THomas Karnasch,Zum Scheerenberg 2,37186 Moringen
Kriminalpolizei Northeim
Betrifft : vorsorgliche Anzeige gegen das Amtsgericht Northeim - Richterin Eisenhardt
und Direktorin Ingrid Sell
1.
Gegen die diesen Beschluss behandelnde Richterin U.Eisenhardt wird im Zusammenhang
mit dem vorangegangenen Vodafone Verfahrens(3 C 784/10) ermittelt (18 Js 13010/11) !
2.
Was doch bedeuten muss,dass Richterin Eisenhardt nicht hätte meinenWiderspruch
behandeln dürfen !!!
= Das macht sie nicht gerade unverdächtiger !
3.
Warum hat der in diesem Fall den vorangegangenen Antrag auf Einstweilige Verfügung
(3 C 414/11)behandelnde Richter Thiele nicht auch meinen diesbezüglichen Widerspruch
behandelt ???
= Weil also meine in dem Widerspruch dargelegten Vorwürfe in Bezug auf das beinah
100% Übernehmen der skandalösen und falschen Niederschrift des Anwaltsbüro Zdrzalek
durch eben Richter Thiele im Prinzip zutreffend sind.
4.
Hätte das Gericht meine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen dieses Anwaltsbüro
aufgreifen müssen !!!
= UND,mindestens eigene Überprüfungen anstellen müssen - was insgesamt doch
selbstverständlich in der Abhandlung dieses Beschlusses hätte niedergeschrieben werden
müssen !!!
5.
Aber eigentlich auch eigens strafrechtliche Ermittlungen in Auftrag geben müssen.
= Weshalb insgesamt das vermeintlich anstehende Verfahren am Landgericht Göttingen
zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags auf Einstweilige Verfügung hätte so
oder so mindestens aufgeschoben werden müssen !!!
6.
Da das aber zudem nicht der Fall ist und meine detaillierten Widerspruchs-Darlegungen
in besagtem vermeintlichen Beschluss keinerlei Erwähnung finden - muss dieser
Beschluss doch in gewissem Sinne als vorsichtshalber unkommentierte gewisse stille
Zustimmung angesehen werden !
= Was weiter zusätzlich diesen Beschluss rechtsunwirksam machen würde - und
mindestens zur weiteren Klärung dieses gesamten Verfahrens eben dieses zur Klärung
in Bezug auf weitere Beschlussfassung auszusetzen ist !!!
7.
Weiter untermauert die Tatsache,dass besonders das Amtsgericht Northeim noch immer
nicht die rechtswidrige durch das Anwaltsbüro Zdrzalek erwirkte Kontenpfändung
(DR II 640/11) - mindestens ausgesetzt hat,das dort Einige befangen sein müssen.
= Schließlich wird gegen Vodafone und deren nebulöses Anwaltsbüro seit 10 Wochen
auch - an 3 Staatsanwaltschaften strafrechtlich ermittelt !!!
= Die weiterführende Behandlung des Vodafone-Falles durch das Amtsgericht Northeim
stellt doch ganz sicher eine gewisse Beeinflussung der strafrechtlichen Ermittlungen dar.
= Stellt sich zudem hernach ein strafrechtlich relevanter Ermittlungsabschluss heraus -
dann wären doch alle Beschlüsse im Fall Vodafone sozusagen hinfällig !!!
= Was weiter zudem unnötiges Verbrennen von Steuergeldern darstellen würde -
von den abgestorbenen Nervenzellen einmal abgesehen
= Deshalb besteht doch für das Gericht gewissermaßen die Pflicht,das weitere Behandeln
des Vodafone- bzw. des Zdrzalek-Falles bis zum Ende der strafrechtlichen Ermittlungen
gegen Erwähnte auszusetzen.
= Weiter hatte ich mehrmals nachhaltig und nachweislich beim Amtsgericht Northeim
vorgebracht,nach wie vor und weiter für unabsehbare Zeit unter einem akuten
Erschöpfungssyndrom zu leiden - welches sich auch immer noch über epileptisch-
ähnliche Erschöpfungen ausprägt.
= Was weiter eine erhebliche Verletzung der auch für mich geltenden Bürgerlichen
Grundrechte bedeutet - wenn das Gericht - wie von dort in Beschluss formuliert -
weiter am ohnehin rechtswidrigen Anwaltszwang festhalten will !!!
= Ich hatte also deutlich gemacht,dass es mir weder möglich ist,einen Anwalt zu
konsultieren,noch selbst vernehmungsfähig oder verhandlungsfähig bei Gericht
oder anderswo zu erscheinen !!!
= Das Gericht tut gut daran,besonders auch diese Wahrheit nicht weiter auch absichtlich
zu umgehen bzw. übergehen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Kriminalpolizei Northeim
Betrifft : vorsorgliche Anzeige gegen das Amtsgericht Northeim - Richterin Eisenhardt
und Direktorin Ingrid Sell
1.
Gegen die diesen Beschluss behandelnde Richterin U.Eisenhardt wird im Zusammenhang
mit dem vorangegangenen Vodafone Verfahrens(3 C 784/10) ermittelt (18 Js 13010/11) !
2.
Was doch bedeuten muss,dass Richterin Eisenhardt nicht hätte meinenWiderspruch
behandeln dürfen !!!
= Das macht sie nicht gerade unverdächtiger !
3.
Warum hat der in diesem Fall den vorangegangenen Antrag auf Einstweilige Verfügung
(3 C 414/11)behandelnde Richter Thiele nicht auch meinen diesbezüglichen Widerspruch
behandelt ???
= Weil also meine in dem Widerspruch dargelegten Vorwürfe in Bezug auf das beinah
100% Übernehmen der skandalösen und falschen Niederschrift des Anwaltsbüro Zdrzalek
durch eben Richter Thiele im Prinzip zutreffend sind.
4.
Hätte das Gericht meine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen dieses Anwaltsbüro
aufgreifen müssen !!!
= UND,mindestens eigene Überprüfungen anstellen müssen - was insgesamt doch
selbstverständlich in der Abhandlung dieses Beschlusses hätte niedergeschrieben werden
müssen !!!
5.
Aber eigentlich auch eigens strafrechtliche Ermittlungen in Auftrag geben müssen.
= Weshalb insgesamt das vermeintlich anstehende Verfahren am Landgericht Göttingen
zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags auf Einstweilige Verfügung hätte so
oder so mindestens aufgeschoben werden müssen !!!
6.
Da das aber zudem nicht der Fall ist und meine detaillierten Widerspruchs-Darlegungen
in besagtem vermeintlichen Beschluss keinerlei Erwähnung finden - muss dieser
Beschluss doch in gewissem Sinne als vorsichtshalber unkommentierte gewisse stille
Zustimmung angesehen werden !
= Was weiter zusätzlich diesen Beschluss rechtsunwirksam machen würde - und
mindestens zur weiteren Klärung dieses gesamten Verfahrens eben dieses zur Klärung
in Bezug auf weitere Beschlussfassung auszusetzen ist !!!
7.
Weiter untermauert die Tatsache,dass besonders das Amtsgericht Northeim noch immer
nicht die rechtswidrige durch das Anwaltsbüro Zdrzalek erwirkte Kontenpfändung
(DR II 640/11) - mindestens ausgesetzt hat,das dort Einige befangen sein müssen.
= Schließlich wird gegen Vodafone und deren nebulöses Anwaltsbüro seit 10 Wochen
auch - an 3 Staatsanwaltschaften strafrechtlich ermittelt !!!
= Die weiterführende Behandlung des Vodafone-Falles durch das Amtsgericht Northeim
stellt doch ganz sicher eine gewisse Beeinflussung der strafrechtlichen Ermittlungen dar.
= Stellt sich zudem hernach ein strafrechtlich relevanter Ermittlungsabschluss heraus -
dann wären doch alle Beschlüsse im Fall Vodafone sozusagen hinfällig !!!
= Was weiter zudem unnötiges Verbrennen von Steuergeldern darstellen würde -
von den abgestorbenen Nervenzellen einmal abgesehen
= Deshalb besteht doch für das Gericht gewissermaßen die Pflicht,das weitere Behandeln
des Vodafone- bzw. des Zdrzalek-Falles bis zum Ende der strafrechtlichen Ermittlungen
gegen Erwähnte auszusetzen.
= Weiter hatte ich mehrmals nachhaltig und nachweislich beim Amtsgericht Northeim
vorgebracht,nach wie vor und weiter für unabsehbare Zeit unter einem akuten
Erschöpfungssyndrom zu leiden - welches sich auch immer noch über epileptisch-
ähnliche Erschöpfungen ausprägt.
= Was weiter eine erhebliche Verletzung der auch für mich geltenden Bürgerlichen
Grundrechte bedeutet - wenn das Gericht - wie von dort in Beschluss formuliert -
weiter am ohnehin rechtswidrigen Anwaltszwang festhalten will !!!
= Ich hatte also deutlich gemacht,dass es mir weder möglich ist,einen Anwalt zu
konsultieren,noch selbst vernehmungsfähig oder verhandlungsfähig bei Gericht
oder anderswo zu erscheinen !!!
= Das Gericht tut gut daran,besonders auch diese Wahrheit nicht weiter auch absichtlich
zu umgehen bzw. übergehen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch