Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Mittwoch, 27. Juli 2011

Weiterhin gemeinsame Sache von Amtsgericht und Vodafone-Anwalt

Von:
"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An:agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Fwd: Fwd: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt
Datum:Wed, 27. Jul 2011 15:48:14


-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:46:27 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: Fwd: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:44:18 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jul 2011 15:35:05 +0200
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff: Strafanzeige gegen das Amtsgericht Northeim/Vodafone + Anwalt

E U R O P Ä I S C H E R  G E R I C H T S H O F für MENSCHENRECHTE
schützt in jüngstem Urteil berechtigte öffentlich gemachte Betrugsvorwürfe !
ZDFtext heute Nachrichten - von Donnerstag,den 21.07.2011

Urteil : Anzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Kritik an ihrem Arbeitgeber ist nicht rechtens.
Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen,urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundesregierung an,der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin 10.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Die Frau hatte ihren Arbeitgeber auf die schlechte Versorgung der Patienten wegen Personalmangels hingewiesen.Schließlich erstattete sie Strafanzeige wegen Betrugs,ihr wurde gekündigt.
= Also kann rechtlich gegen meine öffentlich gemachten Betrugvorwürfe nichts unternommen werden - selbstverständlich aber die strafrechtliche Verfolgung dieser Wiederholungsstraftäter !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
= Sowohl dem schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen als auch dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist deutlich zu entnehmen,dass
diese kaum ernsthaft ermitteln wollten.

Amtsgericht Northeim                          
Bahnhofstraße 31                          Polizeiinspektion Northeim     
37154 Northeim                                    Teichstraße 4
DR I 331/11 = Pfändung                          37154 Northeim
3 C 784/10 = Verfahren                          
3 C 414/11 (I) = Unglaubl.Antrag                                          18 Js 13010/11 = AZ:   Staatsanwaltschaft Göttingen
100 Js 4882/11 = AZ : Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Betrifft : Nochmaliger W I D E R S P R U C H gegen skandalöse Art u.Weise der Kontenpfändung

Betrifft : Weder Vodafone noch deren Anwalt noch das Amtsgericht Northeim haben deren rechtswidrige Pfändung(seit 20. Mai 2011)gegen mich,also gegen Thomas Karnasch,zurückgezogen.

Betrifft : Auch die Kreissparkasse Northeim zeigt sich hierbei nicht nur ebenso zu inkompetent,sondern belastet mein Konto zudem auch noch mit zusätzlich 7,50,- Euro/Rückbuchung !
Und erlaubt sich auch noch die Unglaublichkeit,mir nach detaillierter Intervention in einem Schreiben mitzuteilen,dass ausdrücklich garkeine Belastungen meines Kontos erlaubt seien.
Dabei haben Bank und ich einen Dispo-Kredit bis zu einer Girokonto-Überziehung von -1600,- Euro vertraglich vereinbart !!!
= Bei weniger als 800,- Euro im Dispo-Kredit-Soll befand sich mein Konto bei Einsetzung der Pfändung = was auch nicht nur ganz klar rechtswidrig ist bzw. die Art und Weise der Pfändung rechtswidrig macht !!!
= Sondern doch aufzeigt,dass solche verantwortungslosen Praktiken bei oben Aufgeführten gängige Praxis sein müssen.
= Dabei muss doch jeder gebildete Mensch wissen,dass derlei Ungerchtig-keiten Menschen in kriminelles Handeln führen kann,auch um das verletzte Selbstwertgefühl wieder zu reparieren suchen !

In Moringen sind 2 Kundenberater weggelaufen,nachdem ich diese freundlich um Einrichtung eines Pfändungskontos gebeten hatte !!!
= Kundenberater aus Nörten-Hardenberg hat es vorgezogen,garnicht auf meine Bitte zu reagieren !!!

Also erstatte ich hiermit Strafanzeige bzw. Anzeige gegen die oben aufgeführten Institutionen bzw. die dafür Verantwortlichen !

= Weiter hat das Amtsgericht Northeim schon wieder mit dem Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache gemacht :
Dessen dort am 22.06.2011 eingereichter Antrag auf einstweilige Verfügung wurde von Amtsrichter Thiele nicht nur zu 100% ohne ernsthafte Begutachtung übernommen,sondern schon wenig später um 11:42 Uhr eben am 23.06.2011 per Fax an den Vodafone-Anwalt übermittelt !!!
=Auch ein ungeheuerlicher Skandal =Und nicht wie dieser behauptet :29.6.11

= Beweis : Google-Mail dazu mit Beschluss Anhang,auf diesem deutlich sichtbar als Absende-Kennung die Faxnummer des Amtsgericht Northeim mit Datum versehen ist !!!
 
Auch hierbei hat das Amtsgericht Northeim bereitwillig die Formulierung des Vodafone-Anwalts übernommen.
Dabei muss doch in jedem Fall die gewisse finanzielle Grundversorgung,der von KontenPfändung betroffenen Bürger nicht nur gewährleistet sein - sondern doch ausdrücklich gewahrt bleiben !
Was aber auch in diesem Fall eben keinesfalls der Fall ist,sondern Miete/ Strom/Wasser und Telefonkosten kompromisslos durch die Bank zurückgebucht wurden !!!

= 2 Bank-Mitarbeiter sind in Moringen nach freundlichem Gespräch meinerseits weggelaufen,nachdem ich um Einrichtung eines Pfändungs-schutzkontos gebeten hatte - und ein weiterer aus Nörten hat sich nach wiederholtem Schreiben erst garnicht gemeldet !
= Vorausgehend hatte sich auch das Amtsgericht Northeim versteckt und nach Widerspruch bzw. Antrag auf doch berechtigte Aufschiebung bzw. Aussetzung dieser Pfändung nach Einrichtung eines sogenannten Pfändungs-schutzkontos verlangt und auch noch eine Frist von einer Woche gesetzt = Unglaublich !!!

= Dabei ist das Amtsgericht Northeim ganz eindeutig verpflichtet,diese Pfändung mindestens auszusetzen bzw. aufzuschieben und das nicht nur wegen der unverschuldeten Mittellosigkeit,sondern noch viel mehr,weil erwiesenermaßen im vorausgegangenen Verfahren am Amtsgericht,sowohl von Seiten des Gerichts als auch von Seiten des Vodafone-Anwalts mehr als nebulöse Praktiken Anwendung erfuhren !!
= Vodafone dem vorausgehend erst recht !!

= Nicht nur die Verfassung der Bundesrepublick Deutschland bietet Bürgern in der Form vor solchen oder ähnlichen kriminellen Praktiken Schutz,dass auch Gerichte in Fällen von möglichen Betrugs-Erfolgen vor Gericht spätestens im Nachhinein Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft<darauf aufmerksam machen - bzw. einschalten müssen !!

= Das Amtsgericht Northeim sollte jetzt aber nicht vergessen,endlich diesbezüglich auch im Fall der beschämenden Zdrzalek-Verfügung tätig zu werden !!!

Die Tatsache,dass die formellen Widersprüche maschinell gelesen werden,bestätigt den von hier aus vor ein paar Wochen kundgetanen Verdacht,dass die Justiz sich darauf eingestellt hat,mögliche berechtigte Widersprüche auf diese Weise zu unterdrücken,um so auch den Weg für
kostspielige Verfahren frei zu machen.
= Weil auch Gerichte sich immer offenkundiger darauf eingestellt haben,über solche Praktiken(beschämend) ihre Haushalte mit zu finanzieren und sowas anscheinend von vorneherein in zukünftige Haushalte mit einplanen.
Die TATSACHE,dass Gerichte nicht selten viel lieber von Geschäftsnummer sprechen anstatt von Aktenzeichen,muss doch hierzu nicht weiter kommentiert werden.

Dabei ist besonders dem Amtsgericht Northeim schon vorher bekannt gewesen,dass ich nicht nur aufgrund eines akuten Erschöpfungssyndroms (seit dem 21.09.2010 offiziell) arbeitsunfähig bin.Sondern auch noch durch die beschämende und rechtswidrige Krankengeldverweigerung durch die Krankenkasse BKK Gesundheit mittellos bin,und mir schon zum 2. Mal dieses Jahr 1000,- Euro aus meiner Lebensversicherung auszahlen lassen muss - weil ich nicht mal Geld für Lebensmittel von dieser Bank erhalte = Insgesamt ein ungeheuerlicher Skandal !!!

Was weiter darauf schließen lässt,dass solche oder ähnliche Praktiken beinah gängige Praxis sind - und das sicherlich nicht nur am Amtsgericht Northeim.
Dazu kommt noch,dass das Amtsgericht Northeim im vorausgegangenen Verfahren vorsätzlich von mir am 21.12.2010 ans Gericht übermittelte Strafanazeige unterschlagen hat.

Und weiter tagszuvor überarbeiteten Antrag auf Befangenheit mindestens grob fahrlässig verworfen hat !
= Und der Vodafone-Anwalt hat in seiner am 23.06.2011 eingebrachten Eidesstattlichen Versicherung einfach mal sowohl die Strafanzeige vom 21.12.2010 - als auch den Antrag auf Befangenheit gegen das Amtsgericht Northeim vom 20.12.2010 unerwähnt gelassen - also einfach mal so verschwiegen bzw. unterschlagen.
= Dann besitzt dieser zudem die unglaubliche Dreistigkeit,eben erwähnte Strafanzeige auch noch in kopierter Form des im Internet veröffentlichten Blog-Posts seinem erwähnten Antrag auf Einstweilige Verfügung beizufügen.
 = Die eigentlich auf jedem aufgerufenen Blog-Post abzulesenden Seitenaufrufsangaben sind
auch auf dieser Kopie nicht zu finden - dabei wurde das von mir im März 2011 so eingerichtet,was weiter bedeuten würde,dass das Anwaltbüro Zdrzalek sogar schon vor März 2011 von diesen Internet-Veröffentlichungen Kenntnis haben muss.

= Weil dieser offensichtlich davon ausging,dass es eben auch unter den Richtern und Staatsanwälten - etliche schwarze Schafe geben muss und wohl auch gibt - die sich nur zu bereitwillig an dessem Kapital-Verbrechen zur weiterhin verfolgten Vertuschung eigener Straftaten - um nicht zu sagen Verbrechen - beteiligen würden.
= Natürlich ist dazu die Politik als Hauptmitverantwortliche zu nennen !!!

= Weiter wurde eine Blogpostkopie mit einem Urheber-Siegel eingereicht, welcher aber garnicht unter www.verfassungsbeschwerde g.marode Justiz/ translater; eingestellt war,sondern in einem anderen Blog :
Was bedeutet,der Vodafone Anwalt hat diese Montage absichtlich mit eingereicht um zu signalisieren,dass da möglicherweise eine erhebliche Summe an Schadenersatz rauszuholen ist:
"bis 250.000,- Euro" = Seht her Leute,da gibt es Kohle,da springt für jeden etwas raus...

Dabei sind einige weitere dortige mich betreffende Verfahren nicht nur ähnlich halbherzig zu meinen Ungunsten geführt worden !
= Und dennoch erlaubte sich die Richterin und Direktorin am Amtsgericht Northeim,Sell,diesen Antrag mit den Worten :"das kennen wir ja schon",abzutun.

Was schon allein kaum als was anderes als Voreingenommenheit aufgefasst werden kann !
= Schließlich wurde nur 3 Monate vorher ein Verfahren gegen mich vor dem Landgericht Göttingen geführt,dass eben laut Gerichtsdokumenten von genau jener Dr.Eisenhardt bis zur Verhandlung geführt wurde !
= Für eine aufrechte Direktorin sollte es doch in diesem Zusammenhang nicht nur möglich sein,besonders auf diese dokumentierten Sachverhalte aufklärend einzugehen !

= Da aber Richterin und Direktorin Sell das nicht gemacht hat,und zudem auch schon am Landgericht Göttingen vorsätzlich eine Strafanzeige zu jenem Verfahren missachtet wurde,muss doch davon ausgegangen werden,dass da zudem was nicht stimmen kann.
Moringen,den 19.07.2011 ,mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Diskussion über den Internet-Pranger von schmuddeligen Restaurants.
= Wer auch noch als Jurist unter dem Deckmantel des Grundgesetzes betrügt,gehört doch dann so oder so an den Internet-Pranger !!

= Sell,Eisenhardt und Thiele können jetzt kaum noch als Richter tätig sein.
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