Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Dienstag, 29. November 2011

Das Vodafone-Imperium muss Geld gezahlt haben,anders lässt sich das kaum erklären

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Landgericht Göttingen
Berliner Straße 8
37073 Göttingen

Betrifft: rechtswidrige Forderung durch Kostenfestsetzungsbeschluss / 6 O 9/11

Hiermit lege ich also Widerspruch gegen diesen oben angeführten Kostenfestsetzungs-
beschluss ein.

= Zur Verdeutlichung
Es geht in erster Linie darum,diesen korrumpierten Mobilfunk-Seilschaften,mit Millionen von
Kunden in ihren beinah gesellschaftsvernichtenden Betrügereien einzugrenzen !!!
= Und natürlich,dass die betreffende Justiz sich ihren Sand aus den Augen holt !!!

= Zur Erinnerung
Auch das Landgericht Göttingen hatte meinen Widerspruch gegen das Urteil (Zdrzalek
gegen Karnasch/ 6 O 9/11 vom 01.09.2011) zugelassen und in einem weiteren Schreiben
nachgefragt,ob sich mein diesbezügliches Schreiben gegen das Urteil selbst oder gegen
diesen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet.

= In erster Linie natürlich gegen das Urteil,lautete sinngemäß meine Antwort.
Eine Reaktion daraufhin hat es vom Landgericht Göttingen bis heute nicht gegeben !!!

= Das Urteil wurde also demnach stillschweigend vom Landgericht Göttingen sozusagen
aus dem Verkehr gezogen :
= Jedenfalls bleibt einem Gericht doch nichts anderes übrig,als einen unbeantworteten
Vortrag zu dem Verfahren,so als angenommen hinnehmen zu müssen !!!
Das heißt also,dadurch das das Landgericht Göttingen,wie erwähnt nicht auf meinen
dort angenommenen Widerspruch reagiert hat,hat es diesen vielmehr stillschweigend
als begründet hingenommen !!!

= Was weiter doch eindeutig bedeutet,dass damit auch der unten im Zusammenhang
mit eben einem rechtmäßigen Urteil,eben nur als rechtmäßig anzusehende Kostenfest-
setzungsbeschluss,damit nichtig ist !!!





































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch