Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Dienstag, 2. August 2011

Auch Landgericht Göttingen macht mit Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache

Das Amtsgericht Northeim  hätte nicht nur wegen Verstreichung der Frist den Beschluss
in Bezug auf den Antrag auf Einstweilige Verfügung aufheben können und auch müssen !!!
= Schließlich wurden in meinem Widerspruch vom 06.07.2011erhebliche Betrugsvorwürfe
in Bezug auf den Antrag auf Einstweilige Verfügung zu Tage gefördert !!!

Auch das Landgericht Göttingen ist offensichtlich befangen,das Vodafone-Anwaltsbüro
schreibt sogar unten von der verstrichenen Frist.
= Schließlich liegt auch dort mein Widerspruch vor,sonst hätten diese nicht auf den nicht
nur in diesem Fall rechtswidrigen Anwaltszwang verwiesen.
= Justiz untersagt damit nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung !!!
= Das haben kaum bestreibar korrumpierte Juristen-Politiker Seilschaften ausgeklüngelt.

Bemerkenswert sind auch die unten angeführten verschiedenen Anträge auf Ladung :
Haben die Gerichte sogar beratend zur Seite gestanden ???

= Das würde mich wundern,wenn dieses Anwaltsbüro auch am Landgericht Göttingen
zugelassen wäre !

Besonders das Amtsgericht Northeim hätte aufgrund der berechtigten Betrugs-
Meineid-Vorwürfe Strafermittlungen in Auftrag geben müssen !!!

= Die Veröffentlichung meines Widerspruchs erfolgte erst nach dem rechtswidrigen
Antrag auf Ladung durch diese mebulöse Anwaltskanzlei !!!

= Was weiter insgesamt zudem belegt,dass es keine Zuwiderhandlung meinerseits
gegeben hat - also ist auch die ohnehin rechtawidrige Löschung - der Diebstahl mit
Vernichtung geistigen Eigentums strafrechtlich und schadenersatzpflichtig zu verfolgen.








































 Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch