Aktenfälschung am Bundesverfassungsgericht aufgedeckt!

Sonntag, 6. Mai 2012

Staatsanwältin: Gerichte haben Verfahren vorsätzlich zu Gunsten von Vodafone...

= Natürlich bezweckt unten aufgeführte Staatsanwältin mit ihrem Schreiben
das Vertuschen von Straftaten !!!
= Genauer gesagt,von Justiz-Verbrechen !!!

Andererseits könnte die Staatsanwältin damit auch einen gewissen Protest
ausdrücken wollen.Wohl doch eher weniger,immerhin hat sie sich letzens noch auf
anderem Schreiben als Oberamtsanwältin verewigt.

= Auf jeden Fall muss aber auch diesem erschreckenden Schreiben eine gewisse
inkompetenz attestiert werden: Natürlich brauche ich keinen Anwalt um Einsicht in
die Akte erlangen zu können !!!
= Was einmal mehr offenlegt,das die deutsche Justiz ein ziemlich korrumpiertes
System darstellt.

= Diese unverfrorene Dreistigkeit hat die Staatsanwältin offenbar gewohnheitsmäßig
unbedacht angebracht.Weil auch sie erfahrungsgemäß davon ausging,dass viele
einfache Bürger solche Anführungen als gegeben hinnehmen.

= Sehr wahrscheinlich hat es auch in diesem Fall keinerlei ernste Ermittlungen
gegeben.Und diese damit ebenso strafauffällige Staatsanwältin versucht das
abermals gewohnheitsmäßig zu vertuschen.

= Beim Baumbeschneiden aus Versehen den Ast abzusägen,auf dem in diesem
Fall Staatsanwältin Schäper sitzt,wäre eine Tragödie.
Aber diese verruchte Vertuschungskampagne,mit ausgehend von genannter
Staatsanwältin,ist nicht nur abermals ein ungeheuerlicher Skandal - sondern
obendrein auch noch eine ziemliche Dummheit.

= Ich will ausführliche Darlegungen über die Ermittlungen !!!
= Außerdem erwarte ich,dass besonders Staatsanwalt Zapf vom Dienst
suspendiert wird !!!
Hier liegen mindestens noch 3 Schreiben von Zapf,worauf als Tatzeit:00.00.0000
angegeben ist !!!!

Auch eine Riesen-Dummheit !!!
= Ohne möglichst exakt ermittelte Tatzeit lässt sich zumeist kaum der Tathergang
rekonstruieren !!!
= Strafvereitelung im Amt.


= Außerdem will Staatsanwältin ??? Schäper mindestens 6 weitere an den
Vodafone-Verbrechen beteiligte Richter decken(...).

= Schäper zieht diese aber durch ihre nicht minder arangierte Dummheit immer
weiter in diesen korrupten Vodafone-Mief !!!

= Abgang-Kanzlerin Merkel,jetzt bewegen auch sie endlich ihren Hintern
und schmeißen ihre Versager-Justizministerin raus !!!

= Und Sonnenkönig Norbert sollte nicht zu lange mit der Bekanntgabe der
Auflösung des Deutschen Bundestages warten!

= Unverzüglich hat besonders der CDU-Clan nach der Verfassung der
Bundesrepublick Deutschland dafür zu sorgen,dass 1.der niedersächsische
Landtag aufgelöst wird !!!
2.Besonders gegen Schünemann,Busemann(Vorgänger/in als Justizminister/in),
und McAllister nicht nur ein Amtenthebungsverfahren sondern auch ein
Parteiausschlussverfahren(Wulff) in Gang kommt !!!

= Selbstverständlich müssen ebenso strafrechtliche Ermittlungen folgen !!!
= Alles andere: Anti-Christen

Dieses Schreiben bezieht sich auf Online-Strafanzeigen bei Polizei NRW und
Niedersachsen über Vodafone-Korruptionsfall insgesamt.

= Einige Richter und Staatsanwälte !!!

Auch LKA's degradieren,lassen sich zu biederen Befehlsempfängern
degradieren = Riesen-Dummheit ???
= Sind allerdings Kopien meiner Strafanzeigen ohne Unterschrift !!!
Auch hierbei dürfte die Staatsanwaltschaft Göttingen(wohl mit wohlwollen
auch von NRW-Staatsanwaltschaften) vorsätzlich vertuschen wollen.
= Riesen-Dummheit !!!







































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Samstag, 5. Mai 2012

Vodafone-Anwalt Zdrzalek hat garkein Anwaltsbüro in Tönisvorst(Strafanzeige)


Von:
"thomas karnasch"
An:Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de
Betreff:Strafanzeige gegen das Anwaltsbüro Zdrzalek,in Konstantinstr. 387 in 41238 Mönchengladbach,wegen Betrugs und aktuell räuberischer Erpressung!
Datum:Sun, 06. May 2012 07:37:51


 Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Anschrift:
Rheinbahnstr. 1
41063 Mönchengladbach
Postanschrift:
Postfach 10 17 60
41017 Mönchengladbach

Telefon: 02161 276-0
Fax: 02161 276-696 Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de


Betrifft: Strafanzeige gegen das Anwaltsbüro Zdrzalek,in Konstantinstr.387
            in 41238 Mönchengladbach,wegen Betrugs und aktuell räuberischer                    Erpressung!                           

                                           Liebe Damen und Herren!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen das Anwaltsbüro Zdrzalek,in Konstantinstr.
387 in 41238 Mönchengladbach,wegen Betrugs und aktuell räuberischer Erpressung!       
Das Vodafone-Imperium hat offenbar einige Richter/Staatsanwälte/Anwälte und
schlimmstenfalls auch Politiker bestochen.Jedenfalls treten diese und jene immer
wieder nachweislich unwillig,um nicht zu sagen vertuschend in Erscheinung.

Nur in unten vom Original-Impressum der Internetseite des Anwaltsbüro Zdrzalek
übernommenem Impressum ist die "Zweigstelle",Reckenhöfe 5a,47918 Tönisvorst
angegeben:
Ansonsten weder unter "Home","Kanzlei","Anwälte",Team"!
= Die Tatsache,dass das Anwaltsbüro Zdrzalek mit angeblicher Zweigstelle,
Reckenhöfe 5a,in 47918 Tönisvorst eben nicht unter"Kanzlei" angegeben ist,muss
doch dann zwangsläufig bedeuten,dass es ein Zweigstellen-Büro garnicht gibt.

= Diese Adresse wurde nicht nur vom Anwaltsbüro Zadrzalek im Laufe des/r
Verfahren als Büro-Adresse angegeben,sondern auch von Gerichten und Staatsanwaltschaften!
= Um meinen rechtlichen Handlungsspielraum drastisch einengen zu können!
= Um diesen nachweislich hinterhältigen Gemeinschafts-Betrug durch zu drücken!
Das stinkt nach Korruption!

Korruption(Haftbefehle): Vodafone hat offenbar noch mehr Richter/Staatsanwälte/Anwälte/Politiker bestochen

Dann darf ich die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach darum bitten,zu
überprüfen,ob denn das Anwaltsbüro Christoph Zdrzalek tatsächlich noch am
2012.2010 das Anwaltsbüro in der Willhelm-Tell-Straße 14,40219 Düsseldorf hatte!
= Beweis: als 4. Anlage angefügter skandalöser Ablehnungsbeschluss meines
Antrags auf Befangenheit gegen das Amtsgericht Northeim durch deren Direktorin
Ingrid Sell,vom 20.12.2010!

Ich wehre mich seither gegen dieses miefige Justiz-Verbrechen:
Schließlich hatte das Amtsgericht Northeim schon vorher gegen mich auch mehrere
Menschenrechtsverletzungen begangen!
= Und das im Prinzip nur,weil ich mir als unabhängiger international anerkannter
Philosoph beiner gewissen Vorbildfunktion sehr bewußt bin.
= Ich habe keinen Hang zum Lügen!

- Die Philosophie bzw. das Philosophieren kann eben nur im Zusammenhang mit
Wahrheiten funktionieren!
- Das mit dem Glauben kann auch ohne Wahrheiten funktionieren.
- Die Politik passiert eigentlich überwiegend basierend auf Unwahrheiten!
- Die Justiz hat mitunter vor der WAhrheit genauso viel Angst wie sprichwörtlich
der Teufel vor dem Weihwasser.

= Beinah logische Konsequenz:
Zumeist unfähige Politik und zumeist unwillige Justiz verursachen einen gesell-
schaftlichen Schaden von gut 100 Milliarden Euro Jahr für Jahr.
= Bis zu 1000 unrechtmäßige Gefängnisstrafen in einem einzigen Jahr!
Erstmal soweit!

= Auf erstem unten eingefügtem Dokument ist von einem angebliches
Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Hagen zu lesen.
Den müsste ich doch auch erhalten haben:
= Habe ich definitiv nicht! Hätte ich sonst wiedersprochen!
Zumal ja nicht mal dessen Datum angegeben ist!
= Weil es diesen Vollstreckungsbescheid garnicht gibt!

= Auf zweitem eingefügten Dokument ist kein Gerichtstempel des Amtsgericht
                                                 "Norteim,16.04.2012"
                                                       " Amtsgericht "
Northeim angebracht,sondern nur         "gez.Kühn"
                                                      "Rechtspfleger/in"

Staatdessen ist etwas drunter aufgedruckt:"Beglaubigt" 

Und weiter darunter ein Gerichtsstempel des Amtsgericht Düsseldorf/
Gerichtsvollzieher König - das Kürzel soll wohl dessen Unterschrift sein ??
= Das heißt also,der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher Christian König hat dem
Amtsgericht Northeim dieses Schreiben sozusagen beglaubigt ???

= Weiter ist auf weiter unten eingefügter 3.Seite vom Düsseldorfer Gerichts-
vollzieher Christian König,unten als Datum der 03.05.2012 angegeben!

= Dieses Einschreiben wurde nachweislich am Freitag,den 04.05.2012 bei mir
durch die Post in den Briefkasten geworfen!

= Auf erstem Schreiben ist oben deutlich"Abschrift" aufgedruckt,die wohl auf
eingefügter Scan-Kopie nicht zu lesen ist.

= Das Anwaltsbüro Zdrzalek gibt aber auf erstem eingefügten Schreiben an,
dieses am 27.03.2012 verfasst zu haben!
Wahrscheinlich hat also der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher Christian König
dieses 3 seitige Schreiben am 03.05.2012 ans Amtsgericht Northeim gefaxt.
= Nicht nur das dort draufgeschriebene Datum vom 16.04.2012 ist also eine
Fälschung!

= Weil diese da und dort gemerkt haben,dass ich mich nicht von denen
einschüchtern lasse,deshalb wurde auch dieses Betrugsschreiben gemein-
schaftlich zusammengebastelt.

= Davon mal abgesehen ist ein Anwalt garnicht befugt,dass Wort Beschluss
zu verwenden = ganz klar absichtlich irreführend.

= Weil die meisten einfachen Bürger solche Schreiben oft nicht durchschauen,
deshalb ist es wohl besonders auch beim Anwalt Christoph Zdrzalek beinah
chronisch geworden,dass Betrügen.















































































































Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnach

                     Versteckt im Impressum ist Tönisvorst als"Zweigstelle"angegeben

                           Vodafone-Anwalt Zdrzalek hat garkein Büro in Tönisvorst ??
                             Ein Zweitbüro macht bei 2 Anwälten auch garkeinen Sinn !
                                                           Impressum
Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:
vertretungsberechtigt: Rechtsanwalt Christoph Zdrzalek

Rechtsanwaltsbüro Christoph Zdrzalek, Konstantinstraße 387, 
41238 Mönchengladbach,Telefon 02166-987130, Telefax 02166-9871339, 
E-Mail: info@ra-zdrzalek.de, USt-IdNr.: DE265523512
Zweigstelle: Reckenhöfe 5a, 47918 Tönisvorst
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Die Rechtsanwälte Christoph Zdrzalek und Torsten Winkler sind Mitglieder 
der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf, 
Telefon 0211-495020,
Telefax 0211-4950228, E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

              Christoph Zdrzalek                                                                         Torsten Winkler



 20100514_webseite_kanzlei003001.jpg
                                            20100514_webseite_kanzlei003002.jpg
















Bürozeiten                      

Mo.– Fr. 8:30–17:00 Uhr
RA-Büro C. Zdrzalek
Konstantinstraße 387
41238 Mönchengladbach

Telefon 02166-987130
Telefax 02166-9871339
info@ra-zdrzalek.de

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Korruption(Haftbefehle): Vodafone hat offenbar noch mehr Richter/Staatsanwälte/Anwälte/Politiker bestochen

= Entweder die Verantwortlichen der NRW-Landesregierung bewegen endlich
ihren Hintern - oder treten auch endlich ab !!!

= Haftbefehle gegen Ex-Ministerpräsident Christian Wulff,dessen sich immer
noch im Amt befindlichen Innenminister Uwe  Schünemann,den amtierenden
Justizminister Bernd Busemann,dessen Vorgänger/in und den amtierenden
Ministerpräsidenten in Niedersachsen,David McAllister !!!
= Besonders wegen des immer noch zu klärenden Korruptionsfalls aus 2005 u.a.!!!

= Der sofortige und längstens überfällige Rücktritt muss so oder so folgen !!!

= Ggf. berechtigen deren erschreckende Versäumnisse zum Streichen von
Pensionsansprüchen u.a.

= Sowohl die leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften in
Düsseldorf,Göttingen und wohl auch Krefeld,als auch die auf dazugehörigen
unten eingefügten Dokumenten angegebenen verantwortlichen Staatsanwälte
gehören umgehend suspendiert !!!

= Selbiges gilt auch sowohl für die leitenden Generalstaatsanwälte der
Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf und Braunschweig,sowie die in
diesem Fall mitverantwortlichen Ober/Staatsanwälte !!!

= Selbiges gilt auch für die Direktoren am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen.Natürlich auch für die Richter Eisenhardt und Thiele
u.a. am Amtsgericht Northeim,sowie die Vize-Präsidentin am Landgericht Göttingen,
Mahraahrens u.a.!!!

= Gegen alle oben Aufgeführten müssen also nach Recht und Gesetz
umgehend Ermittlungen eingeleitet werden !!!

= Jeder im Zusammenhang mit dieser korrumpierten Justiz halbwegs Vertaute
muss schon längst erkannt haben,dass besonders bei großen Dienstleistungs-
unternehmen deren Anwaltskanzleien erheblich unter Druck stehen.
Auch von betreffenden Dienstleistungsunternehmen - in diesem Fall Vodafone-
Imperium - ungerechtfertigte Forderungen versuchen deren Anwaltskanzleien
nicht selten mit beinah allen Mitteln durch zu drücken.
Weil auch offenbar die Vodafone-Imperiatoren ihrem Anwaltsbüro mit der
Beendigung der abgeschlossenen Vereinbarung drohten und drohen.

Jeder Mensch hat aber nicht zuletzt über Fernsehkrimis beinah zwangsläufig
den Eindruck gewinnen müssen,dass eben solche oder solche Kriminelle mit
der Zeit in ihren Wiederholungstaten meist immer mehr Fehler machen und
früher oder später beinah über ihre eigenen Kankeln stolpern.

Aus den unten folgenden eingefügten Kopien von Originalschreiben lässt sich
zweifelsfrei zum einen entnehmen,dass das Vodafone-Imperium auch
Unterstützer bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf,bei der Generalstaatsan-
waltschaft Düsseldorf und auch bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sitzen haben muss !!!

= Die Staatsanwaltschaft Krefeld behauptet doch einfach in erstem eingefügten
Dokument,dass der Vodafone Anwalt Zdrzalek sein Büro in Tönisvorst hätte.
Nachweislich ist Tönisvorst aber nur die Adresse der Zwegstelle !!!

= Davon mal abgesehen,habe ich natürlich die Strafanzeige gegen das
Anwaltsbüro Zdrzalek insegesamt formuliert,schließlich sind bei Zdrzalek noch
mindestens zwei weitere Anwälte tätig !!!
= Und aus den Schreiben dieses erschreckenden Anwaltsbüros geht eben nicht
zweifelsfrei hervor,um welchen Anwalt es sich in diesem und jenem Schreiben handelt !!!

= Was die General/Staatsanwaltschaften selbstverständlich eben genauso hätten
anmerkenn müssen und weiter dieses als erstes zwingend hätten ermitteln müssen !!!

Abgesehen davon,hat das Vodafone-Imperium ja auch Unterstützer beim
Amtsgericht Northeim,bei der Staatsanwaltschaft Göttingen,bei der General-
staatsanwaltschaft Braunschweig,beim Landgericht Göttingen und beim
Oberlandesgericht Braunschweig sitzen.
= Was meine ausführlichen hier getätigten Veröffentlichungen der letzten
Monate nachhaltig belegen.

1.eingefügtes Schreiben







































 Natürlich muss das Vodafone-Imperium auch Unterstützer in der
niedersächsischen Landesregierung sitzen haben.
= Diese geben sich nicht nur seither als Taubblinde zu verstehen!
Freilich,sonderlich kompetent waren auch die noch nie!

= Also,das Dokument der Staatsanwaltschaft Krefeld gibt an,das Vodafone-
Anwalt-Zdrzalek würde sein Büro in Tönisvorst haben.
= Doch dessen als 2. Dokument eingefügtes Schreiben vom 27.03.2012
belegt eindeutig - wie auch mindestens ein halbes dutzend weiterer Gerichts-
dokumente - dass Zdrzalek seinen Hauptsitz nach wie vor in Konstantinstr.
387,in 41238 Mönchengladbach hat !!!
= Was natürlich sowohl bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf,bei der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und auch bei der Staatsanwaltschaft
Krefeld bekannt sein muss !!!

2.eingefügtes Schreiben
= Zu diesem neuerlich inszenierten Schwachsinns-Schreiben später mehr!








































 = Genau deshalb haben sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(3.eingefügtes Dokument)als auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
(4.eingefügtes Dokument)die Adresse des betreffenden Vodafone-
 Anwaltsbüro-Zdrzalek gleich ganz weggelassen(...).

= Weiter ist auf 3.eingefügten Dokument der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
eindeutig zu entnehmen,dass meine Strafanzeige am 07.06.2011 dort
eingegangen ist !!!
= Diese ebenso nebulöse Staatsanwaltschaft Krefeld gibt aber an,die
Strafanzeige gegen Zdrzalek wäre von mir aber erst am 03.11.2011 erstattet worden.

3.eingefügtes Schreiben
= Hierrüber ist ganz klar die Ermittlungsverweigerung zu erkennen !!!
 



































4.eingefügtes Schreiben
= Auch hierrüber ist ganz klar Ermittlungsverweigerung zu entnehmen !!!











































 = In Wirklichkeit habe ich die Strafanzeige ja schon zum 1.Vodafone-Verfahren
vor dem Amtsgericht Northeim im Dezember 2010 erstattet !!!
= Siehe 5.eingefügtes Dokument der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 28.06.2011 !!!

= Diese  einmal mehr mehr als nebulöse Staatsanwaltschaft Göttingen gibt auf
diesem Schreiben allenernstes Als Tatzeit den 25.11.2010 an.
= Dabei hatte das Vodafone-Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal
begangen,wie das 6.eingefügte Dokument der Ablehnung meines Antrags auf
Befangenheit vom 20.12.2010 eindeutig belegt.Schließlich müssen derartige
Anträge auf Befangenheit selbstverständlich vor dem Prozessbeginn gestellt
werden !!!

= Natürlich konnte die Staatsanwaltschaft Göttingen um den von ihr
vorsätzlich verfälschten eben angeblichen Tatzeitpunkt vom 25.11.2010 keine
strafrechtlichen Anhaltspunkte feststellen.

= Davon mal abgesehen hätte auch die Staatsanwaltschaft Göttingen eben
wegen ihrer Unzuständigkeit dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf abgeben müssen !!!
= Was obendrein diesen oberfaulen Mief in den hier aufgeführten Justiz-
Institutionen weiter eindeutig belegt !!!
= Schließlich schreibt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in 3. eingefügtem
Schreiben,eben der Zuständigkeit wegen das Ermittlungs-Verfahren an die
Staatsdanwaltschaft Krefeld abgegeben zu haben.
= Der beabsichtigte Trick dabei:
Niemand überprüft,ob die Staatsanwaltschaft Düsseldorf tatsächlich alle von
mir zur erstatteten Strafanzeige eingereichten Unterlagen eben an die Staatsan-
waltschaft Krefeld weitergereicht hat !!!
= Für die Staatsanwaltschaft Krefelsd ist es dann nämlich umso leichter,einfach
so zu behaupten,genauso wie sie das auch getan hat(1.eingefügtes Dokument),
es wären keine strafrechtlichen Anhaltspunkte zu entnehmen.

= Jetzt kommt der nächste Hammer:
Auf weiter unten als 6.eingefügtem Dokument(Ablehnung des Antrags auf
Befangenheit durch Direktorin/Richterin Ingrid Sell am Amtsgericht Northeim
vom 20.12.2010)ist dieses nebulöse Anwaltsbüro Zdrzalek mit Sitz in Willhelm-
Tell-Str. 14 in 40219 Düsseldorf angegeben !!!

= Das heißt also,dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eindeutig für diesen
Fall zuständig ist !!!
= Schließlich liegt der betreffende Tathergang eben vor dem auf beschriebenem
6.eingefügten Dokument angegebenen Datum vom 20.12.2010 !!!

= Dann sollten besser auch die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft
Düsseldorf endlich ein Geständnis ablegen !!!

Noch so ein unglaublicher Hammer folgt auf eingefügten 7.u. 8.Dokument!
Da nimmt nämlich die ebenso nicht zuständige Generalstaatsanwaltschaft
Braunschweig meine Beschwerde gegen das Ermittlungsergebnis der
Staatsanwaltschaft Göttingen an.
= Obwohl diese ebenso geradezu dazu verpflichtet gewesen wäre,diese an
die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abzugeben:
Schließlich dürften dort noch weitere Strafanzeigen anderer Bürger gegen das
Vodafone-Imperium eingegangen sein !!!
= Weil die Staatsanwaltschaft Göttingen natürlich darüber keinerlei Erfahrungen
haben kann,hat diese also absichtlich  die Ermittlungen amtsmissbräuchlich an
sich genommen,um Ermittlungen ganz klar abwürgen zu können.

= Auch hier stellt sich die Frage,mit wieviel Geld Staatsanwälte bestochen wurden ???

5.eingefügtes Schreiben
= Auch hierrüber ist eindeutig Ermittlungsverweigerung zu entnehmen(abgesprochen) !!!




































6.eingefügtes Schreiben
= Hierrüber ist ganz klar die Verweigerung eines ordentlichen Verfahrens zu entnehmen !!!






































 7.eingefügtes Dokument
= Auch hierrüber ist eindeutig Ermittlungsverweigerung zu entnehmen !!!




































 8.eingefügtes Dokument






































Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph







Donnerstag, 3. Mai 2012

Wieder Menschenrechtsverletzung: skrupellose Richter vertuschen weitere Straftat durch Justiz

= Auch Richter Thielbeer am Amtsgericht Northeim und Richterin Ahrens am
Landgericht Göttingen sind offenbar nicht kompetent genug:
= Wahrscheinlich aber auch schon beinah chronisch zu unaufmerksam und
zu unredlich.
1.
Auf folgendem Schreiben der Gerichtsvollzieherin am Amtsgericht Northeim
ist deutlich das Datum vom 19.09.2011 angegeben !!!
= Und weiter ist diesem Schreiben deutlich zu entnehmen,dass die GV an
ihrem angegebenen Verfassungsdatum vom 19.09.2011 schon im Besitz eines
Haftbefehls gegen mich gewesen sein muss !!!

= Doch sowohl das Amtsgericht Norteim(Richter Thielbeer) und auch das
Landgericht Göttingen(Richterin Ahrens) geben in ihren weiter unten als 3.
bzw. 4. eingefügtes Dokument an,sie hätten über einen Haftbefehl vom
18.10.2011 befunden.
2.
= Sowohl das AZ. der Gerichtsvollzieherin als auch das AZ. des
Verfahrens bei Gericht wurde von mir nachweislich in betreffendem
Widersruch vom 22.02.2012 beim Amtsgericht Northeim angegeben.
= Und ordentliche Richter schauen sich alle unter jeweiligem Aktenzeichen
in betreffender Akte angelegten Dokumente an !!!
Wohl nicht Thielbeer und Ahrens.

= Das heißt also,sowohl Thielbeer als auch Ahrens haben sich eigentlich
garnicht mit der dazugehörigen Sach und Faktenlage beschäftigt ???
= Was deren Beschlüsse so oder so rechtswidrig macht !!!
3.
= Weiter gibt diese einmal mehr auch skrupellose GV in mehreren ihrer
Schreiben(Angestrichen) an:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine
Justizvollzugsanstalt"
= Selbiges steht auch auf als 2. unten angefügtem Schreiben der GV vom
 11.01.2012:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt"
= Beide Male sind diese Stellen zudem provokativ einschüchternd
angestrichen:
Beim 2. Schreiben der GV mit rosa,weshalb es auf dieser gescannten
Kopie nicht zu sehen ist.
= Ein wahrscheinlich sich schon tausende Male in diesem Land
ereigneter ungehöriger Skandal !!!
4.
= Weiter hat die offenbar chronisch unaufmerksame Gerichtsvollzieherin,
mir im Beisein eines Polizeibeamten und weiterer 2 Personen sogar auch
an betreffendem 21.02.2012,als 2. eingefügtes unten zu sehendes
Dokument mit Verschleppungsdrohungen unter die Nase gehalten.

= Unglaublich:
Ich persönlich habe der Gerichtsvollzieherin schon vor mindestens
5 Jahren erklärt,das ihre ernsthaft primitiven und auch dummen Drohung,
von wegen:"Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt",
den Straftatbestand einer Nötigung beinhalten !!!

= Allein das dürfte die Haftbefehle rechtswidrig machen.

= Ebenso unten als 3. bzw. 4.Dokument angefügten Beschlüsse des
Amtsgericht Northeim bzw. Landgericht Göttingen !!!

= Was genau haben Richter,Staatsanwälte,Politiker und Gerichts-
vollzieher aus der Nazi-Zeit gelernt ???

= Frei nach beinah dem Motto:
Püh,is mir doch egal.Isn Richter mit Namen überm Gerichtsstempel
angegeben,dann kann ich auch mit den machen was ich will.

= Kein Richter und kein Politiker hat in all den Jahrzehnten offenbar
durchschaut,dass die Gerichtsvollzieher eben nicht in den Amtsgerichten
ihre Büros haben dürfen: Schließlich sind auch diese geradezu verpflichtet,
im Fall des Falles nämlich die Rechte der BürgerInnen zu schützen !!!
Und das geht sicherlich kaum,wenn sie beinah ständig bei Richtern mit am Tisch sitzen !!!











































Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Hier ist ein Motiv der an Menschenrechtsverletzung beteiligten Richter,Staatsanwälte & Politiker

= Dieser mir - wie drauf angegeben - am 28.04.2012 zugestellte quasi-
Hausarrest-Beschluss wurde natürlich nach der hier weiter unten eingefügten
Strafanzeige vom 26.April 2012 um 11:06:44 Uhr zusammengebastelt !!!




http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2012/05/bundesgerichtshof-und.html
http://wirtschaftspolitik-von-amateuren.blogspot.com/2012/05/nachtrag-menschenrechtsverletzung.html
Moringen,den 03.05.2012,mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Warum seid ihr immer noch so feige und geizig ???

Von:
"thomas karnasch"
An:STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Betreff:Strafanzeuge gegen Richter am LG Göttingen wegen Rechtsbeugung
Datum:Thu, 26. Apr 2012 11:06:44

Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Staatsanwaltschaft Göttingen
Waageplatz 7
37073 Göttingen

Strafanzeige gegen Richter am LG Göttingen wegen Rechtsbeugung in einem Verfahren im Jahr 2005!

Was sich die Richter Amthauer,Niebur und Wetzler in diesem ohnehin rechts-
widrigen Verfahren da vor dem Landgericht Göttingen geleistet haben,ist
einfach nur unglaublich = ein ungeheuerlicher Skandal !!!
Siehe Anlage!

= Die Richter wussten wahrscheinlich,dass nur eine unmittlbare Möglichkeit
der Beobachtung des Gelddiebstahls zu einer diesbezüglichen Vorladung
berechtigen würde.Wahrscheinlich war auch schon die Ansetzung dieser V
erhandlung mehr als rechtswidrig.
Siehe Anlage!


Entweder haben sich die auf weiter unten folgendem Beschluss-Schreiben
aufgeführten Richter nicht sonderlich mit der Sachlage beschäftigt,oder aber
auch dabei vorsätzlich gegen mich gehandelt,weil sie mir schlichtweg schaden
wollten: Ich hatte die Strafanzeige,wie auf unten angeführtem Schreiben nicht
angeführt,obwohl logischerweise auf darin erwähntem Faxschreiben meinerseits
eben selbstverständlich angeführt,deshalb zurückgezogen,weil ich eben nicht die
Person,die das Geld entwendet haben muss genau dabei beobachtet habe!
= Also,ich habe diese begangene Straftat eben nicht auf frischer Tat beobachtet,
weil ich solches dann selbstverständlich der Polizei gegenüber geschildert hätte:
= Mit anderen Worten,die 3 auf unten angefügtem Gerichtsschreiben des
Landgericht Göttingen angeführten Richter,Amthauer   -   Niebur   -   Wetzler ,
haben mich ungerechtfertigter Weise nicht nur zum Verfahren vorgeladen,
sondern mir auch noch augenscheinlich rechtsmissbräuchlich eine Geldstrafe aufgebrummt:
= Ein scheinbar zutreffender Pragraph,versehen mit Beglaubigungs-Unterschrift
und Stempel geben nicht automatisch die 100% Rechtmäßigkeit,in diesem Fall
dieses Beschlusses vom Juni 2005 wieder.

= Weiter war ich davon ausgegangen,dass nach meinem begründeten Zurück-
ziehen der Strafanzeige,dieses Verfahren nicht würde stattfinden - können:
Schließlich steht weiter auf dem erwähnten von mir ans Amtsgericht Northeim
 übermittelten Faxschreiben,dass ich damit auch verhindern möchte,dass
unnötig Steuergelder verschwendet werden !!!

= Was beim Landgericht Göttingen sicherlich auch so vernommen wurde und
wahrscheinlich eben deshalb dass Verfahren durchgeführt wurde,weil sie davon
ausgehen konnten,dass ich wohl nicht erscheinen würde und mir eben einen reindonnern wollten:

Zur Erinnerung:
Der mehrfach hier in Blog dargelegte Korruptionsfall um eine Göttinger-
Anwaltskanzlei eines damaligen Wulff-Freundes und damaligen MdL. im
Zusammenhang mit mindestens weitreichender gegenseitiger Vorteils-
gewährung mit einer Rechtsschutzversicherung,mit nicht nur extrem
rechtswidrigen auch finanziellen Folgen gegen mich,sondern wahrscheinlich
auch gegen andere Versicherungskunden.

= Dieser Korruptionsfall passierte also vor dem oben dargelegten Gelddieb-
stahl! Was also bedeutet,da in beide Fälle sowohl die Staatsanwaltschaft
Göttuingen,das Amtsgericht Norteim wie auch das Landgericht Göttingen
inwollviert waren,dass das wohl als vorhandenes Motiv bezeichnet werden
kann,aufgrund meiner heftigen Gegenwehr im Korruptionsfall,in diesem Fall
mehr oder weniger gezielt gegen mich zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

24. Januar 2012
Nach wahren Begebenheiten: weiterer Rechtsmissbrauch/Amtsmissbrauch durch Richter...
Vor dem ominösen Vodafone-Prozess mit rechtsmissbräuchlicher
Ablehnung meines umso berechtigteren Antrags auf Befangenheit:

Da will ich vor ein paar Jahren an der Tankstelle den gerade aufgefüllten
Sprit bezahlen und muss entsetzt feststellen,dass ich beim Geldabheben am
Geldautomaten selbiges vergessen habe zu entnehmen.

Der freundliche Tankwart: wieso denn,da ist doch Videoüberwachung,mach
doch Strafanzeige...

Eigentlich hatte ich das schon als eigene Blindheit abgehakt:
Also erstattete ich Strafanzeige.

Die freundliche Polizei Northeim - sinngemäß:
Es gibt leider nur Bilder und anstatt der üblichen 7 wurden diesmal nur 3 Fotos
angefertigt und die geben nix Konkretes her.

Ich zog daraufhin die Strafanzeige mit der Begründung zurück:
das ich tatsächlich nur Frauen von hinten gesehen habe und auch unnötige
Zeit und Geld mithelfen möchte einzusparen.

Das einmal mehr nebulöse Landgericht Göttingen zog mit Pauken und
Trompeten ihren vermeintlichen Strafprozess mit der Begründung
durch,dass es sich um eine Straftat handele.
= Und hat diese beschämende Veranstaltung aus Mangel an Beweisen
buchstäblich teuer in den Sand gesetzt.

= Und die vorsätzliche Vodafone-Zdrzalek Betrügerei also war hingegen
mehr eine Art Kavaliersdelikt ?? Was weitere Vermutung zulässt,das hierbei
ordentlich Korruption geflossen sein muss.







































Mit herzlichen Grüßen,besonders an alle von dieser und anderer
korrumpierter Systeme verfolgter Mitmenschen,Thomas Karnasch

Dienstag, 1. Mai 2012

Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft ermitteln wegen Menschenrechtsverletzung


Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe

Postanschrift: Bundesgerichtshof
D-76125 Karlsruhe

Telefon: +49 - 721 - 159-0
Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de

Die Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. StrafsenatsDie Villa Sack in Leipzig, Sitz des 5. Strafsenats

Anschrift Leipzig:
Bundesgerichtshof
- 5. Strafsenat -
Karl-Heine-Str. 12
D-04229 Leipzig

Telefon: +49 - 341 - 48737-0
Fax: +49 - 341 - 48737-98
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefon: (0721) 81 91 0
Telefax: (0721) 81 91 59 0
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de
www.generalbundesanwalt.de

Dienststelle Leipzig

Karl-Heine-Straße 12
04229 Leipzig
Telefon: (0341) 48 73 70
Telefax: (0341) 48 73 79 7

Liebe Damen und Herren am Bundesgerichtshof!
Liebe Damen und Herren bei der Bundesanwaltschaft!

Wie Sie ja mittlerweile ausgiebig erfahren haben,fühle ich mich in diesem
Staat mehr verantwortlich als offenbar sogar die meisten Politiker.
Und dennoch lassen sich mehrere Richter und Staatsanwälte zu unten
folgender Dummheit hinreißen.Leider hat es die besonders im Zusammen-
hang mit der ständig weiter zu entwickelnden Justiz versagende Politik auch
und besonders Richtern und Staatsanwälten immer möglich gemacht,sich
ähnlich wie Politiker aus der Verantwortung zu ziehen.

Wie Sie ja wissen,hat besonders die südniedersächsische Justiz seit 2005
schon mehrere Menschenrechtsverletzungen allein gegen mich begangen
(mindestens eine im Jahr!).Letzte Woche habe ich 3 Richter am Landgericht
Göttingen angezeigt,weil diese im Jahre 2005 ein Verfahren im Zuge einer
von mir getätigten Strafanzeige wegen eines Diebstahls am Geldautomaten
vorsätzlich gegen mich umgedreht und ausgedehnt haben.
Ich hatte nachweislich die Strafanzeige zurückgezogen,weil die Polizei
aufgrund der nur 3 währenddessen gemachten Fotos keinen endgültigen
Beweis zur Überführung eine der anwesenden Personen machen konnte.

Dieses bemerkenswerte Landgericht Göttingen konnte nicht mal vor
derartigem Amtsmissbrauch zurückschrecken,in dem es dennoch diesen
vermeintlichen Strafprozess durchführte und mich rechtswidrigerweise vorlud.
Ich war hingegen davon ausgegangen,dass dieser Prozess logischerweise nicht
wird stattfinden.Ein weiteres diesbezügliches Schreiben hatte es vom Gericht
dazu nicht mehr gegeben.Schließlich hätte ich vielleicht eine Person wieder-
erkennen können.Doch entscheidend ist ja der unmittelbare Beweis zur
Überführung! Also das Erwischen bzw. Überführen bei Tatbegehung!

= Ich musste wegen deren Skandal-Urteil nicht nur die Gerichtskosten
sondern auch noch eine Geldstrafe entrichten.

Zur Erinnerung:
Ich hatte im Jahre 2005 einen Korruptionafall innerhalb der deutschen Justiz
angezeigt und werde seiteher von dieser verfolgt.
Selbst Ex-Ministerpräsident Wulff ist in diesen Korruptionsfall verwickelt!

= Besonders Kanzlerin Merkel hatte das jedoch nichts ausgemacht und diese
putschte C.Wulff mit ihrem Clan auf den Präsidenten-Sessel! Von Aufklärung
wollen besonders die Präsidentenmacher Merkel,Seehofer und Westerwelle
bis heute nix wissen.Diese gefallen sich offenbar in der Rolle,woanders Misstände anzuprangern.

= Aufgrund des schwerwiegenden Sachverhalts können doch auch kaum
gewisse Verjährungsfristen aufrechterhalten werden! Was doch unter gegebenen
Umständen auch sogar Menschenrechtsverletzungen entsprechen kann.

= Zudem sind einige Richter und Staatsanwältze in weiter unmenschliche Justiz-
Verbrechen verwickelt! Auch dabei scheint Korruption mit im Spiel zu sein.

= Übergeordnet zu sehen ist aber die offenkundige Erschöpfung von Teilen
der Justiz aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung besonders durch die verantwortliche Politik !

= Erstaunlich ist aber in diesem Zusammenhang,dass diese Justiz meine
persönliche schon beinah mein Leben lang andauernde Erschöpfung nicht
akzeptieren kann und auch nicht akzeptieren will.
Ich kann mich aber schon seit langem ausgezeichnet schriftlich artikulieren!
Was doch eindeutig auch ausreichend sein kann.
= Allerdings aufgrund der immer noch vorherrschenden sehr akuten
Erschöpfung nur im Liegen am Computer!

= Und dennoch begehen Richter und Staatsanwälte erneut auch schwerwiegende Menschenrechtzsverletzung(Verbrechen!)
Siehe anhängende Dokumente!

= Auch u.a. der Korruptionsfall von 2005 ist noch aufzuklären!
Besonders die niedersächsische Landesregierung hat schon längstens ihre Legitimation eingebüßt!
= Aber auch besonders die Kanzlerin!
Weiteres wird folgen!

Bitte diesmal wirklich das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei mit
einschalten! Örtliche Polizeibeamte trauen sich erfahrungsgemäß nicht.
Haben etwa Richter und Staatsanwälte auch schon Polizeibeamte verfolgen lassen??

= Ich musste jahrzehntelang oft bis zum Umfallen kämpfen und meine
Vorgehensweise ist besonders eine Folge dessen!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch




= Die südniedersächsische Justiz hat sich nachweislich (nicht nur diesen) diesen Beschluss zusammengebastelt !

Auf eingefügtem 2.Blatt ist von einem angeblichen Gutachten vom 12.03.2012
zu lesen.Warum aber kommt das jetzt erst zum Beschluss,24-25.04.2012 ???
Dabei ist die Justiz ansonsten immer fix dabei um gegen mich vorgehen zu
können.Ein weiteres Indiz dafür,dass diese zum wiederholten Male
verbrecherisch rechtsmissbräuchlich handeln.
= Dieses hätte mir natürlich vorab zur Wahrung der auch für mich geltenden
Bürgerlichen Grundrechte übermittelt werden müssen: ist aber nicht geschehen,weil es dieses angebliche Gutachten garnicht gibt !!!
So ein Gutachten kann es auch garnicht geben !!!
Schließlich sind auch dafür gewisse Voraussetzungen nötig.

= Ferner müsste nicht nur eine mündliche sondern vielmehr eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen vorliegen.

= Ich hatte ja zuletzt immer öfters gegen meine Person verübte Justiz-
Verbrechen widerlegt und aufgedeckt.Was diese Seilschaften offenbar zum
weiteren verbrecherischen Handeln veranlasste.

= Warum hat besonders die Opposition im niedersächsischen Landtag
noch nicht längst einen Untersuchungssausschuss gebildet ???
Deren gernemächtige Wortführer sind doch hoffentlich nicht genauso
korrumpiert wie deren Landesregierung ???
= Auch das kommt beinah einer gewissen geistigen und moralischen
Bankrotterklärung gleich!

Der angeführte Gutachter hat zwar an mich adressierte Schreiben aufgesetzt,doch die habe ich mit doch ziemlich eindeutigen Belegen(Dokumenten)erwidert(widersprochen):
Es gibt und gab dafür keinerlei rechtliche Grundlage.
Ich habe also an diesen eindeutige Beweise über die fortlaufenden Justiz-
Verbrechen übermittelt.Und bin natürlich nicht zu diesen Terminen mit dem
Gutachter gegangen.Schließlich muss es besonders auch für sowas eine
rechliche Grundlage geben !!!
= Ein Gerichtsschreiben mit Unterschrift eines Richters und Gerichtsstempel reicht eben nicht - ohne fundierte Begründung !!!

= Die Northeimer Amtsärztin Dr.Bernick hatte sich auch schon 2009 gegen
mich benutzen lassen(ebenso ohne Wirkung).Und 2010-2011 dieser
Dr. Stolpmann(ebenso ohne Wirkung) aus der von der CDU/FDP Regierung
an Bekannte vererbten Göttinger Klinik(ehemaliges Landeskrankenhaus).

= Schon 2010 wurde ich unter schwerwiegendem Amtsmissbrauch(Menschen-
rechtsverletzung u.a.) zwangsvorgeführt.Und war nach einer halben Stunde
wieder gegangen! Und am 21.04.2011 wurde dieses inszenierte Verbrechen
eingestellt! Weil die Seilschaften erfahrungsgemäß davon ausgegangen waren,sie hätten mich mürbe gemacht und ich würde jetzt keine aus deren Sicht unliebsamen Wahrheiten mehr veröffentlichen.

Doch als das nicht der Fall war,als ich immer weiter machte folgte das 2.
betrügerische Vodafone-Verfahren ,am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen .Dabei haben diese sich sogar über das beachtliche
Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt!

= Meine Veröffentlichungen über unhaltbare Zustände(ausschließlich in
besonders der Justiz und öffentlichen Institutionen)sind im Prinzip auch durch das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem letzten Jahr gestützt.Dennoch haben mich das Amtsgericht Northeim und das Landgericht Göttingen deswegen verklagt und auch Gefängnisstrafe im Widersetzen auf Papier fixiert.Das war vor fast einem Jahr.Die wissen natürlich ganz genau,dass gerade die Vodafone-Verfahren unmenschlicher Betrug sind und die Gerichte sich an dem erwähnten und weiter unten angeführten Urteil zum Schutz von sogenannten Whistleblowern orientieren müssen !!!
= Deshalb kann nicht nur mir bei sorgfältiger Veröffentlichung nix passieren !!!
Schließlich habe ich nie aufgehört.

Mindestens 1 Million Bürger dürften jetzt in der Bundesrepublick wissen,
dass Richter und Staatsanwälte dazu neigen,sich Beschlüsse je nach eigenem
Gebrauch auch schonmal zusammen zu basteln.

Bedauerlich und noch mehr unhaltbar ist dabei,dass praktisch die gesamte
Polizei quer durch die Republick sich praktisch garnicht dagegen wehrt,
sich immer noch zum unmündigen Handlanger degradieren lässt.
Gegen solchen mitunter sogar menschenverachtenden Amtsmissbrauch,
besonders auch zur Strafvereitelung im Amt gegen/für Richter und Staatsanwälte.



Ist meinem Fall ziemlich ähnlich:
nur,dass es bei mir um die Justiz geht.Ich wurde 2005 von Rechtsanwältin
betrogen,Polizeibeamter verweigerte aus Angst Aufnahme von Strafanzeige.
Polizeibeamte wissen also aus eigenen Erfahrungen,wie skrupellos die deutsche Justiz mitunter gegen Bürerger vorgeht,nur um eigene Missetaten um nicht zu sagen Verbrechen zu vertuschen.

Umso weniger ist es nachzuvollziehen,warum die Polizei da noch nicht längst eine notwendige Strategie entwickelt hat.Mir ist es ja sogar allein gelungen, durch eben nachweislich bemühte Aufrichtigkeit solchen Verbrechen zu widerstehen.


= Die Strategie,strafauffällige Richter und Staatsanwälte von Gerichten und Staatsanwaltschaften fernzuhalten ist doch eine richtig gute!
Aber zuerst sollten besonders Polizeiführungen lernen,gewisse von Gerichten oder Staatsanwaltschaften an sie weitergereichte Ausführungs-Aufträge(Beschlüsse) auch auf die Rechtmäßigkeit hin zu hinterfragen !!!

= Dazu müssen sich aber besonders alle Polizeiführungen in ihrer Vorgehensweise einig sein.Bedenkenswert wäre auch,kurz vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stehende Polizeibeamte eben deshalb für sowas vorzusehen.
Mit einer Art Eidesstattlicher Versicherung(möglichst aller Polizeibeamten),dass diese speziellen Beamten dann im Auftrag möglichst aller Polizeibeamten handeln.
Und mit der Zeit kommt dann auch mehr Sicherheit(ähnlich wie bei mir),also auch aufgrund selbstkritischer Auseinandersetzung.

Whistleblower und mangelnder Schutz im
deutschen Arbeitsrecht
 http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower
Whistleblower und mangelnder Schutz im deutschen Arbeitsrecht
Nachdem trotz wiederholter Hinweise einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber von Missständen in der Altenpflege nichts passierte, hatte eine Mitarbeiterin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet. Begründet war dies damit, dass aufgrund von zuwenig Pflegepersonal die Bewohner des Pflegeheimes nicht ausreichend betreut würden, die Pflegekräfte mit Wissen und gemäß Wunsch des Arbeitgebers aber nicht erbrachte Pflegedienstleistung als erbracht dokumentieren und solche Leistungen wohl auch abrechnet würde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der Arbeitgeber kündigte der Arbeitnehmerin sodann fristlos wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Diese Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin als ordnungsgemäß bestätigt, das BAG wies den Fall ohne Angaben von Gründen zurück. In Folge galt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08, hat nunmehr diesen Umgang der deutschen Arbeitsgerichte mit sogenannten Whistleblowern eine Absage erteilt und der Altenpflegerin Entschädigung zugesprochen. Unter Whistleblower wird u.a. ein Informant verstanden, der Missstände, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt und dadurch oft natürlich auch den eigenen Job riskiert.
Der EuGH hat sich in seiner Begründung hierbei u.a. auf die freie Meinungsäußerung, dass in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht gestützt. Im Rahmen von Whistleblowern müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Rufs des Unternehmens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung herbei geführt werden. Es wäre der Arbeitnehmerin eben gerade nicht darum gegangen, den Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Vielmehr habe sie zuvor auch versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Missstände zu beheben. Wenn aber all dies nicht zu einem Ergebnis führe, so müsse die Arbei…
» Vollständiger Artikel

Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil
Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien.
“Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch”, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. “Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.” Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR “nur sehr gering” sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).
Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. “Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge”, meint Esther Wyler.
Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Gefängnisstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt.
Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Sch…
» Vollständiger Artikel

Whistleblower-Hotline oder Ombudsmann oder beides?
Lässt sich ein Mitarbeiter der Einkaufsabteilung eines Unternehmens die Vergabe von Aufträgen an Lieferanten gegen Zahlung von Schmiergeld vergüten, macht er sich schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber auch das Unternehmen ist einem erheblichem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Ermittlungsbehörden können dem Unternehmen, aber auch Geschäftsführern und Vorständen persönlich, empfindliche Geldbußen auferlegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmensführung keine Kenntnis von den Schmiergeldzahlungen hatte (§§ 130, 30 OWiG).
Whistleblower-Hotline – Instrument zur internen Aufklärung
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten daher immer mehr Unternehmensleitungen Hinweisgeber-Systeme, sogenannte Whistleblower-Hotlines, ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um von Unternehmensangehörigen begangene Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. In Deutschland standen Whistleblower-Systeme zunächst unter dem Generalverdacht, ein Denunziantentum zu fördern. Mittlerweile haben sie sich in größeren Unternehmen immer mehr durchgesetzt.
Bei den Hinweisempfängern kann es sich um unternehmensinterne oder externe Ansprechpartner handeln. Auch Rechtsanwälte bieten diesen Service an. Die Beauftragung von Anwälten hat insbesondere den Vorteil, dass diese der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und die rechtliche Relevanz von Meldungen einschätzen können.
Zusätzlicher Einsatz eines Ombudsmanns zweckmäßig?
Zusätzlich zu einer Whistleblower-Hotline setzen immer mehr Unternehmen einen Ombudsmann ein. Auch bei einem Ombudsmann können Mitarbeiter oder Externe Compliance-Verstöße melden. Wie eine Whistleblower-Hotline soll auch der Einsatz eines Ombudsmanns helfen, Compliance-Verstöße aufzudecken, eine effektive Aufklärung/Prävention von Verstößen zu gewährleisten und die Haftungsrisiken des Unternehmens und der Geschäftsführung zu reduzieren. Angesichts der ähnlichen Zielsetzung und Aufgabenstellung von Ombudsmann- und Whistleblower-System stellt sich die Frage, ob die Implementierung beider Systeme tatsächlich sinnvoll ist.
Der besonderen Stellung des Ombudsmanns ist Rechnung zu tragen
Da weder Aufgaben und Funktion eines Ombudsmanns noch die eines Whistleblower-Systems allgemein verbindlich festgelegt sind, können beide Modelle – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere im Datenschutz- und Arbeitsrecht) – beliebig ausgestaltet werden. Unternehmen könnten daher Whistleblower- und Ombudsmann-Systeme theoretisch auch identisch konzipieren. Dies ist natürlich wenig sinnvoll. Stattdessen sollte der Ombudsmann die Funktion erfüllen, die ihm gemeinhin zugeschrieben wird, nämlich die eines neutralen Vermittlers.
» Vollständiger Artikel
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Justiz bastelt sich Beschluss zusammen,damit Menschenrechtler mundtod.... zu gestern


= Die südniedersächsische Justiz hat sich nachweislich diesen Beschluss
zusammengebastelt !

Auf eingefügtem 2.Blatt ist von einem angeblichen Gutachten vom 12.03.2012
zu lesen.Warum aber kommt das jetzt erst zum Beschluss,24-25.04.2012 ???
Dabei ist die Justiz ansonsten immer fix dabei um gegen mich vorgehen zu
können.Ein weiteres Indiz dafür,dass diese zum wiederholten Male
verbrecherisch rechtsmissbräuchlich handeln.
= Dieses hätte mir natürlich vorab zur Wahrung der auch für mich geltenden
Bürgerlichen Grundrechte übermittelt werden müssen: ist aber nicht geschehen,
weil es dieses angebliche Gutachten garnicht gibt !!!
So ein Gutachten kann es auch garnicht geben !!!
Schließlich sind auch dafür gewisse Voraussetzungen nötig.

= Ferner müsste nicht nur eine mündliche sondern vielmehr eine schriftliche
Einwilligung der Betroffenen vorliegen.

= Ich hatte ja zuletzt immer öfters gegen meine Person verübte Justiz-
Verbrechen widerlegt und aufgedeckt.Was diese Seilschaften offenbar zum
weiteren verbrecherischen Handeln veranlasste.

= Warum hat besonders die Opposition im niedersächsischen Landtag
noch nicht längst einen Untersuchungssausschuss gebildet ???
Deren gernemächtige Wortführer sind doch hoffentlich nicht genauso
korrumpiert wie deren Landesregierung ???
= Auch das kommt beinah einer gewissen geistigen und moralischen
Bankrotterklärung gleich!

Der angeführte Gutachter hat zwar an mich adressierte Schreiben aufgesetzt,
doch die habe ich mit doch ziemlich eindeutigen Belegen(Dokumenten)
erwidert(widersprochen):
Es gibt und gab dafür keinerlei rechtliche Grundlage.
Ich habe also an diesen eindeutige Beweise über die fortlaufenden Justiz-
Verbrechen übermittelt.Und bin natürlich nicht zu diesen Terminen mit dem
Gutachter gegangen.Schließlich muss es besonders auch für sowas eine
rechliche Grundlage geben !!!
= Ein Gerichtsschreiben mit Unterschrift eines Richters und Gerichtsstempel
reicht eben nicht - ohne fundierte Begründung !!!

= Die Northeimer Amtsärztin Dr.Bernick hatte sich auch schon 2009 gegen
mich benutzen lassen(ebenso ohne Wirkung).Und 2010-2011 dieser
Dr. Stolpmann(ebenso ohne Wirkung) aus der von der CDU/FDP Regierung
an Bekannte vererbten Göttinger Klinik(ehemaliges Landeskrankenhaus). 

= Schon 2010 wurde ich unter schwerwiegendem Amtsmissbrauch(Menschen-
rechtsverletzung u.a.) zwangsvorgeführt.Und war nach einer halben Stunde
wieder gegangen! Und am 21.04.2011 wurde dieses inszenierte Verbrechen
eingestellt! Weil die Seilschaften erfahrungsgemäß davon ausgegangen waren,
sie hätten mich mürbe gemacht und ich würde jetzt keine aus deren Sicht
unliebsamen Wahrheiten mehr veröffentlichen.

Doch als das nicht der Fall war,als ich immer weiter machte folgte das 2.
betrügerische Vodafone-Verfahren ,am Amtsgericht Northeim und am
Landgericht Göttingen .Dabei haben diese sich sogar über das beachtliche
Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinweggesetzt!

= Meine Veröffentlichungen über unhaltbare Zustände(ausschließlich in
besonders der Justiz und öffentlichen Institutionen)sind im Prinzip auch durch
das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus
dem letzten Jahr gestützt.Dennoch haben mich das Amtsgericht Northeim
und das Landgericht Göttingen deswegen verklagt und auch Gefängnisstrafe
im Widersetzen auf Papier fixiert.Das war vor fast einem Jahr.
Die wissen natürlich ganz genau,dass gerade die Vodafone-Verfahren
unmenschlicher Betrug sind und die Gerichte sich an dem erwähnten und
weiter unten angeführten Urteil zum Schutz von sogenannten Whistleblowern
orientieren müssen !!!
= Deshalb kann nicht nur mir bei sorgfältiger Veröffentlichung nix passieren !!!
Schließlich habe ich nie aufgehört.

Mindestens 1 Million Bürger dürften jetzt in der Bundesrepublick wissen,
dass Richter und Staatsanwälte dazu neigen,sich Beschlüsse je nach eigenem
Gebrauch auch schonmal zusammen zu basteln.

Bedauerlich und noch mehr unhaltbar ist dabei,dass praktisch die gesamte
Polizei quer durch die Republick sich praktisch garnicht dagegen wehrt,
sich immer noch zum unmündigen Handlanger degradieren lässt.
Gegen solchen mitunter sogar menschenverachtenden Amtsmissbrauch,
besonders auch zur Strafvereitelung im Amt gegen/für Richter und Staatsanwälte.



Ist meinem Fall ziemlich ähnlich:
nur,dass es bei mir um die Justiz geht.Ich wurde 2005 von Rechtsanwältin
betrogen,Polizeibeamter verweigerte aus Angst Aufnahme von Strafanzeige.
Polizeibeamte wissen also aus eigenen Erfahrungen,wie skrupellos die deutsche
Justiz mitunter gegen Bürerger vorgeht,nur um eigene Missetaten um nicht zu
sagen Verbrechen zu vertuschen.

Umso weniger ist es nachzuvollziehen,warum die Polizei da noch nicht längst
eine notwendige Strategie entwickelt hat.Mir ist es ja sogar allein gelungen,
durch eben nachweislich bemühte Aufrichtigkeit solchen Verbrechen zu wider-
stehen.


= Die Strategie,strafauffällige Richter und Staatsanwälte von Gerichten und
Staatsanwaltschaften fernzuhalten ist doch eine richtig gute!
Aber zuerst sollten besonders Polizeiführungen lernen,gewisse von Gerichten
oder Staatsanwaltschaften an sie weitergereichte Ausführungs-Aufträge
(Beschlüsse) auch auf die Rechtmäßigkeit hin zu hinterfragen !!!

= Dazu müssen sich aber besonders alle Polizeiführungen in ihrer Vorgehens-
weise einig sein.Bedenkenswert wäre auch,kurz vor dem Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst stehende Polizeibeamte eben deshalb für sowas vorzusehen.
Mit einer Art Eidesstattlicher Versicherung(möglichst aller Polizeibeamten),dass
diese speziellen Beamten dann im Auftrag möglichst aller Polizeibeamten handeln.
Und mit der Zeit kommt dann auch mehr Sicherheit(ähnlich wie bei mir),also auch
aufgrund selbstkritischer Auseinandersetzung.

Whistleblower und mangelnder Schutz im 

deutschen Arbeitsrecht 

 http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower

Whistleblower und mangelnder Schutz im deutschen Arbeitsrecht
Nachdem trotz wiederholter Hinweise einer Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber von Missständen in der Altenpflege nichts passierte, hatte eine Mitarbeiterin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet. Begründet war dies damit, dass aufgrund von zuwenig Pflegepersonal die Bewohner des Pflegeheimes nicht ausreichend betreut würden, die Pflegekräfte mit Wissen und gemäß Wunsch des Arbeitgebers aber nicht erbrachte Pflegedienstleistung als erbracht dokumentieren und solche Leistungen wohl auch abrechnet würde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der Arbeitgeber kündigte der Arbeitnehmerin sodann fristlos wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Diese Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin als ordnungsgemäß bestätigt, das BAG wies den Fall ohne Angaben von Gründen zurück. In Folge galt die Kündigung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08, hat nunmehr diesen Umgang der deutschen Arbeitsgerichte mit sogenannten Whistleblowern eine Absage erteilt und der Altenpflegerin Entschädigung zugesprochen. Unter Whistleblower wird u.a. ein Informant verstanden, der Missstände, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt und dadurch oft natürlich auch den eigenen Job riskiert.
Der EuGH hat sich in seiner Begründung hierbei u.a. auf die freie Meinungsäußerung, dass in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht gestützt. Im Rahmen von Whistleblowern müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Rufs des Unternehmens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung herbei geführt werden. Es wäre der Arbeitnehmerin eben gerade nicht darum gegangen, den Arbeitgeber an den Pranger zu stellen. Vielmehr habe sie zuvor auch versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Missstände zu beheben. Wenn aber all dies nicht zu einem Ergebnis führe, so müsse die Arbei…
» Vollständiger Artikel










































Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil

Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien.
“Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch”, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. “Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.” Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR “nur sehr gering” sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).
Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. “Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge”, meint Esther Wyler.
Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Gefängnisstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt
Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Sch…
» Vollständiger Artikel

Whistleblower-Hotline oder 

Ombudsmann oder beides?

Lässt sich ein Mitarbeiter der Einkaufsabteilung eines Unternehmens die Vergabe von Aufträgen an Lieferanten gegen Zahlung von Schmiergeld vergüten, macht er sich schadensersatzpflichtig und strafbar. Aber auch das Unternehmen ist einem erheblichem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Ermittlungsbehörden können dem Unternehmen, aber auch Geschäftsführern und Vorständen persönlich, empfindliche Geldbußen auferlegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Unternehmensführung keine Kenntnis von den Schmiergeldzahlungen hatte (§§ 130, 30 OWiG).
Whistleblower-Hotline – Instrument zur internen Aufklärung
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten daher immer mehr Unternehmensleitungen Hinweisgeber-Systeme, sogenannte Whistleblower-Hotlines, ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um von Unternehmensangehörigen begangene Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. In Deutschland standen Whistleblower-Systeme zunächst unter dem Generalverdacht, ein Denunziantentum zu fördern. Mittlerweile haben sie sich in größeren Unternehmen immer mehr durchgesetzt.
Bei den Hinweisempfängern kann es sich um unternehmensinterne oder externe Ansprechpartner handeln. Auch Rechtsanwälte bieten diesen Service an. Die Beauftragung von Anwälten hat insbesondere den Vorteil, dass diese der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und die rechtliche Relevanz von Meldungen einschätzen können.
Zusätzlicher Einsatz eines Ombudsmanns zweckmäßig?
Zusätzlich zu einer Whistleblower-Hotline setzen immer mehr Unternehmen einen Ombudsmann ein. Auch bei einem Ombudsmann können Mitarbeiter oder Externe Compliance-Verstöße melden. Wie eine Whistleblower-Hotline soll auch der Einsatz eines Ombudsmanns helfen, Compliance-Verstöße aufzudecken, eine effektive Aufklärung/Prävention von Verstößen zu gewährleisten und die Haftungsrisiken des Unternehmens und der Geschäftsführung zu reduzieren. Angesichts der ähnlichen Zielsetzung und Aufgabenstellung von Ombudsmann- und Whistleblower-System stellt sich die Frage, ob die Implementierung beider Systeme tatsächlich sinnvoll ist.
Der besonderen Stellung des Ombudsmanns ist Rechnung zu tragen
Da weder Aufgaben und Funktion eines Ombudsmanns noch die eines Whistleblower-Systems allgemein verbindlich festgelegt sind, können beide Modelle – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere im Datenschutz- und Arbeitsrecht) – beliebig ausgestaltet werden. Unternehmen könnten daher Whistleblower- und Ombudsmann-Systeme theoretisch auch identisch konzipieren. Dies ist natürlich wenig sinnvoll. Stattdessen sollte der Ombudsmann die Funktion erfüllen, die ihm gemeinhin zugeschrieben wird, nämlich die eines neutralen Vermittlers.
» Vollständiger Artikel
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch