Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Dienstag, 8. Mai 2012

Gesellschaften können Medien auch vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte verklagen

Auch aus dieser erklärenden Darstellung um die Pressefreiheit in Wikipedia 
ist nichts über eigentlich doch auch unmissverständliche Pflichten von 
Medien in Ausübung ihrer medialen Tätigkeit zu entnehmen.
= Diese bestehen nämlich tatsächlich darin,die eigenen Leser,Zuhörer,
Zusschauer und User immer ausreichend umfangreich über besonders
schwerwiegende gesellschaftliche Ereignisse zu unterrichten !!!

= Und da die Medienlandschaft besonders im Zusammenhang mit Koma-
Patient Justiz beinah garnicht ihren durchaus auch fürsorglich zu
verstehenden,unmissverständlichen Pflichten nachgekommen ist,
hat eindeutig eine derart von doch auch lebenswichtigen Informationen
ausgeschlossene Gesellschaft das Recht,diese Medien auf Schadenersatz
zu verklagen.

= Gesellschaften sollten dabei auch die Aufstellung einzelner - besonders
von gerne-mächtigen - Medien genauer unter die Lupe nehmen und deren
Chefis angemessen öffentlich an gewissen Pranger stellen.

Das was die südniedersächsische Justiz seit 2004 mit dem unabhängigen
international anerkannten Philosophen Thomas Karnasch macht,ist doch
ernsthaft als moralisch verkommen zu bezeichnen !

= Ebenso das desolate und beschämend feige Wegsehen der langjährigen
niedersächsischen Wulff-Regierung und dessen Nachfolgeorganisation
(auch die Parlamente währenddessen in Niedersachsen) !


Besonders das nicht minder feige Wegsehen der niedersächsischen Medien
ist doch zwangsläufig auch als verkommen anzusehen !

Der besonders ARD und ZDF verklonte Fernsh-Guru Thomas Gottschalk 

hat sich letztens demonstrativ ausgedehnt schadenfreudig gezeigt:
Natürlich im Zusammenhang der Justiz-Verbrechen gegen mich.
= Die Piels haben offenbar kaum einen blassen Schimmer von besonders
Pressefreiheit: sonst hätten diese schon vor mehr als einem Jahrzehnt durch-
schaut,dass sie Einschalten-Bolzer Thomas Gottschalk dahingehend in
gewissem Sinne versaut haben.

Ich hab schon mehr als ein Jahrzehnt lang das Gefühl,dass auch diese weitest-
gehend kapitalistische(auch ausbeuterisch) Gesellschaft in gewissem Sinne zu
verhaltensgestört ist.

Besonders wenn es um noch mehr cash für die eigene Anhängerschaft geht,

dann können Hunderttausende ihren Hintern bewegen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

 

Pressefreiheit

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Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-)Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildung gewährleisten.
In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt. Details regelt das Medienrecht, speziell das Presserecht. Die Idee der Pressefreiheit wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.

US-Briefmarke zum Gedenken an die Pressefreiheit

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

In Deutschland ist die Pressefreiheit in Art. 5
GG geregelt:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang. Inwieweit Telemedien, beispielsweise Internet-Zeitungen, dem verfassungsrechtlichen Presse- oder Rundfunkbegriff (und damit der Rundfunkfreiheit und dem Rundfunkrecht) unterfallen, ist in der Fachliteratur umstritten.[1] Einfachrechtliche Regelungen des Presserechts finden sich insbesondere in den Landespressegesetzen.
Geschützt ist der gesamte Vorgang von der Beschaffung der Information über die Produktion bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinung[2], sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe: Spiegel-Urteil und Cicero-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können; zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt[3]. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe: Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).
Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die Pressefreiheit auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle (siehe auch Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, Medienpolitik) sichern muss (vgl. Blinkfüer-Entscheidung).
Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53
StPO, § 383
ZPO) für Journalisten, die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert – private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Deutsche Journalisten beurteilen die Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich staatlicher Online-Durchsuchungen derzeit sehr kritisch. Man befürchtet, solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten.[4] Auch das Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen, ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet.[5]
Im Zuge des Terrorismus gibt es Forderungen von CDU-Politikern wie Siegfried Kauder, die Pressefreiheit in Deutschland einzuschränken, um Terroranschläge zu verhindern.[6]

Geschichte

Im 18. Jahrhundert wurde Preßfreiheit als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der Schreibenden gegen die Zensur.
Zensur von Büchern wurde bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.
Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde 1695 in England eingeführt. Die Maßnahme vermied den Begriff der Pressefreiheit noch. Sie erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton[7] und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.
In Dänemark und Schleswig-Holstein wurde 1770 von Johann Friedrich Struensee die absolute Pressefreiheit eingeführt, die jedoch 1799 wieder stark eingeschränkt wurde.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit seit 1789/91 durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) de jure offiziell uneingeschränkt;[8] die staatliche Nichteinmischung wird explizit gewährleistet („Der Kongress wird kein Gesetz erlassen […], das die Freiheit der Rede […] oder die der Presse einschränkt.“). Die Gründerväter der Vereinigten Staaten waren sich der fundamentalen Bedeutung einer freien Presse für eine freiheitliche Demokratie von Anfang an bewusst: „Wäre es an mir zu entscheiden, ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine Regierung haben sollten, sollte ich keinen Moment zögern, das Letztere vorzuziehen“, so Thomas Jefferson im Jahr 1787.
Im Zuge der Amerikanischen Revolution deklarierte u. a. die Virginia Declaration of Rights 1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht, 1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten USA übernommen.
Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen wurde, was den Grundstein für die Pressefreiheit in Nordamerika legte.

In Deutschland

Im Deutschen trat der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der britischen Pressepraxis auf.
Die Deutsche Bundesakte wurde 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit:
„Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.“
Doch schon 1819 erfolgte im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von 20 Bögen waren vorzensurpflichtig. So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das „alle Censur der Druckschriften“ untersagt hatte.
Bei der Revolution von 1848/49 in Deutschland forderte man erneut die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es:
„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden.“
Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.
In der Verfassung des Deutschen Kaiserreiches von 1871 wird die Pressefreiheit ebenso wenig wie andere Grundrechte erwähnt. Mit dem Reichspressegesetz von 1874 wurde die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich geregelt, durch den Erlass des „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ 1878 wurde sie jedoch wieder eingeschränkt.

20. und 21. Jahrhundert

Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie beispielsweise am „Weltbühne-Prozess“ erkennbar war, kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.
Während der Alliierten Verwaltung Deutschlands gab es Lizenzzeitungen. Jede Zeitung brauchte eine (Lizenz) der Militärverwaltung.
Hauptartikel: Lizenzzeitung
Die Pressefreiheit wurde in der Bundesrepublik nach deren Gründung 1949 rechtlich wiederhergestellt.
In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch keine Pressefreiheit, da das Erscheinen von Zeitungen und Zeitschriften einer staatlichen Lizenz bedurfte und die entsprechenden Inhalte durch das staatliche Presseamt vorgegeben waren sowie Bücher Druckgenehmigungen brauchten. Somit entschied der diktatorische Staat in allen Fällen darüber, was veröffentlicht wurde.
In einem Leserbrief im Spiegel vom 5. Mai 1965 schrieb Paul Sethe, einer der fünf Gründungsherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten… Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher…“[9][10]
Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von den USA offiziell zum Irakkrieg als “Embedded Journalists” mitgenommenen Medienvertreter.
Auch zum Thema Pressefreiheit gehört die Problematik der inneren Aushöhlung aufgrund fortschreitender Pressekonzentration und Renditedrucks in den Medienhäusern. Bei weniger (angemessen) bezahlter journalistischer Arbeit ist davon auszugehen, dass am ehesten gut etablierte Journalisten auch kritisch sein können.
Die Nichtregierungsorganisation (NGO) Reporter ohne Grenzen kritisierte in ihrer „Rangliste der Pressefreiheit 2008“, dass seit den Anschlägen vom 11. September 2001 die führenden demokratischen Staaten destabilisiert seien und auch in diesen Ländern die Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt würden. Diktaturen profitierten von Konflikten und Kriegen, die im Namen des Anti-Terror-Kampfes geführt werden. Religiöse und politische Tabus hätten einen wachsenden Einfluss.[11] (siehe auch Mohammed-Karikaturen).
Der „prison census 2010“ des Committee to Protect Journalists zählte 145 inhaftierte Journalisten.[12] 2008 waren erstmals Online-Journalisten und Blogger die von Repressionsmaßnahmen am stärksten betroffene Gruppe.[13]
In ihrem Jahresbericht „Freedom of the Press 2009“ stellte die Organisation Freedom House zum siebten Mal in Folge eine globale Einschränkung der Pressefreiheiten fest. Zum ersten Mal wurden dabei Verschlechterungen in allen untersuchten Regionen der Erde konstatiert.[14]
Das Verhältnis von Pressefreiheit und Bürgerjournalismus (Beispiel: Modell der OhmyNews) ist noch ungeklärt.

Tod von Journalisten

Im Bosnienkrieg (1992–1995) und im Kosovokrieg starben zahlreiche Journalisten.
Die jährliche Zahl der weltweit getöteten Journalisten und Medienassistenten stieg mit Beginn des Irakkriegs im Jahr 2004 erheblich an. Im Jahr 2004 starben 56 Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Committee to Protect Journalists (CPJ) in New York mit. Acht Mitarbeiter hat der arabische Sender al-Arabija seit Beginn der US-geführten Invasion im Jahr 2003 im Irak verloren – getötet von amerikanischen Truppen oder Aufständischen.
Für das Jahr 2006 berichtete die Organisation Reporter ohne Grenzen von 85 ermordeten Journalisten und 32 getöteten Medienassistenten. Rund die Hälfte der ermordeten Journalisten (36 Journalisten) und mehr als zwei Drittel der getöteten Medienassistenten (24 Medienassistenten) kamen im Irak ums Leben.
2010 wurden nach Angaben der Organisation bisher 37 Journalisten und zwei Medienassistenten bei der Ausübung ihres Berufs getötet. (Stand 11/2010 )

Pressefreiheit im internationalen Vergleich


Pressefreiheit nach Angaben von Reporter Ohne Grenzen
Während die Pressefreiheit in den westlichen Staaten einen relativ hohen Stellenwert genießt und weitgehend gewährleistet ist, ist Pressefreiheit in den meisten Entwicklungsländern und vielen Schwellenländern deutlich eingeschränkt. Im von der Organisation Reporter ohne Grenzen jährlich erstellten Rangliste der Länder nach dem Grad der Pressefreiheit, dem Press Freedom Index, belegen die verbliebenen sozialistischen Staaten hintere Plätze. Die Länder mit der geringsten Pressefreiheit sind nach dieser Darstellung Eritrea, gefolgt von Nordkorea und Turkmenistan. In anderen Staaten wie Ungarn oder Südafrika laufen zurzeit staatliche Bemühungen zur Einschränkung der Pressefreiheit.[15]

Frankreich

Die deutschsprachige Wochenzeitung Relation des Druckers Johann Carolus gilt als erste Zeitung der Welt und erschien 1605 in Straßburg. Frankreich ist auch das Ursprungsland der Tageszeitung, ein Journal wird von Journalisten geschrieben und stammt vom französischen Begriff für Tag: jour. In Frankreich erschien mit La Gazette 1631 eine der ersten Periodika, 1835 wurde hier die erste Nachrichtenagentur Agence Havas gegründet und 1863 erschien das erste Massenblatt Le Petit Journal von Moïse Millaud, das bald eine Millionenauflage erreichte.[16] Seit der Verfassungsänderung von Charles de Gaulle für die Fünfte Französische Republik wurde die Funktion der Journalisten als affirmativ festgelegt. Die Medien sind per Verfassungsdekret zur Unterstützung der jeweiligen Regierungspolitik verpflichtet. Die Techniken für investigative Recherchen oder kontroverse Interviews sind in der Ausbildung von Journalisten nicht vorgesehen wie etwa beim Centre de Formation des Journalistes (CFJ), das die meisten Redakteure in den staatlichen Medien absolviert haben.[16] Daher weichen zunehmend mehr Journalisten auf Online-Medien aus.[17]


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Die Minderheitenmedien der Bretonen, Korsen oder Elsässer werden heute systematisch benachteiligt. Ihnen werden Fördergelder vorenthalten, die in Deutschland und osteuropäischen Ländern üblich sind. Staatliche Stellen versuchen beispielsweise auch mit verschiedensten Mitteln zu verhindern, dass die über 1 Mio. deutschsprachigen Elsässer rein muttersprachliche Medien publizieren. Bis vor kurzem war dies sogar noch bei Strafe verboten. Insbesondere Sport- und Jugendnachrichten sollen nicht auf Deutsch erscheinen. Frankreich erkennt offiziell nicht an, dass es in seinen Grenzen Minderheiten gibt. Deshalb hat die Pariser Zentralregierung auch bis heute nicht die Europäische Minderheitencharta sowie die Europäische Charta der Regionalsprachen ratifiziert.[18]


Eine weitere Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist Kapitalkonzentration in den Medien, die meisten Medienverlage werden von einigen wenigen Kapitaleignern kontrolliert. Medienunternehmern wie den Rüstungsindustriellen Lagardère und Dassault wird vorgeworfen, vor ihrem Aufkauf mit großen Staatsaufträgen bevorzugt worden zu sein. „Viele Medien gehören Industriellen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind“,[19] wie etwa Martin Bouygues, dem Eigentümer des Fernsehsenders TF1 und Bauunternehmer für staatliche Straßen und Brücken. Seit der Ära Sarkozy habe das Ausmaß der Medienkontrolle eine neue Dimension erreicht, symbolisch ersichtlich in den Pressekonferenzen und den traditionellen Präsidenteninterviews, zu denen nur loyale Journalisten ausgewählt und die Fragen empfehlend vorgegeben werden. Wenn Journalisten über Fehlverhalten seitens der französischen Staatsbürokratie berichten, müssen sie immer häufiger mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft rechnen.[16]
Dem am 5. Januar 2009 in Kraft getretenen Medienreformgesetz wurde von Oppositionspolitikern und Journalistenverbänden eine weitere Einschränkung der Pressefreiheit vorgeworfen.[20] Es war seit 1987 die größte Medienreform Frankreichs, als TF1 privatisiert worden war. Die Werbe-Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender sollten schrittweise bis Ende 2010 eingestellt und als Ausgleich Abgaben für Internet und Handyanbieter angeboten werden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, dass es vor 2014 kein absoluten Werbeverbot geben soll.[21]
Eine einfache Erhöhung der Rundfunkgebühren wurde dagegen von Sarkozy abgelehnt. Zudem ernennt von nun ab der Staatspräsident die beiden Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender für Hörfunk und Fernsehen. Wegen seines angeblich zu offenen Bekenntnisses zur Homosexualität wurde am 3. April 2009 Radio-France-Chef Jean-Paul Cluzel von Sarkozy entlassen.[22] Als wahren Grund für Cluzels Entlassung sehen Journalisten die morgendliche Satiresendung des Humoristen und Stimmenimitators Stéphane Guillon auf France Inter an.[22] Am 25. November 2008 traten die Beschäftigten der betroffenen Sendeanstalten in einen eintägigen Proteststreik. Sie befürchteten, dass der Staat den Ausfall der Werbeeinnahmen nicht vollständig ausgleichen werde [23] und warfen Sarkozy vor, damit nur seinem Freund, Trauzeugen, Taufpaten und TF1-Eigentümer Martin Bouygues zu helfen.[24]

England/Großbritannien

England war 1695 das erste Land, in dem die Pressefreiheit eingeführt wurde. Diese Maßnahme (die den Begriff der Pressefreiheit noch vermied) erfolgte, indem das englische Parlament das Zensur-Statut nicht mehr verlängerte. Damit folgte das Parlament einer Forderung der Humanisten John Milton[7] und John Locke.
Nachdem in den 1990er Jahren Informationen durchsickerten, denen zufolge britische Kriegsschiffe während des Falklandkrieges Atomwaffen an Bord gehabt hätten, verlangte die britische Tageszeitung The Guardian Aufklärung. Nach mehrfacher Weigerung der britischen Regierung hierzu Angaben zu machen, klagte die Zeitung das Recht auf Information ein und bekam nach einem jahrelangen Rechtsstreit Recht. Am 5. Dezember 2003 bestätigte das Verteidigungsministerium („Ministry of Defence“), dass mehrere Schiffe während des Krieges Atomwaffen an Bord hatten[25] (siehe: Atomwaffen im Falklandkrieg).

Spanien

Im Kontext der Karikaturenserie Das Gesicht Mohammeds war die Klage des spanischen Königshauses gegen zwei Karikaturisten ein besonderes Politikum. Das Gericht gab der Einschätzung des Staatsanwaltes Recht, die satirische Abbildung von „Thronfolger Felipe und Gattin nackt beim Versuch der Reproduktion der königlichen Spezies“ sei eine „ehrabschneidende und unnötig beleidigende Darstellung des Prinzenpaares“ und „sei geeignet, das Prestige der Krone und damit der gesamten spanischen Nation auf irreparable Weise zu beschädigen.“ Das Gericht verurteilte die Karikaturisten jeweils zu einer Strafe von 3000 Euro. Die mit der Verurteilung einhergehende Vorstrafe sei dabei der größere Schaden, so Verteidiger Jordi Plana.[26]

Mexiko

Mexiko gilt einerseits formal als eine parlamentarische Demokratie, andererseits wurde der Staat 2008 in einer Studie des U.S. Joint Forces Command wegen des bereits mehrere Jahre dauernden Drogenkriegs als failed state (Gescheiterter Staat) bezeichnet und mit Pakistan verglichen.[27] Seit 2000 sind in Mexiko nahezu 50 Reporter umgebracht worden, 2008 wurden mindestens fünf Journalisten getötet. Mexiko gilt heute (2009) nach dem Irak als weltweit zweitgefährlichstes Land für Journalisten.[28] Das mexikanische Centre for Journalism and Public Ethics (CEPET) macht für viele Attentate die staatlichen Sicherheitskräfte verantwortlich, die brutalsten Attacken auf Journalisten verübten dagegen Drogenkartelle.[28]

China

In der Volksrepublik China müssen sich Journalisten eine Berechtigung für Interviews erteilen lassen. Diese wird meist verweigert, wenn es um Themen wie Bauernaufstände auf dem Land, Dammbauprojekte, Grubenunglücke und andere „schwierige“ Themen geht.[29] Für ausländische Journalisten gestaltet sich die Arbeit an investigativen Themen schwierig; für chinesische Journalisten ist sie nach Ansicht der Reporter ohne Grenzen lebensgefährlich.[30]

West-Papua

Seit 2002 ist ausländischen Journalisten die Einreise in das seit 1963 zu Indonesien gehörende West-Neuguinea verboten, damit „Einheit und Zusammenhalt Indonesiens nicht gefährdet sind“, so die offizielle Begründung. Einige Korrespondenten aus Jakarta haben die Einreiseerlaubnis erhalten, dürfen aber nicht über Politik und Menschenrechtsfragen berichten. Verteidigungsminister Juwono Sudarsono begründete das Verbot aller ausländischen Medien, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen mit der Sorge, dass ihre Anwesenheit in West Papua „zu Menschenrechtskampagnen ermutigen würde“.[31]
Zu einem indonesischen Journalisten sagten Militärs:[32]
„Machst du ein Problem? Wir töten dich – kein Problem!“

Internationale Presserechtsorganisationen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. aus dem Schrifttum z.B. Arthur Waldenberger: Presserecht im Internet und „elektronische Presse“. In: Gerald Spindler,, Fabian Schuster: Recht der elektronischen Medien. Kommentar. München 2008, S.421ff. m.w.Nachw.
  2. Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2007 – 1 BvR 78/02 –
    (Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis für den Straßenverkauf von Sonntagszeitungen), in: BVerfGK 11, 21; NVwZ 2007, 1306.
  3. Urteil des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 – 1 BvR 330/96 u.a. –
    (Handy-Verbindungsdaten), in: BVerfGE 107, 299
    ; NJW 2003, 1787.
  4. Heribert Prantl: Mit Blaulicht überrollt.
    In: sueddeutsche.de. 9. November 2007, abgerufen am 24. Oktober 2008.
  5. Einblick ins Privatleben.
    In: sueddeutsche.de. 9. November 2007, abgerufen am 6. Januar 2011.
  6. Berichte über Terrorgefahr – CDU-Mann will Pressefreiheit einschränken.
    In: Spiegel Online, 23. November 2010.
  7. a b Areopagitica. A Speech of Mr. John Milton for the Liberty of Unlicens´d Printing. To the Parlament of England. (1644)
  8. Joachim Schwelien: Freie Pressefreie Welt.
    In: Die Zeit, 25. Juli 1971, Nr. 26
  9. Die Welt: Oskar Lafontaine: Mit Hugo Chávez für die Freiheit.
    7. Juli 2007
  10. Stimmen verstummt. In: Der Spiegel. 40/1967 (online
    )
  11. Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2008 – Allgemeine Erläuterungen
    . Eingesehen am 1. Mai 2009. (PDF-Datei; 60 KB)
  12. Committee to Protect Journalists: 2010 prison census – 145 journalists jailed worldwide
    . 1. Dezember 2010.
  13. Committee to Protect Journalists: CPJ's 2008 prison census: Online and in jail
    . 4. Dezember 2008.
  14. Freedom House: Freedom of the Press 2009
    . Eingesehen am 1. Mai 2009. (PDF-Datei; 1,7 MB)
  15. http://2010sdafrika.wordpress.com/2010/09/02/pressefreiheit-in-gefahr-freedom-of-press-in-danger/
  16. a b c Margit Hillmann: Heißer Draht zum Elysée.
    In: Deutschlandradio, 31. Mai 2008. Vergleiche: Der lange Arm des Präsidenten. Frankreichs Pressefreiheit in Gefahr.
    In: SWR2, Radio-Feature, 10. Juni 2009. (PDF; 137,3 kB; 24 S.)
  17. Michael Kläsgen: Sarkozy und die Medien – Der Schatten-Intendant.
    In: Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2008.
  18. Claudia Nowotny: Die Auswirkungen der französischen Sprachpolitik auf Minderheitensprachen am Beispiel Okzitanisch und Korsisch. Diplomarbeit der Universität Wien, Books on Demand, Norderstedt 2005, ISBN 978-3-640-52873-8, S. 54
    , Ausschnitte
    bei Google Bücher.
  19. Ruth Berschens: Kritik an Berichterstattung – Frankreich zweifelt an seinen Medien.
    In: Handelsblatt, 15. September 2006.
  20. Margit Hillmann: Angst vor der kontrollierten Medienlandschaft.
    In: Deutschlandradio, 5. Januar 2009, MP3-Datei, 5:37 Min.
  21. Mediendatenbank: IfM - France Télévisions S.A.
    vom Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM), abgerufen am 24. Oktober 2011.
  22. a b Johannes Duchrow: Der Sender bin ich – Sarkozy feuert Radiochef.
    In: WDR5, 4. April 2009. (Link nicht mehr abrufbar)
    Personalien. Jean-Paul Cluzel. In: Der Spiegel. Nr. 11, 2009, S. 172 (online
    ).
  23. „Tele Sarkozy. Frankreichs Fernsehen vor dem Werbeverbot“
    , WDR5, 3. Januar 2009, mit weiteren Video-Links (Link nicht mehr abrufbar)
  24. Schluss mit der Pressefreiheit?
    In: Deutsche Welle, 5. Januar 2009.
  25. Falklands ships had nuclear arms
    , BBC News. 5. Dezember 2003. 
  26. Javier Cáceres: Der Preis der Frechheit.
    In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2007, abgerufen am 24. Oktober 2008.
  27. The Joint Operating Environment (JOE).
    Studie, U.S. Joint Forces Command, 2008. (PDF; 2,8 MB)
  28. a b Philipp Lichterbeck: Gefährdete Pressefreiheit. „Du bist der Nächste, Hurensohn“.
    In: Der Tagesspiegel, 18.  März 2009
  29. Kerstin Lohse: Freie Information - in China ein Fremdwort.
    In: tagesschau.de. 3. Mai 2005, abgerufen am 24. Oktober 2008.
    (Link nicht mehr abrufbar)
  30. Barbara Petersen: Henker und Zensoren.
    In: 3sat, Kulturzeit. 2. Mai 2001, archiviert vom Original
    am 24. Oktober 2005, abgerufen am 24. Oktober 2008.
  31. IFJ concerned that barring foreign media from West Papua is an attempt to conceal human rights abuses.
    In: International Freedom of Expression Exchange. 17. Februar 2006, abgerufen am 24. Oktober 2008 (engl.).
  32. Russ W. Baker: The Deforesting of Irian Jaya. In: The Nation. 7. Februar 1994 (www.RussBaker.com
    , abgerufen am 6. Januar 2011).

Literatur

  • Ludwig Börne: Die Freiheit der Presse in Bayern. Sämtliche Schriften. Bd. 1, Düsseldorf 1818.
  • Autorenkollektiv: Wie links können Journalisten sein? Pressefreiheit und Profit. Rowohlt Verlag, 1972, ISBN 3-499-11599-9.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Montag, 7. Mai 2012

Hallo Generalstaatsi-Anwalt,sie wurden also auch vom Vodafone-Imperium bestochen


Von:
"thomas karnasch"
An:poststelle@gsta-duesseldorf.nrw.de
Betreff:Hallo Generalstaatsi-Anwalt,sie wurden also auch vom Vodafone-Imperium bestochen
Datum:Tue, 08. May 2012 08:54:27

= Sagen sie nicht,sie sind der Staatsanwalt,der mit dem nebulösen Vodafone-
Anwaltsbüro Zdrzalek ausballdovert hat,einfach mal so betrügerisch das mit
dem nachweislich nicht exuistenten Zweitbüro(Tönisvorst) zu erfinden ???

= Ich muss ihnen ja jetzt nicht großartig erklären,dass sie ganz schnell umfang-
reiche Ermittlungen in Gang zu bringen haben:
Schließlich geht es auch um ihren eigenen Kopf !!!

= Die unten eingefügte Kopie einer von mir am 15.12.2011 an eben sie über-
mittelten hochbrisanten Mail,beweist zudem,dass auch sie faktisch tatkräftig
an der Strafvereitelung im Amt mitgewirkt haben!

= Traurige Wahrheit
Im Prinzip gehören laut umfangreichen Erfahrungen eben Richter und Staats-
anwälte mit zu den gesellschaftsschädlichsten Verbrechern in diesem Land.

= Und was macht der düsseldorfer Generalstaatsanwalt ???

= Schade,dass auch sie offenbar nicht klug genug sind zu erkennen,dass
nämlich viele der zuvorderst karrieresüchtigen Politiker sie und ihre Mit-
Staatsanwälte und Richter nämlich schon seit Jahrzehnten sträflich im Stich
lassen !!!
= Profi-Richter und eben auch Profi-Staatsanwälte legen dabei sehr gerne
Sonderschichten ein,um einige dieser natürlich eben deshalb noch höher
anzusiedelnden Gesellschafts-Verbrecher namens Politiker zu Recht und nicht
selten längst überfällig aus dem Verkehr ziehen zu können !!!

Nicht nur ich erwarte baldigst entsprechende Taten und auch Wiedergut
machung !!! = Im Vergleich zu meiner Lebenserfahrung ist Guantanamo
eher geringfügig.
Northeim,den 08.05.2012

= Klarer Fall von bisweilen sogar chronischer Verantwortungslosigkeit.
Von:
"thomas karnasch"
An:poststelle@gsta-duesseldorf.nrw.de
Betreff:Betrifft : Amtsgericht Northeim des weiteren Verfahrens-Betrugs überführt(20 Js 6054/11) : Vodafone/Zdrzalek
Datum:Thu, 15. Dec 2011 09:52:09

= BürgerInnen müssen wohl jetzt direkt informiert werden !
Wir werden nicht eher aufhören,solange nicht ein sauberes Verfahren bzw.
saubere Ermittlungen abgeschlossen sind !!!

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Betrifft: erschreckende Erkenntnisse über mafiöse in diesen Fall invollvierte
südniedersächsische Justiz-Behörden.

= Erwiesener wiederholter Amtsmissbrauch,mit wiederholter Nötigung und
Androhung von Freiheitsberaubung.
= Sehen Sie selbst

               Liebe Damen und Herren,

wie Sie ja dem unten erneut angefügtem Anhang entnehmen konnten,ging es
mir gesundheitlich ziemlich schlecht,weshalb es möglich sein könnte,dass
ich bei Formulierungen Fehler gemacht haben köönte.

= Dennoch muss echten Ermittlern natürlich klar geworden sein,dass es
sich um ein ernsthaft beschämendes Verbrechen handelt.

= Beweisende Fakten : In Norteim + Göttingen(auch Justiz) schon
veröffentlicht !!! Northeimer Gerichts-Präsidentin Ingrid Sell hat zu
Gerichtsverfahren Unwahrheit behauptet.
Wahrscheinlich hat die Direktorin des Amtsgericht Northeim,Ingrid Sell,
unbeabsichtigt zum Vodafone-Verfahren (Antrag auf Befangenheit gegen das
Amtsgericht Northeim) behauptet,ich wäre "grundsätzlich" gegen jeden an
Gerichtsverfahren beteiligten Justiz-Angestellten.

= Die mittlerweile nachweisbare Wahrheit sieht aber ganz anders aus !!!
In Wirklichkeit ist es nachweislich nämlich genau umgekehrt:
= Besonders die südniedersächsische Justiz handelt beinah grundsätzlich gegen mich.

Was auch nachfolgendes  Dokument wenig beeindruckend belegt:

Schamlos wurde darauf einfach absichtlich verdreht,wer in Wirklichkeit
gegen wen agiert.
= Um ziemlich eindeutig eigene Seilschaften auf Kurs zu bringen - um das
eigene Ding,das eigene Verbrechen durchdrücken zu können.

= Ich hatte der verantwortlichen angeblichen Anwältin des Rechts indirekt
unterstellt mich bescheißen zu wollen: Diese meine eher nüchterne Erwiderung
hat nicht nur dieser Anwältin einen gewissen Spiegel vorgehalten(Württem-
bergische Rechtsschutzversicherung hatte diese empfohlen,was Anwältin über
Handeln zugunsten der Versicherung ausbauen wollte).

= Besonders auch Menschen mit eher zweifelhafter Vergangenheit sind dann
weniger in der Lage ihr eigenes Spiegelbild erkennen zu können:
Ich bin aufgrund meiner Lebenserfahrung mehr ein direkter Mensch,was in
diesem Fall nicht nur die Anwältin auf dem falschen Fuß erwischte.

= Erfahrungsgemäß kam es ihr ins Bewußtsein,dass ich wohl nicht locker lassen
würde und so zur Gefahr nicht nur für sie werden könnte.

= diesbezügliche Datei als letzte Anlage angehängt !

 Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 16:33:47 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@gsta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: 20 Js 6054/11 Betrifft: Erneute und weitergehende Strafanzeige gegen das Vodafone-Imperium

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 16:28:51 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: 20 Js 6054/11 Betrifft: Erneute und weitergehende Strafanzeige gegen das Vodafone-Imperium

Die untern erwähnten 85,?? Euro Abbuchung gehen sicherlich auf das
Vodafone-Konto,damit deren Forderungen beglichen sind,um es so dem
Anwaltsbüro Zdrzalek zu ermöglichen,weiterhin für Vodafone tätig zu sein,
um eben weiterhin Kohle ranschaffen zu können - ggf. auch rechtswidrig.

= Hoffentlich kommt es der Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt mal in den Sinn,
die diesbezüglich weiteren möglichen Vorgehensweisen von Vodafone und deren
Anwaltsbüro zu durchforsten !!!

= Erfahrungsgemäß
Vodafone drangsaliert nach Siegen - beinah egal wie.
Und deren Anwaltsbüro will Siegen - beinah egal wie - mögliche Ablösung
relativ klar im Nacken sitzen wissend.

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 15:56:38 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@gsta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: Fwd: 100 Js 4882- Betrifft: Erneute und weitergehende Strafanzeige gegen das Vodafone-Anwaltsbüro Zdzalek

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 15:50:09 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
Betreff: 100 Js 4882- Betrifft: Erneute und weitergehende Strafanzeige gegen das Vodafone-Anwaltsbüro Zdzalek

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 15:45:52 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: 6 0 9/11- weitere Beweiserbringung zu erstatteten Strafanzeigen gegen u.a. LG GÖ

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 15:40:48 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: NZS 18 AR 35056/11 : weitere Beweiserbringung zu erstatteten Strafanzeigen

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 03 Nov 2011 14:45:07 +0100
Von: "thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>
An: agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff: 3 C 784/10(I) / DR I 331/11 - Betrifft : u.a. rechtswidrige Pfändung noch nicht entfernt !


Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

An das Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim

Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-6025 0
Telefax : 0211-6025 2929
poststelle@sta-duesseldorf.de

Betrifft: Erneute und weitergehende Strafanzeige gegen das Vodafone-Anwaltsbüro Zdzalek

                    Liebe Damen und Herren,

weder das Amtsgericht Northeim,noch die mitverantwortlichen dortigen
Gerichtsvollzieher,noch das besagte Anwaltsbüro Zdrzalek,noch das
maßgeblich mitverantortliche Vodafone-Imperium waren in der Lage noch
willens,besonders deren rechtswidrige Pfändung zurück zu ziehen.

Erschreckend ist dabei,dass das Vodafone-Anwaltsbüro einfach so
unglaubliche Formulierungen zu Papier bringen konnte und dass das
Amtsgericht Northeim durch besonders die dafür mitverantwortlichen
Gerichtsvollzieher dabei offenbar nichts zu beanstanden hatte - sondern
dieses Papier nur einfach absegnete.

Insbesonders hatte sich das Vodafone-Anwaltsbüro angemaßt,durch eigene
Formulierung  jegliche Abbuchungen und Auszahlungen von meinem Konto,
auch zur Wasser und Stromversorgung,auch zur Lebensmittelbeschaffung zu unterbinden gefordert.

Dabei habe ich zudem wiederholt darauf hingewiesen,dass ich mit meiner
Hausbank einen Dispo-Überziehungskredit von 1600,- Euro vereinbart habe,
der zu dem Zeitpunkt gerade einmal zur Hälfte ausgereizt war.
= Was die Zdrzalek-Forderung nach jeglichem Auszahlungs- und Abbuchungs-
Stopp nicht nur rechtswidrig macht !!!

= Sondern aufgrund des monatelang anhaltenden Nichtstuns in diesem Zusammenhang daraufhin deutet,dass hier auf beiden Seiten von sozusagen Wiederholungstaten ausgegangen werden muss.

= Weiter hatte ich wiederholt beweiserbringend darauf hingewiesen,dass ich
aufgrund der skrupellosen Vorgehensweise der Krankenkasse BKK
Gesundheit seit dem 11.03. diesen Jahres bis einschließlich Ende August ohne
Krankengeld - also ohne jegliche regelmäßig an mich überwiesene Finanzmittel
- im wahrsten Sinne ganz arm da stand.

= Was nicht nur weiter das Aufrechterhalten dieser ohnehin rechtswidrigen
Pfändung doch sogar zusätzlich in ein noch zweifelhafteres Licht rückt !

Zur Erklärung
Sowohl dem Amtsgericht Northeim als auch dem Vodafone-Anwaltsbüro
Zdrzalek ist seit Ende letzten Jahres bekannt,dass ich seit dem 21.09.2010 unter
einem akuten Erschöpfungssyndrom leide,was bis Juni 2011 sogar so schlimm
war,dass ich nur selten mit normaler Herzfrequenz zur Toilette gehen konnte !

Zur weiteren Erläuterung
Es handelt sich bei dem Erschöpfungssyndrom im weitesten Sinne um die
Altlast seit 1969 ! Damals wurde ich im Alter von 3 Jahren einer lebensrettenden
Operation unterzogen.Leider wurde aber dabei versäumt,sich näher mit den
 möglichen Folgen zu beschäftigen,was mit dazu führte,das mein Unterbewußtsein
aufgrund weiter fehlender und unzureichender Regeneration erheblich geschädigt
wurde,so das dieser kleine Kerl sich auf einmal wesentlich mehr in diversen
Wirklichkeiten zurechtfinden musste,als es einem Kind eigentlich gut tun kann.

= Angemessene medizinische und psychologische Betreuung hat es die ganzen
40 Jahre bis heute praktisch nicht gegeben - eigentlich sogar im Gegenteil :
In der Grundschule meinte zum Beispiel eine offenbar beziehungsunfähige
Schulärztin zu mir: "dich werde ich im Rollstuhl wiedersehen." - was auf einen
10jährigen Jungen wie ein Messer in den Rücken einwirken kann.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt ging es garnicht mehr ohne Herzrasen und
ohne gegenhaltende Pressatmung : Was natürlich eine unnatürliche
Anstrengung und weiter unnatürlichen, übermäßirgen innerkörperlichen
Energiefluss darstellt - was weiter nicht ohne Folgen bleiben konnte !

Ich bin also seit über einem Jahr zur dringend notwendigen Regeneration
sozusagen abgestellt.Zum Glück hat sich mein Zustand weiter gebessert.
Dennoch verhalte ich mich nicht anders,wie schon seit Jahren und schreibe
z.B. jetzt auch wieder im Liegen am Notebook.
Habe nach wie vor das Verlangen,mich überwiegend in liegender Weise
auszuruhen.Immerhin hatte ich im letzten Winter auch über Monate mein
Gehirn gespürt,was weiter deutlich aufgezeigt hat,dass nur striktes Ruhen
nachhaltige negative Erscheinungen abwenden wird können.

Zur weiteren Erläuterung
Selbstverständlich standen und stehen mir weiterhin diesbezüglich besondere
Rechte zur Wahrnehmung eben meiner Rechte zu !!!
= So muss z.B. das vorausgegangene Vodafone-Verfahren nachträglich annuliert
werden,weil das Amtsgericht Northeim meine beweiserbrachte damalige
Unfähigkeit zur postalischen Verfahrens-Unterlagen-Übermittlung allzu leichtfertig
ignoriert hatte - und meine rechtmäßig übermittelten Emails mit u.a. Strafanzeige
und Klageerwiderung dem Verfahren unrechtmäßig vorenthalten hatte !!!

=Was ja unverständlicherweise auch noch Strafvereitelung im Amt bedeutet !

= Nach meiner Auffassung als Betroffener ist besonders meine am 12.12.2010
ans Amtsgericht Northeim übermittelte - aber vorenthaltene - Klageerwiderung plausibel !

= Leider bestätigt der Ablauf auch dieses Gerichts- und Vollstreckungs-
verfahren folgenden vor ein paar Jehren von Experten-Seite veröffentlichten Satz :
"Im Gerichtsvollzieherwesen hat sich seit 100 Jahren praktisch nichts geändert."

= Wie Sie sicherlich auch schon aus meinen bisherigen Schreiben entnehmen
konnten,geht es mir auch weiter um eine deutliche Verbesserung besonders im Gerichtsvollzieherwesen !!!

Als Anlage werde ich die Pfändungs-Unterlagen beifügen !
Als Anlage werde ich die BKK Krankengeldverweigerung,März 2011 anfügen !
Als Anlage habe ich beweiserbringenden Kontoauszug vom 22.07.2011
beigefügt : zu diesem Zeitpunkt lief die Pfändung schon seit dem 20.05.2011 !
= Weiter ist auf Kontoauszug Dispo-Kredit von 1600,- angeführt,den ich aber nicht nutzen konnte !!!

= Weiter ist auf Kontoauszug 2. Auszahlung von 1000,- Euro aus Lebens-
versicherung aufgeführt ! Um mein bis dahin bestehendes - durch Pfändungs-
beschluss verbotenes - Saldo auszugleichen ! - Schließlich hat Bank jede
Rückbuchung zusätzlich mit 7,50 Euro auf Konto belastet - obwohl das
eigentlich auch nicht hätte gestattet sein dürfen !!!

= Vieles ist also nicht nur scheinbar eine Frage der richtigen Interpretation !!!
= Ich möchte nochmal darauf hinweisen,dass es zu den Grundrechten gehört,
mindestens auf eigene zur Verfügung stehende Finanzmittel zurückgreifen zu
 können,um eben wenigstens die ansonsten gefährdete Grundversorgung,sprich
besonders die lebenswichtige Nahrungsmittelversorgung sicherstellen zu können !!!
= Ich musste mir 1000,- Euro von der Familie borgen und mir 2000,- Euro aus
der Lebensversicherung auszahlen lassen !

= Aufgrund der oben geschilderten rechtswidrigen Verweigerung kann nicht
nur die Pfändung keinerlei Rechtsgültigkeit mehr haben - was ich besonders
wiederholt an das Amtsgericht Northeim übermittelt habe !!!

Weiter sehe ich aufgrund dieser ebenso geschilderten Verweigerung des
Anwaltsbüro Zdrzalek,wenigstens deren erschreckende Pfändungs-
Bedingungen ordnungsgemäß abzuändern,die berechtigte Notwendigkeit,auch
diesbezüglich strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten !

= Weiter steht mir doch darüber hinaus Schadenersatz und Schmerzensgeld zu !

Weiter hat das Anwaltsbüro Zdrzalek letzte Woche erstmalig in diesem
Zusammenhang circa 85,- Euro unrechtmäßig von meinem Konto einziehen
lassen,obwohl das besagte Vodafone-Verfahren und ebenso der erwähnte
Pfändungsbeschluss aufgrund meiner wie erwähnt wiederholt an das Amtsgericht
Northeim und Vodafone-Anwaltsbüro übermittelten Widerlegungs-Dokumentation
eben besagte Beschlüsse für unrechtmäßig und damit nichtig machte !

= Was weiter zusätzlich eine strafrechtliche Ermittlung notwendig machen würde !

= Zu allem Überfluss hat sich dieses Anwaltsbüro Zdrzalek auch noch dazu
erdreistet,in Bezug auf meine berechtigten öffentlich gemachten Betrugsvorwürfe
vor diesem zweifelhaftem Amtsgericht Northeim eine rechtswidrige Einstweilige Verfügung zu erwirken.

= Wobei das Amtsgericht Northeim ebenso wie das weiter damit beauftragte
Landgericht Göttingen auch wiederholt Gegenstand diverser Veröffent-
lichungen waren und somit persönlich motiviert diese unrechtmäßige
Einstweilige Verfügung mit möglich machten !

= Der vorsätzlich gelöschte Internet-Blog :
http://verfassungsbeschwerde-gegen-marode-ju.blogspot.com/ - hatte einen
ideellen Wert von mehreren Millionen Euro - und einen gesellschaftlichen Wert,der in die Milliarden geht !

= Wie Sie sicher spätestens jetzt auch bemerkt haben müssen,geht es mir auch
und besonders um das längst überfällige,notwendige Weiterentwickeln Unserer
auch lebenswichtigen Justiz.

= Auch deshalb sehe ich es mehr als berechtigt an,dass mir nunmehr Schaden-
ersatz und Schmerzensgeld zusteht !

= Bemerkenswert dazu ist,dass die südniedersächsische Justiz schon seit Jahren
mit vorkriegszeitlichen Methodiken versucht,dass Aufdecken und Veröffentlichen
von Wahrheiten von hier aus zu verhindern.
= Was das Vodafone-Anwaltsbüro Zdrzalek schon vor dem Beginn des Vodafone-
Verfahrens aufgrund diverser Internet-Veröffentlichungen meinerseits gewußt haben
muss und so weiter unbekümmerter an das Verfahren heranging.

= Natürlich stehe ich im Prinzip auf der Seite der existenziellen Justiz - doch leider
musste ich zu meinem Erstaunen,um nicht zu sagen Entsetzen feststellen,dass die
betreffende südniedersächsische Justiz beinah orientierungslos auch gegen sich handelt.

Soweit erstmal !
Ich behalte mir vor möglicherweise nötige weitere Eingaben an Sie zu übermitteln !

Gleichzeitig darf ich darum bitten,wenn nötig weitere Eingaben von mir zu fordern !
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

= Frau Kühn(Justizangestellte),gehen auch Sie endlich zur Kriminalpolizei:

Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
37154 Northeim

Betrifft:
W I D E R S P R U C H :
Die den unter oben angegebenen AZ. vorausgegangenen angeblichen Verfahren
vor dem Amtsgericht Northeim unter Richter Thielbeer und dem Landgericht
Göttingen unter Richterin Ahrens sind rechtswidrig !!!

= Frau Kühn,gehen auch Sie endlich zur Kriminalpolizei:
Sie haben auf einem Schreiben des korrumpierten Vodafone-Anwalts C.Zdrzalek
fälschlicherweise das Datum vom 16.04.2012 angebracht !!!
Von:     "thomas karnasch"
An:    Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff:    Strafanzeige gegen das Anwaltsbüro Zdrzalek,in Konstantinstr. 387 in
41238 Mönchengladbach,wegen Betrugs und aktuell räuberischer Erpressung!
Datum:    Sun, 06. May 2012 07:37:51

= Dabei hat vorher der düsseldorfer Gerichtsvollzieher Christian König sein dazu-
gehöriges Schreiben(mit Klammer von Ihnen zusammengeheftet) mit exaktem
Datum vom 03.05.2012 versehen und dann dieses an Ihr Amtsgericht gefaxt !!!
Anmerkung:
Gestern wurde nachweislich festegestellt,dass der Vodafone-Anwalt Zdrzalek auf
die gesamten Vodafone-Verfahren betreffend ein weiteres Mal vorsätzlich betrogen
hat !!! = Dieser hat nämlich garkein Büro - wie mindestens auf 10 Justiz-
Dokumenten fälschlicherweise angeführt - in 47918 Tönisvorst,Reckenhöfe 5a.

= Dieses ist wahrscheinlich dessen Privatadresse.
Auf dessen InternetSeite steht  rein garnichts von einem Zweitbüro,wie es nämlich
korrekterweise eigentlich dort angeführt sein müsste.
Weder unter"Home(Link)",noch unter"Kanzlei","Anwälte" und"Team"
= Unter "Impressum"steht lediglich geschrieben:"Zweigstelle Tönisvorst..."
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/vodafone-anwalt-zdrzalek-hat-garkein.html

Damit ist eindeutig bewiesen,dass der immer offensichtlicher korrumpierte
Vodafone Anwalt C.Zdrzalek dieses nicht existente Zweitbüro erfunden hat,um
selbst ordnungsgemäße krimialtechnische Ermittlungen gegen auch sich einerseits
verhindern zu können.Und andererseits betreffende Vodafone-Gerichtsverfahren
vorsätzlich verschleppen zu können:
= Die betreffenden Vodafone-Verfahren haben jetzt automatisch mit diesem neuen Sachverhalt ihre ohnehin nicht gegebene Rechtsgültigkeit verloren !!!

Sowohl das Amtsgericht Northeim als auch das Landgericht Göttingen sind jetzt
verpflichtet,die an ihren Gerichten ohnehin skandalösen Vodafone-Verfahren zu
annulieren und zügig umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen in Gang zu bringen.

= Ich zeige diese hiermit wegen Menschenrechtsverletzung und Rechtsbeugung/
Verfahrensbetrug an:
Schließlich konnte ich heute schon wieder einen Arzttermin nicht wahrnehmen,
weil mein nachweislich immer noch sehr akutes Erschöpfungssyndrom es auch
heute einfach nicht zugelassen hat !!!
= Selbiges hatte ich auch schon in meiner Beschwerde gegen die ohnehin rechts-
widrigen Haftbefehle am 22.02.2012 bestimmt zu Recht angeführt.

= Die Gerichtsvollzieherin hat ohnehin vorsätzlich gelogen,von wegen,sie hätte
mich hier nicht angetroffen:
Selbstverständlich war ich Zuhause und hab auf ihr Kommen gewartet.Sie war in
Wirklichkeit an von ihr angegebener Zeit nicht hier !!!
= Wahrscheinlich gibts auf die Art extra Spesen.

Ich hatte auch tatsächlich nachweislich vorher mit ihr Kontakt aufgenommen und
dabei deutlich nachweislich zu verstehen gegeben,dass ich zur Zeit solche
Strapazen nicht auf mich nehmen kann:
= Sie selbst war ja am 21.02.2012 Zeuge eines sogenannten Erschöpfungsanfalls,
sogar im Beisein eines Polizeibeamten.Dieser hat eine Woche später praktisch
gleiches nochmal hautnah miterlebt,diesmal sogar im Beisein eines Gutachters !!!

= Außerdem war ich - was ich ebenso nachweislich der Gerichtsvollzieherin
übermittelt habe - vom 12.03.2011 bis Ende August mittellos !!!
= Was die Haftbefehle ohnehin so oder so rechtswidrig macht !!!

= Genauso,wie ich seit dem 20.03.2012 ebenso mittellos bin: Krankengeldzahlung
ist nach 18 Monaten ausgelaufen: Jobcenter hat sogar durch Elias vor dem
Sozialgericht Hildesheim gelogen und betrogen(selbstverständlich nachweislich).
Hat einfach u.a. behauptet,ich würde laut Krankenkasse DAK noch Krankengeld
bekommen: nur das Verfahren war am 22.03.2012 = 2 Tage nach Krankengeld... !!
http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/03/unglaublich-jobcenter-vertreter-lugt.html

Einige hiesige Richter und Staatsanwälte brennen offenbar geradezu darauf,vor
dem Europäischen Gerichtshof(auch für Menschenrechte) auf der Anklagebank
Platz zu nehmen.
= Frau Direktorin Sell,stellen Sie endlich ihre fortfaufend inszenierten Verbrechen
ein !!! Und annulieren Sie besonders die in deren Vodafone-Verfahren !!!

Ich hab zum Glück während meiner unglaublichen Leidenszeit auch viele richtige
Konsequenzen gezogen - das Entscheidende ist aber:
Ich habe aus Verzweiflung heraus 1000e Male meinen Schweinehund überwunden
und im wahrsten Sinne nach den bestmöglichen Lösungen geforscht.Was ich
mittlereweile manchesmal immer noch exzellent zustande kriege!
=Mit allerdings dem hohen Preis,dass das erheblich meinen Körper ausgesaugt hat.

= Wenn Menschen sowas generell könnten,dann würde es kaum Tötungsdelikte u.a.
und Kriege schon garnicht geben.Diese sind zwar körperlich(gegenwärtig)erheblich
fiter als ich,dafür aber leider oft menschlich...
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch