Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Montag, 28. November 2011

Würden blinde Menschen so ein Schreiben verfassen wie die Staatsanwaltschaft : kaum vorstellbar !!

= Vodafone-Skandalfall ist spätestens jetzt ein Fall für den Bundesgerichtshof -
die Bundesanwaltschaft !!!

Menschen sind nach wie vor in gewissem Sinne Gewohnheitstiere, !!!

= UND,unredliches Handeln kann auch zur Gewohnheit werden - was wie unten zu
sehen,nicht mal vor Staatsanwälten halt machen kann.

= Hierbei handelt es sich aber um einen besonders dreisten Fall :
Von echten Strafermittlern sollte doch zu erwarten sein,dass sie absolut mit dem
zutreffenden Daten beginnen !!!

= Nicht mal ein fünftel des/r betreffenden Falles/Fälle fällt auf das Jahr 2010 !!!
Ab Ende November 2010 bis August und länger 2011 (Vodafone) !!!

Gewohnheit macht eben nicht unbedingt klüger :
Auch das hier sieht nach organisierter,nach möglicherweise politisch aufdiktierter
Wiederholungstat aus.
= Die erwähnte unglaublich skrupellose Vodafone-Pfändung fällt komplett in das
Jahr 2011 !!!

= Die noch skandalösere erwirkte Einstweilige Verfügung mit verantwortlichen
Richtern fällt ebenso komplett in 2011 !!!

= So würde das Schreiben aufgrund des aberwitzigen Datums fast zutreffen.

= Der ungeheuerliche Justiz-Skandal geht kaum zu glauben weiter.

= Aber die Staatsanwaltschaft folgt damit im Prinzip mehr dieser beschämenden
Landesregierung und Bundesregierung u.a.

= Auch wird wieder offensichtlich mit Hintergedanken auf das inhaltliche Eingehen,
auf das eigentlich doch erforderliche dezidierte Auseinadersetzen  mit meinem dort
eingereichten Schriftsatz verzichtet.
= Was zusätzlich dafür spricht,dass das nicht gewollt war und eben deshalb offenbar
auch nicht stattgefunden hat.

= Zur Erinnerung
Über erwähnte skandalöse Einstweilige Verfügung würde am Amtsgericht am 23.06.11
befunden bzw. wurde diese abgesegnet.

= Auf diesem Beschluss wurde aber die obligatorische Überprüfung der Rechtmäßigkeit
dieses Beschlusses durch in diesem das Landgericht Göttingen erwähnt :

= Dennoch wurde Google unverzüglich angewiesen,meinen nicht wenigen Richtern/
Staatsanwälten/Politikern und Anwälten lästigen,weil enthüllenden Internet-Blog zu
entfernen = und das,obwohl erwähnte Verhandlung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit
dieser Einstweiligen Verfügung noch garnicht stattgefunden hatte !!!

= Das immer noch anhaltende Nixtun,nicht nur dieser Landesregierung,deutet ähnliche
dort begangene Sünden an.

= Das war schon zu Jugendzeiten eine meiner Überzeugungen :
Von Dingen/Sachverhalten von denen ich nur bruchstückhaft was verstehe :
Ball flach halten; Spucke sparen und Ohren spitzen !!!





































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch