 21.07.2011

Urteil : Anzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Kritik an ihrem Arbeitgeber ist
nicht rechtens.Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung
verstoßen,urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zugleich wiesen die
Straßburger Richter die Bundesregierung an,der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin 10.000
Euro Schadenersatz zu zahlen.

Die Frau hatte ihren Arbeitgeber auf die schlechte Versorgung der Patienten wegen
Personalmangels hingewiesen.Schließlich erstattete sie Strafanzeige wegen Betrugs,ihr
wurde gekündigt.
= Also kann rechtlich gegen meine öffentlich gemachten Betrugvorwürfe nichts unter-
nommen werden - selbstverständlich aber die strafrechtliche Verfolgung dieser Wiederholungsstraftäter !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
= Sowohl dem schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen als auch dem Schreiben der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist deutlich zu entnehmen,dass diese kaum ernsthaft ermitteln wollten.

Amtsgericht Northeim                         
Bahnhofstraße 31                          Polizeiinspektion Northeim    
37154 Northeim                                    Teichstraße 4
DR I 331/11 = Pfändung                          37154 Northeim
3 C 784/10 = Verfahren                         
3 C 414/11 (I) = Unglaubl.Antrag                                        
18 Js 13010/11 = AZ:   Staatsanwaltschaft Göttingen
100 Js 4882/11 = AZ : Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Betrifft : Nochmaliger W I D E R S P R U C H gegen skandalöse Art u.Weise der Kontenpfändung

Betrifft : Weder Vodafone noch deren Anwalt noch das Amtsgericht Northeim haben
deren rechtswidrige Pfändung(seit 20. Mai 2011)gegen mich,also gegen Thomas Karnasch,zurückgezogen.

Betrifft : Auch die Kreissparkasse Northeim zeigt sich hierbei nicht nur ebenso zu
inkompetent,sondern belastet mein Konto zudem auch noch mit zusätzlich 7,50,- Euro/
Rückbuchung ! Und erlaubt sich auch noch die Unglaublichkeit,mir nach detaillierter
Intervention in einem Schreiben mitzuteilen,dass ausdrücklich garkeine Belastungen
meines Kontos erlaubt seien.
Dabei haben Bank und ich einen Dispo-Kredit bis zu einer Girokonto-Überziehung
von -1600,- Euro vertraglich vereinbart !!!
= Bei weniger als 800,- Euro im Dispo-Kredit-Soll befand sich mein Konto bei
Einsetzung der Pfändung = was auch nicht nur ganz klar rechtswidrig ist bzw. die Art
und Weise der Pfändung rechtswidrig macht !!!
= Sondern doch aufzeigt,dass solche verantwortungslosen Praktiken bei oben
Aufgeführten gängige Praxis sein müssen.
= Dabei muss doch jeder gebildete Mensch wissen,dass derlei Ungerchtigkeiten
Menschen in kriminelles Handeln führen kann,auch um das verletzte Selbstwertgefühl
wieder zu reparieren suchen !

In Moringen sind 2 Kundenberater weggelaufen,nachdem ich diese freundlich um
Einrichtung eines Pfändungskontos gebeten hatte !!!
= Kundenberater aus Nörten-Hardenberg hat es vorgezogen,garnicht auf meine Bitte zu reagieren !!!

Also erstatte ich hiermit Strafanzeige bzw. Anzeige gegen die oben aufgeführten
Institutionen bzw. die dafür Verantwortlichen !

= Weiter hat das Amtsgericht Northeim schon wieder mit dem Vodafone-Anwalt
gemeinsame Sache gemacht :
Dessen dort am 22.06.2011 eingereichter Antrag auf einstweilige Verfügung wurde
von Amtsrichter Thiele nicht nur zu 100% ohne ernsthafte Begutachtung übernommen,
sondern schon wenig später um 11:42 Uhr eben am 23.06.2011 per Fax an den
Vodafone-Anwalt übermittelt !!!
=Auch ein ungeheuerlicher Skandal =Und nicht wie dieser behauptet :29.6.11

= Beweis : Google-Mail dazu mit Beschluss Anhang,auf diesem deutlich sichtbar als
Absende-Kennung die Faxnummer des Amtsgericht Northeim mit Datum versehen ist !!!

Auch hierbei hat das Amtsgericht Northeim bereitwillig die Formulierung des Vodafone-
Anwalts übernommen.
Dabei muss doch in jedem Fall die gewisse finanzielle Grundversorgung,der von
Konten-Pfändung betroffenen Bürger nicht nur gewährleistet sein - sondern doch
ausdrücklich gewahrt bleiben ! Was aber auch in diesem Fall eben keinesfalls der Fall ist,
sondern Miete/Strom/Wasser und Telefonkosten kompromisslos durch die Bank zurückgebucht wurden !!!

= 2 Bank-Mitarbeiter sind in Moringen nach freundlichem Gespräch meinerseits wegge-
laufen,nachdem ich um Einrichtung eines Pfändungs-schutzkontos gebeten hatte - und ein
weiterer aus Nörten hat sich nach wiederholtem Schreiben erst garnicht gemeldet !
= Vorausgehend hatte sich auch das Amtsgericht Northeim versteckt und nach
Widerspruch bzw. Antrag auf doch berechtigte Aufschiebung bzw. Aussetzung dieser
Pfändung nach Einrichtung eines sogenannten Pfändungs-schutzkontos verlangt und auch
noch eine Frist von einer Woche gesetzt = Unglaublich !!!

= Dabei ist das Amtsgericht Northeim ganz eindeutig verpflichtet,diese Pfändung
mindestens auszusetzen bzw. aufzuschieben und das nicht nur wegen der unverschuldeten Mittellosigkeit,sondern noch viel mehr,weil erwiesenermaßen im vorausgegangenen
Verfahren am Amtsgericht,sowohl von Seiten des Gerichts als auch von Seiten des
Vodafone-Anwalts mehr als nebulöse Praktiken Anwendung erfuhren !!
= Vodafone dem vorausgehend erst recht !!

= Nicht nur die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland bietet Bürgern in der Form
vor solchen oder ähnlichen kriminellen Praktiken Schutz,dass auch Gerichte in Fällen von
möglichen Betrugs-Erfolgen vor Gericht spätestens im Nachhinein Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft<darauf aufmerksam machen - bzw. einschalten müssen !!

= Das Amtsgericht Northeim sollte jetzt aber nicht vergessen,endlich diesbezüglich auch
im Fall der beschämenden Zdrzalek-Verfügung tätig zu werden !!!

Die Tatsache,dass die formellen Widersprüche maschinell gelesen werden,bestätigt den
von hier aus vor ein paar Wochen kundgetanen Verdacht,dass die Justiz sich darauf
eingestellt hat,mögliche berechtigte Widersprüche auf diese Weise zu unterdrücken,um so
auch den Weg für kostspielige Verfahren frei zu machen.
= Weil auch Gerichte sich immer offenkundiger darauf eingestellt haben,über solche
Praktiken(beschämend) ihre Haushalte mit zu finanzieren und sowas anscheinend von
vorneherein in zukünftige Haushalte mit einplanen.
Die TATSACHE,dass Gerichte nicht selten viel lieber von Geschäftsnummer sprechen
anstatt von Aktenzeichen,muss doch hierzu nicht weiter kommentiert werden.

Dabei ist besonders dem Amtsgericht Northeim schon vorher bekannt gewesen,dass ich
nicht nur aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms (seit dem 21.09.2010 offiziell)
arbeitsunfähig bin.Sondern auch noch durch die beschämende und rechtswidrige
Krankengeldverweigerung durch die Krankenkasse BKK Gesundheit mittellos bin,und
mir schon zum 2. Mal dieses Jahr 1000,- Euro aus meiner Lebensversicherung auszahlen
lassen muss - weil ich nicht mal Geld für Lebensmittel von dieser Bank erhalte.
= Insgesamt ein ungeheuerlicher Skandal !!!

Was weiter darauf schließen lässt,dass solche oder ähnliche Praktiken beinah gängige
Praxis sind - und das sicherlich nicht nur am Amtsgericht Northeim.
Dazu kommt noch,dass das Amtsgericht Northeim im vorausgegangenen Verfahren
vorsätzlich von mir am 21.12.2010 ans Gericht übermittelte Strafanazeige unterschlagen hat.

Und weiter tagszuvor überarbeiteten Antrag auf Befangenheit mindestens grob fahrlässig
verworfen hat !
= Und der Vodafone-Anwalt hat in seiner am 23.06.2011 eingebrachten Eidesstattlichen
Versicherung einfach mal sowohl die Strafanzeige vom 21.12.2010 - als auch den Antrag
auf Befangenheit gegen das Amtsgericht Northeim vom 20.12.2010 unerwähnt gelassen -
also einfach mal so verschwiegen bzw. unterschlagen.
= Dann besitzt dieser zudem die unglaubliche Dreistigkeit,eben erwähnte Strafanzeige
auch noch in kopierter Form des im Internet veröffentlichten Blog-Posts seinem erwähnten
Antrag auf Einstweilige Verfügung beizufügen.
 = Die eigentlich auf jedem aufgerufenen Blog-Post abzulesenden Seitenaufrufsangaben
sind auch auf dieser Kopie nicht zu finden - dabei wurde das von mir im März 2011 so
eingerichtet,was weiter bedeuten würde,dass das Anwaltbüro Zdrzalek sogar schon vor
März 2011 von diesen Internet-Veröffentlichungen Kenntnis haben muss.

= Weil dieser offensichtlich davon ausging,dass es eben auch unter den Richtern und
Staatsanwälten - etliche schwarze Schafe geben muss und wohl auch gibt - die sich
nur zu bereitwillig an dessem Kapital-Verbrechen zur weiterhin verfolgten Vertuschung
eigener Straftaten - um nicht zu sagen Verbrechen - beteiligen würden.
= Natürlich ist dazu die Politik als Hauptmitverantwortliche zu nennen !!!

= Weiter wurde eine Blogpostkopie mit einem Urheber-Siegel eingereicht, welcher aber
garnicht unter www.verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/ translater; eingestellt war,
sondern in einem anderen Blog :
Was bedeutet,der Vodafone Anwalt hat diese Montage absichtlich mit eingereicht um zu
signalisieren,dass da möglicherweise eine erhebliche Summe an Schadenersatz rauszuholen ist:
"bis 250.000,- Euro" = Seht her Leute,da gibt es Kohle,da springt für jeden etwas raus...

Dabei sind einige weitere dortige mich betreffende Verfahren nicht nur ähnlich halbherzig zu
meinen Ungunsten geführt worden !
= Und dennoch erlaubte sich die Richterin und Direktorin am Amtsgericht Northeim,Sell,
diesen Antrag mit den Worten :"das kennen wir ja schon",abzutun.

Was schon allein kaum als was anderes als Voreingenommenheit aufgefasst werden kann !
= Schließlich wurde nur 3 Monate vorher ein Verfahren gegen mich vor dem Landgericht
Göttingen geführt,dass eben laut Gerichtsdokumenten von genau jener Dr.Eisenhardt bis
zur Verhandlung geführt wurde !
= Für eine aufrechte Direktorin sollte es doch in diesem Zusammenhang nicht nur möglich
sein,besonders auf diese dokumentierten Sachverhalte aufklärend einzugehen !

= Da aber Richterin und Direktorin Sell das nicht gemacht hat,und zudem auch schon am
Landgericht Göttingen vorsätzlich eine Strafanzeige zu jenem Verfahren missachtet wurde,
muss doch davon ausgegangen werden,dass da zudem was nicht stimmen kann.
Moringen,den 19.07.2011 ,mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Diskussion über den Internet-Pranger von
schmuddeligen Restaurants.
= Wer auch noch als Jurist unter dem Deckmantel des Grundgesetzes betrügt,gehört doch
dann so oder so an den Internet-Pranger !!

= Sell,Eisenhardt und Thiele können jetzt kaum noch als Richter tätig sein.
--


 Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch