Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Mittwoch, 1. Februar 2012

1&1 / Web.de / samt Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler zeigen sich teilgeständig

Berechtigte Belege bzw. Beweise haben die bis heute nicht geliefert !!!

= Auch auf meine detaillierten inhaltlichen Widersprüche wurde - wie
unten abermals zu sehen - in keinster Weise eingegangen geschweige
denn widerlegt !!!

= Ich hatte wiederholt die widerrechtliche Sperrung meiner Internet-
verbindung durch den Mutterkonzern 1&1 zur Sprache gebracht.
Und weiter zu Recht moniert,das ich deshalb auch kein Web.de mehr
nutzen konnte: was einen gewissen widerrechtlichen Eingriff in meine
Persönlichkeitsrechte darstellt,schließlich kann ich mein Web.de
Email-Postfach nicht mehr nutzen. Zumal Web.de ausdrücklich mit
Freemail-Postfach wirbt,weshalb die Sperrung zudem wahrscheinlich
auch noch Schadenersatzpflichtig sein kann.
= Weiter hatte ich angeführt,dass ein derartiger Verstoß gegen
Persönlichkeitsrechte die Inanspruchnahme eines außergewöhnlichen
Kündigungsrechts ermöglicht,wovon ich letztendlich Gebrauch gemacht
habe.

= Es wurde wie erwähnt weder in irgendeiner Weise auf meine Vorträge
eingegangen noch wurden diesen in begründeter weise widersprochen.

= Gewohnheits-Betrügerei macht kaum klüger geschweige denn intelligenter.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch