Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Donnerstag, 29. Dezember 2011

Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen

Liebe Damen und Herren der Polizei in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,
 hiermit erhalten Sie eine erste weitere Ausführung zu meinen über Ihre Online-
Wachen getätigten Strafanzeigen gegen das Amtsgericht Northeim, das Landgericht
Göttingen und die Staatsanwaltsachaft Göttingen! Mit dem unglaublichen Vorgehen
auf nachfolgendem Schreiben fing alles an: Wozu ich erstmal eine Korrektur zu
diesbezüglichen Veröffentlichungen vornehmen muss: Ich hatte zumeist angeführt,
dass die betrügerische Kostennote der ebenso auf nachfolgendem Schreiben
angeführten Anwältin 55,- hätte betragen müssen - stattdessen hatte die Anwältin
aber ca 213,- Euro berechnet !!! = T A T S A C H E ist aber,dass die Anwältin in
keinster Weise für mich tätig wurde - sondern im Gegenteil mich betrogen hat:
Also wären 0,00 Euro ... = In der Justiz scheinen beinah unendliche Möglichkeiten
zum Amtsmissbreauch/ zur Rechtsbeugung/zur Strafvereitelung im Amt möglich zu
sein. = Was aber auch in besonderem Maße Aufgabe der Politik ist,sich einerseits
den Nöten der RichterInnen und StaatsanwältInnen zu stellen und andererseits
veröffentlichten unhaltbaren Missständen möglichst unverzüglich auf den Grund zu
gehen !!! = Sowas kann nicht nur auf Dauer eine ganze Gesellschaft ruinieren,
sondern auch erheblich dazu beitragen,dass auch Extremisten sich dazu beinah
berufen fühlen. = Doch nicht nur die gesamte Ära-Ministerpräsident Wulff ist
offenbar sogar rein garnichts passiert: Ganz im Gegenteil,Wulff steht nach wie vor
in Verdacht, am 19.05.2009 während seines Göttingen-Aufenthalts am Zustande-
kommen eines erschrckend rechtswidrigen Strafbefehls gegen meine Person
mitgewirkt zu haben: Zufälligerweise hatte ich an diesem 19.05.2009 eine Email an
die Staatsan- waltschaft Göttingen verschickt und unter anderem mitgeteilt,dass ich
mich nicht einschüchtern lasse. = Auf Schreiben der Polizei dazu steht - sinngemäß:
ich hätte einen Northeimer Anwalt in einer Email an diesen beleidigt. Woraufhin ich
Widerspruch mit dem Hinweis einlegte,dass der betreffende Anwalt diese auch
fingiert haben könne.Woraufhin die Staatsanwaltschaft Göttingen wiederum ein
Schreiben übermittelte,wonach ich auf einmal diesen Anwalt in einer Email an eben
die Staatsanwaltschaft Göttingen beleidigt haben soll. = Also inszenierte die dazu
verantwortliche Seilschaft aus Richtern und Staatsanwälten einen Strafprozess und
fuhr Oberstaatsanwalt Rappe als vermeintlichen Zeugen auf. = Und weiter wurden
Polizeibeamte dazu missbraucht,mich abzuholen und in deren Beisein ca 600,-
angebliche Strafe zu entrichten. Profi-Richter und Staatsanwälte müssen doch
wissen,dass Menschen sowas im wahrsten Sinne kaputt machen kann,weshalb sie
so oder so handeln müssen. = Also erstatte ich hiermit gegen die niedersächsische
Landesregierung inclusive Wulff Strafanzeige: wegen erheblicher Vernachlässigung
ihrer Pflichten! = Schon seit 2004 hatte die damalige niedersächsische Landesre-
gierung aufgrund meiner diesbezüglichen Veröffentlichungen Kenntnis vom unten
angefügtem Dokument. =Weitere Ausführung zu diesem Dokument: Für Haft-
befehle und u.a. Hausdurchsuchungen müssen selbstverständlich Gerichte und
Staatsanwaltschaften notwendige Voraussetzungen in gewisser Weise erbringen
(zu erst sich selbst gegenüber),um solche Maßnahmen auch belegen bzw. recht-
fertigen zu können: Hätten sie das in Bezug auf das unten folgende Dokument getan,
dann hätten sie im wahrsten Sinne begreifen müssen,dass auf Dokument erwähnte
Hausdurchsuchung und Haftbefehl absolut rechtswidrig sind !!! = Hausdurch-
suchung ist doch sogar ernsthafter Schwachsinn !!! = Sprich ein ungeheuerlicher
Skandal,der nach Wiederholungstat riecht! = Weitere Ausführung zum Dokument
und Online-Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/das Landgericht
Göttingen und die Staatsanwaltschaft Göttingen( Korruptionsverdacht1): Polizei
und Staatsanwaltschaft hatten im Jahre 2004 erwähnte Strafanzeige gegen mich zu
leichtfertig für wahr angenommen,so das sie entweder nicht willens oder aber nicht
in der Lage waren,gegen die hinterhältige Anzeigen- erstatterin vorzugehen:
= Staatsanwaltschaften neigen auch im Hinblick des Kaschierens eigener Fehler
dazu,eher anspruchslose Floskeln aufzufahren,anstatt inhaltlich zu begründen:
hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat haben sich nicht ergeben.
 = Die Württembergische Rechtsschutzversicherung hatte mir die auf Dokument
angeführte Anwaltskanzlei epfohlen( logische Schlussfolgerung: Versicherung
bedeutet Einkommen - was besonders Hausdurchsuchung bei derart geringem
Betrag absolut rechtswidrig macht - aber in diesem Fall auch den Haftbefehl !!!
= Ich kannte diese Kanzlei also bis dato nicht und suchte diese wegen der Akten-
einsicht auf: Versicherung: sie brauchen einen Anwalt zur Akteneinsicht) = Doch
auf Dokument unten erwähnte Anwältin zeigte sich abgezockt und zog mir beim
Richten ihrer Vollmacht meine Mutmaßungen aus der Nase: Woraufhin sie eher
professionell das Wort Schadenersatz anfügte: Ja stammelte ich eher geistesab-
wesend - und deren noch abgezocktere Reaktion folgte prompt: "Bei Schadener-
satzansprüchen kommt die Versicherung nicht für anfallende Kosten auf"
= Korruption! = Entsetzt öffnete ich deren Kostennote von nicht etwa üblichen
55,- Euro - sondern vielmehr über betrügerische ca 213,- Euro !!! = So schrieb ich
folgendes auf derer Kostennote,bevor ich sie per Fax dorthin schickte:"Haben sie
mir das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt, um die Kostennote höher
gestalten zu können?" = Anwältin wurde noch abgezockter - sinngemäß: das
Vertrauensverhältnis sei gestört und sie würde deshalb das Mandat niederlegen
müssen. = Also für 0 Leistung ziehen Justiz-Seilschaften eine derart rechtswidrige
um nicht zu sagen verbrecherische Masche(Dokument) ab. Um möglichen ernsten
Widerstand im Keim zu ersticken = Unter anderem hatte ich dazu was zur letzten
Landtagswahl am 28.01.2008 veröffentlicht - ohne Wahlwerbung: was erheblich
dazu beitrug,dass in Südniedersachsen 6 CDU MdL ihr Mandat verloren,u.a. auch
 auf Dokument angeführter Anwalt und Ex-MdL.Obwohl die CDU bei Wahl klar
vorn lag. = Sollte die Landesregierung immer noch keine Beweise für etwaiges,
eigenes pflichtbewußtes Handeln vorleen können,dann nicht nur unausweichlicher
Rücktritt !!! Ansonsten hätte diese sich mit mir verantwortungsbewußt in Verbindung
gesetzt: Doch absolut Fehlanzeige !!! = Schon seit Jahren biete ich Politik ensthafte
Unterstützung an. Erstmal soweit. Weiteres wird folgen und gleichzeitig darf ich darum
bitten,ungeklärte Fragen zur Beantwortung an mich zu übermitteln!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch