Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Teichstraße 4
37154 Northeim
AZ. der Staatsanwaltschaft Göttingen,Dr.Zapf
Betrifft: Strafvereitelung im Amt: Strafanzeige gegen Staatsanwalt Zapf
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Göttinger Staatsanwalt Dr.Zapf!
Allen Ernstes schreibt Staatsanwalt Zapf in seinem Schreiben vom 23.02.2012,:
"Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode hat Ihr Schreiben an das Amtsgericht
Northeim in der Sache 3 C 414/11 nach hier weiter geleitet.Ich habe dies als
Strafanzeige gegen Rechtspflegerin Schmacke ausgelegt.Das Verfahren wird unter
dem oben angegebenen Aktenzeichen geführt.
Die Staatsanwaltschaft darf Ermittlungen nur dann aufnehmen,wenn zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen(§ 152 Abs. 2 StPO).
Der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt enthält jedoch keine konkreten Anhaltspunkte
für strafbares Verhalten.Soweit Sie rechtswidriges Verhalten befürchten,weil der
Beschluss vom 18.01.2012 nicht von einem Richter unterschrieben wurde,ist
hierzu anzumerken,dass der beschluss vom 18.01.2012 das Kostenfestsetzungs-
verfahren im Zivilrechtsstreit 3 C 414/11 betrifft.
Nach § 21 Nr.1 Rechtspflegergesetz ist für das Kostenfestsetzungsverfahren der
Rechtspfleger funktionell zuständig.
Ich habe daher davon abgesehen,Ermittlungen aufzunehmen."
= Staatsanwalt Zapf wird das betreffende von Ihnen an die Staatsanwaltschaft
Göttingen übermittelte Schreiben sicherlich doch aufmerksam gelesen haben.
Und aufgrund dieser erheblich weiterreichenden Ausführungen wäre Dr.Zapf
doch geradezu dazu verpflichtet gewesen,nicht nur eine Vernehmung von mir
sondern auch von der Northeimer Rechtspflegerin Schmacke anzuordnen !!!
Schließlich werfe ich dem Vodafone-Anwaltsbüro detailliert vor,betrogen zu
haben.Und das ich Rechtspflegerin Schmacke direkt Betrug vorwefe ist diesem
Schreiben doch eben nicht zu entnehmen.
Anmerkung:
Habe letzte Woche gegen die Direktorin am Amtsgericht Northeim,Ingrid Sell,
Strafanzeige erstattet,wegen vorsätzlicher Dokumentenunterschlagung!
Diese hatte ein sogar versehentlich 2x als Fax ans Amtsgericht Northeim
übermitteltes Schreiben zu diesem Fall als Email abgetan,um dieses verwerfen
zu können.
Und nach der Strafanzeige gegen Ingrid Sell hat ein offenbar neuer Richter am
Amtsgericht Northeim indirekt die Tatsächlichkeit dieses Faxschreibens bestätigt,
um gleich anzufügen,dass der Beschluss aufgrund der bereits vergangenen
Zeit
rechtskräftig sei.
Unglaublich,wie Richter und Staatsanwälte sich mitunter angewöhnt haben,die
Menschen für blöd zu verkaufen(...).
= Betrug verjährt unter anderen Zeitvorgaben!
Und ein Betrug unter tatkräftiger Mitwirkung von Richtern verjährt obendrein
noch viel langsamer !!!
Ein Gutachter,Ihr Kollege Polizeibeamter,ein Jurist,die Gerichtvollzieherin und
mindestens 2 weitere Personen können allein für den 21. bzw. 28. Februar
bestätigen,dass ich selbst eineinhalb Jahre nach meiner offiziellen Arbeitsunfähigkeit
aufgrund eines nach wie vor sehr akuten Erschöpfungssyndroms,trotz des gut
23h pro Tag andauernden regenerativen Liegens,nur sporadisch in der Lage bin,
selbst beschwerdefrei ein paar Minuten zu laufen!
Diese Ausführung deshalb,weil ich zu Beginn des besagten Vodafone-Verfahrens
im November/Dezember 2010 eben noch viel weniger in der Lage war,ordnungs-
gemäße Form in Bezug auf meine bei Gericht eingereichten Schriftsätze zu wahren!
Ich hatte also deshalb notgedrungen auf die Übermittlungsform der elektronischen
Mail zurückgegriffen,weil ich schlichtweg nicht in der Lage war,meine defekten
Drucker zu reparieren.
= Selbstverständlich muss ein ordentliches Gericht das unter Beifügung einer
Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren.Um eben die jedem
Bürger in diesem Staat zustehenden Bürgerlichen Grundrechte zu wahren !!!
Auch natürlich wegen dem Recht auf freie Meinungsäußerung!
Davon mal abgesehen hatte ich nachweislich vor dem Beginn des betreffenden
Vodafone-Verfahrens Strafanzeige gegen Vodafone und dessen Anwaltsbüro
beim Amtsgericht Northeim erstattet,die obendrein auch dort unterschlagen
wurde !!!
Ganz zu schweigen von meinem eben obendrein als Email ans Amtsgericht
Northeim übermittelten Antrag auf Befangenheit vor Beginn des Vefahrens.
Diese Email wurde nämlich dort zugelassen.Doch den Antrag auf Befangenheit
hatt Direktorin Ingrid Sell unter dem orwand verworfen,ich wäre grundsätzlich
gegen alle an Verfahren beteiligten Justizangestellten.
T A T S A C H E ist aber,dass ich im Jahre 2004 einen Korruptionsfall angezeigt
habe,an dem auch noch das Amtsgericht Northeim wenigstens durch kaum zu
glaubende Vorteilsgewährung gegenüber einer Anwaltskanzlei beteiligt ist.
= Meine damalige Rechtsschutzversicherung hatte mir diese Kanzlei empfohlen
und diese Kanzlei fingierte diesen Fall dann so geschickt,dass ich statt der Rechts-
schutzversicherung die Kosten tragen musste.
= Die Rechtsschutzversicherung dankte dieses tatkräftige Betrügen durch weitere
Kunden-Empfehlungen.
Das Amtsgericht Northeim hatte zu leichtfertig Haftbefehl und Antrag auf Haus´-
durchsuchung stattgegeben,obwohl doch hätte klar sein müssen,das eine
Rechtsschutzversicherung ein Vorhandensein von Finanzmitteln andeutet !!!
Und bei einer betrügerischen Forderung von 213,- Euro niemals ein Haftbefehl
und noch viel weniger eine Hausdurchsuchung hätte stattgegeben werden dürfen !!!
= Nötigung !!!
Was schon allein belegt,dass nämlich nicht ich derjenige bin,sondern vielmehr das
Amtsgericht Northeim vielmehr seither gegen mich agiert !!!
= Ebenso überigens das Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft in Göttingen!
Das Landgericht Göttingen hat sich zudem ebenso wie das Amtsgericht Northeim
in weiterführendem Vodafone-Prozess,in gewissem Sinne über ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt:
Betrügereien dürfen bei Verweigerung öffentlicher Stellen in gewissem Sinne
zur Prävention öffentlich bekannt gmacht werden.
= Genau sowas mache ich nämlich auch,damit besonders Richter und Staatsanwälte
wieder lernen,selbstkritischer und verantworungsbewußter zu handeln !!!
Und diese verruchte Landesregierung hat auch schon eine diesbezügliche Strafanzeige
mit zu unterschlagen geholfen.
= Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist aufgrund diverser begangener Strafvereitelungen
als ernsthaft befangen einzustufen!
Auf Wusch kann ich das weiter ausführen und belegen!
Erstmal soweit.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Teichstraße 4
37154 Northeim
AZ. der Staatsanwaltschaft Göttingen,Dr.Zapf
Betrifft: Strafvereitelung im Amt: Strafanzeige gegen Staatsanwalt Zapf
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Göttinger Staatsanwalt Dr.Zapf!
Allen Ernstes schreibt Staatsanwalt Zapf in seinem Schreiben vom 23.02.2012,:
"Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode hat Ihr Schreiben an das Amtsgericht
Northeim in der Sache 3 C 414/11 nach hier weiter geleitet.Ich habe dies als
Strafanzeige gegen Rechtspflegerin Schmacke ausgelegt.Das Verfahren wird unter
dem oben angegebenen Aktenzeichen geführt.
Die Staatsanwaltschaft darf Ermittlungen nur dann aufnehmen,wenn zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen(§ 152 Abs. 2 StPO).
Der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt enthält jedoch keine konkreten Anhaltspunkte
für strafbares Verhalten.Soweit Sie rechtswidriges Verhalten befürchten,weil der
Beschluss vom 18.01.2012 nicht von einem Richter unterschrieben wurde,ist
hierzu anzumerken,dass der beschluss vom 18.01.2012 das Kostenfestsetzungs-
verfahren im Zivilrechtsstreit 3 C 414/11 betrifft.
Nach § 21 Nr.1 Rechtspflegergesetz ist für das Kostenfestsetzungsverfahren der
Rechtspfleger funktionell zuständig.
Ich habe daher davon abgesehen,Ermittlungen aufzunehmen."
= Staatsanwalt Zapf wird das betreffende von Ihnen an die Staatsanwaltschaft
Göttingen übermittelte Schreiben sicherlich doch aufmerksam gelesen haben.
Und aufgrund dieser erheblich weiterreichenden Ausführungen wäre Dr.Zapf
doch geradezu dazu verpflichtet gewesen,nicht nur eine Vernehmung von mir
sondern auch von der Northeimer Rechtspflegerin Schmacke anzuordnen !!!
Schließlich werfe ich dem Vodafone-Anwaltsbüro detailliert vor,betrogen zu
haben.Und das ich Rechtspflegerin Schmacke direkt Betrug vorwefe ist diesem
Schreiben doch eben nicht zu entnehmen.
Anmerkung:
Habe letzte Woche gegen die Direktorin am Amtsgericht Northeim,Ingrid Sell,
Strafanzeige erstattet,wegen vorsätzlicher Dokumentenunterschlagung!
Diese hatte ein sogar versehentlich 2x als Fax ans Amtsgericht Northeim
übermitteltes Schreiben zu diesem Fall als Email abgetan,um dieses verwerfen
zu können.
Und nach der Strafanzeige gegen Ingrid Sell hat ein offenbar neuer Richter am
Amtsgericht Northeim indirekt die Tatsächlichkeit dieses Faxschreibens bestätigt,
um gleich anzufügen,dass der Beschluss aufgrund der bereits vergangenen
Zeit
rechtskräftig sei.
Unglaublich,wie Richter und Staatsanwälte sich mitunter angewöhnt haben,die
Menschen für blöd zu verkaufen(...).
= Betrug verjährt unter anderen Zeitvorgaben!
Und ein Betrug unter tatkräftiger Mitwirkung von Richtern verjährt obendrein
noch viel langsamer !!!
Ein Gutachter,Ihr Kollege Polizeibeamter,ein Jurist,die Gerichtvollzieherin und
mindestens 2 weitere Personen können allein für den 21. bzw. 28. Februar
bestätigen,dass ich selbst eineinhalb Jahre nach meiner offiziellen Arbeitsunfähigkeit
aufgrund eines nach wie vor sehr akuten Erschöpfungssyndroms,trotz des gut
23h pro Tag andauernden regenerativen Liegens,nur sporadisch in der Lage bin,
selbst beschwerdefrei ein paar Minuten zu laufen!
Diese Ausführung deshalb,weil ich zu Beginn des besagten Vodafone-Verfahrens
im November/Dezember 2010 eben noch viel weniger in der Lage war,ordnungs-
gemäße Form in Bezug auf meine bei Gericht eingereichten Schriftsätze zu wahren!
Ich hatte also deshalb notgedrungen auf die Übermittlungsform der elektronischen
Mail zurückgegriffen,weil ich schlichtweg nicht in der Lage war,meine defekten
Drucker zu reparieren.
= Selbstverständlich muss ein ordentliches Gericht das unter Beifügung einer
Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren.Um eben die jedem
Bürger in diesem Staat zustehenden Bürgerlichen Grundrechte zu wahren !!!
Auch natürlich wegen dem Recht auf freie Meinungsäußerung!
Davon mal abgesehen hatte ich nachweislich vor dem Beginn des betreffenden
Vodafone-Verfahrens Strafanzeige gegen Vodafone und dessen Anwaltsbüro
beim Amtsgericht Northeim erstattet,die obendrein auch dort unterschlagen
wurde !!!
Ganz zu schweigen von meinem eben obendrein als Email ans Amtsgericht
Northeim übermittelten Antrag auf Befangenheit vor Beginn des Vefahrens.
Diese Email wurde nämlich dort zugelassen.Doch den Antrag auf Befangenheit
hatt Direktorin Ingrid Sell unter dem orwand verworfen,ich wäre grundsätzlich
gegen alle an Verfahren beteiligten Justizangestellten.
T A T S A C H E ist aber,dass ich im Jahre 2004 einen Korruptionsfall angezeigt
habe,an dem auch noch das Amtsgericht Northeim wenigstens durch kaum zu
glaubende Vorteilsgewährung gegenüber einer Anwaltskanzlei beteiligt ist.
= Meine damalige Rechtsschutzversicherung hatte mir diese Kanzlei empfohlen
und diese Kanzlei fingierte diesen Fall dann so geschickt,dass ich statt der Rechts-
schutzversicherung die Kosten tragen musste.
= Die Rechtsschutzversicherung dankte dieses tatkräftige Betrügen durch weitere
Kunden-Empfehlungen.
Das Amtsgericht Northeim hatte zu leichtfertig Haftbefehl und Antrag auf Haus´-
durchsuchung stattgegeben,obwohl doch hätte klar sein müssen,das eine
Rechtsschutzversicherung ein Vorhandensein von Finanzmitteln andeutet !!!
Und bei einer betrügerischen Forderung von 213,- Euro niemals ein Haftbefehl
und noch viel weniger eine Hausdurchsuchung hätte stattgegeben werden dürfen !!!
= Nötigung !!!
Was schon allein belegt,dass nämlich nicht ich derjenige bin,sondern vielmehr das
Amtsgericht Northeim vielmehr seither gegen mich agiert !!!
= Ebenso überigens das Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft in Göttingen!
Das Landgericht Göttingen hat sich zudem ebenso wie das Amtsgericht Northeim
in weiterführendem Vodafone-Prozess,in gewissem Sinne über ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt:
Betrügereien dürfen bei Verweigerung öffentlicher Stellen in gewissem Sinne
zur Prävention öffentlich bekannt gmacht werden.
= Genau sowas mache ich nämlich auch,damit besonders Richter und Staatsanwälte
wieder lernen,selbstkritischer und verantworungsbewußter zu handeln !!!
Und diese verruchte Landesregierung hat auch schon eine diesbezügliche Strafanzeige
mit zu unterschlagen geholfen.
= Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist aufgrund diverser begangener Strafvereitelungen
als ernsthaft befangen einzustufen!
Auf Wusch kann ich das weiter ausführen und belegen!
Erstmal soweit.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch