Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Samstag, 13. August 2011

Recht muss doch eindeutig vor Formalem kommen

Erstaunlicher Weise scheint es sich in der Justiz der Bundesrepublick Deutschland
immer mehr dahin zu entwickeln,dass das eigendlich doch eindeutig vorangige Recht -
schließlich hat es doch eigentlich um nichts anderes als um das R E C H T zu gehen -
dem doch eindeutig zu unterliegendem Formalem untergeordnet um nicht zu sagen
geopfert wird.

Wahrscheinlich haben die meisten an Politik und Justiz interessierten Menschen
schon lange den Eindruck,dass besonders Politiker mit juristischer Ausbildung oftmals
nicht wirklich einen guten Eindruck im Umgang mit Wahrheit und Unwahrheit bzw.
Recht und Unrecht hinterlassen.

Freilich ist das sozusagen Aufspüren der Wahrheit eine mitunter ziemlich komplizierte
Kiste !
Wahrscheinlich wurden auch deshalb über Jahrzehnte verschiedene Instrumentarien
innerhalb der Justuz eingerichtet.

= Letztens hat doch der Göttinger Staatsanwalt Dr. Zapf z.B. die Ablehnung eines
Antrags auf Befangenheit meinerseits gegenüber einer Richterin auch mit der
ungenügenden Form begründet.

= Dabei hatte ich über eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darauf
hingewiesen,dass ich wegen eines akuten Erschöpfungssyndroms gegenwärtig
nicht in der Lage bin,auch aufgrund eines defekten Druckers,die erwartete Form
beizubringen.

= Schließlich muss es um das R E C H T gehen - um Wahrheit oder Unwahrheit -
wozu selbstverständlich nicht nur ein ordentliches Gericht erforderlich ist.

= Ich will damit sagen,dass in diesem Fall mein Befinden - also damit das Recht -
ganz eindeutig vor der eindeutig unterzuordnenden formalen Voraussetzung -
hätte sozusagen eingestuft werden müssen !!!

= UND,das ist insgesamt der Haupt-Makel - wahrscheinlich nicht nur an der
deutschen Justiz !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Ich werfe auch diesem Staatsanwalt vor,mit dem Formalem das eindeutig
wichtigere Inhaltliche absichtlich zu Gunsten der Richterin dr.Eisenhardt
umkurft zu haben