Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Montag, 30. Januar 2012

Neue Vorwürfe gegen Bundespräsidenten

Neue Vorwürfe gegen Bundespräsidenten
Wulff verschwieg Beziehung zu Geerkens

Bundespräsident Christian Wulff hatte weitergehende geschäftliche Beziehungen zu Egon Geerkens als bislang eingeräumt. Nach Recherchen von tagesschau.de war der Osnabrücker Geschäftsmann Mandant und Vermieter einer Rechtsanwaltskanzlei, für die der frühere niedersächsische Ministerpräsident über Jahre tätig war. Staatsrechtler werfen Wulff nach diesen neuen Informationen Verfassungsbruch vor. Der Bundespräsident bestreitet die Vorwürfe - dabei tauchen neue Unstimmigkeiten auf.

Von Peter Onneken, HR, für tagesschau.de

Zwischen Egon Geerkens und Ministerpräsident Christian Wulff habe es in den "letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben", erklärte die niedersächsische Landesregierung am 28. Februar 2010 in einer Fragestunde des Landtags.

Nach Informationen von tagesschau.de hat Wulff allerdings neben einem Kredit von Geerkens Ehefrau Edith weitere Verflechtungen mit Egon Geerkens verschwiegen. Denn der "väterliche Freund" war über Jahre Mandant der Osnabrücker Anwaltskanzlei Funk, Tenfelde und Partner. In dieser Kanzlei war Wulff über mehr als 15 Jahre tätig. Dies belegen zahlreiche Anwaltsschreiben, auf denen Wulff im Briefkopf geführt wurde: Noch im Oktober 2004 vertrat die Kanzlei Geerkens. Hinzu kommt: Der Unternehmer war bis 2007 sogar Vermieter der Kanzleiräume.
Wulff Großansicht des Bildes Zwar bereits Ministerpräsident, aber noch Außensozius: Christian Wulff wird auf dem Briefkopf der Kanzlei geführt. Diese vertrat noch 2004 den Unternehmer Geerkens.
Staatsrechtler: Verstoß gegen Landesverfassung

Für den hannoverschen Staatsrechtler Jörg-Detlef Kühne steht fest: Der Bundespräsident hat das Auskunftsrecht des Landtages missachtet: "Christian Wulff hätte diese Beziehungen offenlegen müssen. Mit seinem Verschweigen hat er ein weiteres Mal gegen die Landesverfassung verstoßen." Denn Artikel 24 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung schreibt der Landesregierung vor, Anfragen "vollständig zu beantworten". Auf bloßes Nichtwissen kann sich Wulff nach Ansicht des Göttinger Staatsrechtlers Werner Heun nicht berufen, da Parlamentsanfragen nach bestem Wissen zu beantworten sind. "Das beinhaltet auch eine gewisse Nachforschungspflicht. Die Staatskanzlei wäre gut beraten gewesen, sich über die Beziehungen zwischen der Kanzlei und Egon Geerkens zu informieren."

Bundespräsident Wulff sieht laut Stellungnahme seines Rechtsanwalts Gernot Lehr, obwohl er als Anwalt der Kanzlei Funk, Tenfelde und Partner geführt wurde, keinen Verstoß: Gegenüber tagesschau.de erklärte Lehr, Wulff habe seine anwaltlichen Tätigkeiten 1994 abgeschlossen und danach keinerlei Einkünfte mehr aus der Anwaltstätigkeit erzielt.

Scan Anzeige Gratulation Funk Tenfelde Bundespräsident Wulff Großansicht des Bildes Die Kanzlei gratulierte "dem Kollegen" Wulff zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten. Dennoch stand Wulff mehr als 15 weitere Jahre auf dem Briefbogen der Kanzlei, wurde in mehreren Werbeanzeigen der Kanzlei als prominentes Kanzleimitglied aufgeführt. So gratulierte die Sozietät noch am 1. Juli 2010 in einer Anzeige in der Neuen Osnabrücker Zeitung "unserem Kollegen zur Wahl zum Bundespräsidenten". Auch in dieser Anzeige trat Wulff als Anwalt der Kanzlei in Erscheinung, wenn auch mit Verweis auf die ruhende Tätigkeit.

Wulff selbst hatte gegenüber dem Niedersächsischen Landtag außerdem stets andere Angaben gemacht. In den Handbüchern des Landtages hatte er noch 1999 erklärt, als "Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde und Partner" tätig zu sein. Erst mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im März 2003 habe er einen ständigen Vertreter bestellt.
"Absolut lebensfern"

Für diese Recherche befragte Anwälte reagieren zudem erstaunt, dass Wulff seinen Namen über mehr als 15 Jahre gratis einer Sozietät zur Verfügung gestellt haben will, ohne dafür honoriert worden zu sein oder Absprachen über eine spätere Kanzlei-Rückkehr getroffen zu haben. Der Geschäftsführer einer Großkanzlei etwa, die selbst ehemalige Regierungsmitglieder beschäftigt, nennt Wulffs Darstellung gegenüber tagesschau.de "absolut lebensfern": "Dass ein Politiker sein Renommee und damit ja auch seine Kontakte aus purer Nächstenliebe zur Verfügung stellt, ist mir nicht bekannt, üblich sind üppige Honorare" erklärte der Anwalt, der namentlich nicht genannt werden will.

Für Verfassungsrechtler Kühne ist es zudem letztlich egal, ob der heutige Bundespräsident mit seiner anwaltlichen Tätigkeit Geld verdient hat oder nicht. Schließlich trat Wulff auf dem Briefkopf und auf dem Kanzleischild wie ein Sozius auf. Das bedeutet, im Haftungsfalle wäre Wulff genauso zur Rechenschaft gezogen worden wie die anderen Kanzleimitglieder.
Dossier
Wulff (Foto: picture alliance / dpa)
Weitere Meldungen Kredit verspielt? Fakten und Hintergründe zur Debatte um Bundespräsident Wulff [mehr]

Die Osnabrücker Anwaltskanzlei selbst bestätigt gegenüber tagesschau.de, dass Wulff bis 1994 als Anwalt angestellt war und danach in ein freies Mitarbeiterverhältnis gewechselt sei. Diesen Vertrag habe er erst im Sommer 2011 aufgelöst. Bis dahin wurde er als Außensozius geführt. Mandanten habe er jedoch nicht mehr vertreten, so die Kanzlei.
Weiterer Grund für Klage vor Staatsgerichtshof

Dass Wulff die geschäftliche Beziehung zu Egon Geerkens verschwiegen hat, könnte ein weiterer Grund für eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof sein. Alles hängt nun an den Abgeordneten des niedersächsischen Landtages. Für eine Klage nach Artikel 40 der Landesverfassung ist dafür aber eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dazu müssten neben der Opposition allerdings auch Abgeordnete der CDU-Fraktion zustimmen. Realistischer scheint da eine Organklage nach Artikel 54, wie sie die SPD-Fraktion in Zusammenhang mit der Finanzierung des "Nord-Süd-Dialogs" anstrebt, denn hierfür ist keine Parlamentsmehrheit nötig.

InternWulff-Anwalt: Egon Geerkens an Kreditverhandlungen beteiligt (21.12.2011)
InternFAQ: Rechtsfragen rund um die Causa Wulff
InternChronik: Wann wurde was bekannt? Wann äußerte sich Wulff?
InternDossier: Bundespräsident Wulff in Bedrängnis
AudioKommentar: Zwischen Räuberpistole und Rufmord [E. Corell, ARD Berlin]

WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML]

Stand: 30.01.2012 16:15 Uhr
meta.tagesschau.de

Kommentar85 Kommentare zur Meldung
Neuester Kommentar von 'palatius' am 30.01.2012 17:50 Uhr:
@Varana
Dies ist ein w i c h t i g e s Thema, denn es geht schließlich um das Ansehen von Deutschland 1 Ist das nicht zu verstehen ?......
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SchlagwortSchlagwörter der Meldung:
WulffNiedersachsenLandesverfassungGeerkensAnwaltskanzlei

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Dienstag, 24. Januar 2012

Weitere vorsätzliche Rechtsbeugung

Entweder haben sich die auf weiter unten folgendem Beschluss-Schreiben
aufgeführten Richter nicht sonderlich mit der Sachlage beschäftigt,oder aber
auch dabei vorsätzlich gegen mich gehandelt,weil sie mir schlichtweg schaden
wollten:
Ich hatte die Strafanzeige,wie auf unten angeführtem Schreiben nicht angeführt,
obwohl logischerweise auf darin erwähntem Faxschreiben meinerseits eben
selbstverständlich angeführt,deshalb zurückgezogen,weil ich eben nicht die
Person,die das Geld entwendet haben muss,genau dabei beobachtet habe!
= Also,ich habe diese begangene Straftat eben nicht auf frischer Tat beobachtet,
weil ich solches dann selbstverständlich der Polizei gegenüber geschildert hätte:
= Mit anderen Worten,die 3 auf unten angefügtem Gerichtsschreiben des
Landgericht Göttingen angeführten Richter,Amthauer   -   Niebur   -   Wetzler ,
haben mich ungerechtfertigter Weise nicht nur zum Verfahren vorgeladen,sondern
mir auch noch augenscheinlich rechtsmissbräuchlich eine Geldstrafe aufgebrummt:
= Ein scheinbar zutreffender Pragraph,versehen mit Beglaubigungs-Unterschrift
und Stempel geben nicht automatisch die 100% Rechtmäßigkeit,in diesem Fall
dieses Beschlusses vom Juni 2005 wieder.






































= Weiter war ich davon ausgegangen,dass nach meinem begründeten Zurück-
ziehen der Strafzeige dieses Verfahren nicht würde stattfinden - können:
Schließlich steht weiter auf dem erwähnten von mir ans Amtsgericht Northeim
übermittelten Faxschreiben,dass ich damit auch verhindern möchte,dass unnötig
Steuergelder verschwendet werden !!!

= Was beim Landgericht Göttingen sicherlich auch so vernommen wurde und
wahrscheinlich eben deshalb dass Verfahren durchgeführt wurde,weil sie davon
ausgehen konnten,dass ich wohl nicht erscheinen würde und mir eben einen
reindonnern wollten:

Zur Erinnerung:
Der mehfach hier in Blog dargelegte Korruptionsfall um eine Göttinger-
Anwaltskanzlei eines damaligen Wulff-Freundes und damaligen MdL. im
Zusammenhang mit mindestens weitreichender gegenseitiger Vorteils-
gewährung mit einer Rechtsschutzversicherung,mit nicht nur extrem
rechtswidrigen auch finanziellen Folgen gegen mich,sondern wahrscheinlich
auch gegen andere Versicherungskunden.

= Dieser Korruptionsfall passierte also vor dem oben dargelegten Gelddieb-
stahl! Was also bedeutet,da in beide Fälle sowohl die Staatsanwaltschaft
Göttuingen,das Amtsgericht Norteim wie auch das Landgericht Göttingen
inwollviert waren,dass das wohl als vorhandenes Motiv bezeichnet werden
kann aufgrund meiner heftigen Gegenwehr im Korruptionsfall,in diesem Fall
mehr oder weniger gezielt gegen mich zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch






































24. Januar 2012
Nach wahren Begebenheiten: weiterer Rechtsmissbrauch/Amtsmissbrauch durch Richter...
Vor dem ominösen Vodafone-Prozess mit rechtsmissbräuchlicher
Ablehnung meines umso berechtigteren Antrags auf Befangenheit:

Da will ich vor ein paar Jahren an der Tankstelle den gerade aufgefüllten
Sprit bezahlen und muss entsetzt feststellen,dass ich beim Geldabhen am
Geldautomaten selbiges vergessen habe zu entnehmen.

Der freundliche Tankwart: wieso denn,da ist doch Videoüberwachung,mach
doch Strafanzeige...

Eigentlich hatte ich das schon als eigene Blindheit abgehakt:
Also erstattete ich Strafanzeige.

Die freundliche Polizei Northeim - sinngemäß:
Es gibt leider nur Bilder und anstatt der üblichen 7 wurden diesmal nur 3 Fotos
angefertigt und die geben nix Konkretes her.

Ich zog daraufhin die Strafanzeige mit der Begründung zurück:
das ich tatsächlich nur Frauen von hinten gesehen habe und auch unnötige Zeit
und Geld mithelfen möchte einzusparen.

Das einmal mehr nebulöse Amtsgericht Northeim zog mit Pauken und
Trompeten ihren vermeintlichen Strafprozess mit der Begründung
durch,dass es sich um eine Straftat handele.
= Und hat diese beschämende Veranstaltung aus Mangel an Beweisen
buchstäblich teuer in den Sand gesetzt.

= Und die vorsätzliche Vodafone-Zdrzalek Betrügerei also war hingegen
mehr eine Art Kavaliersdelikt:
Was weitere Vermutung zulässt,das hierbei ordentlich Korruption geflossen sein muss.
Mit herzlichen Grüßen,besonders an alle von dieser und anderer
korrumpierter Systeme verfolgter Mitmenschen,Thomas Karnasch

"Radikale Minderheiten gab es in allen Parteien"

Linkspartei und Verfassungsschutz
"Radikale Minderheiten gab es in allen Parteien"

Seit Jahren wehrt sich die Linkspartei gegen die Beobachtung durch Verfassungsschützer. Auch der Berliner Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke hält sie für unangebracht. Allerdings müsse sich die Linkspartei stärker von Gewalttätern distanzieren, sagt er im Interview mit tagesschau.de. Probleme gebe es hier vor allem im Westen.

tagesschau.de: Warum wird die Linkspartei überhaupt vom Verfassungsschutz beobachtet?

Jaschke: Die PDS war in ihren Anfängen als Nachfolgepartei der SED kurz nach der Wiedervereinigung noch so stark dominiert von ehemaligen SED-Aktivisten, dass man davon ausgehen konnte, dass die PDS die Fortsetzung des Kalten Krieges betreiben würde. Insofern war die Beobachtung der PDS durch den Verfassungsschutz Anfang der 90er Jahre verständlich.
Generationenwechsel und verschwindende Minderheiten

Der Berliner Politologe Hans-Gerd Jaschke Hans-Gerd Jaschke, Professor für Politikwissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, hält die extremistischen Strömungen innerhalb der Linkspartei für eine Minderheit. tagesschau.de: Das klingt, als hielten Sie diese Überwachung für nicht mehr zeitgemäß.

Jaschke: Sie ist es auch nicht. Der Blick auf die heutige Linkspartei zeigt, dass in ihr zum einen ein Generationswechsel stattgefunden hat. Zum zweiten weisen innerhalb der Linken zwar die "Kommunistische Plattform" und andere kleine Zusammenschlüsse in der Tat linksradikale oder linksextremistische Tendenzen auf - allerdings sind das ganz kleine Minderheiten. Das gab es nach 1945 auch bei der SPD zum Beispiel in Form des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes, oder in den 60er und 70er Jahren bei der Union mit Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen. All das hat nicht zu einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geführt. Das tut die Linkspartei auch nicht. Dagegen spricht ihre Mitwirkung in vielen Landesparlamenten wie in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern und in kommunalen Parlamenten.

tagesschau.de: Ist die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz rechtmäßig?

Jaschke: Nein, sie ist derzeit nicht angebracht. Man muss immer auch das Kriterium im Auge behalten, das für den Verfassungsschutz wichtig ist. Es lautet "Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" - nicht "Antikapitalismus". Die Wirtschaftsordnung wird vom Grundgesetz nicht vorgegeben.
"Einigen West-Linken fehlt es an Verantwortungsbewusstsein"

tagesschau.de: Trotzdem: Muss sich die Partei schärfer von Gewalttätern abgrenzen?

Jaschke: Definitiv. Wenn man auf Berlin blickt und sieht, wie Teile der Linkspartei offensichtliche Sympathien für Aktionen der Autonomen haben oder gemeinsame Demonstrationen veranstalten, ist das ein fragwürdiger Grenzbereich, der politisch nicht hinnehmbar ist. Aber auch das ist noch immer kein Grund für den Einsatz des Verfassungsschutzes. Vor allem in einigen Landesverbänden in West-Deutschland gibt es radikale Strömungen und auch Landtagsabgeordnete, die politisch unklug handeln und unkluge Dinge sagen - aber all das ist kein Grund für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz. Von daher halte ich dieses Instrument für überzogen.

tagesschau.de: Sie haben gerade die Landesverbände angesprochen. Laut Informationen von NDR Info wird der niedersächsische Landesverband durch V-Leute beobachtet.

Jaschke: Das wäre ein völlig überzogenes Instrument. Nach meiner Erkenntnis gibt es keine Belege dafür, dass die Partei insgesamt einen revolutionären Kurs fährt, der in der Mehrheit der Partei auf Akzeptanz stoßen würde.
Audio: V-Leute in der niedersächsischen Linkspartei
AudioStefan Schölermann, NDR 22.07.2010 08:33 | 2'54

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tagesschau.de: Warum gibt es diese Probleme vor allem in den westdeutschen Landesverbänden?

Jaschke: Die Ost-Linke speist sich aus der ehemaligen SED/PDS und ihren vielen Häutungen und ihren Erfahrungen, die sie in den unterschiedlichen Landtagen gemacht hat. Die West-Linke speist sich aus ehemaligen K-Gruppen und radikalen Gewerkschaftern, so dass ganz unterschiedliche Traditionen eine Rolle spielen. Einigen Linken in Westdeutschland mangelt es an Bewusstsein für Politikverantwortung. Deshalb gibt es dort stärkere radikale und extremistische Strömungen.
Extremismus-Vorwurf auch wissenschaftlich kaum haltbar

tagesschau.de: Teilen Sie den Eindruck, dass der Begriff "Linksextremismus" derzeit sehr diffus verwendet wird?

Jaschke: Ja. Wir haben im Moment drei verschiedene Debatten: Der "klassische" Linksextremismus seit Lenin gilt in der Parteienforschung als die Auffassung, dass eine Partei den Willen der Arbeiter verkörpert und deshalb andere Parteien unzulässig sind. Diese Grundannahme Lenins hat Ost-Europa nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg geprägt und gilt heute noch in Kuba oder Nordkorea. Die zweite Strömung, die wir kennen, ist eine dem Anarchismus entlehnte Strategie, für Unruhe sorgen zu wollen, indem man Autos anzündet oder Polizeidienststellen angreift, also Gewalt gegen Sachen anwendet. Die dritte war der Terrorismus der RAF. All dies zusammengenommen könnte man derzeit als "Linksextremismus" verstehen.

tagesschau.de: Werden diese Definitionen durcheinander geworfen in Diskussion um die Linkspartei?

Jaschke: So ist es. Deswegen ist es auch wissenschaftlich schwerlich haltbar, sie dem Linksextremismus zuzuordnen. Anfang der 90er war die PDS sicherlich noch in der Leninistischen Tradition. Veteranen wie Herr Modrow, die keine aktive politische Gestaltungskraft mehr besitzen, sind dieser Strömung noch zuzuordnen.

Das Gespräch führte Nicole Diekmann, tagesschau.de.

WeltatlasWeltatlas: Deutschland [Flash|HTML]

Stand: 21.07.2010 01:03 Uhr

Dienstag, 17. Januar 2012

Hallo Richter Herborg,schieben Sie Ihren angeblichen Beschluss besser schnellstens durch den Schredder !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Oberlandesgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Hallo Richter Herborg,schieben Sie Ihren angeblichen Beschluss
besser Schnellstens durch den Schredder !!!

= Das Landgericht Göttingen hat nämlich das dazugehörige Urteil am
28.12.2011 neu behandelt - aber nur scheinbar - an deren Gerichts-
Betrug haben die törichterweise nix geändert.

Weshalb Ihr angeblicher Beschluss vom 15.12.2011 eben nicht
rechtskräftig sein kann !!!

= Da und dort hat offenbar die Absprache zu diesem Justiz-Betrug
diesmal nicht wirklich funktioniert !!!

= Abgesehen davon hätten Sie Richter Herborg Ihr scheinbares
Verfahren garnicht führen dürfen - wenn Sie,wie es doch von
ordentlichen Richtern eigentlich zu erwarten sein soll,auf Übermittlung
der Originalschriftsätze bestanden !!!

= Ich hatte nämlich gegen das Betrugs-Urteil des Landgericht Göttingen
abermals Widerspruch eingelegt: Auch dort wird beinah das leiden-
schaftliche Vergasen von Bürgerlichen Grundrechten...

= Weiter haben diese es spitzfindig versucht: von wegen ob ich denn
gegen das Urteil oder Ihren Kostendfestsetzungsbeschluss Beschwerde/
Widerspruch eingelegt hätte.
Eigentlich doch glasklar:
Lege ich Beschwerde/Widerspruch gegen ein Urteil ein,so lege ich darüber
hinaus auch gegen den zum vorausgegangenen Verfahren gehörenden Kosten-
festsetzungsbeschluss in gewisser weise Beschwerde ein !!!

= Ganz eindeutig:
Mit Kostenexplosion wollen die einen zermürben: unmenschlich !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S.Die selbstverklärten Menschenrechtler Angela(Silvia) und Guido
sind ausgewandert ???

Montag, 16. Januar 2012

Menschenverachtend: GV am Amtsgericht Northeim:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt"

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim

Betrifft:
Beschwerde/Widerspruch: 3 C 414/11 (I) / DR II 640/11 / DR II 1164/11

= Amtsgericht Northeim ist schon länger nachweislich des Verfahrensbetrugs überführt !!!
= Nachweislich handelt auch hierbei das Amtsgericht Northeim gegen mich!!!

= Die ebenso rechtswidrige und voreingenommene Ablehnung meines Antrags auf Befangenheit vom Dezember 2010 durch Direktorin Sell,mit der unglaublichen Begründung,ich würde "grundsätzlich gegen alle am Verfahren beteiligten Justizangestellten sein",bedarf nach wie vor der eindeutigen Berweiserbringung durch Ihr Amtsgericht Northeim - was nach meinen wiederholten Beschwerden/Widersprüchen bis heute in keinster Weise erfolgt ist !!!

= Das geht nämlich auch garnicht,weil mittlerweile Ihrem Amtsgericht Northeim im Prinzip bewienermaßen genau das Gegenteil vorliegt,nämlich dass Ihr Amtsgericht Northeim nachweislich im Prinzip ständig gegen mich - sogar vorsätzlich - agiert hat !!!

Auf dem Antrag auf Befangenheit vom Dezember 2010 hatte ich klar und deutlich angeführt,dass ich nicht zuletzt aufgrund eines nach wie vor sehr akuten Erschöpfungssyndroms also nach wie vor von weniger als 500,- Euro Krankengeld im Monat auskommen muss !!!

Weiter hatte ich auf selbem Antrag auf Befangenheit u.a. angeführt,dass ich eben aufgrund der praktischen Mittellosigkeit mir also nach wie vor garkeinen Anewalt leisten kann !!!

Ebenso hatte ich auf diesem Antrag auf Befangenheit vom Dezember 2010 angeführt,dass ich gegenwärtig aufgrund des sehr akuten Erschöpfungs-syndroms nicht in der Lage bin,einen Antrag zur Prozesskostenhiilfe mit allen für mich sehr arbeitsintensiven Beschaffungen von erforderlichen Unterlagen einzureichen !!!

= Die menschenverachtenden Schreiben von Ihrer GV:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt", stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar und erfordern nicht nur ein unerzügliches Einstellen solch beinah nazistischer Praktiken !!!

Zum x-ten male macht Ihre GV das nun jetzt,wobei ich ihr sogar unter 4 Augen erklärt hatte,dass solche menschenverachtenden Methodiken ganz eindeutig rechtswidrig sind !!!

Weiteres wird folgen
MfG. T.Karnasch

Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt
Von:
"thomas karnasch"
An: info@cdu.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 600/11)
Datum: Tue, 06. Sep 2011 12:06:51

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 12:04:01 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: poststelle@gsta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 600/11)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 12:01:02 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 600/11)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:59:47 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 600/11)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:54:45 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: gstbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 600/11)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:51:06 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt/NZS 18 Js 13010/11)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:49:06 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: post@ra-zdrzalek.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:47:08 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@ra-zdrzalek.de
Betreff: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:45:50 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@csu-bayern.de
Betreff: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:44:10 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: sander@linke-northeim.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:41:10 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@gruene-northeim.de
Betreff: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:39:45 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@fdp-northeim.de
Betreff: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:37:58 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@spd-northeim.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:36:26 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@cdu-northeim.de
Betreff: Fwd: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:34:32 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@landkreis-goettingen.de
Betreff: Fwd: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:33:17 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: info@landkreis-northeim.de
Betreff: Fwd: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Sep 2011 11:30:08 +0200
Von: "thomas karnasch"
An: agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Betrifft : Amtsgericht Northeim des Verfahrens-Betrugs überführt

http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/09/beweise-hiermit-durften-das-amtsgericht.html

= Ablehnung des Antrags auf Befangenheit ist in Anlage angehängt !
Dieser ist auch unter obigem Link zu finden !
= Das Amtsgericht Northeim hat also tatsächlich wissentlich Eingaben
zum Vodafone-Verfahren von mir unterschlagen !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen


Amtsgericht Northeim Anwaltsbüro Zdrzalek : 2010749
3 C 784/10

Betrifft : DR II 640/11
Ich darf daher unmissverständlich auffordern,unverzüglich die heimtückische Pfändung zu entfernen !!!
= Gleichzeitig steht mir selbstverständlich demnach Schadenersatz und Schmerzensgeld zu !!!

Beweise :
Hiermit dürften das Amtsgericht Northeim + Vodafone-Anwälte endgültig überführt sein

Erschütternd :
"Nach § 138 ZPO hat eine Partei sich zu dem Vortrag des Gegners zu erklären."

Weiter die Staatsanwaltschaft Göttingen :
"Tut sie das nicht,so gilt der Vortrag des Gegners nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden.
Das Gericht muss dann diesen Vortrag seiner Entscheidung zugrunde legen.
Strafrechtlich hat dies zur Folge,dass kein Irrtum beim Gericht vorliegt :
Denn beide Parteien haben auf Grund der Wirkung des § 138 Abs. 3 ZPO den
Sachverhalt übereinstimmend geschildert."

Weiter die Staatsanwaltschaft Göttingen :
" So verhält es sich auch im vorliegenden Fall. Zu der Klage von Vodafone haben Sie sich lediglich per Email gemeldet und dabei auf Ihren Internetblog verwiesen.
Da somit kein wirksames Beitreten vorliegt,liegt auch kein Betrug durch Vodafone vor."


= Vodafone-Anwalt Zdrzalek hat in Antrag auf Eisesstattliche Versicherung vom 23.06.2011 einmal angegeben; ich hätte nicht auf dessen Klageschrift erwidert. :
"Des weiteren wurde der Antragsgegner in diesem Beschluss dazu aufgefordert,binnen 2 Wochen auf die Anspruchsbegründung zu erwidern. Nachdem dies nicht geschah erging am 07.01.2011 ein Endurteil zu Lasten des Antraggegners.
Eine Ausfertigung wurde dem Antragsgegner am 03.03.2011 zugestellt.

In Eisestattlicher Versicherung schreibt Zdrzalek :
"Nach der Anspruchsbegründung vom 17.11.2010 wurde Herr Karnasch mit
Beschluss vom 25.11.2010 vom Gericht aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen.
Da dies -offenbar- nicht erfolgte,erging am 07.01.2011 ein Endurteil zu Gunsten meiner Mandantin."

Einflussnahme von AB-Zdrzalek auf das Gericht mit Schriftsatz zum Antrag auf Einstweilige Verfügung vom 23.06.2011 :
"bitte ich wegen der Dringlichkeit durch den Vorsitzenden allein ohne mündliche Verhandlung folgende Einstweilige Verfügung zu erlassen" :
= Sicherlich auch unter dem Hintergrund,dass das Vodafone-Anwaltsbüro sich
eben bwußt gewesen sein muss,das Amtsgericht Northeim in gewisser Weise
sozusagen in der Hand zu haben - in Bezug auf die von dort ausgegangenen
Unredlichkeiten - um nicht zu sagen Betrügereien.

1.
Habe ich von Anfang an wiederholt deutlich gemacht,aufgrund eines akuten
Erschöpfungssyndroms und defekten Druckers nur über Email reagieren zu
können.
2.
Hatten die weiter oben von Staatsanwaltschaft beschriebenen Email-Schreiben an das Amtsgericht Northeim eine klar explizit auf den Fall bezogene Überschrift.
= Welche das Gericht kaum anders zu vermuten auch so eingeordnet hat - aber dieses offenkundig nicht im Interesse des Gerichts lag. :

Von:
"thomas karnasch"
An: agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: DR I 331/11 Vodafone Anwalt erprsst und zeigt sich geständig !
Datum: Mon, 27. Jun 2011 19:59:57

tHOMAS karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
3 C 784/10

BETRIFFT : pFÄNDUNG IST NICHT MEHR RECHTMÄ?IG UND MUSS AUSGESETZT WERDEN!!!

Amtsgericht muss dafür Sorge tragen,dass PFÄNDUNGS-PROCDERE RECHTMÄ?IG ABLÄUFT = Ist aber nicht der Fall = Mittellosigkeit und Miete und Strom Wasser Telefon zurückgebucht !!!

DA MUSS BITTEJETZT EMDLICH WAS passieren !!!
mFg.Thomas Karnasch

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 27 Jun 2011 10:51:45 -0700 (PDT)
Von: THOMAS kARNASCH
An: thomaskarnasch@gmx.de
Betreff: Verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/ translater : Auch Staatsanwaltschaft D...

THOMAS kARNASCH hat Ihnen einen Link zu einem Blog gesendet:


Blog: Verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/ translater
Post: Auch Staatsanwaltschaft Düsseldorf trickst weiter / 100 Js 4882/11
Link:
http://verfassungsbeschwerde-gegen-marode-ju.blogspot.com/2011/06/auch-staatsanwaltschaft-dusseldorf_24.html

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= Beweis :
Auch diesen Antrag auf Befangenheit habe ich im Internetblog veröffentlicht und wie oben den dazugehörigen Link mit deutlich expliziter Überschrift per Email an das Amtsgericht Northeim übermittelt :
= Beweis :
Das Amtsgericht Northeim hatte also die unmittelbare bezugbringende Bedeutung dieser per Email an das Gericht übermittelten Links sehr schnell durchschaut !

Beweis :
Selbstverstänlich muss auch das Anwaltsbüro Zdrzalek davon Kenntnis haben.
= Und weiter erkläre ich hiermit gemäß einer eidesstattlichen Versicherung,einige der so an das Amtsgericht Northeim übermittelten Links - gleichzeitig auch an das Vodafone-Anwaltsbüro übermittelt zu haben !

= Was weiter bedeutet,das Vodafone Anwaltsbüro müsste von meiner tatsächlich an das Amtsgericht Northeim übermittelten - also jetzt im Internet gelöschten - Klageerwiderung ebenso wie auch das Gericht selbst Kenntnis haben !

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Eingestellt von Politiker-unter-kritischer-Beobachtung

Freitag, 13. Januar 2012

Deutsche Gerichte fordern indirekt Widereinführung von Konzentrationslagern

= Schon wieder willkürlichen Haftbefehl durch Amtsgericht Northeim
Wieder Menschenrechtsverletzung

Und auch die Regierung Angela(Silvia) Merkel ist neben den Bezirks-
regierungen Wulff und McAllister in hohem Maße mit dafür erantwortlich.

Ebenso wie bedauerlicherweise x mediale Chef-Redaktionen.

Hat der SPD Fraktionsvorsitzende Steinmier absichtlich gestern die
Unwahrheit behauptet - über die überfällige Ablösung von Merkels
falschen Präsidenten ???
= Nur mehr als die Hälfte der Parlamentarier des Deutschen Bundestages
müssten sich schriftlich begründet für die doch längst überfällige
Ablösung auch deren falschen Präsidenten aussprechen:
Die Mehrheit der bedauerlicherweise angeblichen Parlamentarier im
Deutschen Bundestag haben es überhaupt mit möglich gemacht,dass der
niedersächsische Ex-Ministerpräsident auch noch auf nachweisbar
unrechtmäßige Weise zum Präsidenten geputscht(verfassungsmissbrauch)wurde.

= Und warum die Linken aufgrund der hinlänglich bekannten Verfehlungen
Wulff's nicht doch für Joachim Gauck gestimmt hatten,bleibt weiterhin ein Rätsel.

Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht ungewöhnlich (Dr. Haferbeck)

REchtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

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Kommentar:

Die Darstellung der FR und des Dr. E. Haferbeck wird vom V§V n.e.V. durch unzählige Verfahren unter Beweis gestellt. Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.


Donnerstag, 29. November 2001 - 14:30 Uhr
Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht ungewöhnlich (Dr. Haferbeck)

Zu «Urkundenfälschung durch Staatsanwälte "nicht widerrechtlich" (FR vom 9. Oktober 2001)»: Der Vorgang beweist einmal mehr, welche erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen werden. Wir betonen, dass solche Vorgänge, nämlich der Schutz von Angehörigen der öffentlichen Rechtspflege und der Notariate, zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.

Schwerpunkt von Justizkriminalität, in denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mittels Straftaten geschützt werden, sind in München, Köln, Frankfurt,Karlsruhe, Wuppertal, Lübeck und Schwerin festzustellen. Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258aStrafgesetzbuch) neben der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) gehen sogar soweit, dass engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen. Das Sich - gegenseitige - Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die Ausnahme. Dies dient allein der Vertuschung.

Wenn die FR-Mitarbeiterin richtigerweise im Kommentar von "Zweierlei Maß" spricht und den Vorwurf der Rechtsbeugung als einen der schlimmsten Vorwürfe gegenüber einem Richter oder Staatsanwalt einordnet, mag dem nicht widersprochen werden. Der Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch (BSR) hat in etlichen Fällen mittlerweile Strafanträge gegen Behörden- und Justizangehörige wegen der Bildung und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 StGB erstattet, da es sich hier um absprachegemäße Tathandlungen von Volljuristen handelt, die sich nicht auf Irrtümer (vermeidbarer und unvermeidbarer Verbotsirrtum gemäß den Paragrafen 16 und 17 StGB) herausreden können.

Ohne die Aktenlage zu kennen, kann ich hier mit Überzeugung unterstellen, dass diese Einstellung gegen zwei Staatsanwälte der hessischen Generalstaatsanwaltschaft, einer weisungsgebundenen reinen Politbehörde im Übrigen (die unzutreffenderweise als Fachaufsichtsbehörde der Staatsanwälte gilt), von allen mitgetragen wird,da solche brisanten Vorgänge abgesprochen werden, vor allem mit der Leitung der Behörde wie auch mit dem
politischen Hinterfeld (mindestens dem weisungsgebenden Justizministerium). Insofern ist die rhetorische Frage des Justiz-Thrillers «Bundesdeutsche (Justiz-)Behörden - eine kriminelle Vereinigung?», (Echo-Verlag Göttingen 1994) längst mit Ja zu beantworten.

Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung hat sich längst auf die ständigen, routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StBG (Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage, München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung geschrieben: "Das praktische Bild bewusster Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen‚elementare Rechtsgrundsätze', sondern eher leichte Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitser-leichterung, teils zur Erreichung ‚gerechter' Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie abträglich." Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.

Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels 3 I Grundgesetz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") vergeblich auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten müssen - zur Politik hat sich längst die Justizverdrossenheit gesellt, dies erlebt der BSR jeden Tag an konkreten Fällen.

Dr. Edmund Haferbeck, 1. Vorsitzender Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V. Schwerin (Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.10.2001).

Korrektur § 336 -> 339 StGB und Fettungen V§V n.e.V. Ref III
Eingestellt von Politiker-unter-kritischer-Beobachtung

Justiz-Sumpf Deutschland
Erwähnten Leserbrief eines pensionierten Richters hat es wohl tatsächlich gegeben
Ein ehemaliger Richter spricht von "konsequenten Manipulationen"
26.05.2008


Hans-Joachim Selenz



Ein Richter im Ruhestand läßt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 "Konsequente Manipulation"). "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'". Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann."
Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er - mit hoher Wahrscheinlichkeit - alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit - siehe Selenz' Kommentar "Kriminelle Staatsanwälte". Ex-Richter Fahsel berichtet weiter: "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind." Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem "sakrosankt", wie Ex-Richter Fahsel es formuliert, "weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen." Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit deren Hilfe Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat mißbrauchen.
Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. Einige Beispiele aus Niedersachsen. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Um die deutsche Justiz auszuschalten, muß man Prominente abhängig machen. Denn deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie sind nicht dem Gesetz verpflichtet, sondern hängen an der Leine von Politikern. Hatte man bei VW Betriebsratschef Volkert auf unsägliche Weise abhängig gemacht, so war es im Fall der kriminellen Vorgänge in der WestLB/Preussag/TUI-Gruppe NRW-Ministerpräsident Rau. Den machte man später - trotz oder wegen der auch in diesem Fall unsäglichen Hintergründe - gleich zum Bundespräsidenten. Denn dessen juristischer Windschatten reicht weit.
Um sich vor Nachstellungen zu schützen, verteilte die Preussag/TUI AG zudem jährlich 20 Millionen DM an Schwarzgeld. Teile davon gingen an Politiker und Beamte "in Umschlägen unter dem Tisch" weg. Das räumte Preussag/TUI-Pressechef Zumpfort im "Bericht aus Berlin" zur besten Sendezeit ein. Offen und entwaffnend ehrlich. In Niedersachsen wurde kürzlich ein weiterer Fall von Organisierter Kriminalität bekannt, der alle bisherigen Vorstellungen sprengt. Die Landesbank NordLB betätigte sich dabei in dreist-krimineller Weise und plünderte die Aktionäre einer Firma aus, die sie zuvor an die Börse gebracht hatte. Die darob im Detail informierten Staatsanwälte schauen seit Jahren zu. Völlig teilnahmslos!
Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: "Ich bin für den Sumpf nicht verantwortlich - ich suhle mich nur darin". Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trockenzulegen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: "In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation." In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein.
Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, daß in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so läßt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trockenlegen.

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Impressum

Anmerkungen zur “Rechtsbeugung: Richter angeklagt”
Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung zum 66. Deutschen Juristentag


Stefan schreibt:Dezember 19th, 2009 at 12:13
Hallo, ich sehe mich als Opfer, werde mich aber nicht mehr zu dem Fall äußern, es ist Ruhe eingekehrt. Der Schmerz der mir und meiner Familie zugeführt wurde ist sehr groß, es dauert sehr lange um mit dem Unrecht fertig zu werden! Anwälte wollen und können sich nicht mit einem Richter anlegen, dafür ist die Abhängigkeit vom wohlwollen der Richter viel zu groß! Man steht plötzlich ganz alleine da. Wie vielen Menschen mag es so ergehen? Das Spiel ist einfach zu durchschauen, hier nur ein Beispiel, bei einem Vergleich entsteht dem Richter nur wenig Arbeit (er hat ja genug davon auf seinem Schreibtisch liegen) spielt der Anwalt mit, läuft alles nach Plan. Verärgert der Anwalt jedoch den Richter indem er z.B. einen Vergleich ablehnt, verliert er den nächsten Prozess, auch wenn absolut klar ist, dass er im Recht war! Die Macht des Richters hat scheinbar keine Grenzen! Beim danach folgenden Prozess, funktioniert die "Marionette des Richters" wieder einwandfrei. Schnell ist die Arbeit für alle Beteiligten erledigt (ich rede hier hauptsächlich von denn kleinen Fällen, mit denen man sich nicht unnötig aufhalten möchte) und das Geld eingefahren. Jede Dienstaufsichtsbeschwerde die ja bei Vorgesetzten Richtern (Kollegen) eingereicht werden muss, wird geblockt und der Richter gedeckt! Der geschädigte Bürger steht alleine da und ist gar nicht in der Lage etwas zu unternehmen. Erstens fehlt im das Fachwissen und zweitens ist da eine nicht unbegründete Angst vor Maßnahmen des Gerichtes. (Verleumdungsklage usw.) Armes Deutschland kann ich da nur sagen. Ich habe mich von der Politik vollkommen distanziert und werde nicht mehr wählen gehen. Wer einmal in dieser Mühle drinnen war, wird es sein ganzes Leben nicht mehr vergessen können, man lebt mit dem Unrecht weiter. Noch schlimmer, Der Richter, der einem das angetan hat richtet weiter und wird von unserem Steuergeld sehr gut entlohnt!MfG. S.

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Mittwoch, 11. Januar 2012

Erschreckend: Staatsanwalt in Gericht erschossen

Amtsgericht Dachau Angeklagter erschießt Staatsanwalt

Unglaubliche Gewalttat am Dachauer Amtsgericht: Ein Staatsanwalt ist während einer Urteilsverkündung erschossen worden. Nach BR-Information zielte der Angeklagte auch auf den Richter, der aber unverletzt blieb. Der Täter wurde überwältigt.
Stand: 11.01.2012
Polizeifahrzeug steht vor dem Amtsgericht in Dachau | Bild: picture-alliance/dpa

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks ereignete sich die Tat während einer Gerichtsverhandlung gegen 16.00 Uhr. Der 54 Jahre alte Angeklagte habe eine Waffe gezogen und wild um sich geschossen, wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte.

Zunächst habe er seine Waffe auf den Richter gerichtet, ihn jedoch nicht getroffen. Daraufhin habe der Täter auf den 31-jährigen Staatsanwalt gezielt, der von drei Schüssen an Schulter, Bauch und Arm getroffen worden sein soll. Der Täter konnte anschließend von Justizbeamten überwältigt werden. Diese waren im Prozess laut Süddeutscher Zeitung als Zeugen geladen. Nach Erkenntnissen der Polizei wurden keine weiteren Personen verletzt.
In Klinik Verletzungen erlegen
Pressekonferenz am Abend

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) macht sich vor Ort ein Bild von der Lage. Mit Bayerns Generalstaatsanwalt Christoph Strötz wird sie ab 19.00 Uhr auf einer Pressekonferenz über Einzelheiten des Tatablaufs unterrichten.

Laut BR bemühte sich ein Notarzt noch um das Leben des Anklagevertreters. Der Jurist sei mit schweren Schussverletzungen ins Krankenhaus gekommen. Dort starb er kurze Zeit später.

Das Opfer stammte nach Polizeiangaben aus München. Der Täter ist ein Transportunternehmer aus dem Landkreis Dachau.
Keine Sicherheitsschleuse

Audios
Streifenwagen vor dem Amtsgericht Dachau | Bild: picture-alliance/dpa Gespräch Oliver Bendixen: Nach dem Tod eines Staatsanwalts in Dachau
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Wie die Waffe in den Gerichtssaal gelangen konnte, ist nicht bekannt. Die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Anschlägen auf Richter und Staatsanwälte waren in den vergangenen Jahren verschärft wurden. "Es gab aber keine Sicherheitsschleuse", sagte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums. Er verwies darauf, dass eine Kamera im Eingangsbereich des Amtsgerichts installiert ist. Auch sitze ein Wachmann an der Pforte: "Der kann aber nicht jeden kontrollieren."

Zwar könne am Dachauer Amtsgericht der Vorsitzende einer Verhandlung spezielle Kontrollen im Vorfeld anordnen. Diese Notwendigkeit sei aber in diesem Fall nicht gesehen worden. Auch der Verteidiger des Angeklagten konnte die Tat offensichtlich nicht mehr verhindern.
Täter war nicht strafrechtlich bekannt

Der 54-Jährige stand laut Polizeiangaben wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt vor Gericht. Er hatte laut Anklage Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 44.000 Euro für seine Beschäftigten widerrechtlich zurückbehalten. Bisher war der Mann strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Das Strafmaß dafür liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen einer Geldstrafe und fünf Jahren Haft. Nach Ministeriumsangaben hingegen soll es bei der Verhandlung um Unterhaltsansprüche gegangen sein.
Tödliche Schüsse am Landshuter Landgericht
Gerichtsgebäude des Landshuter Land- und Amtsgericht (Archivfoto) | Bild: picture-alliance/dpa
Das Landshuter Landgericht

Im April 2009 hatte ein Mann im Landshuter Landgericht seine Schwägerin erschossen. Danach nahm er sich selbst das Leben. Zwei weitere Menschen wurden bei der Schießerei, die sich vor einem Sitzungssaal ereignete, verletzt.

Dienstag, 10. Januar 2012

Amtsgericht und Vodafone/Anwaltsbüro zeigen sich weiter schamlos und skandalös uneinsichtig

Thomas ^Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Polizei Niedersachsen
Online-Kontakt

Betrifft: Strafanzeige
Amtsgericht Northeim und ebenso das Vodafone-Anwaltsbüro wie Vodafone-Imperium selbst zeigen sich weiterhin uneinsichtig zu ihrem gemeinschaftlichen Justiz-Betrug mit gleichzeitigem Vergasen von Bürgerlichen Grundrechten.

Das vorausgegangene Vodafone-Verfahren vor dem Amtsgericht Northeim und die
nicht minder erschreckenden Vodafone-Verfahren - nach der hier undjetzt von
mir angezeigten unglaublich rechtswidrigen Zdrzalek-Zwangsvollstreckung - vor wiederum dem Amtsgericht Northeim und das scheinbare Verfahren zur Überprüfung
der Rechtmäßigkeit des scheinbaren AG-Verfahrens,vor dem Landgericht Göttingen,
wird von mir später angezeigt.

Im Klartext:
Nicht nur dieses scheinbar inkompetente Vodafone-Imperium,sondern deren offenbar nicht wirklich menschlicheres Anwaltsbüro-Zdrzalek nebst dem skandalösen Amtsgericht Northeim haben trotz mehrmaliger begründeter schriftlicher Interventionen geradezu darauf bestanden,dass ich nicht mal Geld zum Essenkaufen vom Konto abbuchen konnte.Obwohl diesen nach kurzer Zeit bekannt war,das die BKK Gesundheit mir vom 11.03.2011 bis Ende August 2011 mir aufgrund eines nach wie
vor akuten Erschöpfungssyndroms das Krankengeld verweigerte(einfach so: das
übliche bla bla;ohne Namen und Unterschrift von eben nicht begutachtendem Arzt).

= Was unweigerlich bedeutete,dass ich mir Geld on der Familie borgen musste um überhaupt was zum Essen kaufen zu können.

= Also erstatte ich hiermit Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung/
Rechtsbeugung/Rechtsmissbrauch.

= Zweifellos steht mir jetzt Schadenersatz und Schmerzensgeld zu !!!

= Zweifellos ist die Direktorin des Amtsgericht Northeim,Ingrid Sell,jetzt
abzusetzen : Diese hat sich auch schon im vorausgegangenen Vodafone-Verfahren überfordert um nicht zu sagen zu inkompetent gezeigt.

= Im Falle des Vodafone-Anwaltsbüros:
Solche unmenschlich perfiden Praktiken scheinen in dieser "Bananenrepublick"
(EX-Richter überkommt der Ekel vor Seinesgleichen von Richtern und Staatsanwälten) gängige Praxis zu sein: schlimmstenfalls ähnliche fahrlässige Körpererletzungen
im Minutentakt durch andere verhinderte Anwälte des Rechts und nicht wirklich ordentliche Gerichte.

= Staatsanwaltschaft Göttingen zeigte sich dazu ähnlich inkompetent und schamlos faktenunterschlagend wie die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig:
Notfalls müsste Justiz in Thüringen eingeschaltet werden !!!

= Staatsanwaltschaft Hannover hat sich im Falle Wulff in 2009 auch erschreckende Inkompetenz um nicht zu sagen Arbeitsverweigerung geleistet.
= Bitte auch diese Strafanzeige an Staatsanwaltschaft und Landgericht Graunschweig übermitteln: mit beiden Justiz-Institutionen hatte ich noch nichts zu tun,weshalb in diesem Fall Mann auch nichts negatives sagen kann:
Bis auf das ich u.a. Oberstaatsanwältin Münzer der beweisbaren Rechtsbeugung
und unterlassenen Hilfestestellung in mindestens 200 Emails beschuldigt habe,
die ebenso ohne jede Reaktion bei Staatsanwaltschaft und Landgericht in
Braunschweig eingegangen sind.

= Am 20.10.2010 hatte ich schonmal in Emails die Rücktritte der Gerichts-Präsidenten des OLG Braunschweig,Hupke,und des LG Göttingen,Haase, gefordert .
Am nächsten Tag missbrauchten derer Seilschaften mit der Staatsanwaltschaft Göttingen und des Amtsgericht Göttingen Polizeibeamte um in mein Haus einzu-
dringen und mich zu kidnappe und zu verschleppen.

= Logische Konsequenz:
Nicht nur diese jämmerliche Landesregierung hat unverzüglich zurückzutreten,
sondern ebenso Merkels falscher Präsident und auch ihre mittlerweile illegitime
Bundesregierung !!!

= Wegen anhaltender vorsätzlicher Menschenrechtsverletzungen !!!

= Ich verstehe eine ganze Menge von Politik,von Demokratie,von Bürgerrechten
und von Gesellschafts-Politik:
Diese nicht immer edlen Damen und Herren(auch Medien) haben es schon seit
über 8 Jahren nicht nötig,einem vorhandenen international anerkanntem
"Jahrhundert-Genie" ihre weitreichende Aufmerksamkeit zu schenken,weil dieser obendrein auch nicht ansatzweise so karrieregeil ist wie solche.
Angeführte Dokumente folgen als Anlagen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S.Das solche perfiden Methodiken auch mit Extremisten hervorbringen
sollte spätestens jetzt Politikern,Richtern und Staatsanwälten glasklar sein !!!

Donnerstag, 5. Januar 2012

Will sich Wulff's Revier in Hannover schon wieder klammheimlich aus der Verantwortung stehlen ???

Von:
"Wanjek, Uwe (MI)"

An: thomaskarnasch@gmx.de
Betreff: WG: Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen(zusätzlich)
Datum: Tue, 03. Jan 2012 15:57:21

Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport
Landespräsidium für Polizei,
Brand- und Katastrophenschutz
Referat P 23 - Kriminalitätsbekämpfung
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Az. P 23.12 - 02011/2 (7745/12)
__________________________________________________



Sehr geehrter Herr Karnasch,

die von Ihnen am 31.12.2011 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministerums für Inneres und Sport übermittelte E-Mail wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Eine Anzeigeerstattung über die Online-Wache, wie Sie von Ihnen vorgenommen ist, ist in diesem Fall ausreichen. Die nach hier übersandte übersandte E-Mail hat ansonsten zur Information gedient.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Uwe Wanjek
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Landespräsidium für Polizei,Brand- und Katastrophensschutz
Referat P 23 (Kriminalitätsbekämpfung)
Lavesallee 6, 30169 Hannover

Tel: (0511) 120-6148
email: uwe.wanjek@mi.niedersachsen.de







Von: thomas karnasch [mailto:ThomasKarnasch@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 31. Dezember 2011 15:20
An: LPPBK Landespräsidium für Polizei, Brand und Katastrophenschutz (MI)
Betreff: Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen(zusätzlich)

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Sat, 31 Dec 2011 13:21:21 +0100
Von: Politiker-unter-kritischer-Beobachtung@gmx.de
An: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Betreff: Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen(zusätzlich)


Liebe Damen und Herren der Polizei in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,hiermit erhalten Sie eine erste weitere Ausführung zu meinen über Ihre Online-Wachen getätigten Strafanzeigen gegen das Amtsgericht Northeim, das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltsachaft Göttingen/ bzw. das Vodafone-Imperium und das Anwaltsbüro Zdrzalek!

Mit dem unglaublichen Vorgehen auf nachfolgendem Schreiben fing alles an:
Wozu ich erstmal eine Korrektur zu diesbezüglichen Veröffentlichungen vornehmen muss: Ich hatte zumeist angeführt,dass die betrügerische Kostennote der ebenso auf nachfolgendem Schreiben angeführten Anwältin 55,- hätte betragen müssen -stattdessen hatte die Anwältin aber ca 213,- Euro berechnet!!!

= T A T S A C H E ist aber,dass die Anwältin in keinster Weise für mich tätig wurde - sondern im Gegenteil mich betrogen hat: Also wären 0,00 Euro ...

= In der Justiz scheinen beinah unendliche Möglichkeiten zum Amtsmissbrauch/zur Rechtsbeugung/zur Strafvereitelung im Amt möglich zu sein.
= Was aber auch in besonderem Maße Aufgabe der Politik ist,sich einerseits den Nöten der RichterInnen und StaatsanwältInnen zu stellen und andererseits veröffentlichten unhaltbaren Missständen möglichst unverzüglich auf den Grund zu gehen !!!

= Sowas kann nicht nur auf Dauer eine ganze Gesellschaft ruinieren,sondern auch erheblich dazu beitragen,dass auch Extremisten sich dazu beinah berufen fühlen.
= Doch nicht nur die gesamte Ära-Ministerpräsident Wulff über ist offenbar sogar rein garnichts passiert: Ganz im Gegenteil,Wulff steht nach wie vor in Verdacht,am 19.05.2009 während seines Göttingen-Aufenthalts am Zustandekommen eines erschrckend rechtswidrigen Strafbefehls gegen meine Person mitgewirkt zu haben:
Zufälligerweise hatte ich an diesem 19.05.2009 eine Email an die Staatsanwaltschaft Göttingen verschickt und unter anderem mitgeteilt,dass ich mich nicht einschüchtern lasse. = Auf Schreiben der Polizei dazu steht - sinngemäß: ich hätte einen Northeimer Anwalt in einer Email an diesen beleidigt. Woraufhin ich Widerspruch mit dem Hinweis einlegte,dass der betreffende Anwalt diese auch fingiert haben könnte.Woraufhin die Staatsanwaltschaft Göttingen wiederum ein Schreiben übermittelte,wonach ich auf einmal diesen Anwalt in einer Email an eben die Staatsanwaltschaft Göttingen beleidigt haben soll.
= Also inszenierte die dazu verantwortliche Seilschaft aus Richtern und Staatsanwälten einen Strafprozess und fuhr Oberstaatsanwalt Rappe als vermeintlichen Zeugen auf.

= Und weiter wurden Polizeibeamte dazu missbraucht,mich abzuholen und in deren Beisein ca 600,- angebliche Strafe zu entrichten.

Profi-Richter und Staatsanwälte müssen doch wissen,dass Menschen sowas im wahrsten Sinne kaputt machen kann,weshalb sie so oder so handeln müssen.
= Also erstatte ich hiermit gegen die niedersächsische Landesregierung inclusive Wulff Strafanzeige: wegen erheblicher Vernachlässigung ihrer Pflichten!

Schon seit 2004 hatte die damalige niedersächsische Landesregierung aufgrund meiner diesbezüglichen Veröffentlichungen Kenntnis vom unten angefügtem Dokument.

= Weitere Ausführung zu diesem Dokument: Für Haftbefehle und u.a.
Hausdurchsuchungen müssen selbstverständlich Gerichte und Staatsanwalt- schaften notwendige Voraussetzungen in gewisser Weise erbringen(zu erst sich selbst gegenüber),um solche Maßnahmen auch belegen bzw. rechtfertigen zu können: Hätten sie das in Bezug auf das unten folgende Dokument getan,dann hätten sie im wahrsten Sinne begreifen müssen,dass auf Dokument erwähnte Hausdurchsuchung und Haftbefehl absolut rechtswidrig sind !!!
= Hausdurchsuchung ist doch sogar ernsthafter Schwachsinn !!!
= Sprich ein ungeheuerlicher Skandal,der nach Wiederholungstat riecht!

= Weitere Ausführung zum Dokument und Online-Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltschaft Göttingen( Korruptionsverdacht1): Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im Jahre 2004 erwähnte Strafanzeige gegen mich zu leichtfertig für wahr angenommen,so das sie entweder nicht willens oder aber nicht in der Lage waren,gegen die hinterhältige Anzeigenerstatterin vorzugehen:

= Staatsanwaltschaften neigen auch im Hinblick des Kaschierens eigener Fehler dazu,eher anspruchslose Floskeln aufzufahren,anstatt inhaltlich zu begründen:
hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat haben sich nicht ergeben.

= Die Württembergische Rechtsschutzversicherung hatte mir die auf Dokument angeführte Anwaltskanzlei empfohlen( logische Schlussfolgerung: Versicherung bedeutet Einkommen - was besonders Hausdurchsuchung bei derart geringem Betrag absolut rechtswidrig macht - aber in diesem Fall auch den Haftbefehl !!!
= Ich kannte diese Kanzlei also bis dato nicht und suchte diese wegen der Akteneinsicht auf: Versicherung: sie brauchen einen Anwalt zur Akteneinsicht) = Doch auf Dokument unten erwähnte Anwältin zeigte sich abgezockt und zog mir beim Richten ihrer Vollmacht meine Mutmaßungen aus der Nase:
Woraufhin sie eher professionell das Wort Schadenersatz anfügte: Ja stammelte ich eher geistesabwesend - und deren noch abgezocktere Reaktion folgte prompt: "Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Versicherung nicht für anfallende Kosten auf" = Korruption! = Entsetzt öffnete ich deren Kostennote von nicht etwa üblichen 55,- Euro - sondern vielmehr über betrügerische ca 213,- Euro !!!

= So schrieb ich folgendes auf derer Kostennote,bevor ich sie per Fax dorthin schickte:"Haben sie mir das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt, um die Kostennote höher gestalten zu können?" = Anwältin wurde noch abgezockter - sinngemäß: das Vertrauensverhältnis sei gestört und sie würde deshalb das Mandat niederlegen müssen.
= Also für 0 Leistung ziehen Justiz-Seilschaften eine derart rechtswidrige um nicht zu sagen verbrecherische Masche(Dokument) ab. Um möglichen ernsten Widerstand im Keim zu ersticken.

M E R K E:
Wenn ich erstmals aufgesuchte/n Anwältin/Anwalt logischerweise nicht kenne,dann macht es also überhaupt keinen Sinn,derart weitreichend juristisch("Schadenersatzforderung") in die Zukunft zu blicken !!!
= Umso mehr,da ich ja die gegen mich erhobenen Vorwürfe noch garnicht kennen konnte,schließlich hatte ich die Anwältin aufgesucht,damit diese die Ermittlungsakte für mich von der Staatsanwaltschaft besorgt !!!

= Zudem stellte sich nach Einsicht der Akte heraus,dass meine gegenüber der Anwältin geäußerte Mutmaßung hinsichtlich der Hintergründe dieser Ermittlungen - eben falsch waren !!!

= Was doch noch eindeutiger deren Vorgehen rechtswidrig macht !!!

= Ich hatte das wiederholt gegenüber der offenbar nur scheinbar ermittelnden Staatsanwaltschaft Göttingen vorgebracht !!!
Ebenso gegenüber der nach Beschwerde offenbar genauso nicht ermittelnden Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig !!!
= Wie auch beim Landgericht Göttingen !!!

= Beinah logische Schlussfolgerung:
Entweder mangelt es da und dort mächtig an Kompetenz(Einsatzwillen) oder aber es wurde da und dort vorsätzlich falsch gespielt.

= Unter anderem hatte ich dazu was zur letzten Landtagswahl am 28.01.2008 veröffentlicht - ohne Wahlwerbung: was erheblich dazu beitrug,dass in Südniedersachsen 6 CDU MdL ihr Mandat verloren,u.a. auch auf Dokument angeführter Anwalt und Ex-MdL.Obwohl die CDU bei Wahl klar vorn lag.

= Sollte die Landesregierung immer noch keine Beweise für etwaiges eigenes pflichtbewußtes Handeln vorlegen können,dann nicht nur unausweichlicher Rücktritt !!! Ansonsten hätte diese sich mit mir verantwortungsbewußt in Verbindung gesetzt: Doch absolut Fehlanzeige !!!
= Schon seit Jahren biete ich Politik ensthafte Unterstützung an. Erstmal soweit.
Weiteres wird folgen und gleichzeitig darf ich darum bitten,ungeklärte Fragen zur Beantwortung an mich zu übermitteln!

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch